Förderwegweiser
bundesweit
31. Dezember 2028
Antragsberechtigt sind:
- für Forschungs- und Entwicklungsprojekte: KMU gemäß Definition der EU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- für Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte: KMU in Kooperation mit einem weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit mit einer Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland, die als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens tätig sind
- für Innovationsnetzwerke: für das Management von Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung; für das Management von internationalen Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung. Die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner der deutschen Managementeinrichtung
- für Durchführbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfangende sowie weitere mittelständische Unternehmen in Kooperationsprojekten,
- für Leistungen zur Markteinführung: sind kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Forschung und Entwicklungs-Projekt bewilligt wurde.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie
- in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden,
- ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,
- aufgrund der Förderung mit einem erheblich erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden oder
- aufgrund der Förderung mit einer erheblichen Steigerung der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden,
- mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,
- bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten sowie
- auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten,
- auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.
- bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.
- bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.
- bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.
- Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.
- bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.
Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden.
ja
Wenn Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen geplant sind, kann unter bestimmen Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : AiF Projekt GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zentrales-innovationsprogramm-zim.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,
– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.
- Sie möchten in die kommunale Infrastruktur investieren; z. B. in Gebäude oder Verkehrswege.
- Mit der Förderung finanzieren Sie Anschaffungskosten, Baumaßnahmen, Sanierung, Modernisierung oder Energieeinsparung.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.
ja
Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/investitionskredit---kommune-direkt.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in
Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß
EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:
- Kleinstunternehmen
- Kleinunternehmen
- Mittlere Unternehmen
Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,
Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.
Antragsberechtigt sind auch:
- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)
- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)
- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen
Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer
Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der
Zuwendung:
- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.
- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.
Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners
als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina
erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.
Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR
begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.
Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne
Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische
Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.
eingeschränkt
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWE den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.html
Baden-Württemberg
31.12.2025
Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens
– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie
– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.
Förderbegünstigt sind in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen.
Mitfinanziert werden
– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
- Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen bei Handwerkern, mittelständischen Industrieunternehmen und Dienstleistung
- Beratung erfolgt auch zu Spezialthemen wie Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Umweltberatung, EU-Beratung, Exportberatung.
Förderfähig sind Beratungen mit folgenden Themenschwerpunkten:
- konzeptionelle Beratungen
- Lotsen- und Erstberatungen
- Energieeinsparberatungen
- Umweltschutzberatungen
- EU-Beratungen
- Leitstelle Messen und Kooperationsanbahnungen
- Leitstelle für Formgebung und Weiterbildung im Schreinerhandwerk
- Bürgschaftsbank-Check
- Weiterbildungsberatungen
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.
Wie wird gefördert?
- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.
- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.
nein
Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : abhängig von der eigenen Branche; für Gastronomie und Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/beratungen-fuer-den-mittelstand/
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale
Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
ja
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
bundesweit
31.10.2027
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.
Die Zuwendung in Höhe von maximal 45.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden.
Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“
(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen
Einreichungsfristen:
- Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Oktober 2027
- Förderschwerpunkt Normung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
- Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
nein
Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich GmbH (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/wipano-foerderung.html
bundesweit
30.12.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.
In erster Linie investive Maßnahmen,
- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)
- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.
Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.
nein
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/innovation-radverkehr-deutschland.html
Niedersachsen
30.12.2026
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.
Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern, Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises, Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro.
Über das Kundenportal der NBank
Der letzte Antragsstichtag für dieses Programm ist der 30.11.2025.
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler, die Ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Messef%C3%B6rderung-Einzelstand-Inland-und-Ausland.html#aufeinenblick
bundesweit
31.12.2038
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit diese nicht nach 4.2 dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen sind.
4.2 der Förderrichtlinie:
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO.
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- Antragstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland.
Förderfähig sind Projekte, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können, die geeignet sind, die Förderziele zu erreichen und die in den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.
Förderkategorien:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Stärkung unternehmerischen Handelns
- Innovative Ansätze
- Transformationstechnologien
Die Zuwendung erfolgt in der Regel zur Deckung von Ausgaben für einzeln abgegrenzte Projekte auf Ausgabenbasis (Projektförderung).
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse entsprechend den haushaltsrechtlichen Regelungen des Bundes.
Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Millionen Euro sollen als Festbetragsförderung gewährt werden. In atypischen Ausnahmefällen, die eine Wirtschaftlichkeit der Förderung in Frage stellen, kann von einer Festbetragsfinanzierung abgesehen werden. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben bleibt bestehen.
Die Höhe der Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antragstellende hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Entsprechendes gilt bei Anwendung der Festbetragsfinanzierung.
Der Antrag ist elektronisch über die Plattform easy-Online einzureichen.
Der Zugang sowie die erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite des BMWE oder den administrierenden Stellen zur Verfügung gestellt.
nein
Unternehmen können mithilfe der Förderung Projekte, welche die Transformation in vom Strukturwandel betroffenen Regionen, vorantreiben.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/stark.html
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de