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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
Bürgschaften des Bundes und der Länder  

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Förderberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer:innenn.

Was wird gefördert?

Unternehmensfinanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

 

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgründer:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Weitere Informationen  
ERP-Förderkredit KMU  

Mit dem ERP-Förderkredit können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Finanzierung sichern oder einen Neustart realisieren.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Es werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahres­umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanz­summe gefördert – einschließlich:

- Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

- Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb

 

Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme (366) beantragen.

Was wird gefördert?

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensgründung, -nachfolge, - beteiligung

Beispiele

Anschaffungen (Investitionen)

- Anlagen und Maschinen

- Grundstücke und Gebäude

- Baukosten

- Einrichtungs­gegenstände

- Firmenfahrzeuge

- Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

- Software

 

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Liquide Mittel

- Personalkosten

- Mieten

- Marketingkosten

- Beratungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

- Ohne Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

- Mit Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Über­nahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebs­mittel und Material- und Warenlager, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

Bewerbungsverfahren

Erstellung des Antrages mit einer Bank des Vertrauens

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden bei Investitionen, laufenden Kosten, dem Material- und Warenlager sowie der Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung mit einem Kredit von max. 25 Mio. Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Messeprogramm Young Innovators  

Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die

- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,

- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen

- und jünger als zehn Jahre alt sind.

 

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.

Art und Höhe der Zuwendung

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines/r Aussteller:in sind die vom/von der Messeveranstalter:in in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller:in und Messe.

Bewerbungsverfahren

Aussteller:innen melden sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Weitere Informationen  
Berufsbildung ohne Grenzen  

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum

- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland

- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte

- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.

 

Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.

 

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.

Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.

Weitere Informationen  
Willkommenslotsen  

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen).

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kammerorganisationen, insbesondere

-> die Handwerkskammern,

-> die Industrie- und Handelskammern und

-> die Kammern der Freien Berufe

- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.

 

Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen, Modul "Leitstelle", Modul "Begleitstruktur") angeboten.

 

Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module

- „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und

- „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.

 

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Weitere Informationen  
NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge  

Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus. Viele Unternehmen in Deutschland engagieren sich bereits für die Integration von Geflüchteten oder haben das vor. Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge bringt sie nun zusammen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben

Was wird gefördert?

Beratung und Informationen für Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben. Kooperationen und Informationsaustausch unter den Mitgliedern des Netzwerkes.

 

Angebote für Ihr Unternehmen:

- Informationsmaterialien, Checklisten und Know-how zu Rechtsfragen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen

- Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung

- Veranstaltungen und Webinare, sowie regelmäßige Updates

- Erfahrungsaustausch und Kooperation sowie gute Beispiele aus dem betrieblichen Alltag

- Sichtbarkeit Ihres Engagements auf Veranstaltungen und in der Presse

Bewerbungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Website von Netzwerk Unternehmen Flüchtlinge integrieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

NETZWERK Unternehmen Flüchlinge integrieren bietet Unternehmen Unterstützung, wenn diese Flüchtlinge einstellen oder bereits eingestellt haben in Form von Beratung, Informationen und Vernetzung.

Weitere Informationen  
Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland  

Wenn ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigt und dort ein politischer Krisenfall eintritt, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern.

 

Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das

- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,

- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und

- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.

 

Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

- Beteiligungen,

- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),

- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder

- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.

 

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.

Beispiele

Folgende politische Risiken werden abgedeckt:

- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),

- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),

- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),

- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie

- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).

 

Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.

 

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Auf Antrag kann sie auch mehrfach um jeweils bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de

Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.

 

Über Anträge auf Übernahme einer Garantie entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.

Weitere Informationen  
Maritimes Forschungsprogramm  

Verbundprojekte, die zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,

- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,

- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:

- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)

- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)

- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)

- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)

- maritime Ressourcen (MARITIME.value)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahren (Ausnahmen möglich)

 

Die Höhe der Förderung beträgt für

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der zweiten Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- freiberuflich Tätige

- Kommunen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

 

Förderfähige Kosten sind:

a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-

titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)

b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.

Beispiel:

- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt digital über das elektronische Antragsformular der BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze  

Innovationsmaßnahmen für den Schiffbau, für Schiffreparaturen oder Schiffumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:

- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen

- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können

- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus

- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben

- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.

Weitere Informationen  
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