Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale
Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
ja
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
bundesweit
31.10.2027
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.
Die Zuwendung in Höhe von maximal 45.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden.
Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“
(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen
Einreichungsfristen:
- Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Oktober 2027
- Förderschwerpunkt Normung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
- Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
nein
Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich GmbH (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/wipano-foerderung.html
bundesweit
30.12.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.
In erster Linie investive Maßnahmen,
- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)
- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.
Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.
nein
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/innovation-radverkehr-deutschland.html
Niedersachsen
30.12.2026
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.
Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern, Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises, Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro.
Über das Kundenportal der NBank
Der letzte Antragsstichtag für dieses Programm ist der 30.11.2025.
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler, die Ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Messef%C3%B6rderung-Einzelstand-Inland-und-Ausland.html#aufeinenblick
bundesweit
31.12.2038
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit diese nicht nach 4.2 dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen sind.
4.2 der Förderrichtlinie:
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO.
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- Antragstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland.
Förderfähig sind Projekte, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können, die geeignet sind, die Förderziele zu erreichen und die in den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.
Förderkategorien:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Stärkung unternehmerischen Handelns
- Innovative Ansätze
- Transformationstechnologien
Die Zuwendung erfolgt in der Regel zur Deckung von Ausgaben für einzeln abgegrenzte Projekte auf Ausgabenbasis (Projektförderung).
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse entsprechend den haushaltsrechtlichen Regelungen des Bundes.
Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Millionen Euro sollen als Festbetragsförderung gewährt werden. In atypischen Ausnahmefällen, die eine Wirtschaftlichkeit der Förderung in Frage stellen, kann von einer Festbetragsfinanzierung abgesehen werden. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben bleibt bestehen.
Die Höhe der Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antragstellende hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Entsprechendes gilt bei Anwendung der Festbetragsfinanzierung.
Der Antrag ist elektronisch über die Plattform easy-Online einzureichen.
Der Zugang sowie die erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite des BMWE oder den administrierenden Stellen zur Verfügung gestellt.
nein
Unternehmen können mithilfe der Förderung Projekte, welche die Transformation in vom Strukturwandel betroffenen Regionen, vorantreiben.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/stark.html
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2027
Es werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.
Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können gefördert werden, wenn die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder die ihre Gewinne für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bzw. für Zwecke im Sinne des GRW-Koordinierungsrahmens im öffentlichen Auftrag und im GRW-Fördergebiet einsetzen
- Regionale Tourismusentwicklungskonzepte (TEK)
- Planungs- und Beratungsleistungen / Machbarkeitsstudien für öffentliche touristische
Infrastruktureinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für regionale Tourismusentwicklungskonzepte ist die Förderung auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-bis-2027/) bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes in Schleswig-Holstein, die Positionierung der touristischen Regionen und Orte als nachhaltige Urlaubsdestinationen sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-nicht-investive-tourismusvorhaben
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung, insbesondere von Klimaschutztechnologien in den Bereichen:
a) Alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte (Vorhaben zur Herstellung von SAF-Kraftstoffen sind nicht Gegenstand dieses Programms)
b) Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik
c) Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme
Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer kann zwischen drei Optionen auswählen:
a) ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (ohne Beihilferelevanz),
b) ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (Beihilferelevanz),
c) eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen.
Anträge auf Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen können bis zum 31. Dezember 2028 schriftlich bei dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat IV D 2
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
gestellt werden.
nein
Luftfahrtunternehmen, die im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/luftfahrt-entwicklungs-darlehen.html
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe.
Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen
Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden
Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-grunderwerbsdarlehen
Sachsen-Anhalt
keine
Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.
Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
nein
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-gemeinsam