Förderwegweiser
Niedersachsen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.
- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren
- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
Aufstiegsförderung
Digitalisierung
Handwerk und Technik
Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege
Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
Alleinerziehende
- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen
- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Bedingungen:
- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.
- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt durch die NBank anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.
Den Antrag stellen Sie i. d. R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die sowohl Beratung als auch Kompetenzerweiterung erfahren möchten.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/RIKA-Qualifizierende-Projekte.html#downloads
Niedersachsen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder
Personengesellschaften handelt.
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
• Arbeitswelt im Wandel:
Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes
• Daseinsvorsorge:
Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden
• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu
70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet
• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig
• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.
• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch
Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf
die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.
•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung
•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt
Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.
Schritt 1: Einreichen einer Projektidee
Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur
Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und
frühestem Projektbeginn.
Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail
an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.
Schritt 2: Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens
zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch
die Antragstellung geführt.
Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden. Informationen über den nächsten Förderaufruf liegen aktuell noch nicht vor.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000 €.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank Niedersachsen
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Projekte-f%C3%BCr-Soziale-Innovation.html#aufeinenblick
Schleswig-Holstein
- Gemeinden, Kreise und Ämter, jeweils inkl. ihrer Eigenbetriebe
- Zweckverbände gemäß GkZ, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
- Wasser- und Bodenverbände gemäß WVG, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
Das IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur dient ausschließlich der öffentlichen Finanzierung nicht wirtschaftlich genutzter Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastruktur, die kommerziell genutzt werden soll, bzw. von wirtschaftlichen Tätigkeiten des Darlehensnehmers ist ausgeschlossen.
Finanziert werden
- der Neubau,
- der Ersatzneubau,
- die Erweiterung,
- die Instandsetzung,
- die energetische Modernisierung
insbesondere in Bezug auf folgende Infrastruktur:
- Infrastruktur, die zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse genutzt wird, z. B. Rathaus, Feuerwehr , kommunale Verwaltung.
- Öffentliche Schulen, kommunale Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen sozialer Infrastruktur, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt, z. B. Jugendtreffs.
- Straßen, Rad- und Fußwege, Plätze und Grünanlagen, Brücken, Tunnel, Kanäle sowie lokale Freizeitanlagen, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt.
- Infrastruktur für den Stadtverkehr, z. B. Straßenbahngleise für den öffentlichen Nahverkehr, die potentiellen Nutzerinnen und Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt wird .
die Erneuerung sowie die Instandhaltung kommunaler Radwege
- Darlehenslaufzeit und Sollzinsbindung bis zu 40 Jahre
- Finanzierung in Höhe von 100 % der Investitionskosten möglich
- Abschreibungskonforme Finanzierung, jedoch max. 40 Jahre Darlehenslaufzeit
Antrag per Telefon oder E-Mail mit bereits ausgefüllter Vorhabensbeschreibung (Kontaktdaten finden Sie über den Link).
eingeschränkt
Dieses zinsgünstige Langzeitdarlehen fördert kommunale Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Energieeffizienz, Klimaanpassung, nachhaltiger Mobilität und sozialer Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-kommunaldarlehen-zukunftsfaehige-infrastruktur
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
- Geländeerschließung für den Tourismus.
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen),
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt),
Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen,
Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.
Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Stichtage 2026: 31.03. und 31.07.2026
nein
Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung/tourismus
bundesweit
CEF unterstützt:
- Verkehrsmanagementsysteme,
- Innovationen,
- bei der Verringerung der Umweltbelastung,
- bei der Steigerung der Energieeffizienz und
- der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Insgesamt stehen zur Verfügung:
- 25,8 Mrd. € von 2021 bis 2027 zur Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten,
- 11,2 Milliarden € aus dem Kohäsionsfonds für förderfähige Länder
- 1,75 Milliarden € für die militärische Mobilität, um die Infrastruktur für militärische und zivile Zwecke nutzbar zu machen
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier: cinea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility/how-apply_en
nein
Durch EU-finanzierte Projekte trägt die CEF Verkehr zur Fertigstellung des Kernnetzes und des Gesamtnetzes bei, die politische Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) sind.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : European Commission
- https://cinea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility/transport-infrastructure_en?prefLang=de&etrans=de
Thüringen
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchgemeinden oder Privatpersonen aus den Landkreisen in Thüringen.
Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:
- innovativer Ansatz,
- regionale Bedeutung
- Gemeinwohlorientierung (öffentliches Interesse und Zugänglichkeit) und
- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Lebensqualität und Grundversorgung / Natur und Umwelt / Tourismus und Naherholung / Energie, Klima und Ressourcenschutz / Siedlungsentwicklung und Wohnen
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes, in der Regel sind rund 60 % Förderung möglich.
Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.
Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor Einreichung der Bewerbung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.
eingeschränkt
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum; Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : IHK Südthüringen
- https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/leader
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, darunter Unternehmen, einschließlich Sondervermögen eines Landes oder einer Kommune, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.
Betreiber von Binnenschiffen müssen zudem Eigentümer sein.
Gefördert werden nach dieser Richtlinie folgende Fördergegenstände: in der Förderlinie 1 Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore und in der Förderlinie 2 Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen.
Dazu zählen:
- Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Güterschiffe)
- Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen
- Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen
Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Gebrauchsüberlassungs-, Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. Der Zuwendungsbescheid muss vor Abschluss eines dieser Verträge bekanntgegeben sein. Bereits geleistete Vorarbeiten sind nicht zuwendungsfähig. Die bereits geleisteten Vorarbeiten dürfen keinen Beginn des Vorhabens darstellen.
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Zuwendungen für Investitionen in emissionsfreie und saubere Binnenschiffe sowie Infrastrukturmaßnahmen erfolgen als Investitionszuschüsse gemäß den Artikeln 36a, 36b, 41, 56b und 56c AGVO mit entsprechenden Zuwendungsintensitäten.
Investitionen in die Ausrüstung von emissionsfreien Binnenschiffneubauten werden mit einer Zuwendungsintensität von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
für die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien Binnenschiffen mit einer Zuwendungsintensität von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Bewilligungsbehörde ist die:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines Antrags. Ein mündlicher Antrag ist nicht zulässig. Anträge auf Gewährung der Zuwendung können schriftlich nach entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden. Der Antrag ist dazu unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Näheres ist den Förderaufrufen zu entnehmen. Die Bewilligungsbehörde unterstützt Interessenten und Antragsteller vor der Antragstellung.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Binnenschifffahrt, die eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
- https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/1_Gruene_Binnenschifffahrt/Gruene_Binnenschifffahrt_node.html
Niedersachsen
23.10.2026
Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Kurse müssen am Markt frei zugänglich sein – auch für Selbstzahlende.
Gefördert werden Weiterbildungsangebote, die branchenübergreifend verwertbare Kompetenzen vermitteln. Im Fokus stehen insbesondere:
-Digitale Kompetenzen im Personalwesen: Innovative Ansätze zur Personalgewinnung und ‑entwicklung, Wissensmanagement sowie der Einsatz digitaler und KI‑gestützter Tools.
- Future Skills – Arbeit gestalten mit KI: Praxisnahe Einführung in KI‑basierte Arbeitsprozesse, rechtliche Rahmenbedingungen und Methoden wie Prompting, Machine Learning oder Datenschutz.
- Transformation von Arbeitsabläufen: Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, Change‑ und Projektmanagement sowie Etablierung einer nachhaltigen Lern‑ und Verbesserungskultur.
Software‑ und Toolschulungen können Bestandteile der Kurse sein, dürfen jedoch maximal ein Drittel der Unterrichtszeit ausmachen.
Antragstellung ab 1. September 2026 bis zum 23. Oktober 2026
Die Projekte können frühestens Mitte November 2026 starten und müssen spätestens bis zum 1. Dezember 2027 abgeschlossen sein.
Förderfähige Gesamtausgaben: 10.000 bis 100.000 Euro
Mindestumfang: 21 Unterrichtsstunden
Kofinanzierung: mindestens 30 %
Max. drei Anträge pro Projektträger
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der postalische Eingang der vollständigen Unterlagen. Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge der eingehenden Anträge und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
ja
Das Land Niedersachsen veröffentlicht den zweiten Förderaufruf 2026 im Rahmen der Richtlinie „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse 2021-2027“. Gefördert werden überbetriebliche Weiterbildungsprojekte, die Beschäftigte und Unternehmen bei den aktuellen Herausforderungen der Arbeitswelt unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen,EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Neuer-F%C3%B6rderaufruf-f%C3%BCr-Weiterbildungsprojekte-zu-KI-und-Transformation/
bundesweit
19.02.2027
Der Wettbewerb richtet sich an unternehmensgetriebene Konsortien in regional verankerten Innovationsökosystemen, die die in der Rahmenbekanntmachung beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Es werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre und unternehmensgetriebene Initiativen im Sinne einer regionalen Public Private Partnership gefördert. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 4 Jahren ausgelegt. Im Zentrum steht ein Leuchtturmvorhaben von hoher strategischer Relevanz für Wertschöpfung, Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Hightech Spaces, das maßgeblich zur strukturellen Stärkung des Standorts beiträgt.
Zudem werden Katalysator-Vorhaben zur gezielten Beseitigung struktureller Innovationshemmnisse sowie zur systematischen Weiterentwicklung des Innovationsökosystems gefördert.
Leuchtturmvorhaben:
- strategische Investitionen in technische Infrastrukturen zur gemeinsamen Nutzung durch Wissenschaft, Start-Ups und Unternehmen
- Personal- und FuE-bezogene Projektaufwendungen zur Durchführung der Leuchtturmvorhaben
sowie im Rahmen der Katalysator-Vorhaben:
- Personalaufwendungen für Koordination und Umsetzung von Pilotprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie zur Identifikation und Reduzierung von Innovationshemmnissen
- Beratungs- und Rechtsdienstleistungen sowie weitere Auftragsvergaben zur fachlichen, organisatorischen und strategischen Begleitung
- Projektbezogene Sachkosten sowie Veranstaltungen, Workshops und Reisen
Das BMFTR stellt im Rahmen des Förderaufrufs A (Innovationsexzellenz) insgesamt bis zu 330 Millionen Euro für bis zu vier ausgewählte Hightech Spaces im Zeitraum von 2027 bis 2031 bereit (angestrebt wird eine private Kofinanzierung in gleicher Höhe).
10. November 2026: Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen (max. fünfseitige Skizze)
Dezember 2026: Strukturierte Beratungsgespräche mit den Konsortien
19. Februar 2027: Frist für die Einreichung vollständiger Projektskizzen
2. Quartal 2027: Juryauswahl der bis zu vier Hightech Spaces
eingeschränkt
Hightech Spaces - Wettbewerb zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit regionaler Innovationsökosysteme
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich
- https://hightech-agenda-deutschland.de/hightech-spaces/; https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/hightech-spaces
