Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt ist die tragende Person des Vorhabens, genauere Informationen gibt es bezirksspezifisch unter dem Punkt "weiterführende Links" auf der unten angegebenen Website.
Die Bezirke unterstützen Maßnahmen, die von überörtlicher Bedeutung sind, auch finanziell mit Haushalts- oder Stiftungsmitteln.
Sie fördern damit die Bereiche:
- Regionale Kulturforschung und -pflege
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Musikpflege
- Festspiele
- Publikationen
und unterstützen Projekte, die dem kulturellen Wohl der jeweiligen Bezirkseinwohner dienen.
Persönliches Engagement im kulturellen Bereich kann mit Ehrungen ausgezeichnet werden.
Anträge sind an den jeweiligen Regierungsbezirk zu richten.
nein
Die Bezirke fördern regionale Kunst- und Kulturprojekte und verleihen Preise für Engagement im kulturellen Bereich.
- Zuwendungsgeber : jeweiliger Regierungsbezirk
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/279201951437?localize=false
Bayern
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
nein
Mit dem Förderprogramm werden neue Verkehrstechnologien und deren Umsetzung gefördert. Dadurch werden die Innovationen in der Praxis auf deren Tauglichkeit getestet.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium Wohnen, Bau und Verkehr
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/839528212589?localize=false
Bayern
30.12.2027
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen
Digitalisierung:IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung
IT-Sicherheit: IKT-Software, IKT-Hardware
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.
ja
Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
Bayern
Der Transformationsfonds Bayern finanziert Transformationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen, besonders diejenigen, die keinen eigenen Zugang zu den Kapitalmärkten haben, welche in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt sind und ihren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern (sog. Bayern-Bezug) aufweisen.
Darüber hinaus soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem im
Unternehmenskonzept beschriebenen „Transformationsvorhaben“ zugeordnet werden können.
- von 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment
- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen nach Fortschritt des Transformationsvorhabens.
Anträge sind an die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH zu richten.
nein
Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/eigenkapitalfinanzierung/transformationsfonds-bayern/index.php
Bayern
• bayerische kommunale Gebietskörperschaften
• bayerische rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
• bayerische kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:
Die Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen.
- Umstellung auf energieeffiziente Stadtbeleuchtung
- Umstellung auf erneuerbare Energieträger
Die LfA vergünstigt den Zinssatz des „IKK - Investitionskredit Kommunen“ der KfW für die erste Zinsbindungsperiode.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 4 Mio. EUR. Zusätzlich gilt, dass ein Antragsteller pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal 150 Mio. EUR aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW
(einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten darf.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax
übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Zusätzlich ist ein Nachweis zur Bestätigung der Energieeffizienz unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars beizulegen.
nein
Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_energie/index.php
Bayern
29.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:
• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen
• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen
• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern
• Verlagerung einer Betriebsstätte
• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen
Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.
Mindestinvestitionsgrenzen:
• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro
• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
Bayern
29.06.2027
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.
Insbesondere können gefördert werden:
• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können
• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung
• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den
Gästezimmern
• Investitionen in Komfortverbesserungen
• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig
• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)
• Investitionen in Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt
• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
30.06.2027
Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.
Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Bayern
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.
Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.
Insbesondere können gefördert werden:
• Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;
• Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;
• Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;
• Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insbesondere für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Bayern
31.12.2029
Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.
Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.
• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)
• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche
• Werbemaßnahmen (digital und print)
• Beratungsleistungen
• Schulungen (virtuelle und stationäre)
• Zertifizierungen
• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.
Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.
nein
Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://weltweit-erfolgreich.de/bayern/foerdermittel/go-international/