Förderwegweiser
Berlin
Der jeweilige "BPW"-Zyklus startet immer im Herbst mit den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) und endet im Juli des darauffolgenden Jahres.
• Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen in Berlin oder Brandenburg planen
• bereits existierende Unternehmen, die nicht älter als 12 Monate sind
• bereits existierende Unternehmen, die ein weiteres Geschäftsfeld aufbauen oder ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernommen haben
• Gründerinnen und Gründer, die ihr Konzept eigenhändig geschrieben haben
Gefördert werden Geschäftsideen, die in Seminaren, Webinaren, Workshops und Foren bearbeitet und in einen Businessplan überführt werden können.
Sie haben die Wahl, ob Sie alle Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nur punktuell jene Angebote, die Sie in Ihrer Gründung voranbringen.
Insgesamt gibt es beim "BPW" Preisgelder in Höhe von mehr als 50.000 Euro sowie mediale Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die Teilnahme an den "BPW"-Angeboten ist kostenlos.
Neben den vielen Angeboten können in drei Wettbewerbsphasen Konzept zur Bewertung eingereicht werden, um ein Feedback von den Experten des "BPW"-Netzwerkes zu erhalten. In jeder der drei Wettbewerbsphasen werden die drei Preisträger einer jeden Methode gekürt. Alle aktuellen Termine zu den Seminaren, Workshops und Abgaben finden Sie auf www.b-p-w.de.
ja
Der Wettbewerb ermöglilcht die Erstellung eines strukturierte Businessplans im Wettbewerbsmodus, Unterstützung bei der Erstellung des Geschäftskonzeptes, kostenfreie Seminare zur Unternehmensgründung sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes zu regionalen Partnern.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/businessplan-wettbewerb-berlin-brandenburg.html
Berlin
Voraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in einem Berliner KMU mit einer Wochen-
arbeitszeit von mindestens 35 Stunden und einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.
Förderfähig ist die Einstellung einer Person mit folgenen Voraussetzungen:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe der Vergütung und der Dauer des Arbeitsvertrages.
Die Antragsstellung muss vor der Einstellung erfolgen und wird postalisch bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.
nein
Durch den Landeszuschuss KMU setzt das Land Berlin finanzielle Anreize für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten sowie von geringfügig Beschäftigten bei Berliner KMU.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- www.landeszuschuss-kmu.de
Berlin
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:
- Hotel/Gastronomie/Tourismus
- Baugewerbe
- Schutz und Sicherheit
- Gesundheit
- Dienstleistungen
Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.
Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.
• 1:1-Kontakt
• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule
• Weiterentwicklung von Fähigkeiten
• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag
Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.
nein
Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/landesprogramm-mentoring/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin
Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, Gleichstellung und Life-Balance
Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch unter 030 28 88 37 51.
nein
Das Förderprogramm bietet kostengünstige Beratungen und Coachings im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 an, um die Lücke zwischen großen Unternehmen und KMU zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Europäischer Sozialfonds
- Ansprechpartner (Projektträger) : Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- https://www.goldnetz-berlin.org/coaching-4-0.htm
Berlin
31.07.2029
• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe
• Berliner Auszubildende
Für Unternehmen:
• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen
• Prüfungsvorbereitung
• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)
• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Für Auszubildende:
• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen
Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.
eingeschränkt
Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
- www.hwk-berlin.de/fbb
Sachsen
Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:
• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen
• gemeinnützigen Organisationen
• anerkannten Religionsgemeinschaften
• Verbandskörperschaften
• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.
Stadtgrün
• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
• bodengebundene Fassadenbegrünung
• extensive Dachbegrünung
• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg
• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
• passiver Lärmschutz
Radonreduzierung
Stadtgrün:
• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben
• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein
• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert
• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
Lärmminderung:
• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen
Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
nein
Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/en/stadtgr%C3%BCn-l%C3%A4rm-radon-2023-teil-a-efre-f%C3%B6rderung
Berlin
Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
Außerdem antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat.
Beratungsangebot
• Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
• Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
Elektrisch betriebene Fahrzeuge
• Neufahrzeuge
• Jahreswagen
• Leasingfahrzeuge
• motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec
Ladeinfrastruktur/Netzanschluss
• öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
• nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
• anteilige Förderung des Netzanschlusses
Beratungsangebot
• 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
• Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR
Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi
• max. 15.000 EUR
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
• 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)
• 500 EUR
Ladeinfrastruktur / Netzanschluss
• 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
• 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)
Betriebliches Mobilitätsmanagement
• 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)
Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.
Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.
eingeschränkt
Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/wirtschaftsnahe-elektromobilitaet.html
Berlin Brandenburg
• technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
• Unternehmen der sozialen Ökonomie
, die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.
Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,
• die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,
• deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,
• bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und
• die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.
Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.
Einstiegsvariante
• Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.
• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate
Standardvariante
• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte - Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
• Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate
Standardvariante Digitalisierung
• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).
• Laufzeit des Projektes: max. 12 Monate
Einstiegsvariante
• 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR
• gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben
Standardvariante
• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR
• kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
Standardvariante Digitalisierung
• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR
• kann nur einmal beantragt werden
Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden.
eingeschränkt
Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/transfer-bonus.html
Berlin
30.06.2027
• KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie
• KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind
mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.
Maßnahmen, die die Internationalisierung von Unternehmen fördern:
• Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, und Börsen im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
• Miete und Gebühren
• Standbau
• Betrieb des Standes
• Transport
• nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
• mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR Förderung je Einzelmaßnahme
• Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 6.000 EUR betragen
• Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal zwei Teilnahmen förderfähig
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Achten Sie darauf, dass der Maßnahmenbeginn ausgehend vom Datum des Antrags nicht mehr als 12 Monate in der Zukunft liegen darf.
eingeschränkt
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Betriebstätte können Produkte auf internationalen Veranstaltungen präsentieren und so neue Märkte erschließen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin IBB
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin IBB
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pfi-foerderung-von-kmu-projekten.html
Berlin
Gründungsfinanzierung:
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind
und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Wachstumsfinanzierung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Gründer:innen eines Sozialunternehmens, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind, bzw. - Sozialunternehmen, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind,
- freie Berufe
mit Betriebsstätte in Berlin.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades
- Neuansiedlungen
- Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge für bestehende Unternehmen
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Die IBB kann im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung Mikrokredite bis 50.000,00 EUR vergeben.
1. Antragstellung: Muss zwingend vor Beginn des Vorhabens (z.B. Vertragsabschluss) erfolgen, über den eAntrag im IBB-Kundenportal oder das Antragsformular.
2. Unterlagen: Reichen Sie alle Dokumente vollständig ein (Antrag, Selbstauskunft, Lebenslauf).
3. Prüfung & Gespräch: Nach Vollständigkeit prüft die IBB und lädt zu einem persönlichen Gespräch ein.
4. Entscheidung: Die Kreditentscheidung wird Ihnen wenige Geschäftstage nach dem Gespräch mitgeteilt.
ja
Bei dem Bedarf einer kurzfristigen Finanzierungszusage mit kurzer Laufzeit ermöglicht dieses Programm eine Mitfinanzierung.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mikrokredit-aus-dem-kmu-fonds.html
