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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Qualifizierungsberatung für KMU  

Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung für Unternehmen und deren Beschäftigte.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Angebot richtet sich überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen im Land Berlin. Zur Zielgruppe gehören:

• Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte von KMU

• Personal- und Bildungsverantwortliche in KMU

• Interessenvertretungen in Unternehmen

• Fachöffentlichkeit

Was wird gefördert?

Qualifizierung und Weiterbildung:

• Begleitung während des gesamten Prozesses bis zum Abschluss der Qualifizierung

• Beratung von (Personal-)Verantwortlichen in Unternehmen sowie den Beschäftigten

• Hilfe bei der Suche nach einem passenden Bildungsträger

• Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

Beispiele

• Beratung zu Weiterbildungsbedarfen und Qualifizierungen für Beschäftigte der Unternehmen (Arbeitsplatzsituation, betriebliche Qualifizierung)

• Beratung zu möglichen Berufsabschlüssen (betriebliche Einzelumschulung, Nachqualifizierung, modulare Qualifikation mit dem Ziel, einen Berufsabschluss berufsbegleitend zu erlangen)

• Beratung zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Finanzierung und deren Bedingungen

• Beratung zur Umsetzung betrieblicher Bildungsziele, Bildungsbedarfsanalyse, Weiterbildungsstrategie

• Beratung zum Aufbau und zur Optimierung des Führungsprozesses „Personal und Weiterbildung“

• Sensibilisierung der Unternehmen für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail bei der Gesellschaft für Bildung und Teilhabe.

Tel.: 030 203 89 94 33

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)  

Das Programm unterstützt Maßnahmen, die zur Klimaneutralität in Berlin beitragen, einschließlich der energetischen Sanierung von Gebäuden, Entwicklung erneuerbarer Energiesysteme, Klimaanpassungsmaßnahmen, Schutz der städtischen Natur, Förderung der Umweltverträglichkeit und nachhaltiger Mobilität.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind hauptsächlich öffentliche und private Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:

• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,

• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,

• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,

• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,

• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,

• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)

Beispiele

Ausgaben für:

• Investitionen

• Planungsleistungen

• ingenieurtechnische Leistungen Dritter

 

Je nach Förderschwerpunkt auch:

• Personal

• Sachmittel

• Reisen

• sonstige Dienstleistungen Dritter

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.

 

Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.

Weitere Informationen  
IBB-Wachstumsprogramm  

In Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken bietet das Programm mit dem "IBB-Wachstumsprogramm" günstige Unternehmensfinanzierungen zu flexiblen Konditionen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin,

- die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und

- deren Gründungszeitpunkt i. d. R. 3 Jahre vor Antragstellung liegen sollte und

- deren zu finanzierende Vorhaben in oder von der Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Unternehmensfinanzierungen in Form von

- Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen

- Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements

- Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit

- Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen

Art und Höhe der Zuwendung

Das Finanzierungsvolumen sollte (bei einem IBB-Anteil von 50%) zwischen einer und 30 Mio. EUR liegen.

 

Investitionen

- Darlehen von 500.000 EUR bis zu i.d.R. 15 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin)

- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.

- Es werden 100% ausgezahlt.

 

Um-, Anschluss- und Betriebsmittelfinanzierungen

- maximale Darlehenshöhe bis zu 5 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin), in Ausnahmefällen auch darüber

- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.

- Es werden 100% ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf das "IBB-Wachstumsprogramm" der Investitionsbank Berlin (IBB). Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, mithilfe der Checkliste zur Antragstellung.

Die Hausbank beantragt das Darlehen bei der IBB.

Die IBB nimmt eine eigenständige Kreditprüfung vor.

Nach positiver Prüfung der IBB sagt Ihre Hausbank den gesamten Kreditbetrag zu. Den entsprechenden Darlehensvertrag erhalten Sie von Ihrer Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet Finanzierungen für ein geplantes Unternehmenswachstum.

Weitere Informationen  
Berlin Kapital  

Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG, deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die eine entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können.

- Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.

Was wird gefördert?

Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin

Beispiele

Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

• stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR

• Voraussetzung: Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber, bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft

• Laufzeiten bis zu 10 Jahren

Bewerbungsverfahren

Antrag formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.

Weitere Informationen  
Berlin Start  

Mit "Berlin Start" bietet die IBB Ihnen günstige Darlehen, auch wenn kaum Sicherheiten vorliegen. Der Gründungskredit wird in Verbindung mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg ergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe,

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- Freiberufler,

deren Gründungszeitpunkt höchstens 7 Jahre vor Antragstellung liegt.

 

Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

Was wird gefördert?

- Gründung eines neuen Unternehmens

- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist

- Betriebsmittel

- Vorhaben bis zu 7 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)

Art und Höhe der Zuwendung

- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

- Existenzgründerdarlehen bis zu 1,5 Mio. EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)

- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank eingereicht.

Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung.

Bei positiver Prüfung erfolgt eine erneute Prüfung durch die BBB und IBB.

Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt bei Antragsstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.

Weitere Informationen  
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)  

Der "BPW Berlin" ist mehr als ein reiner Businessplan-Wettbewerb: Als Gründerinnen und Gründer in Berlin-Brandenburg berät und unterstützt das IBB Business Team bei der Erstellung eines Geschäftskonzeptes. Es werden kostenlose Seminare, Webinare, Workshops und Foren geboten, die den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

Der jeweilige "BPW"-Zyklus startet immer im Herbst mit den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) und endet im Juli des darauffolgenden Jahres.

Für wen?

• Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen in Berlin oder Brandenburg planen

• bereits existierende Unternehmen, die nicht älter als 12 Monate sind

• bereits existierende Unternehmen, die ein weiteres Geschäftsfeld aufbauen oder ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernommen haben

• Gründerinnen und Gründer, die ihr Konzept eigenhändig geschrieben haben

Was wird gefördert?

Gefördert werden Geschäftsideen, die in Seminaren, Webinaren, Workshops und Foren bearbeitet und in einen Businessplan überführt werden können.

 

Sie haben die Wahl, ob Sie alle Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nur punktuell jene Angebote, die Sie in Ihrer Gründung voranbringen.

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt gibt es beim "BPW" Preisgelder in Höhe von mehr als 50.000 Euro sowie mediale Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die Teilnahme an den "BPW"-Angeboten ist kostenlos.

Bewerbungsverfahren

Neben den vielen Angeboten können in drei Wettbewerbsphasen Konzept zur Bewertung eingereicht werden, um ein Feedback von den Experten des "BPW"-Netzwerkes zu erhalten. In jeder der drei Wettbewerbsphasen werden die drei Preisträger einer jeden Methode gekürt. Alle aktuellen Termine zu den Seminaren, Workshops und Abgaben finden Sie auf www.b-p-w.de.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Wettbewerb ermöglilcht die Erstellung eines strukturierte Businessplans im Wettbewerbsmodus, Unterstützung bei der Erstellung des Geschäftskonzeptes, kostenfreie Seminare zur Unternehmensgründung sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes zu regionalen Partnern.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Berliner Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschuss in das Anlagevermögen

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

- Errichtungsinvestitionen

- Erweiterungsinvestitionen

- Diversifizierung der Produktion

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Modernisierung des Produktionsprozesses

 

Großunternehmen (GU)

- Errichtungsinvestitionen

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

 

Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.

 

Alternativ Lohnkostenzuschuss

- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR

- Investitionszeitraum maximal 36 Monate

 

Schaffung von Dauerarbeitsplätzen

- Grundsätzlich ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% zu erhöhen oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50% übersteigen.

- Die Dauerarbeitsplätze und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.

Weitere Informationen  
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen  

Kleine und mittlere Unternehmen in Berlin werden durch finanzielle Unterstützung gestärkt und mehr Menschen kommen in gute, d. h. sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Mindestlohn und in Vollzeit.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Voraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in einem Berliner KMU mit einer Wochen-

arbeitszeit von mindestens 35 Stunden und einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Einstellung einer Person mit folgenen Voraussetzungen:

 

- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind

- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme

- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige

- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe der Vergütung und der Dauer des Arbeitsvertrages.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung muss vor der Einstellung erfolgen und wird postalisch bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch den Landeszuschuss KMU setzt das Land Berlin finanzielle Anreize für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten sowie von geringfügig Beschäftigten bei Berliner KMU.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Mentoring  

Frühzeitige und präventive Förderung von Projekten, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:

 

- Hotel/Gastronomie/Tourismus

- Baugewerbe

- Schutz und Sicherheit

- Gesundheit

- Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.

• 1:1-Kontakt

• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule

• Weiterentwicklung von Fähigkeiten

• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag

Bewerbungsverfahren

Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.

Weitere Informationen  
#4.0 - Blended Working, Digitalkompetenz und Work-Life-Balance für Berliner KMU  

Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, den Wettbewerbsnachteil kleiner und mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und diese mit zielorientiertem Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung sowie bei der Gleichstellung und Life-Balance zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin

Was wird gefördert?

Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, Gleichstellung und Life-Balance

Bewerbungsverfahren

Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch unter 030 28 88 37 51.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet kostengünstige Beratungen und Coachings im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 an, um die Lücke zwischen großen Unternehmen und KMU zu schließen.

Weitere Informationen  
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