Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
30.06.2027
- kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR
- Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 EUR
- kommunale Eigenbetriebe
- Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen
Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
a) Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum
Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
b) nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz,
wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation
von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen
zur energetischen Prozessoptimierung.
Zuschuss (max. 500.000 EUR). Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand.
Antragsformular und Unterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank Sachsen-Anhalt.
nein
Investive Maßnahmen zur Einsparung von Kohlendioxid (CO2) in Unternehmen durch Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien können durch einen Zuschuss gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/energie-umwelt/energie
Sachsen
- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- Angehörige der Freien Berufe
- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert
Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist
- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitionsdarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben
Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
ja
Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-universal-neu
Sachsen
Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein
- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Zukunftsfähige Energieversorgung
- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.
Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank
ja
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
Sachsen
- natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft)
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
Mit dem SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, im Einzelnen:
- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
- Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
- Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
- Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
- 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei
- Auszahlung zu 100 % innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in maximal drei Abrufen
- Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Stromspeicher
- Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für alle übrigen Fördergegenstände
mindestens 2.500 Euro pro Antrag und maximal 50.000 Euro je Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge)
Die 50.000 Euro werden nur einmal pro Vorhaben/Antrag gewährt.
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Ihre Hausbank vergeben. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hausbank.
nein
Mit diesem Förderprogramm werden Investitionen, die einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und in Speicher im Freistaat Sachsen leisten und mit denen der Anteil erneu- erbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, mit einem Tilgungszuschuss unterstützt
- Zuwendungsgeber : Landesmittel
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-energie-und-speicher