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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
Förderprogramm RIKA - Qualifizierende Projekte  

Sie planen ein Qualifizierungsprojekt, das die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze als auch die Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöht? Die NBank bietet Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA (Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt).

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.

Was wird gefördert?

- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren

- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching

Aufstiegsförderung

Digitalisierung

Handwerk und Technik

Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege

Geflüchtete oder zugewanderte Frauen

Alleinerziehende

- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen

- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern

Art und Höhe der Zuwendung

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben

 

Bedingungen:

- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)

- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.

- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt durch die NBank anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.

Bewerbungsverfahren

Den Antrag stellen Sie i. d. R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die sowohl Beratung als auch Kompetenzerweiterung erfahren möchten.

Weitere Informationen  
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

 

Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden. Informationen über den nächsten Förderaufruf liegen aktuell noch nicht vor.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000 €.

Weitere Informationen  
IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur  

Mit diesem zinsgünstigen und langlaufenden Darlehen wird die Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen in Schleswig-Holstein gefördert, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaanpassung, Mobilität und soziale Infrastruktur.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Gemeinden, Kreise und Ämter, jeweils inkl. ihrer Eigenbetriebe

- Zweckverbände gemäß GkZ, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen

- Wasser- und Bodenverbände gemäß WVG, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen

Was wird gefördert?

Das IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur dient ausschließlich der öffentlichen Finanzierung nicht wirtschaftlich genutzter Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastruktur, die kommerziell genutzt werden soll, bzw. von wirtschaftlichen Tätigkeiten des Darlehensnehmers ist ausgeschlossen.

 

Finanziert werden

- der Neubau,

- der Ersatzneubau,

- die Erweiterung,

- die Instandsetzung,

- die energetische Modernisierung

 

insbesondere in Bezug auf folgende Infrastruktur:

- Infrastruktur, die zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse genutzt wird, z. B. Rathaus, Feuerwehr , kommunale Verwaltung.

- Öffentliche Schulen, kommunale Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen sozialer Infrastruktur, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt, z. B. Jugendtreffs.

- Straßen, Rad- und Fußwege, Plätze und Grünanlagen, Brücken, Tunnel, Kanäle sowie lokale Freizeitanlagen, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt.

- Infrastruktur für den Stadtverkehr, z. B. Straßenbahngleise für den öffentlichen Nahverkehr, die potentiellen Nutzerinnen und Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt wird .

Beispiele

die Erneuerung sowie die Instandhaltung kommunaler Radwege

Art und Höhe der Zuwendung

- Darlehenslaufzeit und Sollzinsbindung bis zu 40 Jahre

- Finanzierung in Höhe von 100 % der Investitionskosten möglich

- Abschreibungskonforme Finanzierung, jedoch max. 40 Jahre Darlehenslaufzeit

Bewerbungsverfahren

Antrag per Telefon oder E-Mail mit bereits ausgefüllter Vorhabensbeschreibung (Kontaktdaten finden Sie über den Link).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses zinsgünstige Langzeitdarlehen fördert kommunale Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Energieeffizienz, Klimaanpassung, nachhaltiger Mobilität und sozialer Infrastruktur.

Weitere Informationen  
GRW Infrastrukturförderung  

Dier GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

- Geländeerschließung für den Tourismus.

- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus

Beispiele

Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,

Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen),

Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt),

Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen,

Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.

In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.

 

Stichtage 2026: 31.03. und 31.07.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.

Weitere Informationen  
Connecting Europe Facility (CEF) for Transport  

CEF Transport unterstützt die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, indem es zur Umsetzung wichtiger Projekte in Europa beiträgt.

Fördergebiet

bundesweit

Was wird gefördert?

CEF unterstützt:

- Verkehrsmanagementsysteme,

- Innovationen,

- bei der Verringerung der Umweltbelastung,

- bei der Steigerung der Energieeffizienz und

- der Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt stehen zur Verfügung:

- 25,8 Mrd. € von 2021 bis 2027 zur Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten,

- 11,2 Milliarden € aus dem Kohäsionsfonds für förderfähige Länder

- 1,75 Milliarden € für die militärische Mobilität, um die Infrastruktur für militärische und zivile Zwecke nutzbar zu machen

Bewerbungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier: cinea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility/how-apply_en

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch EU-finanzierte Projekte trägt die CEF Verkehr zur Fertigstellung des Kernnetzes und des Gesamtnetzes bei, die politische Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) sind.

Weitere Informationen  
LEADER Thüringen  

LEADER Thüringen ist ein Förderprogramm zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchgemeinden oder Privatpersonen aus den Landkreisen in Thüringen.

Was wird gefördert?

Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:

- innovativer Ansatz,

- regionale Bedeutung

- Gemeinwohlorientierung (öffentliches Interesse und Zugänglichkeit) und

- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Lebensqualität und Grundversorgung / Natur und Umwelt / Tourismus und Naherholung / Energie, Klima und Ressourcenschutz / Siedlungsentwicklung und Wohnen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes, in der Regel sind rund 60 % Förderung möglich.

Bewerbungsverfahren

Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.

Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor Einreichung der Bewerbung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.

Weitere Informationen  
Grüne Binnenschifffahrt  

Das Förderprogramm "Grüne Binnenschifffahrt" unterstützt Unternehmen dabei, ihre Schiffe auf emissionsarme oder emissionsfreie Antriebe umzurüsten. Gefördert werden außerdem Infrastrukturprojekte wie Lade- und Tankstellen sowie Erzeugungsanlagen für alternative Energieträger.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, darunter Unternehmen, einschließlich Sondervermögen eines Landes oder einer Kommune, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.

Betreiber von Binnenschiffen müssen zudem Eigentümer sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nach dieser Richtlinie folgende Fördergegenstände: in der Förderlinie 1 Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore und in der Förderlinie 2 Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen.

Dazu zählen:

- Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Güterschiffe)

- Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen

- Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Gebrauchsüberlassungs-, Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. Der Zuwendungsbescheid muss vor Abschluss eines dieser Verträge bekanntgegeben sein. Bereits geleistete Vorarbeiten sind nicht zuwendungsfähig. Die bereits geleisteten Vorarbeiten dürfen keinen Beginn des Vorhabens darstellen.

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Zuwendungen für Investitionen in emissionsfreie und saubere Binnenschiffe sowie Infrastrukturmaßnahmen erfolgen als Investitionszuschüsse gemäß den Artikeln 36a, 36b, 41, 56b und 56c AGVO mit entsprechenden Zuwendungsintensitäten.

Investitionen in die Ausrüstung von emissionsfreien Binnenschiffneubauten werden mit einer Zuwendungsintensität von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und

für die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien Binnenschiffen mit einer Zuwendungsintensität von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Schloßplatz 9

26603 Aurich

 

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines Antrags. Ein mündlicher Antrag ist nicht zulässig. Anträge auf Gewährung der Zuwendung können schriftlich nach entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden. Der Antrag ist dazu unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Näheres ist den Förderaufrufen zu entnehmen. Die Bewilligungsbehörde unterstützt Interessenten und Antragsteller vor der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Binnenschifffahrt, die eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

Weitere Informationen  
Weiterbildung für digitale Kompetenzen, Future Skills und Transformation  

Das Land Niedersachsen fördert überbetriebliche Weiterbildungen, die Beschäftigte und Unternehmen auf die Herausforderungen des digitalen und strukturellen Wandels vorbereiten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

23.10.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Kurse müssen am Markt frei zugänglich sein – auch für Selbstzahlende.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsangebote, die branchenübergreifend verwertbare Kompetenzen vermitteln. Im Fokus stehen insbesondere:

 

-Digitale Kompetenzen im Personalwesen: Innovative Ansätze zur Personalgewinnung und ‑entwicklung, Wissensmanagement sowie der Einsatz digitaler und KI‑gestützter Tools.

 

- Future Skills – Arbeit gestalten mit KI: Praxisnahe Einführung in KI‑basierte Arbeitsprozesse, rechtliche Rahmenbedingungen und Methoden wie Prompting, Machine Learning oder Datenschutz.

 

- Transformation von Arbeitsabläufen: Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, Change‑ und Projektmanagement sowie Etablierung einer nachhaltigen Lern‑ und Verbesserungskultur.

 

Software‑ und Toolschulungen können Bestandteile der Kurse sein, dürfen jedoch maximal ein Drittel der Unterrichtszeit ausmachen.

Art und Höhe der Zuwendung

Antragstellung ab 1. September 2026 bis zum 23. Oktober 2026

Die Projekte können frühestens Mitte November 2026 starten und müssen spätestens bis zum 1. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

 

Förderfähige Gesamtausgaben: 10.000 bis 100.000 Euro

Mindestumfang: 21 Unterrichtsstunden

Kofinanzierung: mindestens 30 %

Max. drei Anträge pro Projektträger

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der postalische Eingang der vollständigen Unterlagen. Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge der eingehenden Anträge und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Niedersachsen veröffentlicht den zweiten Förderaufruf 2026 im Rahmen der Richtlinie „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse 2021-2027“. Gefördert werden überbetriebliche Weiterbildungsprojekte, die Beschäftigte und Unternehmen bei den aktuellen Herausforderungen der Arbeitswelt unterstützen.

Weitere Informationen  
Hightech Agenda Deutschland  

Hightech Agenda Deutschland zur Förderung von Projekten zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit regionaler Innovationsökosysteme. Das BMFTR fördert strategische Leuchtturmvorhaben von überregionaler Bedeutung sowie begleitende Projekte zum Abbau struktureller Innovationshemmnisse.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

19.02.2027

Für wen?

Der Wettbewerb richtet sich an unternehmensgetriebene Konsortien in regional verankerten Innovationsökosystemen, die die in der Rahmenbekanntmachung beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Es werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre und unternehmensgetriebene Initiativen im Sinne einer regionalen Public Private Partnership gefördert. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 4 Jahren ausgelegt. Im Zentrum steht ein Leuchtturmvorhaben von hoher strategischer Relevanz für Wertschöpfung, Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Hightech Spaces, das maßgeblich zur strukturellen Stärkung des Standorts beiträgt.

Zudem werden Katalysator-Vorhaben zur gezielten Beseitigung struktureller Innovationshemmnisse sowie zur systematischen Weiterentwicklung des Innovationsökosystems gefördert.

Beispiele

Leuchtturmvorhaben:

- strategische Investitionen in technische Infrastrukturen zur gemeinsamen Nutzung durch Wissenschaft, Start-Ups und Unternehmen

- Personal- und FuE-bezogene Projektaufwendungen zur Durchführung der Leuchtturmvorhaben

 

sowie im Rahmen der Katalysator-Vorhaben:

- Personalaufwendungen für Koordination und Umsetzung von Pilotprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie zur Identifikation und Reduzierung von Innovationshemmnissen

- Beratungs- und Rechtsdienstleistungen sowie weitere Auftragsvergaben zur fachlichen, organisatorischen und strategischen Begleitung

- Projektbezogene Sachkosten sowie Veranstaltungen, Workshops und Reisen

Art und Höhe der Zuwendung

Das BMFTR stellt im Rahmen des Förderaufrufs A (Innovationsexzellenz) insgesamt bis zu 330 Millionen Euro für bis zu vier ausgewählte Hightech Spaces im Zeitraum von 2027 bis 2031 bereit (angestrebt wird eine private Kofinanzierung in gleicher Höhe).

Bewerbungsverfahren

10. November 2026: Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen (max. fünfseitige Skizze)

Dezember 2026: Strukturierte Beratungsgespräche mit den Konsortien

19. Februar 2027: Frist für die Einreichung vollständiger Projektskizzen

2. Quartal 2027: Juryauswahl der bis zu vier Hightech Spaces

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Hightech Spaces - Wettbewerb zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit regionaler Innovationsökosysteme

Weitere Informationen  
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