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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Junge generation Fahrrad- aktiv mobil  

Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr. Förderlinie 1 fördert mehr Radverkehr, mehr Sicherheit und mehr aktive Mobilität. Förderlinie 2 strebt einen Lückenschluss im Sprint an. Sie fördert schnell umsetzbare Maßnahmen mit Projektlaufzeiten bis 2027 zur Erhöhung von Sicherheit und Attraktivität vor Ort.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

18.10.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Vorausgesetzt wird die nötige fachliche Qualifikation zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben und eine ausreichende personelle Kapazität zur Durchführung im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen (z. B. sichere Wege, Querungen, Verkehrsberuhigung) als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung oder Beteiligung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Finanzschwäche bis zu 90 Prozent.

Beispiele

Planungsleistungen für Infrastruktur

Grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur

Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten

Sichere und attraktive Querungsanlagen

Verkehrsberuhigung

Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Klimafolgenanpassung zur Unterstützung der aktiven Mobilität

Maßnahmen zur Verknüpfung mit dem ÖPNV

Barrierefreie (Um-)Gestaltung

Reduzierung von Umwegen

Beleuchtung

Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit

Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter

Art und Höhe der Zuwendung

Förderlinie 1: 1,5 bis 6 Millionen Euro Förderung pro Projekt

Förderlinie 2: 250.000 bis 1,5 Millionen Euro Förderung pro Projekt

Bewerbungsverfahren

Für Förderlinie 2 ist das Fristende für die Einreichung von Anträgen der 31.07.2026.

Für Förderlinie 1 ist das Ende der Antragsphase der 18.10.2026.

 

Anträge sind einzureichen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr.

Weitere Informationen  
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