Förderwegweiser
Hamburg
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt
- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.
- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.
Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Bankkrediten.
• Betrag: Die Landesbürgschaft greift vorrangig bei Kreditbeträgen, die die Obergrenzen der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BGH) übersteigen (in der Regel für Verbürgungen über 2 Mio. Euro) oder bei speziellen Risikostrukturen, die von der BGH nicht abgedeckt werden können.
• Konditionen: Die genauen Konditionen werden individuell ermittelt.
• Entgelte: Es fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Antragstellung sowie laufende Entgelte an.
Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.
ja
Das Programm ermöglicht volkswirtschaftlich bedeutende Vorhaben in Hamburg durch Ausfallbürgschaften, wenn reguläre Sicherheiten oder die Instrumente der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg nicht ausreichen.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/landesbuergschaften-der-fhh
Hamburg
30.11.2026
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.
- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
- Betriebsübernahmen,
- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,
- Betriebsmittel für laufende Kosten.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten
Höhe der Förderung:
- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro
- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro
Laufzeit: 6 Jahre bei 6 monatiger Tilgungsfreiheit.
Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.
eingeschränkt
Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Hamburg
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.
Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen
- Sanierungskredite
Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €
- Konditionen auf Einzelanfrage
- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre
- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-
- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.
Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.
eingeschränkt
Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburg-kredit-global
Hamburg
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.
- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.
nein
In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Schule und Berufsbildung
- https://www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/
Niedersachsen
15.01.2026
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschusshöhe beträgt:
… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)
... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt
... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung
Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.
Antragsstichtag ist der 15.01.2026
nein
Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-Forschung-und-Entwicklung-in-Unternehmen-(IFP).html#gutzuwissen
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:
a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
b) Personalausgaben
c) Projektausgaben
d) Ausgaben für Fremdleistungen
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen-2021-2027
Baden-Württemberg
29.06.2027
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:
- Kauf von Grundstücken
- Kauf von Gebäuden
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)
- Maschinen und Betriebseinrichtungen
- Betriebsmittel und Warenlager
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/elr-kombi-darlehen.html
Baden-Württemberg
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
1. Öffentliche Ladeinfrastruktur: Beschaffung und Installation von neuen Ladesäulen, die öffentlich zugänglich sind (mind. 12 Stunden werktags).
2. WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften): Gefördert wird hier nur die elektrotechnische Vorrüstung/Installation (z. B. Leitungen, Schaltschränke) am Gemeinschaftseigentum, nicht die Wallbox selbst.
z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Pro Antragsteller können max. 2.500 Euro pro Ladepunkt (öffentlich) bzw. pro Ladeplatz (WEG-Installation) bezuschusst werden.
Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.
Anträge werden online bei der L-Bank gestellt.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 möglich.
eingeschränkt
Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen
- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
Baden-Württemberg
30.06.2031
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 175.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 700.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html