Förderwegweiser
Niedersachsen
- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen
Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten
- Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.
Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.
Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.
Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten: www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
nein
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit. Diese werden als einmöglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kanndie geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/MikroSTARTer-Niedersachsen.html#foerdercheck
Thüringen
- Existenzgründer:innen, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler:innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende:r Gesellschafter:in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
- Bei mehreren Gesellschafter:innen als Antragsteller:innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich
Mit dem Mikrodarlehen können Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren unterstützt werden.
Finanzierungsbetrag:
- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro
Laufzeiten:
- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre
- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.
nein
Darlehen zur Finanzierung betriebsbedingter Ausgaben in der Gründungsphase, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Mikrodarlehen
Thüringen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen.
KMU in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Förderprogramm dient der Stärkung der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In der Programmvariante Krisenbewältigung werden insbesondere Unternehmen unterstützt, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Darlehen beinhaltet in der Programmvariante Standard eine Fördersumme von max. 2.000.000 EUR. Bei vom Ukraine-Krieg betroffene KMU beträgt das Darlehen eine Fördersumme von max. 2.250.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, wovon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei sind.
Den Antrag ist direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen bei der Antragstellung.
nein
Der Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Das Land Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Konsolidierungsfonds#foerderhoehe
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur
- Angewandte Forschung und Innovation
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
- Technische Hilfe
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
ja
Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : EU, Bund und Länder
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-regional-development-cohesion-fund_en?etrans=de
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.
Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung
Mindestbetrag: 1 Mio. €
Höchstbetrag: 7 Mio. €
Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre
Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandsfonds/15206/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)
- Angehörige der Freien Berufe
- private Investoren
Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben umsetzen:
- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.)
- Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.)
- Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen usw.)
- soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser usw.)
- Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.)
- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.)
- Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung (Rathäuser usw.)
- Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.)
Die NRW.BANK finanziert dabei folgende Maßnahmen mit:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (außer bei Breitbandinfrastruktur)
- gewerbliche Baukosten
- Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kosten zum Erwerb von Lizenzen (außer laufende Lizenzgebühren)
Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 150 Mio. €
Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.
Weiterführende Informationen:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastruktur/15197/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden
- Existenzgründer/-innen,
- Angehörige der freien Berufe sowie
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.
Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.
Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:
- Betriebsmittelbedarf
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,
- Übernahme und Beteiligung
Voraussetzungen:
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert
- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten:
- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en
- Betriebsmitteldarlehen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- Warenlager:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre
Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.
Tilgung:
- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGruendungskredit/15195/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- mittelständische Unternehmen
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Religionsgemeinschaften
- natürliche Personen
Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderart: Annuitätendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 25.000 €
Höchstbetrag: 2 Mio. €
Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres
- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Informationen erteilt auch die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
ja
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKBaudenkmaeler/15690/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:
- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.
Voraussetzungen:
- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden
- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten
- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen
- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum
- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit
- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen
Finanzierungsart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Höchstbetrag: 50.000 €
Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
Auszahlung: 100%
Sicherheiten: keine
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.
Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.
Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
eingeschränkt
Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : STARTERCENTER NRW; NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWMikrodarlehen/15262/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine decken verschiedene Projektformen an. Allgemein fördert das Programm die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Voraussetzungen:
- Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen
- Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen
- das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU
- das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante sein
- Vergabe keiner Unteraufträge im Rahmen der Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich Mitarbeitende
- der/die Auftragnehmende weist in dem entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen auf
1. MID-Digitalisierung (Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen) mit den Förderschwerpunkten:
- Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel
- Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion
Als Erweiterung werden durch das Corona-Sonderprogramm MID-Plus bis zum 30.06.2021 die folgenden Vorhaben gefördert:
- erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie
- Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden (z.B. Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse)
- ausschließlich Umsetzungstätigkeiten im Back-End, nicht hingegen Software-Entwicklungen im Front-End
2. MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)
3. MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
- MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
- MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
- MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)
Förderumfang (für alle 3 Varianten):
- Kleinst- und kleine Unternehmen: 70% der erforderlichen Ausgaben
- mittlere Unternehmen: 50% der erforderlichen Ausgaben
Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate
Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei dem
Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel. (0 24 61) 61-91 61
E-Mail: f.ortmann@fz-juelich.de
Internet: www.ptj.de
einzureichen. Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung des Antrages eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch zu nehmen.
nein
Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mittelstand-Innovativ-Digital-MID-Gutscheine/15212/produktdetail.html