Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2029
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie
- Vereine, Verbände und Stiftungen.
Die Förderung kann erhalten werden für:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
- Abwärme- oder Kältenutzung,
- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,
- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.
Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.
nein
Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/klimaschutzfoerderrichtlinie-kommunen.html
Sachsen-Anhalt
30.06.2027
- kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR
- Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 EUR
- kommunale Eigenbetriebe
- Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen
Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
a) Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum
Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
b) nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz,
wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation
von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen
zur energetischen Prozessoptimierung.
Zuschuss (max. 500.000 EUR). Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand.
Antragsformular und Unterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank Sachsen-Anhalt.
nein
Investive Maßnahmen zur Einsparung von Kohlendioxid (CO2) in Unternehmen durch Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien können durch einen Zuschuss gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/energie-umwelt/energie
Sachsen
- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- Angehörige der Freien Berufe
- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert
Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist
- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitionsdarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben
Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
ja
Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-universal-neu
Sachsen
Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein
- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Zukunftsfähige Energieversorgung
- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.
Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank
ja
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
Sachsen
- natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft)
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
Mit dem SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, im Einzelnen:
- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
- Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
- Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
- Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
- 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei
- Auszahlung zu 100 % innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in maximal drei Abrufen
- Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Stromspeicher
- Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für alle übrigen Fördergegenstände
mindestens 2.500 Euro pro Antrag und maximal 50.000 Euro je Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge)
Die 50.000 Euro werden nur einmal pro Vorhaben/Antrag gewährt.
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Ihre Hausbank vergeben. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hausbank.
nein
Mit diesem Förderprogramm werden Investitionen, die einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und in Speicher im Freistaat Sachsen leisten und mit denen der Anteil erneu- erbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, mit einem Tilgungszuschuss unterstützt
- Zuwendungsgeber : Landesmittel
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-energie-und-speicher
Mecklenburg-Vorpommern
30.12.2028
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.
Die Projekte richten sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
- Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Wissenschaftle-
rinnen und Wissenschaftler,
- Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.
Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.
Die Aktivitäten müssen eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern haben. Dies ist insbesondere gegeben durch:
- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren,
- die vorrangig Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen,
- die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern, insbesondere durch gemeinsame Projekte mit Unternehmen,
- die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen.
- Projekte, die in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,
- Projekte, die das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,
- Projekte, die in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,
- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren, die darauf abstellen die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt.
Der Antrag ist formgebunden an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Förderangelegenheiten, zu stellen.
nein
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zum Zweck der Förderung von Entrepreneurship mit dem Ziel, das Klima für wissensbasierte Gründungen zu verbessern und darüber hinaus die positive Einstellung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/Förderungen/ESF/Anpassung%20an%20den%20Wandel%20ESF+/Entrpreneurship%20ESF+/Dokumente/Richtlinie%20zur%20Förderung%20von%20Entrepreneurship.pdf
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2030
Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (z. B. Zweckverbände) sein.
Zuwendungen können für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gewährt werden, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Vorhaben, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
- der Neu, Um- und Ausbau von:
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten
Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,
- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
- Radvorrangrouten.
- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:
- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen,
- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
- Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn.
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.
Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.
nein
Mit dem Ausbau des Radwegenetzes soll die nachhaltige Mobilität im Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/radwegebau-sonderprogramm-stadt-und-land/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren.
Die Förderfähigkeit von Investitionsvorhaben hängt unter anderem von der Tätigkeit in der geplanten oder bestehenden Betriebsstätte ab (Geschäftsgegenstand nach Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2025), der Größenklasse des Antragstellers sowie von der Absicht der Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ab.
Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der
zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig:
- Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Koordinierungsrahmen GRW bestimmt Förderhöchstsätze. Diese können nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.
Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich insbesondere nach der Unternehmensgröße, dem Geschäftsgegenstand, dem Investitionsstandort sowie etwaiger weiterer Kriterien.
Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge
schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut zu beantragen.
ja
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern,EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-gewerbliche-wirtschaft/
Mecklenburg-Vorpommern
30.12.2028
- Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit Neugründungen oder Betriebsübernahmen
- Antragsteller/-innen sind grundsätzlich natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen
- Antragsteller/-innen müssen ihren Wohn- und (künftigen) Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit
- einer Gründung/Übernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- und in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Es können Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 25.000 Euro ausgereicht werden, wenn aus der Planungsrechnung eine entsprechende Finanzierungslücke nachzuweisen ist.
Der Antrag ist schriftlich bei der GSA mbH einzureichen.
nein
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Existenzgründerinnen und -gründern Darlehen, wenn bei diesen eine Finanzierungslücke besteht. Damit wird sowohl die selbstständige Tätigkeit im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, als auch der ländliche Raum.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
- https://www.gsa-schwerin.de/startseite/aktuelles/detailansicht/news/mikrodarlehen-fuer-existenzgruendungen-und-unternehmensnachfolgen-in-m-v
31-12-2027
Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft an Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden.
- die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr.
- der Betrieb alternativer Bedienungsangebote und digitaler On-Demand-Verkehre außerhalb des klassischen ÖPNV
- Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung von flexiblen Bedienformen und alternativen Bedienungsangeboten (Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit) (Pauschalierungspflicht soweit die förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen.)
- Beratung zu flexiblen Bedienformen
- Zuschuss 40 % (Regionenkategorie SER) bzw. 60 % (Regionenkategorie ÜR) der
zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
- Maximalzuschuss 600.000 €
- Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate
unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung
ehrenamtlicher Arbeit unterliegen der Pauschalierungspflicht soweit die
förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen
Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dort
werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
nein
Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen,EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Flexible-Bedienformen.html#aufeinenblick