Förderwegweiser
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2029
Begünstigte der Zuwendung sind
- Gemeinden und Kreise
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)
Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-regionale-kooperationen-1/
Schleswig-Holstein
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.
Des Weiteren gefördert wird der Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre (drohende Stilllegung). Wird mit dem Gesamtkaufpreis ein Geschäfts- oder Firmenwert vergütet, spricht dies gegen die Annahme einer drohenden Stilllegung. Der Erwerb von Unternehmensanteilen (sog. Share Deal) ist nicht förderfähig. Investor und Verkäufer dürfen in keiner Beziehung zueinander stehen (mit Ausnahme kleiner Unternehmen (KU), die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder ehemaligen Beschäftigten übernommen werden).
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.
Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):
KU
• C- und D-Gebiet: max. 20 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
MU
• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.
Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.
Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
eingeschränkt
Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/infoseite/faq-landesprogramm-wirtschaft-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
Thüringen
Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.
Mit GuW THÜRINGEN können:
- materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Innovationen und Markteinführungen
- Anteilserwerbe
- laufende Betriebsausgaben
- Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten mitfinanziert werden.
Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000.
Bis zu 100% der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Das Programm ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/GuW-Thueringen-Gruendungs-und-Wachstumsfinanzierung
Thüringen
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Mitfinanziert werden
– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie
– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.
Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.
Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).
ja
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- https://mbg-thueringen.de/programme/beteiligungen/
Thüringen
- Existenzgründer:innen, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler:innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende:r Gesellschafter:in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
- Bei mehreren Gesellschafter:innen als Antragsteller:innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich
Mit dem Mikrodarlehen können Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren unterstützt werden.
Finanzierungsbetrag:
- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro
Laufzeiten:
- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre
- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden
Auszahlung: 100 %
Bearbeitungsgebühr / Bereitstellungsprovision: keine
Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich
Persönliche Haftung des*der Antragsteller*in, bei mehreren Gesellschaftern haften alle gesamtschuldnerisch
Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
Einzug der Tilgungsraten monatlich nachträglich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.
nein
Darlehen zur Finanzierung betriebsbedingter Ausgaben in der Gründungsphase, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Mikrodarlehen
Thüringen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen, Gebietskörperschaften und sonstige Träger nichtkommerzieller kultureller Projekte
mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen.
Gefördert werden
- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte (zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes). Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Galerien, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten).
- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.
-Digitalisierungsleistungen, bei denen im Ergebnis ein Digitalisat entsteht.
-die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten),
soweit die Investitionen geeignet sind, die Schnittstellen für die Herstellung
von Digitalisaten zu gewährleisten.
-Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegrup-
pen mit Sitz in Thüringen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen
beraten, begleiten und soziale Betreuung anbieten.
Der Förderschwerpunkt liegt immer auf dem kulturellen/künstlerischen Aspekt
des Projektes. Gleichwohl können zusätzliche Faktoren positiv auf die Förder-
entscheidung wirken.
Dazu gehören insbesondere:
− Nachhaltigkeit
− Einsatz von ressourcenschonenden Techniken
− Förderung der europäischen Zusammenarbeit
− Interkulturalität
− Einbeziehung lokaler Partner
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Zuwendung wird je nach Lage im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.
Zuwendungen bis einschließlich 8.000 EUR können in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Geschäftsstellenförderungen werden unabhängig von der Höhe der Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung vergeben.
Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere für Restaurierungen und Ankäufen von Kulturgut) auch gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 7.500 EUR nicht übersteigen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens für das Folgejahr bis spätestens zum 31. März für Zuwendungen über 50.000 EUR und bis spätestens zum 15. Oktober für Zuwendungen bis 50.000 EUR einzureichen.
Für die Antragstellung steht das EFRE-Portal www.efre20-thueringen.de zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen bei der Thüringer Staatskanzlei.
nein
Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks soll pro Vorhaben mindestens ein allgemeines Leistungsziel umgesetzt werden, z.B.: - Erhöhung der öffentlichen Wirkung bzw. überregionalen Ausstrahlung oder Verbesserung der touristischen Vermarktung, z.B. durch Einbindung in ein touristisches Gesamtkonzept und eine herausragende Einzelvermarktung (Indikatoren: Besucherzahlen, Presseresonanz, Übernachtungszahlen)
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Staatskanzlei, Abteilung 4 (Kultur und Kunst)
- https://bildung.thueringen.de/fileadmin/kultur/foerderungen/2025-04-15_Richtlinie_zur_Foerderung_von_Kultur_und_Kunst.pdf
Thüringen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen.
KMU in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Förderprogramm dient der Stärkung der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Das Darlehen beinhaltet in der Programmvariante Standard eine Fördersumme von max. 2.000.000 EUR. Bei vom Ukraine-Krieg betroffene KMU beträgt das Darlehen eine Fördersumme von max. 2.250.000 EUR.
Den Antrag ist direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen bei der Antragstellung.
nein
Der Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Das Land Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Konsolidierungsfonds#foerderhoehe
Thüringen Thüringen
31.12.2029
Die Zuwendungen werden für Vorhaben von KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gewährt.
Des Weiteren können große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen bei Beteiligungen an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG gefördert werden.
Es sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig:
- Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33),
- Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1),
- Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46) sowie
- Handwerksunternehmen, die in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gemäß Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkskammern eingetragen sind, außer Autohändler.
WZ 2008-Klassifikationen: www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Gegenstand der Förderung
Messeförderung:
KMU des verarbeitenden Gewerbes: Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig.
Handwerksunternehmen oder -organisationen: Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher*innen). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke: Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Kontaktanbahnungskosten im Ausland:
Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner:innen, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater:innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt "Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland" gelistet sind, erbracht werden.
Die Zuschüsse für Messebeteiligungen werden mit einem Fördersatz von 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau gewährt. Diese Ausgaben müssen insgesamt mindestens 1.000 EUR betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 % erhöht. Mit dieser Erhöhung sind alle weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit der Messebeteiligung abgegolten.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu vier Beteiligungen gefördert werden.
Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht zuwendungsfähig.
Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden und der letzten 2 Kalenderjahre nicht übersteigen.
Der über unser Antragsportal gestellte und unterzeichnete Förderantrag mit allen erforderlichen Anlagen ist spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original bei der Thüringer Aufbnbaubank einzureichen ist. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko begonnen werden.
Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
nein
Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner:innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Aussenwirtschaftsfoerderung
Thüringen
Gefördert werden:
- Gewerbliche Unternehmen und deren Inhaber:innen bzw. Gesellschafter:innen, soweit sie leitend im Unternehmen tätig sind
- Freiberufler:innen
- Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Position tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
Voraussetzungen:
Gefördert werden kann,
- wenn die vorhandenen Sicherheiten ausgeschöpft sind
- wenn werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen
- wenn die Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten durch die/den Kreditnehmer:in bei einem normalen wirtschaftlichen Verlauf innerhalb der vereinbarten Fristen zu erwarten ist
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages.
Bei Mietkauf- und Leasingverträgen darf die Bürgschaft regelmäßig 60% der in den ausstehenden Raten enthaltenen Tilgungsanteile nicht übersteigen.
In Ausnahmefällen können Bürgschaften auch für einen mehrheitlichen Anteilserwerb durch ein Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Freistaates Thüringen gewährt werden. Hierfür beträgt die maximal zulässige Bürgschaftsquote 60%.
Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
Anträge werden über die Hausbank gestellt.
Für die Verbürgung von Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen muss.
nein
Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler:innen sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Mit Hilfe einer Bürgschaft werden Kredite und Avale besichert. Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
Thüringen Thüringen
Dsa Programm eignet sich für Gründer, Nachfolger sowie junge und bestehende Unternehmen und Freiberufler aller Branchen nach KMU-Kriterien.
-Existenzgründung
-Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 2 Mio Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1%, min. 250 Euro, max. 10.000 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 2 Mio Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://bb-thueringen.de/programme/bbt-classic/
