Förderwegweiser
Baden-Württemberg
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
nein
Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinde, zuständiges Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen
Baden-Württemberg
Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.
Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.
- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.
Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
nein
Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/holz-innovativ-programm-innovation-im-holzbau/
Bayern
alle angehende Unternehmen aller Branchen und in jeder Gründungsphase in Bayern
Beratungsleistung
Die Lotsen sind erreichbar per E-Mail (gruenderlotse-bayern@bayern-innovativ.de) und Telefon (0911-20671-380)
nein
Die Gründungslotsen unterstützen alle angehenden Unternehmen in den Bereichen Finanzierung & Förderung, Beratung & Coaching, Netzwerken & Infrastruktur
- Zuwendungsgeber : Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : bayern innovativ
- https://www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb/gruenderlotse-bayern
Nordrhein-Westfalen
Das Programm richtet sich an alle gastgewerblichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen.
Sie möchten Ihren Betrieb nachhaltiger aufstellen? Oder die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen vorantreiben?
Die Transformationscoaches unterstützen das Gastgewerbe in NRW bei der Implementierung nachhaltiger Lösungen, sowie bei der Digitalisierung in Gastronomie und Hotellerie.
• Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement
• Bedarfsanalysen, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten
• Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen sowie der nachhaltigen Entwicklung
• Marktplatz für digitale Anwendungen, nachhaltige Dienstleistungen und ideelle Partner
• Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.
Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw.coach einen kostenfreien Termin vereinbaren.
ja
Die Transformationscoaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
- https://www.dehoga-nrw.coach
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Träger kultureller Einrichtungen-Juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen
- Juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist
- Juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind
- kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
- Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz z. B. Fassade, Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlage etc.
- nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz z. B. Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung
Maßnahmen an:
- kulturellen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Kunst- & Kulturzentren, Theater, Denkmäler usw.)
- Gebäuden der öffentlichen Verwaltung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich dazugehöriger Sportstätten
- Sportstätten und Schwimmbädern mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit
- anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen und müssen unter 1 Million Euro liegen.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stehen als Ansprechpartner zur Verfügung – auch vor der Vergabe erster Aufträge. Sowohl im Rahmen von Informationsveranstaltungen als auch in persönlichen Gesprächen geben erfahrene Prüfer Auskunft.
nein
Gebäude können mithilfe von einem Zuschuss saniert werden, sodass die Energieeffizienz steigt.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen können gefördert werden. Sie sollen branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Ge-
schäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Im Mittelpunkt stehen das Erschließen neuer Marktfelder, eine Erhöhung der Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von
Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte kann bis zu 24 Monate betragen. Der geplante Beginn soll spätestens sechs Monate nach Antragstellung erfolgen und die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650 000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1 300 000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650 000 Euro nicht übersteigen darf.
Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße: 15 Prozent (3 000 oder mehr Beschäftigte), 25 Prozent (weniger als 3 000 Beschäftigte), 35 Prozent (weniger als 250 Beschäftigte), 45 Prozent (weniger als 50 Beschäftigte) und 45 Prozent. Bei Forschungseinrichtungen sind höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent möglich.
Mindestzuschuss von 20.000 Euro.
Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Anträge können online unter www.invest-bw.de eingereicht werden.
nein
Das Land Baden-Württemberg will die Innovationsstärke der Unternehmen, die dort ihren Sitz haben, fördern. Im Mittelpunkt stehen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus legt den Fokus auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Innovationen und der Modernisierung betrieblicher Abläufe.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://invest-bw.de/innovation
Baden-Württemberg
- Gemeinden,
- gemeindliche Zusammenschlüsse und
- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem
Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens
50 Prozent beteiligen
Es werden bauliche Investitionen für
- die Errichtung,
- die Sanierung und
- die Modernisierung
öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:
- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,
- Rad- und Wanderwege,
- Strand- und Badestelleneinrichtungen,
- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und
Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung
der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)
und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden
Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel
Kurparks),
- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,
- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,
- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von
Bedeutung sind.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn
- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,
- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,
- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.
Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
betragen
- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,
- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.
Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen
- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).
Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,
erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen
Kosten.
Bagatell- und Höchstfördergrenze:
- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht
übersteigen, werden nicht gefördert.
- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.
Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.
Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
nein
Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083
Baden-Württemberg
30.12.2027
Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben
– Kommunen und Zweckverbände,
– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,
– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,
– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,
– Kirchengemeinden,
– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.
CO2-Minderungsprogramm
- Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern lassen, indem Sie die Elektroheizung durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien ersetzen oder die Abwärme, die innerhalb des Gebäudes bzw. der Liegenschaft oder aus Kläranlagen oder Abwasser anfällt, nutzen.
- Sie möchten den baulichen Wärmeschutz verbessern.
- Sie möchten Lüftungsanlagen sanieren lassen.
- Sie möchten in Kombination mit der Heizungserneuerung und/oder Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung durch Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpen-Anlagen oder Solarthermischen Anlagen oder Anlagen zur Auskopplung von Abwärme einsetzen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung
– CO2-Minderungsprogramm: ist 50 € je Tonne eingesparten CO2-Ausstoßes, höchstens jedoch 30 % der förderfähigen Ausgaben. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind möglich. Maximal können Sie eine Förderung in Höhe von 200.000 € erhalten. Zuschüsse von weniger als 3.000 € können wir leider nicht bewilligen.
– ist im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm abhängig von der Art des Vorhabens.
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L‑Bank ein.
eingeschränkt
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „Klimaschutz-Plus“ die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden und CO 2-Minderungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-b-struktur-qualifizierungs-und-informationsprogramm.html
Bayern
31.12.2027
Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.
Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.
An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!
- Forschung und Wissenstransfer
- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
- Bildung
- Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Bessere INTERREG Governance
Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!
Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts
Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).
Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.
Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
ja
Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
- https://www.by-cz.eu/
Hamburg
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien aus Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Hamburg verfügen, sowie Hochschulen/Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Hamburg, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.
- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
- Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.
Insbesondere folgende thematische Schwerpunkte stehen im Fokus der Förderung:
1. Nachhaltige Flugzeugsysteme und Produktion
- Innovationen im Bereich der Flugzeugenergiesysteme in Verbindung mit dem Einsatz von Wasserstoff
- Produktion, Montage, Betrieb und Wartung von Flugzeugen, Baugruppen und Komponenten unter Einbeziehung nachhaltigerer Verfahren und einer effektiven Kreislaufwirtschaft
- Digitale Entwicklungsmethoden zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks über den gesamten Product-Life-Cycle, einschließlich hardware- und softwarebasierter Digitalisierungen
- Automatisierung und Robotik in Konstruktion und Fertigung
2. Leichte, Modulare und Integrierte Flugzeugkabine
- Effiziente elektrische und elektronische Kabinensysteme inkl. zugehöriger Software
- Verbesserte Kabinenakustik
- Entwicklung neuer Kabinenkomponenten unter Verwendung leichterer und nachhaltiger Materialien
3. Nachhaltiger Flugzeugbetrieb - Wartung und Services
- Digitale Plattformen für digitale Produkte und Dienstleistungen
- MRO-Konzepte für Wasserstofftank und Verteilsysteme sowie Brennstoffzellensysteme
- Optimierungsprozesse für konventionelle Triebwerke mit Sustainable Aviation Fuels (SAF)
- Förderung der Qualifizierung von Mitarbeitenden für KI-gestütztes Arbeiten
- Entwicklung neuer Technologien und Verfahren für Fertigung, Reparatur und Wartung
4. Nachhaltiger Betrieb von Flughäfen
- Neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen für Wasserstoff und nachhaltige Flugkraftstoffe am Flughafen
- Sektorübergreifende Nachhaltigkeitsforschung, die Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -versorgung einschließt.
5. Weiterentwicklung und Vernetzung von wasserstoffbezogenen Forschungsinfrastrukturen für Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge
- Projekte, Prozesse und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flüssigwasserstoff-Bodendemonstrator am Flughafen Hamburg
- Demonstratoren für Brennstoffzellensysteme und nachhaltige Energienutzung in Luftfahrzeugen
PROFI Programm-Module
Gefördert werden Projekte in den folgenden PROFI Programm-Modulen:
- Programm für Innovation (PROFI) – Module Standard und Transfer
- Programm für Innovation (PROFI) – Modul PROFI Transfer Plus (EFRE)
- Zuschüsse bis zu 500.000 € bei Einzelprojekten und bis zu 2 Mio. € bei Kooperationsprojekten
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 60 %.
- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.
Förderanträge sind bei der IFB Hamburg einzureichen
nein
Förderung, mit welcher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Luftfahrtindustrie am Standort Hamburg gestärkt werden soll. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen dabei gefördert werden in den Bereich „Dekarbonisierung der Luftfahrt“ (Clean Aviation) zu investieren. Damit wird gleichzeitig die Transformation der Branche hin zu einer klimaneutralen Luftfahrt vorangetrieben.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/innovationen-realisieren/forschen-und-entwickeln/innovationfocus-gate-ii