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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 in Brandenburg  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg. Durch die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung sollen Menschen ermutigt werden, aktiv an einer besseren Zukunft mitzuwirken.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des privaten Rechts,

- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,

- Personengesellschaften,

- natürliche Personen sowie

- anerkannte BIZ-Träger sein.

Was wird gefördert?

- Naturschutzfachplanungen und Studien

- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

- Umweltbezogene Bildungsarbeit

- Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen

- Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs

- Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

Beispiele

In Bezug auf Besucherinformationszentren (BIZ) und Freizeitinfrastruktur sind unter anderem zuwendungsfähig:

 

- Aktualisierung der Ausstattung und Weiterentwicklung eines BIZ

- Aktualisierung von Dauerausstellungen, Ausstellungsmodulen und Wanderausstellungen

- Errichtung eines BIZ (sofern nicht vorhanden) oder Einrichtung eines virtuellen BIZ

- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren

- Besucherlenkung und Besucherinformation

- Einrichtungen zur Information für Weltnaturerbestätten und Nationale Naturmonumente

Art und Höhe der Zuwendung

Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:

- Zuschüsse in Höhe von 100 %,

- Zuschüsse in Höhe von 75 %,

- Zuschüsse in Höhe von 50 % oder

- Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).

 

Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.

 

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5.000 EUR beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.

 

Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag von der ILB bearbeitet und bewilligungsreif sind, werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt. Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.

 

Die jeweiligen Stichtage können über den untenstehenden Link der Mitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Programm, das in erster Linie den Erhalt biologischer Vielfalt und den Schutz von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg verfolgt, aber touristische Potenziale insbesondere durch Errichtung von Besucherinformationszentren und Unternehmungen zur Besucherlenkung fördert.

Weitere Informationen  
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Kooperationsprogramm des Landes Brandenburg gewährt Zuschüsse, um die Zusammenarbeit von Akteuren aus der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und dem Landtourismus zu stärken. Ziel ist die höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und Dienstleistungen zur ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

Was wird gefördert?

• Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

• Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuwendungsart: Projektförderung

• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

• Form der Zuwendung: Zuschuss

• Der Zuschuss beträgt bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90%, bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

Weitere Informationen  
Wachstumsfinanzierung  

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.10.2029

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

 

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

 

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit Gründung  

Der Brandenburg-Kredit Gründung ist ein zinsgünstiges Darlehen der ILB für Existenzgründer und junge Unternehmen (innerhalb der ersten fünf Jahre) in Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,

- Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

- Übernahme und Beteiligung

 

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Art und Höhe der Zuwendung

- Darlehen bis max. 1 Mio. EUR pro Vorhaben

- Laufzeit von max. 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren

Bewerbungsverfahren

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.

 

Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs vergeben. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten, was insbesondere in der Gründungsphase einen Mehrwert darstellen kann.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit für Kommunen  

Die ILB fördert mit diesem Darlehen Kommunen und kommunale Zweckverbände im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die

- kommunale Verwaltung

- öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- soziale Infrastruktur

- Erschließung und Standortentwicklung

- Ver- und Entsorgung

- energetische Gebäudesanierung.

 

Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.

Beispiele

Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.

 

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:

- Annuitätendarlehen

- Ratendarlehen

- Entfälliges Darlehen.

 

Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung zu entsprechen. Sie können wählen zwischen

- einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren oder

- regelmäßigen oder je nach Marktlage vorzunehmenden Zinsanpassungen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit Mikro  

Mit dem Darlehensprogramm Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2030

Für wen?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt

- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben

- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet

- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

- Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben

- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages

- Laufzeit: 6 Jahre, mit einem tilgungsfreiem Jahr

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg und die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Weitere Informationen  
Energieeffizienz Brandenburg (2024)  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)

- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von stationären industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.

 

Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren (relative Energieeinsparung).

 

Gleichzeitig müssen mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden (absolute Einsparung). Das entspricht z.B. einer vergleichbaren Stromeinsparung von rund 9.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer Reduzierung des Erdgasverbrauchs von rund 25.000 kWh.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

 

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

 

Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.

 

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.

 

Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung wird unter anderem das Gastgewerbe dabei unterstützt, das eigene Unternehmen energieeffizienter zu unterhalten.

Weitere Informationen  
GRW-G Große Richtlinie  

Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Förderung von Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, u.a. aus dem Cluster Tourismus.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Die Förderung gilt für folgende Arten von Erstinvestitionen:

 

• Neuerrichtung einer Betriebsstätte.

• Erweiterung der Kapazitäten einer Betriebsstätte.

• Diversifizierung der Produktion/Tätigkeit in neue Produkte.

• Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens.

• Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.

Beispiele

• Transformationsinvestitionen: Vorhaben zur Beschleunigung des Wandels hin zur Klimaneutralität (z.B. Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf).

• Touristische Vorhaben: Investitionen im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus.

• Standortattraktivität: Projekte in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten.

• Saisonverlängerung: Vorhaben zur Ergänzung vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder zur Saisonverlängerung.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).

 

• Kleine Unternehmen (KU): Max. 20%, bis zu 45 % (bei Transformationsinvestitionen)

• Mittlere Unternehmen (MU):Max. 10 % – 15 %, bis zu 45 % (bei Transformationsinvestitionen)

 

Die Höhe richtet sich nach der Fördergebietsklasse (C oder D) und der Erfüllung von Struktureffekten (Bonus für Transformation, Kooperation, o.ä.).

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 100.000 EUR ebenfalls gefördert werden.

Weitere Informationen  
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen  

Das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen stärkt die brandenburgischen Wirtschaft und schafft sowie sichert Arbeitsplätze durch Förderung von kleinen Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:

- Existenzgründer

- Tourismusvorhaben

- Produktionsbetriebe

- Dienstleistungsbetriebe

- Handwerksbetriebe

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter zur Errichtung, Erweiterung oder Übernahme einer Betriebsstätte.

 

Zudem werden gefördert:

• Touristische Vorhaben in Kur- und Erholungsorten sowie Projekte in den Bereichen Rad-, Wasser- und Wandertourismus.

• Investitionen zur Saisonverlängerung und zur Ergänzung bestehender touristischer Produkte.

• Klimatransformation: Investitionen in erneuerbare Energien für den betrieblichen Eigenbedarf, um die Umstellung zur Klimaneutralität zu beschleunigen.

 

Wichtige Voraussetzung: Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

 

Höchstfördersätze

Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

 

Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das GRW-G Wachstumsprogramm ist das zentrale Investitionszuschussprogramm für kleine Tourismusbetriebe in Brandenburg. Es bietet attraktive Fördersätze (bis zu 45 %) für Projekte zur Erweiterung, Modernisierung oder Übernahme von Betrieben, die zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen  
GRW Netzwerke  

Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Kooperationsnetzwerke als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von:

 

- mindestens zehn zahlenden Mitgliedern bei landesweit und länderübergreifend agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU

 

- mindestens fünf zahlende Mitglieder bei regional agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU.

 

- Netzwerkpartner: Träger müssen sich in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisieren.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Kooperationsnetzwerke durch Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsfähig sind nur die beim Kooperationsnetzwerk anfallenden Ausgaben zur Durchführung von Netzwerktätigkeiten:

- Ausgaben für das inhaltliche Netzwerkmanagement (Netzwerkmanager, Mitarbeiter)

- Personalausgaben beim Träger oder Honorare beim Dienstleister

- Sachausgaben

- administratives Netzwerkmanagement, Büromiete, Büromaterial, Reiseausgaben des Netzwerkmanagers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)

- Leistungen Dritter:

- Gutachten, Studien

- Teilnahme des Netzwerkmanagements an Messen, Konferenzen u.a.

- Durchführung von Workshops und Konferenzen und die Anmietung von Räumlichkeiten

- Internetauftritt, Anlegen und Pflege Datenbank, Anzeigen in Printmedien

- Experten (Honorare und ggf. Reiseausgaben in Anlehnung an BRKG)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 200.000 Euro.

 

Die Förderung des Kooperationsnetzwerkes in einer Anlaufphase beträgt bis zu drei Jahre und kann mit besonderer Begründung zweimalig um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn für den jeweils beantragten Folgezeitraum ein Projekt:

- seine finanzielle Nachhaltigkeit dadurch darstellt, dass die geplanten Netzwerkaktivitäten mit weniger öffentlichen Fördergeldern fortgesetzt werden sollen

- neue zusätzliche Netzwerkaktivitäten darstellt, die über die bisher durchgeführten Netzwerkaktivitäten hinausgehen - bei gleichbleibender beantragter Förderhöhe.

Bewerbungsverfahren

Zunächst Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch Kooperationsnetzwerke kann die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Potentiale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöhen.

Weitere Informationen  
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