Förderwegweiser
bundesweit
18.10.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Vorausgesetzt wird die nötige fachliche Qualifikation zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben und eine ausreichende personelle Kapazität zur Durchführung im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit.
Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen (z. B. sichere Wege, Querungen, Verkehrsberuhigung) als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung oder Beteiligung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Finanzschwäche bis zu 90 Prozent.
Planungsleistungen für Infrastruktur
Grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten
Sichere und attraktive Querungsanlagen
Verkehrsberuhigung
Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Klimafolgenanpassung zur Unterstützung der aktiven Mobilität
Maßnahmen zur Verknüpfung mit dem ÖPNV
Barrierefreie (Um-)Gestaltung
Reduzierung von Umwegen
Beleuchtung
Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit
Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter
Förderlinie 1: 1,5 bis 6 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Förderlinie 2: 250.000 bis 1,5 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Für Förderlinie 2 ist das Fristende für die Einreichung von Anträgen der 31.07.2026.
Für Förderlinie 1 ist das Ende der Antragsphase der 18.10.2026.
Anträge sind einzureichen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
nein
Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Foerderungen/Foerderaufruf-Junge-Generation-Fahrrad/foerderaufruf-junge-generation-fahrrad_node.html