Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.
Es muss sich um einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung handeln, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragen worden ist.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte oder Praxis in Rheinland-Pfalz haben.
Das Programm fördert die Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.
Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder den sonstigen Stellen gem. Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB
ja
Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sicherstellen soll, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung auf Grund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können.
- Zuwendungsgeber : Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/142.html#tab372-0
Nordrhein-Westfalen
keine Angabe
Antragsberechtigt sind im Rahmen von direkten Finanzierungen Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) und Wasser-/Abwasserverbände sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.
Unterstützt werden Unternehmens- und Projektfinanzierungen für Investitionen in Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, öffentlich-private Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt je Vorhaben mindestens 5 Mio. EUR. An Konsortialfinanzierungen beträgt die Beteiligung bis zu 50%.
Anträge sind durch den Endkreditnehmer oder die Hausbank zu stellen an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40188 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Tel. (02 11) 9 17 41-12 45
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bei Konsortialfinanzierungen muss die Hausbank die Konsortialführung übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastrukturfinanzierungen-fuer-Projektfinanzierungen/15365/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Investitionen in:
- Energiesparmaßnahmen
- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes, von Abwässern, Abfällen, Lärm- und Schadstoffemissionen,
- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien, sofern die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.
- Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Energiesparmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/603.html
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden: mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/605.html
Thüringen
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Mitfinanziert werden
– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie
– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.
Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.
Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).
ja
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- https://mbg-thueringen.de/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01054 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- http://www.bbs-sachsen.de/buergschaften/guw-buergschaft/
Sachsen
jährlich
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,
sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.
Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.
Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen.
Antragstelle ist die
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Tel. (03 71) 5 32-0
Fax (03 71) 5 32-19 29
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Internet: www.lds.sachsen.de
Dienststelle Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Tel. (03 51) 8 25-0
Fax (03 51) 8 25-99 99
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Tel. (03 41) 9 77 0
Fax (03 41) 9 77 11 99
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesdirektion Sachsen
- https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=14925&art_param=337&reduce=0
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Gewerbliche und touristische Infrastruktur
Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.
nein
Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,
Freiberuflich Tätige,
Kommunalnahe Unternehmen
mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein
Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs
- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank
- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich
- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen
- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
- vierteljährliche Leistungstermine
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage
- Keine Umschuldung
Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)
nein
Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-schleswig-holstein-darlehen/
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an:
- technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR
- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die
- ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und
- infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten
sind.
Ausgaben zur Umsetzung geplanter Finanzierungsvorhaben, die infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen nicht realisiert werden können, insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Markterschließung / -einführung eines Produktes oder der Liquiditätssicherung.
Eine Darlehensgewährung ist unter Berücksichtigung der Kumulationsregeln der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung bis zur vollen Höhe der finanzierungsfähigen
Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel möglich.
- Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro
- Die maximale Darlehenssumme beträgt 800.000 Euro
Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, siehe Link.
Achtung: (Stand: 13.07.2021)
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Verlängerung des Programms ist seitens des Bundes und der KfW in Aussicht gestellt.
nein
Die Darlehensmittel werden vonder Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und der Investitionsbank Sachsen-Anhaltbereitgestellt und werden durch eine Bundesgarantie im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpakets der Bundesregierun für Start-ups und kleine Mittelständler sowie eine Garantie des Landes Sachsen-An-halt abgesichert
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung, Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/ib-darlehen-fuer-start-ups-und-kleine-mittelstaendler