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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte  

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte soll durch die bundesweite Verankerung neuer und bereits erprobter Ansätze im Klimaschutz zur Treibhausgasneutralität beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Nicht antragsberechtigt sind:

- natürliche Personen

- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

- Kommunale Zweckverbände und

- nicht rechtsfähige Eigenbetriebe

 

Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden umsetzungsorientierte transformative Klimaschutzprojekte, die die Handlungsfelder Kommune, Verbraucherinnen und Verbraucher, Wirtschaft und Bildung adressieren. Dabei sollen die Projekte THG-Neutralität anstreben und bundesweit zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung beitragen.

Die Projekte können als Einzelprojekte oder auch von mehreren Projektpartnern im Rahmen eines Verbundprojekts durchgeführt werden. Bei solchen Projektkonstellationen reicht der sogenannte Verbundkoordinator die gemeinsame Skizze ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Dazu zählen beispielweise Ausgaben für:

- Personal

- Auftragsvergaben für spezifische Dienstleistungen

- Öffentlichkeitsarbeit

- Veranstaltungen oder Dienstreisen

 

Ebenfalls in angemessenem Umfang förderfähig sind Investitionen in Gegenstände, die dazu dienen, die entwickelten Maßnahmen zu erproben und zu verbreiten. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren für die Förderung von transformativen Klimaschutzprojekten ist zweistufig.

Anders als bei einstufigen Verfahren, bei denen direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, bewirbt man sich bei dem zweistufigen Verfahren zunächst mit einer Projektskizze um eine Förderung. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert.

 

Skizzen und Anträge können digital über das Antragsportal easy-online eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderrichtlinie soll die Durchführung strategischer, transformativer, nicht-investiver Projekte, die insbesondere durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Wissenstransfer einen substanziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands im Jahr 2045 leisten, ermöglichen.

Weitere Informationen  
RUBIN - Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation  

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Entwicklungen in strukturschwachen Regionen zu neuen und bereits existierenden regionalen unternehmerischen Bündnissen für Innovation („RUBIN”). Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen.

Fördergebiet

bundesweit Strukturschwache Regionen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in der Konzeptphase: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz und

– in der Umsetzungsphase: pro Bündnis in der Regel sieben bis 15 Partner, davon überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen in folgenden Phasen:

– Konzeptphase: Erarbeitung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten RUBIN-Konzepts.

– Umsetzungsphase: Implementierung des RUBIN-Konzepts mit in der Regel sieben bis 15 Partnern pro Bündnis.

 

Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z.B. Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 und deren Schnittstelle werden bevorzugt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Bewerbungsverfahren

In drei Förderrunden wurden insgesamt 25 RUBIN-Bündnisse ausgewählt, die ihre Konzepte umsetzen können; neue Bewerbungen sind derzeit nicht möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt die Erschließung zukunftsfähiger Anwendungsfelder wie z.B. den Tourismus und trägt zur Sicherung von Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven in strukturschwachen Regionen bei.

Weitere Informationen  
Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße  

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Hochschulen,

- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern

- sichere und verlässliche Straße,

- intelligente Straße,

- nachhaltige Straße.

Das Forschungsvorhaben dient der Stärkung der Innovationskraft und der Verbesserung der Vernetzung von Industrie und Forschung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird grundsätzlich im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag ist bei der vom BMV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu stellen.

 

Ergänzend erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe eine thematische Schwerpunktsetzung innerhalb der einzelnen Innovationsfelder. Die Veröffentlichung der einzelnen Förderaufrufe erfolgt unter: www.bast.de/DE/BASt/Forschung/Forschungsfoerderung/Forschungsfoerderung_node.html.

 

Im Rahmen dieser Förderaufrufe besteht die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovativen Forschungsprojekte, die das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Denkmalförderung in Baden-Württemberg  

Als eines von wenigen Bundesländern unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen bzw. Denkmaleigentümer in ihrer Unterhaltungspflicht. So können Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer, als Besitzerin bzw. Besitzer oder als Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger Zuwendungen für Maßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal beantragen (ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht allerdings nicht).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Private Denkmaleigentümer, Städte, Gemeinden, Landkreise oder Kirchengemeinden.

 

Zuwendungen können Sie grundsätzlich beantragen, wenn

- Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer, Besitzerin bzw. Besitzer oder sonstiger Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger eines Kulturdenkmals sind

- die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde (bei einer Auftragsvergabe: Lieferungs- oder Leistungsaufträge wurden noch nicht abgeschlossen)

- die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze erreicht. Diese liegt bei Objekten im Eigentum der Gemeinden, Landkreise und Kirchen bei einem Mindestbetrag von 30.000 €, bei sonstigen Personen bei 3.000 €. Die genannten Beträge richten sich zudem nach den antragstellenden Besitzerinnen bzw. Besitzern oder Bauunterhaltspflichtigen

- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, o.a.) von der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen

- und die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die im Rahmen von notwendigen Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal anfallen. Dabei stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermittel schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Verfügung, die dem Erhalt der Denkmalsubstanz dienen und ihren historischen Bestand sichern. Ausgaben für den üblichen Bauunterhalt sind nicht zuwendungsfähig.

 

Private Antragstellerinnen bzw. Antragsteller erhalten 50%, Gemeinden, Landkreise und Kirchen 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.

Bewerbungsverfahren

Vor der Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, dass Sie sich durch die kompetenten Fachleute des Landesamtes für Denkmalpflege beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde ein erstes gemeinsames kostenloses Beratungsgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

 

Einem Antrag beizufügen:

- die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)

- Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung

- gewerkebezogene Kostenberechnungen

- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

- beschriftete maßnahmenbezogene Fotos

 

Die beantragten Maßnahmen werden vom Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich der Bedeutung des Denkmals, der Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Maßnahme, des Grades der Erhaltung der historischen Substanz sowie des denkmalpflegerischen Interesses an der Maßnahme bewertet.

Ist nach dieser Bewertung eine Förderung durch das Land aussichtsreich, erfolgt die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.

Weitere Informationen  
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)  

Das Programm zielt darauf ab, die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. Es fokussiert auf die Verbesserung der persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen im ländlichen Raum durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen, sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Weitere Informationen  
Start-up BW Pre-Seed  

Das Land Baden-Württemberg fördert über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus junge Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung, insbesondere in Reaktion auf zurückhaltende Investitionen privater Investoren und VC-Gesellschaften in dieser risikoreichen Phase.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, in der frühen Gründungsphase, die noch keine Marktreife erlangt haben und als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind oder bei denen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlicher Liquiditätsbedarf zur Stabilisierung des Unternehmens und zum Erreichen der Finanzierungsreife entstanden ist.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner) mit Investitionsort in Baden-Württemberg.

Beispiele

Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen  
Start-up BW International  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,

- Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie

- Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:

Innerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50 % der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 1.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up)

Außerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt maximal 2.000 Euro je teilnehmende Person pro Start-up)

 

Messebeteiligungen im In- und Ausland:

Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Baden-Württemberg International (bw-i) Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
  • https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
 
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.

 

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

 

- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen in Bayern (RÖFE)  

Über die RÖFE kann die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 22.06.2022 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Vorrangig werden Vorhaben im ländlichen Raum gefördert. Außerhalb der genannten Gebiete kommt eine Förderung in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.

Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss. Die Förderung soll zum Wohle der Gemeinschaft als Ganzes der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie ihren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

 

Auf Grundlage eines vorzulegenden Nachhaltigkeitskonzepts wird ein spezieller Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen.

Beispiele

Als nicht einnahmeschaffende Basiseinrichtungen sind insbesondere förderfähig:

die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Kurparks,

- Kur- bzw. Wanderwege

- unentgeltliche Rastplätze in anerkannten Kur- und Erholungsorten

- unentgeltliche Tourismusämter und touristische Informationszentren

 

Als einnahmeschaffende Basiseinrichtungen sind insbesondere förderfähig:

die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Tagungs- und Veranstaltungsräumen

- Veranstaltungszentren

- Sole- und Heilwasserleitungen

 

sowie die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Häusern des Gastes

- Kurhäusern,

- Kurmittelhäusern,

- Hallen- bzw. Thermalbädern ausschließlich für den nicht-medizinischen Bereich

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung als Investitionszuschuss gewährt.

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten reichen 50.000 Euro. Eigenständige Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit können bereits ab zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 Euro gefördert werden.

 

Der Ausgangfördersatz beträgt 35 Prozent. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden. Der Zuwendungsempfänger hat sich in jedem Fall angemessen, mindestens in Höhe von 20 Prozent an der Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beteiligen.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und können ganzjährig gestellt werden. Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen. Die notwendigen Formulare sind über den untenstehenden Link zu finden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur in Bayern gefördert, besondere Berücksichtigung finden Investitionen im ländlichen Raum, interkommunale Projekte und identifikations- und imagebildende Vorhaben. Zusätzliche Förderung für Barrierefreiheit ist möglich.

Weitere Informationen  
LEADER (2023-2027) Bayern  

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- Ergänzend zu den Regelungen in der RRL EU-Invest ist eine Antragstellung durch Bund und Länder sowie Bundes- und Landesbehörden nicht möglich.

- Für das Projekt „LAG-Management“ sind nur entweder die jeweilige LAG oder eine Gebietskörperschaft (Landkreis, Kommune) des LAG-Gebiets oder eine für das LAG-Gebiet zuständige regionale Entwicklungsgesellschaft o. Ä. antragsberechtig.

- Eine Antragstellung durch einen anderen als die LAG ist dabei nur möglich, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen LAG und Antragsteller vorliegt und die LAG dem Antragsteller für die Übernahme des LAG-Managements kein Entgelt bezahlt.

- Für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist nur die LAG antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) – (Antragstellung bereits abgeschlossen),

- Projekte zur Umsetzung der LES einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),

- gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,

- das LAG-Management.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in unterschiedlicher Höhe je nach Art des Projektes.

Die jeweilige Anteilsfinanzierung und maximale Förderhöhe entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.

Bewerbungsverfahren

Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartner und Anschriften sind im Internet veröffentlicht. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit den geförderten LEADER-Projekten der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) wird die ländliche Entwicklung auch in Bayern vorangetrieben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html
 
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