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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

613 Treffer:
Landesbürgschaften der FHH  

Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht in Frage kommen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Was wird gefördert?

Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt

 

- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.

- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.

 

Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Bankkrediten.

 

• Betrag: Die Landesbürgschaft greift vorrangig bei Kreditbeträgen, die die Obergrenzen der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BGH) übersteigen (in der Regel für Verbürgungen über 2 Mio. Euro) oder bei speziellen Risikostrukturen, die von der BGH nicht abgedeckt werden können.

 

• Konditionen: Die genauen Konditionen werden individuell ermittelt.

 

• Entgelte: Es fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Antragstellung sowie laufende Entgelte an.

Bewerbungsverfahren

Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht volkswirtschaftlich bedeutende Vorhaben in Hamburg durch Ausfallbürgschaften, wenn reguläre Sicherheiten oder die Instrumente der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg nicht ausreichen.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Mikro  

Das Programm zielt darauf ab, kleine Unternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe durch schnelle Bereitstellung von Darlehensmitteln zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen. Dies soll die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für den Standort Hamburg ermöglichen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.11.2026

Für wen?

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.

Was wird gefördert?

- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,

- Betriebsübernahmen,

- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,

- Betriebsmittel für laufende Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten

Höhe der Förderung:

- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro

- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro

Laufzeit: 6 Jahre bei 6 monatiger Tilgungsfreiheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Global  

Zur Finanzierung von Hamburger Unternehmen stellt die IFB Hamburg zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken zur Verfügung.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.

Was wird gefördert?

Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen

- Sanierungskredite

Art und Höhe der Zuwendung

Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €

 

- Konditionen auf Einzelanfrage

- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre

- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-

- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.

Bewerbungsverfahren

Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.

Weitere Informationen  
Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche  

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Ausbildungsbetrieben Zuschüsse für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.

- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.

- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.

Weitere Informationen  
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)  

Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

15.01.2026

Für wen?

- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte

in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.

- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.

Was wird gefördert?

- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Die Zuschusshöhe beträgt:

… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)

... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt

... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.

Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.

Antragsstichtag ist der 15.01.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. IB-Digitalisierungsdarlehen  

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Was wird gefördert?

Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:

 

a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

b) Personalausgaben

c) Projektausgaben

d) Ausgaben für Fremdleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.

Weitere Informationen  
ELR-Kombi-Darlehen  

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen ermöglicht die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe bei allen gewerblichen Vorhaben, die durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, eine ergänzende Vollfinanzierung aus einer Hand.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:

- Kauf von Grundstücken

- Kauf von Gebäuden

- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)

- Maschinen und Betriebseinrichtungen

- Betriebsmittel und Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.

Weitere Informationen  
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit „Charge@BW“ den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie die Vorrüstung von Lademöglichkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

Was wird gefördert?

1. Öffentliche Ladeinfrastruktur: Beschaffung und Installation von neuen Ladesäulen, die öffentlich zugänglich sind (mind. 12 Stunden werktags).

 

2. WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften): Gefördert wird hier nur die elektrotechnische Vorrüstung/Installation (z. B. Leitungen, Schaltschränke) am Gemeinschaftseigentum, nicht die Wallbox selbst.

Beispiele

z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.

Pro Antragsteller können max. 2.500 Euro pro Ladepunkt (öffentlich) bzw. pro Ladeplatz (WEG-Installation) bezuschusst werden.

Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden online bei der L-Bank gestellt.

Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.

Weitere Informationen  
Liquiditätskredit der L-Bank  

Die L-Bank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg, um deren Kreditversorgung zu stabilisieren und zu verbessern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).

Was wird gefördert?

- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum

 

- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen

 

- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Startfinanzierung 80  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2031

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Bau- und Umbaumaßnahmen,

– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),

– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,

– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,

– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 175.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 700.000 EUR.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Weitere Informationen  
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