Förderwegweiser
Baden-Württemberg
31.12.2030
Eine Zuwendung kann auf Antrag erhalten der Eigentümer, Besitzer oder sonstige
Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals. Der Bauunterhaltungspflichtige hat die
Unterhaltungspflicht für mindestens weitere zehn Jahre zu übernehmen.
Eine Zuwendung kann ebenso der Erwerber eines Grundstücks erhalten, das ein besonders
bedeutsames Bodendenkmal (§ 22 Absatz 1 DSchG) birgt (Nummer 2.8).
Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.
Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form von
Zuschüssen gewährt.
Die Zuwendung orientiert sich am Interesse des Landes an der Durchführung der Maßnahme
(Punktebewertung).
Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Private die Hälfte und bei Zuwendungen an
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, Kirchen und die sonstigen als
Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsge-
meinschaften ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Werden Zuwendungen an den Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtigen gewährt, ist der
für den Antragsteller des jeweiligen Kulturdenkmals maßgebliche Fördersatz anzuwenden.
Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der beim LAD erhältlichen Vordrucke1 unter
Beifügung der dort genannten Unterlagen (insbesondere Baupläne, beschriftete Fotos,
Bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Maßnahme- und Leistungsbeschrei-
bungen, Bauzeitenplan, gewerkebezogene Kostenberechnungen, Kosten- und Finanzie-
rungsplan der Gesamtmaßnahme) vor Beginn der Maßnahme beim LAD einzureichen.
ja
Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD)
- https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
Baden-Württemberg
30.06.2027
Pre-Seed-Empfänger sind junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts,
die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen (Start-ups),
die in der Betreuungsphase mit dem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell entwickeln und Waren und Dienst-
leistungen zur Marktreife und damit einhergehend das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife bringen wollen,
die grundsätzlich noch nicht von Dritten mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (beispielsweise Wandeldarlehen) in einem größeren Umfang finanziert wurden (das heißt, die Gesamtfinanzierungssumme im Rahmen von BW Pre-Seed sollte nicht geringer sein als die bisherige Ausstattung mit Eigenkapital durch Dritte),
bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU-Kom-
mission gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2) handelt, und die nicht börsen-
notiert sind,
die ins Handelsregister eingetragen sind und deren Eintragung höchstens fünf Jahre zurückliegt,
die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, und
die kein anderes Unternehmen übernommen haben beziehungsweise nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind
Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner) mit Investitionsort in Baden-Württemberg.
Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).
Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und maximal 320.000 €. In Ausnahmenfällen, wenn das Vorhaben mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann die Gesamtfinanzierungssumme auch bis zu 640.000 € betragen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter folgendem Link:
eingeschränkt
Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank; Start-up BW Pre-Seed Partner
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/start-up-bw-pre-seed.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen.
- Innovationsgutschein BW:
für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für
umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind,
innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Ferti-
gungsreife auszugestalten.
- Innovationsgutschein Hightech BW:
für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsori-
entierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der
Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder
Dienstleistungen.
- Innovationsgutschein Start-up BW:
Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs)
zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders an-
spruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft:
➢ Digitalisierung
➢ Green Economy
➢ Life Science
➢ Social Innovation
➢ GovTech
Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die
Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge auf einen Innovationsgutschein können fortlaufend online unter
www.l-bank.de/innovationsgutschein eingereicht werden.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank, Staatsbank Baden-Württemberg
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
