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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
InnoRampUp  

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge innovative Unternehmen bis zum Alter von max. zwei Jahren.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen und

- Juristische Personen, wenn sie weniger als zwei Jahre bestehen, weniger als 50 Personen

beschäftigen und ihr Jahresumsatz bzw. ihre Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. eines Unternehmensaufbaus sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Einschränkung auf Wirtschaftszweige und kann sich auf innovative Vorhaben beziehen, die Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Gegenstand haben. Die Förderung greift für die Phase der Vorgründung (Pre-Seed) und die erste Phase des Unternehmensaufbaus/Wachstums (Seed).

Beispiele

Förderfähig sind Ausgaben für:

- Erarbeitung von Marktstudien/Durchführung von Machbarkeitsstudien

- Strategieentwicklung/Business Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie

- Suche nach Partnern/Gründungsteams/Mitarbeitern/Personalrecruiting

- Qualifizierung/Weiterbildung

- Prototypenentwicklung und -test/Umsetzung inkl. Produktionseinrichtungen

- Sicherung von Rechten/Patententwicklungen/Patentierungen

- Vermarktungsaktivitäten inkl. Aufbau von Vertriebsstrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss, welcher in Ausnahmefällen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben ausmacht, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Etappen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die IFB Innovationsstarter GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen fördert das Förderprogramm InnoRampUp insbesondere technologisch innovative Startups in Hamburg mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
Innovationsstarter Fonds Hamburg III  

Das Land Hamburg stellt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Risikokapital zur Verfügung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche Umsetzung innovativer Geschäftsideen von jungen innovativen Kleinunternehmen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Es muss sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens müssen in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.

Was wird gefördert?

Der Innovationsstarter Fonds Hamburg II stellt (nachfolgend IFH II) jungen und innovativen Unternehmen in der Frühphase ihres Gründungs- und Wachstumsprozesses Risikokapital zur Verfügung. Der IFH II verfolgt dabei nachstehend genannte Ziele:

 

- Förderung von jungen innovativen Unternehmen aller Branchen in Hamburg

- Erschließen von Innovationspotentialen

- Schaffen von Unternehmen und Arbeitsplätzen

- Verbesserung Gründungsklima

- Schließen von Angebotslücke bezüglich Eigenkapital für junge innovative Unternehmen

- Realisieren von Rückflüssen

Art und Höhe der Zuwendung

- Beihilfefreie Beteiligungen sollen insgesamt 1,5 Mio. EUR pro Zielunternehmen

nicht überschreiten.

- Beteiligungen in Form freigestellter Beihilfen sind auf insgesamt

1,0 Mio. EUR pro Zielunternehmen beschränkt.

- Maximal darf eine Beteiligung 800.000 EUR pro Finanzierungsrunde betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Beteiligung sind einzureichen bei:

 

IFB Innovationsstarter GmbH

Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg

www.innovationsstarter.com

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung. Der Innovationsgrad des Unternehmens muss nachgewiesen werden.

Weitere Informationen  
Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen  

Das Land Hamburg unterstützt Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der zweijährigen Förderung beträgt je Förderjahr von Job4000 30% des Bruttolohnes. Der Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

Weitere Informationen  
Messen und Ausstellungen  

Dieses Programm unterstützt die Teilnahme von KMUs an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, um deren Marktpräsenz zu erhöhen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinst­unter­nehmen, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit

- weniger als 250 Beschäf­tigten und

- entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

- zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Stand­flächen­miete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienst­leistungen des Messe­veranstalters

- jährlich maximal drei Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V

- Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen

- Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Art und Höhe der Zuwendung

Kleinstunternehmen

- weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

kleine Unternehmen

- weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

mittlere Unternehmen

- weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe

- bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

 

Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR

 

Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens, d. h. vor verbind­licher Messe­anmeldung im Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) schriftlich und form­gebunden einzu­reichen.

 

Die Über­mittlung kann einfach elek­tronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das aus­gefüllte Antrags­formular ist dabei mit Original­unterschrift des Zeichnungs­berechtigten einzu­scannen oder im Formular ist eine elektro­nische Signatur einzufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Unternehmen gewährt werden sollen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Das Land fördert gewerbliche Unternehmen aller Sektoren: das produzierende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe sowie den Handel. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhält.

Was wird gefördert?

Es werden u.a. folgende Maßnahmen begleitet:

- Investitionsvorhaben, ohne Ausschluss einzelner Kosten

- Bestandsfinanzierungen (Vorräte, Forderungen, Aufträge)

- Liquiditätshilfen

- Neustrukturierung von Finanzierungen

- Nachfolgelösungen, MBOs, MBIs, Spin Offs

- Finanzierung von Konzerntöchtern / Aufbau einer konzernunabhängigen Finanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaften werden in Höhe von maximal 80% des Kreditbetrages übernommen.

 

Die vom Land zu verbürgende Obergrenze liegt für Betriebsmittelkredite bei € 24,9 Mio., für Investitionskredite i.d.R. darüber.

 

Betriebsmittelkredite werden für die Dauer von maximal 8 Jahren verbürgt, Investitionskredite für maximal 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für maximal 20 Jahre. Für Betriebsmittelkredite wird die Bürgschaft nach der Hälfte der Laufzeit i.d.R. degressiv verlaufen.

 

Ausnahmen sind beispielsweise für die Finanzierung großvolumiger Einzelprojekte möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.

Weitere Informationen  
MV classic  

Mit der MV classic Förderung werden KMU-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Investition im Rahmen konkreter Vorhaben unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50.000.000 EUR p. a. oder 43.000.000 EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:

- Erwerb von Grund und Boden,

- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,

- Finanzierung von Warenbeständen,

- Kooperation,

- Umstellungen bei Strukturwandel,

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,

- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI)

 

Von der Förderung sind Umschuldungen, Sanierungen und Konsolidierungen ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 EUR und höchstens höchstens 1.500.000 EUR.

Sie sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "MV classic" werden KMU-Unternehmen und Existenzgründer und -gründerinnen bei der Finanzierung von Investitionen, wie beispielsweise dem Erwerb von Grund und Boden oder der Anschaffung von Geräten unterstützt. Hierdurch wird u.a. die Betriebserweiterung von KMUs in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderung von Entrepreneurship  

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

 

Die Aktivitäten müssen eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern haben. Dies ist insbesondere gegeben durch:

- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren,

- die vorrangig Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen,

- die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern, insbesondere durch gemeinsame Projekte mit Unternehmen,

- die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen.

 

- Projekte, die in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,

- Projekte, die das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,

- Projekte, die in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,

- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren, die darauf abstellen die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt.

Der Antrag ist formgebunden an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Förderangelegenheiten, zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zum Zweck der Förderung von Entrepreneurship mit dem Ziel, das Klima für wissensbasierte Gründungen zu verbessern und darüber hinaus die positive Einstellung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

Weitere Informationen  
Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen  

Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Fachkräften wird mit dieser Förderung unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2030

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, sowie

- einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten,

- die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder

- zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft, beispielsweise in der Green Economy, beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Zuwendung 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für Ländliche Gestaltungsräume kann ein höherer Zuwendungssatz von bis zu 65 Prozent gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Regionale Projektanträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Antragsformulare sind bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte im zuständigen Ministerium sowie unter www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung erhältlich.

 

Überregionale Projektanträge sind über das zuständige Ministerium an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Strukturentwicklungsmaßnahmen unterstützen Aktivitäten, die auf die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet sind, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, die Anpassung von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils

geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung

können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

gefördert werden.

 

Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe

des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms

Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

 

Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte

oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.

 

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der

Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der

zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt).

Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Anteil des GRW-Ergänzungsdarlehens darf grundsätzlich höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Maximalbetrag für Vorhaben beträgt

5,0 Millionen EUR; Mindestbetrag 20.000 EUR.

- Bei Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die über den

gesetzlichen Standard hinausgehen, kann sich der Anteil des Darlehens um bis zu

5 Prozentpunkte erhöhen.

- Die Förderung erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Geschäftsbank

und setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden kann.

- Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden

vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.

- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge

schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut zu beantragen.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine

Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung

durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.

Ein Investitions­vorhaben kann grund­sätzlich gefördert werden, wenn in der zu fördernden Betriebs­stätte eine Tätig­keit ausgeübt wird, die auf der Positiv­liste oder der bedingten Positiv­liste (siehe unter Rechts­grundlagen ab 2023) aufge­führt ist. (Die Tätig­keit muss dem dort genannten WZ 2008 Code zuzu­ordnen sein.)

Eine weitere Förder­voraus­setzung ist die Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.

Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.

 

Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig

 

Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirt­schafts­güter

Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.

Art und Höhe der Zuwendung

Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Förderhöchstsätze beziehen sich sowohl auf Mittel der GRW als auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln.

Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, des Investitions­standorts sowie der Erfüllung besonderer Kriterien.

 

Für Investitions­vorhaben in den Landkreisen Nordwest­mecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklen­burgische Seen­platte, Vorpommern-Rügen liegt der Basis­fördersatz bei 25 % für kleine Unternehmen und bei 15 % für mittlere Unternehmen.

 

In den kreis­freien Städten Schwerin und Hanse­stadt Rostock liegt der Basis­fördersatz bei 20 % für kleine Unternehmen und bei 10 % für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungsrahmen Wohngebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Förder­gebietes gelten.

 

Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basis­fördersatz bei 35 % für kleine Unternehmen und bei 25 % für mittlere Unternehmen.

 

Im Fall von Erweiterungs­vorhaben zum Ausbau der Kapazitäten ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauer­arbeitsplätze um 10 % zu erhöhen oder die Investitions­summe bezogen auf ein Jahr über­steigt die durch­schnittlich verdiente Abschreibungs­summe der letzten drei Jahre um 50 %.

Bewerbungsverfahren

Die GRW-Mittel sind vor Ab­schluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderrichtlinie ist der Abbau von regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsentwicklung durch Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.

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