Förderwegweiser
Hamburg
30.12.2026
Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.
- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Transfer).
- Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.
- Zuschüsse bis 500.000 € bei Einzelprojekten und 1 Mio. € bei Kooperationsprojekten.
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.
- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.
Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen
sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.
nein
Zur Unterstützung des Wissenstransfers aus der Forschung und Wissenschaft in die Praxis unterstützt die IFB Hamburg Kooperationen zwischen beiden Einheiten.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/innovationen-realisieren/forschen-und-entwickeln/profi-standard-und-profi-transfer
Hamburg
30.12.2026
Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Innovative Projekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben und damit zur Ressourcen- und Emissionseinsparung beitragen.
- Insbesondere Vorhaben, die zu marktfähigen Produkten führen, die besonders ressourceneffizient im Herstellungsprozess, in der Produktnutzung und/oder der anschließenden Verwertung sind (produktintegrierter Umweltschutz).
- Einzelbetriebliche Projekte sowie Kooperationsvorhaben von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Umwelt Transfer).
- Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.
- Zuschüsse bis 500.000 € (in Ausnahmefällen bis zu 1 Mio. €)
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.
- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.
Für KMU kann zusätzlich die Erstellung einer „Ökobilanz“ mit einer Förderquote von 80 % (max. 40.000 €) gefördert werden.
Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen
sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.
nein
Die IFB Hamburg unterstützt den Transfer von Forschung und Entwicklung im Bereich der Umweltwissenschaften in die Praxis. Im Vordergrund stehen dabei Ressourcen- und Materialeffizienz sowie Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/innovationen-realisieren/forschen-und-entwickeln/profi-umwelt-und-profi-umwelt-transfer
Hamburg
30.12.2026
- Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg – bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die gemeinsam mit einer Hamburger Hochschule oder Forschungseinrichtung und ggf. einem weiteren Unternehmen einen Antrag stellen.
- Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.
- Kooperationsprojekte von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder weiteren Unternehmen.
- Förderfähige Kostenarten sind: Personalkosten mit einer Restkostenpauschale von 40 % für alle sonstigen projektnotwendigen Kosten.
Die Technologiefelder:
- Gesundheit
- Klima und Energie
- Mobilität
- Materialwissenschaften und Neue Materialien
- Data Science und Digitalisierung
- Fördervolumen: bis zu 2 Mio. €.
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens und liegt in der Regel zwischen 40 % und 60 %.
- Die Förderquote für die kooperierenden Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen liegt bei 100 %. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten soll 10 % nicht unterschreiten und darf nicht über 40 % liegen.
Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen
sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen. Förderungen im Modul PROFI Transfer Plus (EFRE) werden über ein elektronisches Datenaustauschsystem beantragt.
nein
Das Förderprogramm "PROFI Transfer Plus" fördert den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, speziell für die Themenbereiche Klima und Energie, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und neue Materialwissenschaften.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/innovationen-realisieren/forschen-und-entwickeln/profi-transfer-plus
Hamburg
Unternehmen in Hamburg:
Finanziert werden Vorhaben, die eine arbeits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung für Hamburg haben.
Unterstützt werden die Finanzierung oder Risikoübernahme für die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben am Standort Hamburg oder Investitionen in Wohnungsbauprojekte in Hamburg.
Beteiligungen der IFB Hamburg an einem Konsortium unter Führung einer anderen Bank sind möglich als Bar- oder Avalkredit, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Anträge sind an die IFB Hamburg zu richten.
nein
Hamburger unternehmen werden finanziell unterstützt, wenn diese in die Hamburger Wirtschaft investieren oder anderweitig von gesellschaftspolitischer Bedeutung sind.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/investieren-und-liquiditaet-sichern/liquiditaet-und-betriebsmittel/hamburg-kredit-investition
Hamburg
30.12.2026
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg
Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion von Neubauten mit der begleitenden „Qualitätssicherung Holzbau“ und der abschließenden "Berechnung der Ökobilanz".
Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten, Aufstockungen und Anbauten wird mit 1,20 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert, höchstens jedoch höchstens jedoch 20 % der Kosten der Kostengruppe (KG) 300 und KG 400. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000,00 € je Förderfall.
Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Begleitung durch eine:n autorisierte:n Qualitätssichernde:n (QS-H). Die QS-H kann mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % des Honorars gefördert werden. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000,00 € je Förderfall.
Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Dokumentation zur abschließenden Berechnung der Ökobilanz der durchgeführten Maßnahme. Diese kann mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % des Honorars gefördert werden. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000,00 € je Förderfall.
Kontaktaufnahme mit IFB Hamburg vor Projektbeginn.
nein
Zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Hamburg unterstützt die IFB Hamburg Projekte, in welchen Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft beim Bau von Nichtwohngebäuden verwendet wird.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/nichtwohngebaeude-bauen-und-modernisieren/nichtwohngebaeude-bauen/verwendung-von-holz-beim-neubau-von-nichtwohngebaeuden
Hamburg
29.06.2027
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen
Wärmepumpen
- Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe
Erschließung von Wärmequellen
- Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren),
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
- PVT-Kollektor-Anlagen als Wärmequelle für Wärmepumpen
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Gefördert werden Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es werden sowohl heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen, gefördert.
- Das Solarertrags-Monitoring ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.
- Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage
Bioenergie-Anlagen
- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz
Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten
Modul Wärmepumpen
- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
- Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
Modul Erschließung von Wärmequellen
- Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage
- 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
- 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring
Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
- 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2
- 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen
Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
Weitere Module
Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Der Antrag ist über das eAntragsportal der IFB Hamburg einzureichen, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen.
ja
Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund gewährt die IFB Hamburg Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/energie-und-ressourcen-einsparen-immo/energetisch-modernisieren-immo2/erneuerbare-waerme
Hamburg
Gefördert werden natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), sofern sie die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat. Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme bei sämtlichen Vorhaben sollte 2. Mio € nicht übersteigen und die Anzahl an Mitarbeitern sollte in der Regel weniger als 10 sein (in Vollzeitäquivalenten inklusive der tätigen Gründenden).
Gründer/innen und Gründungsteams von innovativen Startups im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs- und Gründungsphase.
Gefördert werden innovative, gemeinwohlorientierte Startups und Social Enterprises aller Branchen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Person pauschal bis zu 2.500€/Monat. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründung beträgt 75.000€. Je Gründungsteam werden maximal drei Personen gefördert. Mit dem pauschalen personengebundenen Zuschuss können alle mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten finanziert werden (inkl. Gehälter).
Anträge sind an die IFB Innovationsstarter GmbH zu stellen.
nein
Im Fokus des Förderprogramms stehen Startups, die als Ziel die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich haben und die damit auf mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) einzahlen.
- Zuwendungsgeber : IFB Innovationsstarter GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innoimpact/
Bremen
Unterstützung für Food-Start-Ups, unabhängig von Reifegrad der Ideen/des Unternehmens.
Besonders gefördert werden Gründungsvorhaben mit den Schwerpunktthemen Sustainability, Innovation oder Alternatives.
- Beratung zu Themen wie Markteintrittsstrategie, Inverkehrbringung, Pricing, Branding, Produktentwicklung, Produktion und Finanzierung.
- Coworking Space
- Produktionsküche
- Vernetzung
Bewerbungen sind an hansekitchen.de zu richten.
nein
Hanse Kitchen fördert die Entstehung nachhaltiger und innovativer Start-Ups in der Food- und Gastronomiebranche, inklusive der Vernetzung mit bereits bestehenden Partnern.
- Zuwendungsgeber : M3B GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : M3B GmbH
- https://hansekitchen.de/accelerator-programm/
Bremen
30.12.2029
- juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen
- juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;
- nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.
Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere
- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),
- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,
- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,
- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)
Investive Maßnahmen, insbesondere
- innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;
- Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);
- Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;
- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;
- Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.
Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.
- Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.
- Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
nein
Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/zup-klimanpassung
Bremen
30.12.2027
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Innovationscluster
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €
Einreichen einer Projektskizze bis zum 15.09.2024 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger)
nein
Die PFAU-Förderung unterstützt Ihre Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und dabei insbesondere den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/pfau