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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Thüringen Dynamik  

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer*innen sich nachhaltig wirtschaftlich entwickeln und die Produktion steigern können. Es ermöglicht die langfristige Finanzierung insbesondere von innovativen Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors

- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für alle zu einem Vorhaben gehörenden, neu anzuschaffenden, betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen. Es speist sich aus den Förderprogrammen THÜRINGEN-DYNAMIK - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 und THÜRINGEN-DYNAMIK.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag:

- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können

- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können

Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.

Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm Thüringen Dynamik dient der Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.

Weitere Informationen  
WIR! – Wandel durch Innovation in der Region  

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen, die einen innovationsbasierten Strukturwandel in ihrer Region vorantreiben, regionale strategische Innovationskonzepte erarbeiten und zukunftsweisende Ideen umsetzen. WIR! richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse unterschiedlichster Akteure, sodass auch der Tourismus ein zentrales Innovationsfeld darstellen kann.

Fördergebiet

bundesweit Strukturschwache Regionen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:

– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.

– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.

 

Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.

Beispiele

Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten

für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

 

In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.

 

In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen „easy-online“ zu nutzen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.

Weitere Informationen  
Förderung der Naturparke in Baden-Württemberg  

Die Förderung soll dazu beitragen, die Naturparke als attraktive Landschaften für eine naturnahe Erholung zu planen, zu pflegen und zu entwickeln und so die ländlichen Räume stärken. Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten jedes einzelnen Naturparks sollen Erholungs- und Naturerlebnislandschaften gestaltet werden, die auf ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Naturnutzung abzielen und einen naturverträglichen Tourismus fördern. Ziel ist insbesondere, die Naturparke des Landes darin zu unterstützen, die biologische Vielfalt zu sichern, das Miteinander von Mensch und Natur zu optimieren, nachhaltiges Wirtschaften und Leben zu fördern, den Wert einer intakten Umwelt bewusst zu machen und die aus Natur und Landschaft resultierende Wertschöpfung gezielt zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP. Zuwendungsempfangende als Trägerinnen oder Träger von Maßnahmen in Naturparken können natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- oder des öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.

Beispiele

- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen

- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)

- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)

- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)

- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Nur die Nettokosten sind förderfähig.

 

Höhe der Zuwendung:

- Entwicklung des Erholungswertes 60 %

- Natürliches Erbe 70 %

- Kulturelles Erbe 65 %

- Sensibilisierung 60 %

 

Mindestauszahlungsbetrag:

- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)

- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.

 

Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens

- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens

- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags

- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.

Weitere Informationen  
Tourismus­finanzierung Plus Baden-Württemberg  

Mit der Tourismusfinanzierung Plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes (umfasst Beherbergung und Gastronomie) langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus dem Gastgewerbe, soweit sie überwiegend dem Tourismus dienen, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land diesen Unternehmen Zukunftsinvestitionen ermöglichen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:

- Hotels, Gasthöfe, Pensionen

- Ferienunterkünfte

- Campingplätze

- Restaurants, Gaststätten

 

Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu

touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.

 

Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:

- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden

- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen

- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen

- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind

- Digitale Innovationen

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Beispiele

Finanziert werden können Kosten für:

- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden

- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen

- Inneneinrichtung, Küchentechnik

- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.

 

- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro

- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Weitere Informationen  
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

- Investitionen für Prototypen

- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen  
Förderung von Start-up-Zentren  

Dieses Förderprogramm soll dazu beitragen, Start-ups in der Frühphase bei ihrer unternehmerischen Entwicklung und Professionalisierung und bei der Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie beim Aufbau unternehmerischer Strukturen zu stärken.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Betreiber eines Start-up-Zentrums als Erstempfangende mit Sitz in Niedersachsen mit Nachweis als akkreditierte begleitende Einrichtung im Rahmen des Gründungsstipendiums

- Einzelpersonen, Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen noch ohne gesellschaftsrechtliche Gründung oder Start-ups in den ersten fünf Jahren nach Gründung.

Was wird gefördert?

- Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess

- Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase

- Personalkosten und Kosten von externen Dienstleistungen zur Durchführung des Coachings und der Betreuung

- Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtung bzw. den Ausbau von Start-up-Zentren

- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings

- Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses einer Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben

Höchstfördersumme: 300.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dazu ist eine Beschreibung des Vorhabens und des Mitteleinsatzes notwendig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gegenstand der Förderung ist der Betrieb von Start-up-Zentren in Niedersachsen.

Weitere Informationen  
Wettbewerb zur Förderung kreativer Innovationen in Thüringen  

Der Förderaufruf ist eine Initiative des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Ziel dieses spezifischen Programms ist es, die innovative Kraft und Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativschaffenden im Freistaat Thüringen gezielt zu stärken. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Künstler und Organisationen aus den verschiedenen Teilmärkten der KKW. Touristiker und Touristikerinnen können ihr Angebot aufwerten, neue Zielgruppen erschließen und zur positiven Wahrnehmung Thüringens als innovativer und kreativer Standort beitragen.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

15.11.2025

Für wen?

• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

• Freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft

• juristische Personen des Privatrechts (z.B. Verbände, Vereine, GmbHs),

• Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

 

Die Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen haben bzw. ihr Vorhaben in Thüringen realisieren.

Was wird gefördert?

• Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen von Unternehmen der Thüringer

Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen

• Unterstützung der Vernetzung der Kreativschaffenden aus verschiedenen Teilmärkten

• Forcierung der branchen- bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit von Thüringer

Kreativschaffenden und Thüringer Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen

• Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandorts Thüringen sowie der

Wertschätzung kreativer Leistungen aus Thüringen z. B. durch Präsentations- und

Kommunikationsmaßnahmen.

Beispiele

• Entwicklung innovativer Tourismusangebote in Kooperation mit Designerinnen, Medien- oder Gameschaffenden

• Neue Erlebnisformate wie Augmented-Reality-Stadtführungen, hybride Events oder immersive Erlebnisräume

• Entwicklung neuer digitaler Vermittlungsformate oder Geschäftsmodelle im Tourismus

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als „De-minimis“-Beihilfe. Die Gesamtkosten für förderfähige Projekte müssen mindestens 20.000 Euro und sollen in der Regel nicht mehr als 80.000 Euro betragen.

Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 40 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren

Fördersatzes möglich.

Zuwendungen bis 15.000 Euro können als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:

1. Stufe: Projektideen als Projektskizze darlegen. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle

eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb.

2. Stufe: Nach Auswahl der Projektidee wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieser Förderaufruf bietet die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen und Kooperationen innerhalb der Kreativwirtschaft zu finanzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Er dient als wichtige Unterstützung, um Projekte zur Vernetzung der Branche und zur Entwicklung neuer Produkte erfolgreich umzusetzen.

Weitere Informationen  
Start?Zuschuss!  

Mit dem Förderprogramm Start?Zuschuss! werden u.a. Gründerinnen und Gründer gefördert, deren Gründung maximal 24 Monate zurckliegt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase und soll dazu beitragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können.

Beispiele

Gefördert werden die Anlaufkosten, das heißt insbesondere die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung des Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 36 000 Euro im Förderzeitraum von zwölf Monaten.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung wird online eingereicht.

1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung durch externe Jury,

2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben der direkten Unterstützung von Gründerinnen und Gründern werden die Errichtung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems gefördert, um die notwendige Infrastruktur für Gründerinnen und Gründer zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen  
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Entwicklungsvorhaben:

- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

- Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.

 

Anwendungsvorhaben:

- ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Entwicklungsvorhaben:

- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.

- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind

 

Anwendungsvorhaben:

- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).

Beispiele

Entwicklungsvorhaben:

- Personalkosten

- Kosten für Instrumente und Ausrüstung

- Ausgaben für Auftragsforschung

- Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)

- Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (bei KMU)

 

Anwendungsvorhaben:

- Investitionskosten

- Personalkosten

- Ausgaben für Auftragsforschung

- sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)

Art und Höhe der Zuwendung

Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.

Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.

Bewerbungsverfahren

Zunächst muss eine individuelle Beratung angefragt werden.

Bei aussichtsreicher Antragsstellung erfolgt ein mehrstufiges Verfahren:

 

1. Stufe: Einreichung Projektskizze

2. Stufe: Formale Antragsstellung, bei Anwendungsverfahren erfolgt dies über die Hausbank. Die erforderlichen Antragsvordrucke in der jeweils geltenden Fassung können dem Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern unter www.lfa.de entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Weitere Informationen  
Technologieorientierte Unternehmensgründungen  

Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über

das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen oder

- technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen an ein

kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Unternehmen gemäß Anhang I der AGVO erfüllen

und seit weniger als sechs Jahren existieren sowie weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:

- während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder

- während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.

Beispiele

Förderfähig sind u.a. Personalkosten für Forschung und Entwicklung, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsfoschung sowie Erlangung von Patenten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Es werden nur Zuschüsse ausgereicht, die eine Höhe von mindestens 15 000 Euro erreichen.

 

 

- Entwicklungsvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität

erhöht sich um 20 %-Punkte bei kleinen und um 10 %-Punkte bei mittleren Unternehmen. Bei

Softwareunternehmen beträgt der Zuschuss für ein Entwicklungsvorhaben max. 150 000

Euro.

- Konzeptvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität

erhöht sich um 10 %-Punkte bei kleinen Unternehmen. Für die Erstellung eines

beurteilungsreifen, tragfähigen technologischen Konzepts beträgt der Zuschuss max. 26 000

Euro, in begründeten Einzelfällen kann bei besonders umfangreichen Zuarbeiten die

Obergrenze auf 52 000 Euro angehoben werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

 

Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.

Weitere Informationen  
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