Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung  

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

Was wird gefördert?

Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Art und Höhe der Zuwendung

- Der Zuschuss beträgt 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner. Es werden max. die im Zuwendungsbescheid bewilligten Verbundteilnehmertage gefördert.

- Die zu bewilligende Förderung für die Verbundausbildung ergibt sich aus der Multiplikation der 30 EUR mit den geplanten Teilnehmertagen im Rahmen eines Ausbildungsjahres. Es sind nur beantragte und tatsächlich durchgeführte Verbundteilnehmertage förderfähig. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer durch den Verbundaprtner und die Teilnehmer bestätigten Teilnehmerliste im Rahmen des Verwendungsnachweises.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken

Weitere Informationen  
Hessen schmecken  

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.

Was wird gefördert?

Besonderer Fokus:

- Start-ups und Innovationen

- Gründungen und Jungunternehmen mit neuen Ideen

- Digitale Geschäftsmodelle

- Regionale Netzwerke, Markthallen

Beispiele

- Investitionen in Produktionsstätten wie Metzgerei oder Bäckerei

- Neue Verkaufsstellen wie digitale oder hybride ganztags zugängliche Einkaufsmöglichkeiten

- Logistiklösungen wie Bündelung und Lieferservice

 

- Bau und Technik, das heißt Neubau, Umbau, Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung mit Verarbeitungs-, Kühl- oder Abfülltechnik, Lager- und Logistiklösungen

- Planungskosten nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im unmittelbaren Zusammenhang mit Investitionsvorhaben

- Fahrzeuge für Lieferung oder mobilen Verkauf wie Verkaufs- und Kühlfahrzeuge

- Digitale Lösungen und Online-Plattformen, das heißt IT-Entwicklung für digitale Vermarktungsplattformen oder regionale Online-Plattformen

- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Produktpräsentation (Produktdesign für den Markteintritt neuer Produkte, Vermarktungskonzepte oder -initiativen; Werbematerialien)

- Netzwerk- und Kooperationsprojekte, zum Beispiel der Aufbau eines Erzeugerzusammenschlusses

- Personalkosten für neu eingestelltes Personal in einer maximal zweijährigen Gründungs- oder Aufbauphase, zum Beispiel bei Vermarktungsinitiativen oder Verarbeitungsnetzwerken

Planung, Beratung, Qualitätsmanagement, Rechts- oder Zertifizierungsberatung

Art und Höhe der Zuwendung

- Investive Projekte (Beispiel: Technik, Bau): Förderquote 45 %, Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro

- Bei besonderem Landesinteresse als Modellprojekt (Beispiel: Startups, Innovation): Förderquote bis 70 %; Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro

- Nicht-investive Projekte (Beispiel: Marketing, Beratung): Förderquote 80 %, Max. Fördersumme (Netto) 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Informationen, elektronische Antragsstellung und Download wichtiger Unterlagen bei der WIBank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter dem Motto „Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller“ soll die Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Lebensmitteln gestärkt werden.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 591 bis 592 von 592