Förderwegweiser
Bayern
30.12.2025
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Gegenstand der Förderung sind Projekte, die im Rahmen eines therapeutischen, rehabilitativen, präventiven oder gesundheitsfördernden kurörtlichen Gesamtkonzepts umgesetzt werden.
Gefördert werden insbesondere Studien und Untersuchungen
– zur Verbesserung der Evidenz von Vorsorgemaßnahmen und medizinischen Interventionen im Rahmen von Aufenthalten in hochprädikatisierten Kurorten, Heilbädern und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben oder
– zur Ausrichtung der hochprädikatisierten Kurorte, Heilbäder und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe auf häufige und relevante umwelt- und lebensstilbedingte chronische Krankheiten und Beschwerden und medizinische Zukunftsthemen inklusive zielgruppenspezifischer gesundheitsfördernder Angebote,
wenn sie mit einem der Forschungsfrage angemessenen Nachbeobachtungszeitraum qualitätsgesichert durchgeführt und evaluiert werden. Darüber hinaus werden insbesondere auch der Einsatz digitaler Technologie oder Infrastrukturmaßnahmen gefördert, soweit diese jeweils für die Durchführung des Projekts notwendig sind.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die primär touristisch oder wellnessorientiert sind.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Der Umfang der Zuwendung orientiert sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung beträgt
a) für zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben bis zu 70 %,
b) für zuwendungsfähige Investitionsausgaben bis zu 50 %,
höchstens jedoch insgesamt 500.000 Euro.
Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mit mindestens 100.000 Euro festgesetzt werden.
Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einzureichen.
Ergänzen: Vor Antragsstellung wird empfohlen, anhand der Checkliste zu überprüfen, ob wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt werden.
nein
Dadurch sollen die Akzeptanz der kurortmedizinischen Maßnahmen und die Gesundheit in der Bevölkerung gefördert, relevante und häufige Erkrankungen verhindert und der Gesundheitsstandort Bayern gleichermaßen gestärkt und zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/040632082746?localize=false
Bayern
30.12.2025
Zuwendungsempfänger können sein:
– kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
– Träger der Naturparke,
– Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
– Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke,
– Träger der Koordinierungsstellen
Gefördert werden unter anderem:
- Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten
- Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Naturparke als Vorbildlandschaften sowie ihrer Funktion für Arten- und Biotopvielfalt
- Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen bis zu 90 Prozent gewährt werden, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist. Im Ausnahmefall kann für Moorschutzmaßnahmen eine 100-Prozent-Förderung bewilligt werden.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
nein
Förderprogramm für den Erhalt von ökologisch wertvollen Lebensräumen in Bayern, um das Naturerbe für zukünftige Generationen zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Kreisverwaltungsbehörden
- https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/landschaftspflege_naturparkrichtlinien/index.htm
Bayern
30.12.2027
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen
Digitalisierung:IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung
IT-Sicherheit: IKT-Software, IKT-Hardware
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.
ja
Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
Bayern
Der Transformationsfonds Bayern finanziert Transformationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen, besonders diejenigen, die keinen eigenen Zugang zu den Kapitalmärkten haben, welche in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt sind und ihren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern (sog. Bayern-Bezug) aufweisen.
Darüber hinaus soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem im
Unternehmenskonzept beschriebenen „Transformationsvorhaben“ zugeordnet werden können.
- von 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment
- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen nach Fortschritt des Transformationsvorhabens.
Anträge sind an die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH zu richten.
nein
Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/eigenkapitalfinanzierung/transformationsfonds-bayern/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind bayerische
• kommunale Gebietskörperschaften,
• rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
• kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Gefördert werden folgende Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur Bayerns:
• Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr
• Ver- und Entsorgung einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
• Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten)
• Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
• Touristische Infrastruktur
• Wissenschaft, Technik, Kulturpflege
Soweit Investitionen bzw. Investitionsmaßnahmen in oder an Gebäuden mitfinanziert werden, sind die technischen Mindeststandards gemäß Merkblatt „Infrakredit Kommunal“ einzuhalten.
• Straßenausbau
• Teilerneuerung der Wasserversorgung
• Bau einer Kläranlage
Die Kommunen erhalten mit dem Infrakredit Kommunal einen langfristigen Direktkredit mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Antragsteller 150 Mio. EUR. Auf diesen Höchstbetrag sind Darlehenszusagen anzurechnen, die der Antragsteller im gleichen Kalenderjahr im IKK - Investitionskredit Kommunen der KfW (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten hat.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden.
nein
Mit dem Förderprogramm wird u.a. auch der Ausbau und Investitionen in die touristische Infrastruktur einer Region.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_kommunal/index.php
Bayern
• bayerische kommunale Gebietskörperschaften
• bayerische rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
• bayerische kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:
Die Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen.
- Umstellung auf energieeffiziente Stadtbeleuchtung
- Umstellung auf erneuerbare Energieträger
Die LfA vergünstigt den Zinssatz des „IKK - Investitionskredit Kommunen“ der KfW für die erste Zinsbindungsperiode.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 4 Mio. EUR. Zusätzlich gilt, dass ein Antragsteller pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal 150 Mio. EUR aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW
(einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten darf.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax
übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Zusätzlich ist ein Nachweis zur Bestätigung der Energieeffizienz unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars beizulegen.
nein
Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_energie/index.php
Bayern Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
Investitionen wie
• der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
• Baukosten und Baunebenkosten
• der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen oder Firmenwerte
Betriebsmittel wie:
• Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
• Fort- und Weiterbildungskosten
• Mieten, Kautionen
• Marketingkosten
• Beratungskosten
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 20 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens, mit flexiblen Laufzeiten zwischen 2 bis 20 Jahren.
Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Anträge sind bei der Hausbank des Kreditnehmers einzureichen.
nein
Der GuW-Kreditist die ideale Wahl für KMU und Freiberufler in Bayern, die größere Wachstumsinvestitionen (Immobilien, Anlagen) oder Betriebsmittel (Waren, Personalkosten) finanzieren wollen. Mit Darlehen bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren bietet der Kredit attraktive Konditionen und kann bei Bedarf durch eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) der LfA den Zugang zur Finanzierung über die Hausbank erleichtern.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/wachstum/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
29.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:
• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen
• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen
• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern
• Verlagerung einer Betriebsstätte
• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen
Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.
Mindestinvestitionsgrenzen:
• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro
• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
Bayern
29.06.2027
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.
Insbesondere können gefördert werden:
• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können
• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung
• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den
Gästezimmern
• Investitionen in Komfortverbesserungen
• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig
• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)
• Investitionen in Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt
• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
30.06.2027
Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.
Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/