Förderwegweiser
Brandenburg
31.12.2027
Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen sowie
- anerkannte BIZ-Träger sein.
- Naturschutzfachplanungen und Studien
- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Umweltbezogene Bildungsarbeit
- Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen
- Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs
- Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
In Bezug auf Besucherinformationszentren (BIZ) und Freizeitinfrastruktur sind unter anderem zuwendungsfähig:
- Aktualisierung der Ausstattung und Weiterentwicklung eines BIZ
- Aktualisierung von Dauerausstellungen, Ausstellungsmodulen und Wanderausstellungen
- Errichtung eines BIZ (sofern nicht vorhanden) oder Einrichtung eines virtuellen BIZ
- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren
- Besucherlenkung und Besucherinformation
- Einrichtungen zur Information für Weltnaturerbestätten und Nationale Naturmonumente
Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:
- Zuschüsse in Höhe von 100 %,
- Zuschüsse in Höhe von 75 %,
- Zuschüsse in Höhe von 50 % oder
- Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).
Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.
Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5.000 EUR beträgt.
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag von der ILB bearbeitet und bewilligungsreif sind, werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt. Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.
Die jeweiligen Stichtage können über den untenstehenden Link der Mitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg entnommen werden.
nein
Ein Programm, das in erster Linie den Erhalt biologischer Vielfalt und den Schutz von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg verfolgt, aber touristische Potenziale insbesondere durch Errichtung von Besucherinformationszentren und Unternehmungen zur Besucherlenkung fördert.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/natuerliches-erbe-und-umweltbewusstsein-eler-2023/
Brandenburg
31.12.2027
Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
• Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
• Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
• Zuwendungsart: Projektförderung
• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
• Form der Zuwendung: Zuschuss
• Der Zuschuss beträgt bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90%, bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.
eingeschränkt
Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
- https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-landtourismus/#
Brandenburg
31.10.2029
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).
Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR
Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
nein
Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/wachstumsfinanzierung/index.html
Brandenburg
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
- Natürliche Personen.
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
- Darlehen bis max. 1 Mio. EUR pro Vorhaben
- Laufzeit von max. 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
eingeschränkt
Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs vergeben. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten, was insbesondere in der Gründungsphase einen Mehrwert darstellen kann.
- Zuwendungsgeber : ILB, KfW-Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank (Antragsformulare bei allen Kreditinstituten erhältlich)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-gruendung/
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die
- kommunale Verwaltung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- soziale Infrastruktur
- Erschließung und Standortentwicklung
- Ver- und Entsorgung
- energetische Gebäudesanierung.
Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.
Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.
Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:
- Annuitätendarlehen
- Ratendarlehen
- Entfälliges Darlehen.
Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung zu entsprechen. Sie können wählen zwischen
- einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren oder
- regelmäßigen oder je nach Marktlage vorzunehmenden Zinsanpassungen.
nein
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/brandenburg-kredit-fuer-kommunen/
Brandenburg
30.12.2030
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
- Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages
- Laufzeit: 6 Jahre, mit einem tilgungsfreiem Jahr
Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.
nein
Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg und die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-mikro/
Brandenburg
29.06.2027
Gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von stationären industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.
Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren (relative Energieeinsparung).
Gleichzeitig müssen mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden (absolute Einsparung). Das entspricht z.B. einer vergleichbaren Stromeinsparung von rund 9.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer Reduzierung des Erdgasverbrauchs von rund 25.000 kWh.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.
Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
nein
Mit der Förderung wird unter anderem das Gastgewerbe dabei unterstützt, das eigene Unternehmen energieeffizienter zu unterhalten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/
Brandenburg
30.12.2025
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, u.a. aus dem Cluster Tourismus.
Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.
Die Förderung gilt für folgende Arten von Erstinvestitionen:
• Neuerrichtung einer Betriebsstätte.
• Erweiterung der Kapazitäten einer Betriebsstätte.
• Diversifizierung der Produktion/Tätigkeit in neue Produkte.
• Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens.
• Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
• Transformationsinvestitionen: Vorhaben zur Beschleunigung des Wandels hin zur Klimaneutralität (z.B. Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf).
• Touristische Vorhaben: Investitionen im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus.
• Standortattraktivität: Projekte in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten.
• Saisonverlängerung: Vorhaben zur Ergänzung vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder zur Saisonverlängerung.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).
• Kleine Unternehmen (KU): Max. 20%, bis zu 45 % (bei Transformationsinvestitionen)
• Mittlere Unternehmen (MU):Max. 10 % – 15 %, bis zu 45 % (bei Transformationsinvestitionen)
Die Höhe richtet sich nach der Fördergebietsklasse (C oder D) und der Erfüllung von Struktureffekten (Bonus für Transformation, Kooperation, o.ä.).
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
eingeschränkt
Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 100.000 EUR ebenfalls gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Bund, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/
Brandenburg
30.12.2025
Kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:
- Existenzgründer
- Tourismusvorhaben
- Produktionsbetriebe
- Dienstleistungsbetriebe
- Handwerksbetriebe
Das Programm unterstützt Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter zur Errichtung, Erweiterung oder Übernahme einer Betriebsstätte.
Zudem werden gefördert:
• Touristische Vorhaben in Kur- und Erholungsorten sowie Projekte in den Bereichen Rad-, Wasser- und Wandertourismus.
• Investitionen zur Saisonverlängerung und zur Ergänzung bestehender touristischer Produkte.
• Klimatransformation: Investitionen in erneuerbare Energien für den betrieblichen Eigenbedarf, um die Umstellung zur Klimaneutralität zu beschleunigen.
Wichtige Voraussetzung: Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Höchstfördersätze
Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
nein
Das GRW-G Wachstumsprogramm ist das zentrale Investitionszuschussprogramm für kleine Tourismusbetriebe in Brandenburg. Es bietet attraktive Fördersätze (bis zu 45 %) für Projekte zur Erweiterung, Modernisierung oder Übernahme von Betrieben, die zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen.
- Zuwendungsgeber : Bund, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes, Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/
Brandenburg
31.12.2025
Kooperationsnetzwerke als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von:
- mindestens zehn zahlenden Mitgliedern bei landesweit und länderübergreifend agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU
- mindestens fünf zahlende Mitglieder bei regional agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU.
- Netzwerkpartner: Träger müssen sich in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisieren.
Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Kooperationsnetzwerke durch Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsfähig sind nur die beim Kooperationsnetzwerk anfallenden Ausgaben zur Durchführung von Netzwerktätigkeiten:
- Ausgaben für das inhaltliche Netzwerkmanagement (Netzwerkmanager, Mitarbeiter)
- Personalausgaben beim Träger oder Honorare beim Dienstleister
- Sachausgaben
- administratives Netzwerkmanagement, Büromiete, Büromaterial, Reiseausgaben des Netzwerkmanagers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Leistungen Dritter:
- Gutachten, Studien
- Teilnahme des Netzwerkmanagements an Messen, Konferenzen u.a.
- Durchführung von Workshops und Konferenzen und die Anmietung von Räumlichkeiten
- Internetauftritt, Anlegen und Pflege Datenbank, Anzeigen in Printmedien
- Experten (Honorare und ggf. Reiseausgaben in Anlehnung an BRKG)
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Die Förderung des Kooperationsnetzwerkes in einer Anlaufphase beträgt bis zu drei Jahre und kann mit besonderer Begründung zweimalig um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn für den jeweils beantragten Folgezeitraum ein Projekt:
- seine finanzielle Nachhaltigkeit dadurch darstellt, dass die geplanten Netzwerkaktivitäten mit weniger öffentlichen Fördergeldern fortgesetzt werden sollen
- neue zusätzliche Netzwerkaktivitäten darstellt, die über die bisher durchgeführten Netzwerkaktivitäten hinausgehen - bei gleichbleibender beantragter Förderhöhe.
Zunächst Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
nein
Durch Kooperationsnetzwerke kann die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Potentiale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg, Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/grw-netzwerke/