Förderwegweiser
Baden-Württemberg
30.12.2028
Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.
Das ELR unterstützt Projekte zur integrierten Strukturentwicklung in vier zentralen Förderschwerpunkten:
Innenentwicklung & Wohnen:
• Umnutzung von leerstehenden Gebäuden (z. B. Scheunen, alte Schulen) zu Wohnraum
• Umfassende Modernisierung von Altbauten
• Wohnraumschaffung durch Aufstockungen oder Anbauten.
• Kommunale Modellprojekte zur Klimaanpassung im Wohnumfeld (z. B. „Schwammstadt“-Elemente gegen Starkregen/Hitze)
Grundversorgung
• Investitionen zur Sicherung der lokalen Versorgung und Gastronomie
• Beispiele: Erweiterung von Bäckereien/Backstuben, Anbau von Tagescafés oder Umbau von Gebäuden zu Dorfläden.
Arbeiten
• Investitionen zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
Gemeinschaftseinrichtungen
• Bau, Sanierung oder Zusammenlegung von Einrichtungen, die das soziale Miteinander fördern.
• Beispiele: Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen und Treffpunkte.
Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.
• Antragstellung über die Gemeinde: Interessierte müssen ihren Antrag bei der Gemeinde einreichen, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, priorisiert es und stellt dann den Aufnahmeantrag beim Land.
• Fristen beachten: Der Stichtag, an dem die Gemeinde die gesammelten Anträge beim Regierungspräsidium einreichen muss, ist in der Regel der 30. September für das folgende Förderjahr.
• Wichtig: Bauherren und Unternehmen müssen ihre Unterlagen daher frühzeitig bei der Gemeinde einreichen, damit diese bearbeitet werden können.
eingeschränkt
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweilige Gemeinde sowie das zuständige Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/elr
Baden-Württemberg
30.06.2027
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie Freiberufler.
• Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, aber einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Die Förderung gliedert sich in drei Stufen:
• Stufe 1 (Basisinnovationen): Markteinführung eigener Innovationen, Übernahme fremder Innovationen (ohne eigene Entwicklung) sowie der allgemeine Kapitalbedarf für innovative Unternehmen.
• Stufe 2 (Level-Up Innovationen): Konkrete Entwicklungsprojekte (neue Produkte/Prozesse), die dazugehörigen Folgeinvestitionen sowie neue Geschäftsmodelle.
• Stufe 3 (High-End Innovationen): Besonders umfangreiche Entwicklungsvorhaben (über 5 % des Jahresumsatzes) sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss (für KMU).
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Darlehensbetrag:
• Mindestens: 10.000 Euro.
• Maximal: 5 Millionen Euro (für KMU).
• Maximal: 25 Millionen Euro (für größere Unternehmen).
Tilgungszuschuss :
• KMU erhalten derzeit einen Tilgungszuschuss bis zu 2,0 % (je nach Vorhaben)
• Größere Unternehmen erhalten aktuell keinen Tilgungszuschuss
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die Innovationsfinanzierung bietet mit ihren drei Stufen eine maßgeschneiderte Lösung für jedes Vorhaben, von der einfachen Markteinführung bis zur komplexen KI-Entwicklung. Besonders für KMU ist das Programm attraktiv, da der integrierte Tilgungszuschuss das finanzielle Risiko senkt und Innovationen bezahlbar macht.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung.html
Sachsen keine Förderung in den Städten Leipzig und Dresden
31.12.2029
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1 und 2 der Förderrichtlinie tätig sein.
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig.
Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge im Regionalen Wachstum (Landesprogramm) mehr angenommen werden. Das betrifft alle Vorhaben in den Landkreisen Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen.
Förderanträge im Regionalen Wachstum (JTF-Programm) sind davon nicht betroffen. Für Vorhaben in den Strukturwandelregionen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Chemnitz) können weiterhin Anträge eingereicht werden.
Die Förderung ist über das Förderportal der Sächsichen Aufbaubank einzureichen.
nein
KMU werden bei verschiedenen Investitionsvorhaben im Bereich der Betriebsstätte gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften
- deren Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Sie können den Zuschuss auch weitergeben an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure, zum Beispiel an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Wohneigentümergemeinschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften.
Auch Landkreise und andere Gemeindeverbände können Zuschüsse beantragen und an ihre Kommunen weiterleiten. Bitte stellen Sie für jedes Quartier einen separaten Antrag.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen.
Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, mit denen Sie die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigen. Sie können sowohl Sach- als auch Personalausgaben finanzieren. Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:
- Integriertes Quartierskonzept: z. B. kommunale Gebäude und Versorgungssysteme, energieeffizienter machen, erneuerbare Energien einsetzen, Quartiere an den Klimawandel anpassen, grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen, digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen
- Sanierungsmanagement: z. B. Konzeptumsetzung planen, Akteure aktivieren und vernetzen, Maßnahmen koordinieren und kontrollieren, als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben.
A. für ein integriertes Konzept: bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro.
B. für ein Sanierungsmanagement: bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro je Quartier.
Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.
Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände reichen die Anträge direkt bei der KfW ein. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Senden Sie den Antrag an kommune@kfw.de.
eingeschränkt
Mit den Förderprodukten "Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" können nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz im Quartier innerhalb Deutschlands gefördert werden. Kommunen können so einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus leisten.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Energetische-Stadtsanierung-(432)