Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.
Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können:
• EIC Pathfinder
• EIC Transition
• EIC Accelerator
Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen veröffentlicht.
Die Finanzierung variiert je nach Innovationsphase:
• EIC Pathfinder & Transition: Gewährung von Zuschüssen für die frühen Forschungsphasen.
• EIC Accelerator (Marktphase): Kombinierte Finanzierung aus Zuschüssen (bis zu 2,5 Mio. EUR) und Beteiligungskapital (0,5 Mio. bis 15 Mio. EUR).
nein
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.
- Zuwendungsgeber : European Innivation Council
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_HORIZON_EUROPE_-_EIC.pdf
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.
Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:
1. Hochleistungsrechnen
2. künstliche Intelligenz
3. Cybersicherheit
4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen
5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.
Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.
Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt.
eingeschränkt
Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : DG Connect
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/digital-europe-programme_de
Baden-Württemberg
30.06.2027
• Freiberuftlich Tätige,
• KMU mit weniger als 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. €,
• in bestimmten Fällen größere mittelständige Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max. 500 Mio. €,
die Digitalisierungsprojekte planen.
Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
• Investitionen in die IT-Infrastruktur (Förderstufe 1)
• Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und Weiterbildung (Förderstufe 2)
• Einsatz von Zukunftstechnologie (Förderstufe 3)
• Förderstufe 1: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud
• Förderstufe 2: Ermöglichung von neuen Produkten/Dienstleistungen durch Digitalisierung
• Förderstufe 3: Big Data-Anwendungen, KI
• Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
• Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 25.000 Euro
• Maximaler Bruttodarlehensbetrag:5 Millionen Euro (für KMU), bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU) in den Förderstufen 2 und 3
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
ja
Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für -Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html
Baden-Württemberg
30.06.2027
Freiberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum (Gemeinden unter 50.000 Einwohner) in Baden-Württemberg investieren.
Optional: Sie möchten klimafreundlich wirtschaften, erstellen dafür eine CO2-Bilanz und eventuell auch einen Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion.
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiter-
leiten.
Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, könneneine zusätzliche Zinsverbilligung erhalten.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/investitionsfinanzierung.html
Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.
Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.
Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.
U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.
Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.
Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.
Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht nötig, Gründungsinteressierte wenden sich je nach Vorhaben an einen passenden Träger (landesweit oder regional).
nein
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
- Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
- https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU, die in Baden-Württemberg investieren.
(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei
- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen
- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen
- Kooperationen
- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-expansionunternehmenssicherung/
Baden-Württemberg
Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.
Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
ja
Die MBG Baden-Württemberg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-existenzgrundung-und-festigung/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg Betriebsübernehmer*innen sowie aktive Beteiligungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach der EU-Definition als KMU gelten, im Rahmen von Management-Buy-Ins oder Management-Buy-Outs.
- Übernahmen von Unternehmen (MBO/MBI) oder Unternehmensteilen (Spin-Off)
- share deals wie auch bei asset deals
- Ablösung eines Mitgesellschafters
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis max. 1,5 Mio. EUR, davon max. 750 TEUR mit besonders geförderten Konditionen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung von 1,0 % des Beteiligungsbetrags.
Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-nachfolge/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– Gemeinden,
– Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind,
– bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen,
– bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere B+R-Anlagen) auch öffentliche und private Unternehmen.
Förderung Infrastruktur und Konzepte:
- Infrastrukturförderung nach LGVFG
- Konzeptförderung
- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen
- Mobilitätssäule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen
Mittel für Fachpersonal
Förderung Mobilitätsmanagement:
- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement
- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung
Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):
- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN
Weitere Förderprogramme
- Fahrradmitnahme im Bus
- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.
Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Bei Aufnahme des Vorhabens in das Programm wird dann ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt.
nein
Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://www.aktivmobil-bw.de/foerdermittel/foerdermittel-des-landes/uebersicht-foerderprogramme-land/seite
Brandenburg
29.06.2027
Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.
• öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
• Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
• Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
• touristische Infrastruktur,
• Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
• Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
• Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt,
Wirtschaftliche Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme:
• 35% - 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand
• 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der Deminimis-Verordnung (maximal 300.000 EUR), der DAWI-Deminimis-Verordnung (maximal 500.000 EUR) oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses (maximal Nettokostenabdeckung)
Nicht wirtschaftliche Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme:
• bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Aufstockung des Fördersatzes in begründeten Einzelfällen und nach Maßgabe der LHO
Die Projektakteure reichen die Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein.
Die WRL legt nach erfolgter Qualifizierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) Förderempfehlungen zu den Projekten vor.
Die IMAG Lausitz nimmt eine Bewertung und Priorisierung der Projekte vor und bestätigt die Förderwürdigkeit.
Die als förderwürdig bestätigten Projekte können im Anschluss bei der Bewilligungsbehörde (ILB) vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal beantragt werden.
nein
Das Ziel des Programms ist der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft sowie die Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg, Staatskanzlei des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/strukturentwicklung-lausitz/#meldung-1765377