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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
NRW.BANK Gründungs- und Wachstumskredit  

Die NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen, wenn das Vorhaben einen nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg zu erwarten lässt.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von

 

- In- und ausländischen Unternehmen

- Existenzgründer(innen)

- Angehörige der freien Berufe

 

sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.

Was wird gefördert?

Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.

 

Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:

- Betriebsmittelbedarf

- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,

- Übernahme und Beteiligung

 

Voraussetzungen:

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten

- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert

- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Laufzeiten:

- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en

-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en

- Betriebsmitteldarlehen:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

- Warenlager:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en

Zinssatz:

- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit

- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre

Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.

Tilgung:

- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung

Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nichtmotorisiertem Individualverkehrs (Nahmobilität) in den Gemeinden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen

- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.

 

Voraussetzung:

- Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden

- für investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und der Eigentümerin oder dem Eigentümer).

- Vorhaben

->schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität,

-> verlagert motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität,

-> verbessert die Verkehrssicherheit,

-> erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen,

-> trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung.

- Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen

- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

- Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Ausgaben

Beispiele

Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben finanziert werden:

- Radverkehrsanlagen

- Fußverkehrsanlagen

- Fahrradstationen

- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum

- Service- und Rastplätze

- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze

- Nahmobilitätskonzepte

- investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Bagatellgrenze:

- 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)

- 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)

Bewerbungsverfahren

Anträge können fünf Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31.05 des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Maßnahme muss geeignet sein, sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr ist angemessen Rechnung zu tragen. Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.

Weitere Informationen  
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft  

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften, die dazu dienen, gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen. Dabei ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze von besonderem Gewicht.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft

- Angehörige der freien Berufe

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.

 

Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:

- Neuinvestitionen

- Nachfinanzierung von Investitionen

- Beschaffung von Betriebsmitteln

- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

 

 

Voraussetzung:

- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt

- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten

- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moskauer Straße 19

40227 Düsseldorf

Tel. (02 11) 9 81-0

Fax (02 11) 9 81-10 00

Internet: www.pwc.de

zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.

Weitere Informationen  
NRW.SeedCap  

Gefördert werden Beteiligungen der NRW.BANK an KMU in der Gründungsphase (bis maximal 36 Monate nach Gründung). Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen oder Unternehmen, die einen Finanzierungsbedarf für Investitionen und/oder Betriebsmittel haben. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen der Wachstumsfinanzierung des Unternehmens dienen. Diese Fördermaßnahme steht nun allen Branchen offen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.

Was wird gefördert?

Wachstumskapital für KMU durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital einer/s Investorin/Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der/die Investor:in bringt außer Kapital auch ihre/seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.

 

Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:

- neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen

- Betriebsmittel

- Investitionen zur Validierung des Geschäftsmodells

- Markteinführung und Wachstum

 

Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.

 

Voraussetzung:

- Der Sitz und wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen

- Das Unternehmen darf bei der Erstfinanzierung nicht älter als 36 Monate, bei Folgefinanzierung nicht älter als 60 Monate sein

- Für die Antragsstellung bedarf es der Bereitschaft zur Finanzierung und Unterstützung einer oder mehrerer (noch nicht beteiligter) erfahrenen Business Angel oder privater Seedinvestoren

- Privater Seedinvestor bzw. Business Angel und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditonen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile)

Mindestfinanzierung: 100.000 €

Maximalfinanzierung: 500.000 €

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über seedcap@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68100

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung besonders für Startups und innovative Unternehmen, die investieren wollen bzw. wachsen wollen. Das Förderprogramm dient der Unterstützung von Finanzierungen von Unternehmen sowohl durch private als auch durch öffentliche Investoren.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms Beratungen für betriebliche Maßnahmen, die von qualifizierten externen Beratern durchgeführt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Was wird gefördert?

Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.

 

Voraussetzung:

- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab

- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach

- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung

- Nachweis Eigenbeteiligung

Beispiele

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

 

Phase 1: Machbarkeitsstudien

Phase 2: Umsetzungsberatung

 

Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:

- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens

- frühzeitige Umstrukturierung

- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte

- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU

- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW

- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

 

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang:

- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase

Förderdauer: max. 3 Monate

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.InvestZukunft  

Das Förderprogramm „NRW.BANK InvestZukunft“ unterstützt Unternehmen und Freiberufler in NRW bei nachhaltigen, innovativen Investitionen. Es finanziert Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Wasserstofftechnik, CO₂-Reduktion), Umweltschutzprojekte, Anlagen zur Ressourceneffizienz und Recycling (Circular Economy), energieeffiziente Technologien, klimafreundliche Mobilitätslösungen (z.B. E-Fahrzeuge), Digitalisierungsvorhaben und innovative Produktentwicklungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),

 

- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),

 

- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),

 

- Energie- und Ressourceneffizienz,

 

- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),

 

- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),

 

- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).

Beispiele

- Batteriespeicher, Elektrolyseure

- Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge

- Recycling-/Aufbereitungsanlagen

- Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen

- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren

- Aufbau von digitalen Plattformen

- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologien

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 10 Mio. Euro

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms

„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
Aus- und Weiterbildungskredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Betriebsmittelbedarf, Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag:

- 2 Mio. € für Investitionskredite

- 500.000 € für Betriebsmittelkredite

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten.

Weitere Informationen  
Finanzielle Förderung nichtstaatlicher Museen in Rheinland-Pfalz  

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur fördert in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband Rheinland-Pfalz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) die nicht­staatlichen Museen in Rheinland-Pfalz.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nicht­kommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezungen erfüllt sind.

Was wird gefördert?

Bis auf Weiteres steht die Förderung digitaler Angebote und der digitalen Sammlungspräsentation von Museen im Vordergrund. Förderfähig sind sowohl Hardware als auch projektbezogene Personalkosten. Daneben sind auch bereits begonnene Projekte sowie weitere Maßnahmen förderfähig. Der Museumsverband Rheinland-Pfalz behält sich vor, wechselnde Förderschwerpunkte zu benennen.

Beispiele

- Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung),

- Maßnahmen zur Neupräsentation der Sammlung (z. B. Konzept für Neupräsentation oder Umsetzung – auch in Teilschritten, bzw. Teilprojekten)

- Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln)

-Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik),

- Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.)

- Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rhein­land-Pfalz.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.

Weitere Informationen  
Kooperationsprogramm INTERREG VI Großregion (2021-2027)  

In der Großregion Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen, Luxemburg und der Region Wallonien werden grenzüberschreitende kleine Kooperationen und großangelegte Projekte aus EFRE-Mitteln gefördert. Ziel ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt des großregionalen Raums zu stärken und grenzbedingte Hemmnisse zu verringern.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).

 

Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.

 

Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.

Was wird gefördert?

Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.

 

1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel

2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen

3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.

4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen

 

Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.

Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:

- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität

- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds

- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen

- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern

Beispiele

- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion

- Grenzüberschreitendes Ticketing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
  • http://www.interreg-gr.eu
 
Beratungsprogramm für Existenzgründung RLP  

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,

– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen

– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,

– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie

– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht zurückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten.

- Der Zuschuss beträgt bis zu 50 v. H. der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend 400 Euro pro Tagwerk.

- Förderung von bis zu sechs Tagewerken.

- Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
 
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