Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Clustermanagement Tourismus  

Das Clustermanagement Tourismus der TMB Brandenburg ist ein kostenfreier Dienstleister zur Förderung von Innovation und Vernetzung in touristischen Betrieben, um die Leistung in Brandenburg und Berlin strategisch zu verbessern.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Touristische Betriebe und Destinationen

Was wird gefördert?

- Vernetzung Wissenschaft und Wirtschaft

- Unterstützung von Innovationsprozessen

- Kontaktvermittlung

- Über den Tellerrand schauen

- Wissenstransfer

- Umsetzungsmanagement Masterplan Tourismus/Landestourismuskonzeption/ Tourismusstrategie Brandenburg

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie Beratungs- und Vernetzungsdienstleistung (Nicht-monetäre Förderung).

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Clustermanagement ist die zentrale Anlaufstelle für Innovationen in Brandenburgs Tourismuswirtschaft. Es bietet Akteuren und Destinationen kostenlose Hilfe bei der Kontaktsuche, dem Wissenstransfer und der Entwicklung neuer Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Brandenburg strategisch zu sichern.

Weitere Informationen  
Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021-2027  

Das Kooperationsprogramm zielt darauf ab, die regionale Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen zu fördern, mit einem besonderen Fokus auf Innovation, Umweltschutz, soziale Integration und Tourismus.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.

Was wird gefördert?

• Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.

 

• Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.

 

• Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten

• 88,3 Mio. Euro verfügbare Mittel für die Förderperiode 2021–2027

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
  • https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
 
Soziale Innovationen 2023  

Das Programm unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen in Brandenburg. Es zielt darauf ab, durch innovative Lösungsansätze für regionale Probleme die Arbeitspolitik im Land zu verbessern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften in Brandenburg.

Was wird gefördert?

• Entwicklungsprojekte: Vorbereitung und inhaltliche Konzipierung von Modellprojekten oder Fördermaßnahmen im Rahmen zentralverwalteter EU-Programme.

 

• Modellprojekte: Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze, einschließlich transnationaler Maßnahmen.

 

Thematische Schwerpunkte:

• Arbeitsmarktintegration

• Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege

• Stärkung des ländlichen Raums

• Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen

• Fach- und Arbeitskräftesicherung

Beispiele

• pauschalierte und direkte Personal- und Sachausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

 

Entwicklungsprojekte:

• max. Förderhöhe 50.000 Euro (Mindestförderhöhe 10.000 Euro)

• max. Laufzeit: 6 Monate

 

Modellprojekte:

• max. Förderhöhe 300.000 Euro

• max. Laufzeit: 24 Monate

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Für Modellprojekte werden spezifische Aufrufe veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Soziale Innovationen“ bietet umfangreiche Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Lösung regionaler Herausforderungen. Es fördert die nachhaltige Verbesserung der Arbeitspolitik und sozialen Struktur in Brandenburg durch finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Modellprojekten.

Weitere Informationen  
Klimaanpassung 2023  

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, speziell in den Bereichen Starkregenvorsorge und denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen. Es zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Starkregenereignissen zu erhöhen und denkmalgeschützte Grünflächen an den Klimawandel anzupassen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

 

- Städte und Gemeinden

- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen

 

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

 

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum

- kommunale und nichtwirtschaftliche Träger*innen von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung

Was wird gefördert?

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

 

- Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen

- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren

 

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

 

- Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

 

Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer:

 

- Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Allgemein:

Es erfolgt eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.

 

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

- Direkte Ausgaben

- Indirekte Ausgaben in Höhe von 3% der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

- Zuschusshöhe: maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 20.000 EUR und höchstens 200.000 EUR (Handlungskonzepte) bzw. 2 Mio. EUR (bauliche und technische Maßnahmen)

 

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

- Direkte Ausgaben

- Indirekte Ausgaben in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

 

Zuschusshöhe:

- max. 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht kommunaler Träger

- max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben kommunaler Träger

- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 40.000 EUR (Strategien und Handlungskonzepte) bzw. mindestens 200.000 EUR (Umsetzung von Konzepten)

 

Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer

- Zuschusshöhe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 2.500 EUR und höchstens 100.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet umfangreiche Unterstützung für Projekte, die die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen und denkmalgeschützte Grünflächen für zukünftige Generationen erhalten und anpassen. Es verbindet kulturelle Erhaltung mit modernen Ansätzen zur Klimaanpassung.

Weitere Informationen  
Infrastruktur- und Sozialfinanzierung  

Das Förderprogramm bietet Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, die nicht direkt durch Kommunen umgesetzt werden. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und den Erhalt der Infrastruktur in Brandenburg zu fördern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

Das Programm ist bis auf Weiteres gültig, ohne spezifische Befristung.

Für wen?

- rechtlich selbstständige Unternehmen

- Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur, wie z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private und kirchliche Träger sozialer Einrichtungen

- Hausbanken für die Refinanzierung der oben genannten Unternehmen und Träger

Was wird gefördert?

- Investitionen in allgemeine Verwaltung,

- Öffentliche Sicherheit und Ordnung,

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,

- Erschließung und Standortentwicklung,

- Ver- und Entsorgung,

- Kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr,

- Soziale Infrastruktur (z.B. Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen),

- Energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Finanzierungsart: Individuell anpassbare Darlehensbedingungen (Annuitätendarlehen oder Ratendarlehen).

Zinsen werden kundenindividuell unter Berücksichtigung der Bonität und der Sicherheiten festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Interessenten können sich direkt an die Förderberaterinnen und Förderberater der ILB wenden, um weitere Informationen zu erhalten und den Antragsprozess zu initiieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Infrastruktur- und Sozialfinanzierung“ unterstützt vielfältige Investitionen in die Infrastruktur Brandenburgs, um eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt von kommunaler und sozialer Infrastruktur zu gewährleisten. Es bietet flexible Finanzierungslösungen, die auf die Bedürfnisse der Fördernehmer zugeschnitten sind.

Weitere Informationen  
Energetische Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft 2023  

Das Programm unterstützt die energetische Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft zur Förderung von sauberen Energien und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, mit dem Ziel einen Beitrag zur Erreichung einer CO2-ärmeren Umwelt zu leisten.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Gebietskörperschaften (inkl. der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe),

- kommunale Gemeinde- und Zweckverbände,

- kommunale Eigen- oder Mehrheitsgesellschaften

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die energetische Sanierung von Hallenbädern. Dazu gehören:

- die Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40,

- die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle sowie

- Energieeffizienzmaßnahmen im Hallenbad (z.B. Erneuerung der Lüftungsanlagen, der Schwimmbadtechnik, der Heizungstechnik, der Beleuchtung, energieeffiziente Modernisierung von Schwimmbecken)

- die Erneuerung/Erweiterung der energiebezogenen Versorgungsstruktur im Außenbereich.

 

Auf dem Weg zum Zielstandard Effizienzhaus 40 können auch Einzelvorhaben (z.B. Verbesserung der Energieeffizienz durch die Erneuerung der Schwimmbadtechnik) gefördert werden. Dies setzt voraus, dass die energetische Fachplanung zum Zielstandard Effizienzhaus 40 bereits vorliegt.

 

 

Sofern der Zielstandard Effizienzhaus 40 aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung der energetischen Sanierung des Hallenbades nach Einzelfallprüfung möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

Die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Beihilfenintensität gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge müssen über das Kundenportal der ILB eingereicht werden. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden, und es sind umfassende Dokumente einschließlich Energiegutachten und detaillierter Projektbeschreibungen erforderlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt die Modernisierung von Hallenbädern, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Treibhausgasemissionen zu senken, was den Anforderungen eines nachhaltigen und ökologisch verantwortlichen Gemeinwesens entspricht. Es bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Durchführung von energieeffizienten Renovierungsarbeiten an kommunalen Schwimmeinrichtungen.

Weitere Informationen  
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital  

Das Förderprogramm BIG-Digital zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Implementierung innovativer digitaler Technologien zu unterstützen, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken. Es fördert Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsprojekte, die Digitalisierung betrieblicher Abläufe und Prozesse vorantreiben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.

 

Digitalisierungsprojekte:

- Organisationsinnovation auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen

- Prozessinnovation für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen

- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt

Beispiele

Beratungsprojekte

- projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

 

Implementierungsprojekte

- projektbezogene Personalausgaben

- projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung

- projektbegleitende Beratungsleistungen

- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben

 

Schulungsprojekt

- projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekts

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss

- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

 

Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

BIG-Digital unterstützt KMU und Handwerksbetriebe in Brandenburg bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch finanzielle Zuschüsse für Beratung, Implementierung und Schulung. Es fördert die Anwendung neuer digitaler Technologien zur Effizienzsteigerung und Innovation in den betrieblichen Abläufen.

Weitere Informationen  
Gründung Innovativ 2022  

Das Programm zielt darauf ab, die Gründung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in Brandenburg zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die ein signifikantes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial haben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die:

• eine sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen

• eine innovative Geschäftsidee u.a. im Bereich Tourismus verfolgen

 

Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Was wird gefördert?

• investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens

• nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

• Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 EUR und 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

 

Anschließend können Anträge auf Förderung über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.

Weitere Informationen  
Weiterbildungsrichtlinie 2022  

Das Programm unterstützt die berufliche Weiterbildung, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Arbeitsplätze zu stabilisieren, und reagiert auf strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Zielgruppe sind Beschäftigte, einschließlich Haupt- und Ehrenamtlicher, in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie rechtsfähigen Vereinen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg.

Was wird gefördert?

• Bildungsscheck für individuelle Weiterbildungsbedarfe von Beschäftigten

• Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen zur Kompetenzentwicklung

• Servicepakete zur Unterstützung von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

• Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuwendungsart: Projektförderung

• Finanzierungsart: Anteilfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung, je nach Maßnahme

• Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse

 

Höhe der Zuwendung:

• Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 % Zuschuss, max. 3.000 EUR pro Vorhaben

• Weiterbildung in Unternehmen/Vereinen: Max. 50 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben

• Servicepaket (bei Umstrukturierung/Ansiedlung): Max. 60 % Zuschuss für KMU

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung für alle Fördertatbestände einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Weiterbildungsrichtlinie 2022 fördert vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit und zur Unterstützung struktureller Anpassungen in der Arbeitswelt Brandenburgs, wobei sie ein breites Spektrum an Zielgruppen und Bedürfnissen abdeckt.

Weitere Informationen  
Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur in Brandenburg  

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur. Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2025, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

• Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

• Landkreise und kreisfreie Städten (bei Moderniserung von Radwegen)

Was wird gefördert?

Im weiten Sinne werden Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur gefördert (die vollständige Liste von Fördergegenständen kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg über den untenstehenden Link eingesehen werden).

 

Touristische Relevanz haben vor allem die Förderung von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen und Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg, wie Wander-, Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus.

Beispiele

• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten

• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus

• Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne

• Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne

• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen

• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten

• Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne

• Kooperationsnetzwerke

• Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).

• Mindestinvestition: 50.000 EUR

• Fördersatz: Zwischen 60 % und 80 %

• Jährliche Grenze: 50.000 EUR bis 200.000 EUR

• Zuschusshöchstbetrag: Gestaffelt nach Investitionsvolumen (bis 15 Mio. EUR: Bis zu 100 % des maximalen Fördersatzes; über 15 Mio. EUR: Reduzierung auf 50 % des maximalen Fördersatzes)

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen. Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das eine Vielzahl von touristisch relevanten Infrastrukturprojekten unterstützt und sowohl für kleine als auch große Vorhaben herangezogen werden kann. Für Anträge gilt, die Nachhaltigkeit in den Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales des zu fördernden Vorhabens sowie der Einfluss auf die demografische Entwicklung darzustellen.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 531 bis 540 von 616