Förderwegweiser
Thüringen
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchgemeinden oder Privatpersonen aus den Landkreisen in Thüringen.
Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:
- innovativer Ansatz,
- regionale Bedeutung
- Gemeinwohlorientierung (öffentliches Interesse und Zugänglichkeit) und
- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Lebensqualität und Grundversorgung / Natur und Umwelt / Tourismus und Naherholung / Energie, Klima und Ressourcenschutz / Siedlungsentwicklung und Wohnen
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes, in der Regel sind rund 60 % Förderung möglich.
Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.
Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor Einreichung der Bewerbung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.
eingeschränkt
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum; Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : IHK Südthüringen
- https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/leader
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, darunter Unternehmen, einschließlich Sondervermögen eines Landes oder einer Kommune, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.
Betreiber von Binnenschiffen müssen zudem Eigentümer sein.
Gefördert werden nach dieser Richtlinie folgende Fördergegenstände: in der Förderlinie 1 Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore und in der Förderlinie 2 Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen.
Dazu zählen:
- Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Güterschiffe)
- Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen
- Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen
Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Gebrauchsüberlassungs-, Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. Der Zuwendungsbescheid muss vor Abschluss eines dieser Verträge bekanntgegeben sein. Bereits geleistete Vorarbeiten sind nicht zuwendungsfähig. Die bereits geleisteten Vorarbeiten dürfen keinen Beginn des Vorhabens darstellen.
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Zuwendungen für Investitionen in emissionsfreie und saubere Binnenschiffe sowie Infrastrukturmaßnahmen erfolgen als Investitionszuschüsse gemäß den Artikeln 36a, 36b, 41, 56b und 56c AGVO mit entsprechenden Zuwendungsintensitäten.
Investitionen in die Ausrüstung von emissionsfreien Binnenschiffneubauten werden mit einer Zuwendungsintensität von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
für die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien Binnenschiffen mit einer Zuwendungsintensität von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Bewilligungsbehörde ist die:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines Antrags. Ein mündlicher Antrag ist nicht zulässig. Anträge auf Gewährung der Zuwendung können schriftlich nach entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden. Der Antrag ist dazu unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Näheres ist den Förderaufrufen zu entnehmen. Die Bewilligungsbehörde unterstützt Interessenten und Antragsteller vor der Antragstellung.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Binnenschifffahrt, die eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
- https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/1_Gruene_Binnenschifffahrt/Gruene_Binnenschifffahrt_node.html
bundesweit
19.02.2027
Der Wettbewerb richtet sich an unternehmensgetriebene Konsortien in regional verankerten Innovationsökosystemen, die die in der Rahmenbekanntmachung beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Es werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre und unternehmensgetriebene Initiativen im Sinne einer regionalen Public Private Partnership gefördert. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 4 Jahren ausgelegt. Im Zentrum steht ein Leuchtturmvorhaben von hoher strategischer Relevanz für Wertschöpfung, Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Hightech Spaces, das maßgeblich zur strukturellen Stärkung des Standorts beiträgt.
Zudem werden Katalysator-Vorhaben zur gezielten Beseitigung struktureller Innovationshemmnisse sowie zur systematischen Weiterentwicklung des Innovationsökosystems gefördert.
Leuchtturmvorhaben:
- strategische Investitionen in technische Infrastrukturen zur gemeinsamen Nutzung durch Wissenschaft, Start-Ups und Unternehmen
- Personal- und FuE-bezogene Projektaufwendungen zur Durchführung der Leuchtturmvorhaben
sowie im Rahmen der Katalysator-Vorhaben:
- Personalaufwendungen für Koordination und Umsetzung von Pilotprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie zur Identifikation und Reduzierung von Innovationshemmnissen
- Beratungs- und Rechtsdienstleistungen sowie weitere Auftragsvergaben zur fachlichen, organisatorischen und strategischen Begleitung
- Projektbezogene Sachkosten sowie Veranstaltungen, Workshops und Reisen
Das BMFTR stellt im Rahmen des Förderaufrufs A (Innovationsexzellenz) insgesamt bis zu 330 Millionen Euro für bis zu vier ausgewählte Hightech Spaces im Zeitraum von 2027 bis 2031 bereit (angestrebt wird eine private Kofinanzierung in gleicher Höhe).
10. November 2026: Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen (max. fünfseitige Skizze)
Dezember 2026: Strukturierte Beratungsgespräche mit den Konsortien
19. Februar 2027: Frist für die Einreichung vollständiger Projektskizzen
2. Quartal 2027: Juryauswahl der bis zu vier Hightech Spaces
eingeschränkt
Hightech Spaces - Wettbewerb zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit regionaler Innovationsökosysteme
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich
- https://hightech-agenda-deutschland.de/hightech-spaces/; https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/hightech-spaces
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Gefördert werden Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte, insbesondere:
• Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services.
• Digitalisierung von Marketing- und Vertriebsstrategien
• Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.
• Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen.
Der Innovationsgehalt muss durch den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien gegeben sein, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht vernetzt eingesetzt wurden.
• Art: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).
• Höhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
• Maximalbetrag: 70.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.
• Mindestbetrag: 3.000 Euro Zuschuss.
• Besonderheit: Beratungsleistungen sind bis maximal 6.000 Euro förderfähig.
• Das Verfahren ist als Wettbewerb organisiert. Anträge können nur innerhalb der definierten Zeitfenster (Wettbewerbsrunden) eingereicht werden.
• Es muss ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze eingereicht werden.
• Die Unterlagen stehen vorab im Downloadbereich der IB zur Verfügung.
• Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt KMU in Sachsen-Anhalt gezielt bei investiven Digitalisierungsvorhaben und der Erhöhung der IT-Sicherheit. Durch Zuschüsse von bis zu 70.000 Euro sollen betriebliche Abläufe modernisiert und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert werden. Die Vergabe erfolgt über Wettbewerbsrunden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt / Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/digitalisieren/digital-innovation
Niedersachsen
26.12.2026
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen
- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen
- Anschaffung von Maschinen und Geräten
- Anschaffung von Medizintechnik
- Hofläden
- Energetische Baumaßnahmen
- Gewerblich geführte Ferienwohnungen
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben
Die 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank schafft zusätzliche Finanzierungsspielräume und erleichtert die Umsetzung von Vorhaben.
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.
- Zuwendungsgeber : NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/NBank-Investkredit-(NIK).html#wichtigeinformationen
