Förderwegweiser
Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion
14.05.2026
- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.
- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.
- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.
eingeschränkt
Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken
- https://www.stmfh.bayern.de/heimat/f%C3%B6rderrichtlinie-bayerisch-tschechischer-grenzraum/
Bayern
31.12.2027
Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten.
Programmregionen Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
Programmregionen Bayern: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu
An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein!
- Zukunftsfähige Wirtschaft
- Resiliente Umwelt
- Nachhaltiger Tourismus
- Integrierte Regionalentwicklung
- Grenzüberschreitende Governance
Bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts
Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:
- Großprojekte (förderfähige Gesamtkosten > 35.000 €)
- Mittelprojekte (förderfähige Gesamtkosten von 35.000 € bis 100.000 €)
- Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten bis 35.000 €)
- People2People-Projekte (förderfähige Gesamtkosten bis 5.000 €)
Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).
Für die unterschiedlichen Projektgrößen greifen unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die über den unten angegebenen Link ("Für Antragstellende" > "Einreichung Projektskizze") eingesehen werden können.
ja
Ein spezielles Förderprogramm für den bayrisch-österreichischen Grenzraum, in dem Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt und daher als eigene Prioritätsachse anerkannt wird. Die grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen (siehe untenstehender Link, "Programm" > "Prioritäten und Spezifische Ziele").
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (mit Beschluss der Europäischen Kommission)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- https://www.interreg-bayaut.net/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.
Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
ja
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-betriebsmitteldarlehen/
Bremen
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.
Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.
Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.
Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.
Finanziert werden können
- Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,
- Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz.
Die Höhe des Mikrodarlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.
Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.
Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.
nein
Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen & Bremerhaven
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bab-mikrokredit
Berlin
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,
die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Erweiterungen
- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.
Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
eingeschränkt
"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite für Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-mikrocrowd.html
Schleswig-Holstein
- etablierte Unternehmen
- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
- technologieorientierte Unternehmen
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen. Die Form der Beteiligung kann erfolgen als:
- Offene Beteiligungen
- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals
Laufzeit: 7 Jahre
oder
Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist zu kontaktieren über info@mbg-sh.de.
nein
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/vc-fonds/
Berlin
Für Unternehmen, die folgende Investmentkriterien erfüllen:
- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle
- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial
- in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies oder Information and Communication Technologies (ICT)
- Unternehmen, die Alleinstellungsmerkmale oder einen mehrjährigen Entwicklungsvorsprung aufweisen
- Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz
- Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden; Wachstumsfinanzierungen erfolgen nur bei Folgerunden
- gute mittelfristige Exit-Möglichkeit
Das Unternehmen sollte sich mehrheitlich im Besitz der aktiv tätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlin haben, die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden.
Minderheitenbeteiligungen am Unternehmen
- Erstinvestments: typischerweise bis 1 Mio. EUR
- Bei deutlich höherem Kapitalbedarf sind größere Erstinvestments möglich.
- In Folgerunden kann mit bestehenden und/oder neuen Investoren je nach Kapitalbedarf das Engagement auf bis zu 4 Mio. EUR Gesamtinvestment erhöht werden.
Nehmen Sie direkt mit der IBB Ventures Kontakt auf. Grundlage für ein erstes Gespräch ist eine Kurzbeschreibung bzw. eine Präsentation. Strikte Vertraulichkeit wird Ihnen zugesichert.
Die Gewährung einer Beteiligung durch den "VC Fonds" steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie die "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.
nein
Mit den "VC Fonds" investiert die IBB Ventures Beteiligungskapital (Venture Capital) in Berliner Wachstumsunternehmen verschiedener Technologiebranchen, bzw. der Kreativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Ventures
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/vc-fonds.html
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Bayern
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Die Finanzierung von Vorhaben, die eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ oder dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten, ist nur im beihilfefreien UK7 möglich.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
nein
Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html
Nordrhein-Westfalen
Gewerbliche mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €; Angehörige der freien Berufe; Existenzgründer:Innen
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.
Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.
Sie können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf erhalten.
Mit dem Darlehen können Sie insbesondere Investitionsmaßnahmen finanzieren und/oder Ihren Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf decken.
Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Ihr Vorhaben hat einen positiven NRW-Effekt, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
- Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € müssen Sie die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darlegen.
Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Der Sitz Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.
Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:
- Fremdvermietungen
- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderart:
Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil:
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Laufzeiten Ratendarlehen:
3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.
Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html