Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2028
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines/r Aussteller:in sind die vom/von der Messeveranstalter:in in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Ausstellerin und Messe.
Aussteller:innen melden sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Auslandsmarkterschliessung/Messeprogramm_junge_innovative_Unternehmen/messeprogramm_junge_innovative_unternehmen_node.html
bundesweit
31.12.2027
Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.
Gefördert werden
- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum
- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland
- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte
- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.
Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.
Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen. Weitere Erläuterungen finden sich in den „Erläuterungen und Hinweisen zur Richtlinie“. Bewilligungsanträge (siehe Formulare) sind beim BAFA zu stellen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de/unternehmen
bundesweit
Digiscouts-Projektbetrieb kann jedes Unternehmen werden, das ausbildet und nicht mehr als 500 Beschäftigte hat. Sowohl die Branche als auch die Ausbildungsberufe spielen keine Rolle. Das Unternehmen sollte in einer der Regionen angesiedelt sein, um in den vollen Genuss der Unterstützung zu kommen.
Unternehmen profitieren unmittelbar von dem Digitalisierungsprojekt, das Ihre Azubis umsetzen.
Der Betrieb und die Azubis werden über die gesamte Projektlaufzeit professionell begleitet.
Die Azubis gewinnen soziale und digitale Kompetenzen hinzu.
Auf dem webbasierten Projektmanagement-Tool DS2 stehen Qualifizierungsbausteine zur Verfügung, mit denen Azubis aber auch andere im Unternehmen ihr Wissen rund um die Digitalisierung erweitern können, beispielsweise zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
Im Austausch mit anderen Digiscouts®-Betrieben lernen Sie deren Lösungsansätze kennen.
Das Unternehmen wird insgesamt fitter für die digitale Zukunft.
Digiscouts-Betrieb, Ausbildende und Azubis werden von erfahrenen Coaches begleitet, vor allem bei der eigentlichen Arbeit im Unternehmen. Mehrere Betriebe mit Azubiprojekten in einer Region tauschen sich untereinander aus und lernen so zusätzlich voneinander. Die Azubiprojekte werden am Ende ausgezeichnet, alle Beteiligten erhalten eine Teilnahmeurkunde.
Eine Anmeldung zum Projekt ist nach der Informationsveranstaltung, über das webbasiertes Projektmanagement-Tool DS2, möglich.
ja
Die Ausbildung soll anhand von Digiscouts attraktiver und interessanter gemacht werden. Zudem profitieren Unternehmen von den umgesetzten Digitalisierungsprojekten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW-Kompetenzzentrum
- https://www.digiscouts.de/
bundesweit
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Innovationsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln. Darunter fallen z.B. Vorhaben / innovationsbezogene Ausgaben im Zusammenhang mit
Digitalisierungsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungskonzept des Unternehmens hervorgehen.
Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln. Darunter fallen z.B. Vorhaben / innovationsbezogene Ausgaben im Zusammenhang mit
Weiterbildung, Marketing, Design, Konstruktion, etc.
dem Erwerb von externem Wissen und gewerblichen Schutzrechten,
dem Aufbau neuer Marken,
der Markteinführung,
der Erschließung neuer Kundengruppen,
Produktions-/ Vertriebsvorbereitung sowie
IT-Software zur Steuerung von Geschäftsprozessen.
Als Digitalisierungsvorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen. Darunter fallen z.B. Vorhaben / digitalisierungsbezogene Ausgaben im Zusammenhang mit
der digitalen Transformation des Geschäftsmodells,
der Automatisierung in der Produktion (Industrie 4.0),
der Programmierung / Einführung neuer Software, z.B. Unternehmenssoftware, Software in der Fertigungssteuerung, Social Media, Datenanalysetools,
der Anschaffung von neuartiger / deutlich verbesserter Hardware,
Cloud-Computing,
der Entwicklung eines neuen Konzeptes für Marketing oder Vertrieb über das Internet,
der Einführung neuer IT-Sicherheitskonzepte und -anwendungen sowie
IT-Weiterbildung und IT-Beratung (intern / extern).
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW
- erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikoübernahme,
- kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
- https://www.kfw.de/290
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:
- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)
- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)
- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)
- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)
- maritime Ressourcen (MARITIME.value)
Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahren (Ausnahmen möglich)
Die Höhe der Förderung beträgt für
- für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der zweiten Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm.html
bundesweit
Mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand fördern wir große mittelständische Unternehmen, die
Investitionen und Betriebsmittel finanzieren,
ein Unternehmen gründen oder
ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen möchten.
Mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand erhalten Sie bis zu 25 Mio. Euro Kredit für alles, was Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen.
Anlagen und Maschinen
Grundstücke, Gebäude und Baukosten
Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Firmenfahrzeuge
Software
Betriebsmittel, z.B.:
Personalkosten
Mieten
Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
Beratungskosten
Material- und Warenlager
Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Mindestlaufzeit von zwei Jahren
Zinsbindung über die gesamte Kreditlaufzeit
Abhängig von Ihrem Vorhaben stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung
für Vorhaben jeder Größe:
ohne Risikoübernahme:
Kreditbetrag bis maximal 25 Mio. Euro
kein Mindestbetrag
mit Risikoübernahme:
Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung
bis maximal 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel und Material- und Warenlager
kein Mindestbetrag
Sie können Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager zu 100 % finanzieren
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
eingeschränkt
Mit dem KfW Kredit großer Mittelstand werden mittelständische Unternehmen mit bis zu 25 Mio Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Förderfähige Maßnahmen beim BAFA:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle;
- Anlagentechnik (außer Heizung);
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) begrenzt auf den Bereich
Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen;
- Heizungsoptimierung;
- Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur
Antragstellung“ zu finden. Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung im BAFA Benutzerkonto. Sollte noch
kein Benutzerkonto existieren, kann dieses erstellt werden.
Im BAFA Portal kann über den Button „+ NEUER ANTRAG“ ein Antrag gestellt werden.
eingeschränkt
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bank, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in
Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß
EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:
- Kleinstunternehmen
- Kleinunternehmen
- Mittlere Unternehmen
Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,
Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.
Antragsberechtigt sind auch:
- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)
- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)
- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen
Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer
Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der
Zuwendung:
- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.
- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.
Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners
als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina
erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.
Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR
begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.
Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne
Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische
Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.
Eine Einreichung der Ideenskizze (Teilnahmeantrag) für den 7. Call ist bis zum 20.08.2026 (15:00 Uhr) möglich.
eingeschränkt
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWE den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,
Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern und Ressourcen zu schonen
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen
- umweltfreundlicher Verkehr
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen
In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben
- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt
- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden
- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
ja
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Umweltprogramm-(240-241)/
