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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)  

Das Förderprogramm unterstützt Sie unter anderem bei der Erweiterung Ihres Unternehmens oder auch beim Erwerb von Grundstücken, Gebäuden oder Betriebsmitteln.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Natürliche Personen

- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Rechtsfähige Personengesellschaften

 

Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.

 

Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)

- Durchführung von Baumaßnahmen

- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen

- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren

- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt

- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen

- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten

- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits

- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)

Bewerbungsverfahren

Antrag über Ihre Hausbank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.

Weitere Informationen  
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)  

Förderung von Investitionen, bei welcher die Hausbank nur zu 50% mit dem Risiko haftet.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission

- Freiberuflich Tätige

- Natürliche Personen

- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

- Durchführung von Baumaßnahmen

- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes

Art und Höhe der Zuwendung

Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50% beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.

Bewerbungsverfahren

Antrag über Ihre Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von der BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen der BAB und Ihrer Hausbank geteilt.

Weitere Informationen  
Digitaler Mittelstand  

Förderung für Digitalisierungsthemen

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

- Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind

- Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen

- Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Qualifizierungsmaßnahmen in den folgenden Digitalisierungsbereichen:

 

1. Prozessoptimierung: Einführung und Verbesserung von digitalen Arbeits- und Produktionsprozessen

 

2. IT-Sicherheit: Verbesserung der Informationssicherheit

 

3. Qualifizierung: Schulungen für Beschäftigte im Umgang mit den neu eingeführten digitalen Technologien

Beispiele

- digitale Plattformen, neue Vertriebskanäle

- Cloud-Sicherheitskonzepte, IT- und Datensicherheitskonzepte

Art und Höhe der Zuwendung

- Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt

- Bei mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt

- Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro

- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro werden nicht gefördert

Bewerbungsverfahren

Die Antragsunterlagen finden Sie im Förderportal "Förderbar" und müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BAB - Die Förderbank zusätzlich eingereicht werden

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen sollen Kleinst‐, kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe in digitale Zukunftstechnologien investieren und ihre digitalen Kompetenzen erhöhen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsfonds  

Der Beteiligungsfonds bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

• Technologieorientierte und/oder innovative KMU,

• Junge und/oder wachstumsorientierte KMU mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen,

 

mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen und einem plausiblen, nachhaltigen Konzept und geschlossener Gesamtfinanzierung.

Was wird gefördert?

Personalkosten sowie Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang stehen mit:

 

• Markteinführung,

• Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes,

• Unternehmenswachstum,

• Stärkung der Innovationsfähigkeit,

• Auf- oder Ausbau von Geschäftsfeldern und/oder

• Produktentwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich bieten wir sowohl offene als auch typisch stille Beteiligungen an.

 

• In der Regel bis zu 800.000 Euro pro Startup oder jungen Unternehmen in der Seed- und Series A-Phase.

• bei alleiniger Investition: Höchstgrenze bei 300.000 Euro

 

Besonderheiten offene Beteiligung:

• ausschließlich Minderheitsbeteiligungen

• Exit-Absicht ab dem 7. Jahr

• in der Regel kein Lead-Investor

 

Besonderheiten typisch stille Beteiligung:

• quartalsweise Festvergütung

• gewinnabhängige Vergütung zzgl. eines laufenden festen Verwaltungsentgeltes

• Laufzeit bis zu 10 Jahre

• Rückzahlung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit

Bewerbungsverfahren

Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.

 

1. E-Mail schreiben, anrufen, auf einer Veranstaltungen ansprechen

2. Persönlicher oder digitaler Kennenlern-Termin (Vorher Pitch-Deck oder Businessplan zur Verfügung stellen)

3. Weitere Treffen mit detailliertere Fragen und Analyse verschiedenster Unterlagen

4. Antragsstellung online über die Förderbar und Vorstellen des potentiellen Investments vor dem Beiligungsausschuss zur Entscheidung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.

Weitere Informationen  
Beratungsförderung Digitalisierung  

Förderung von Beratungsleistungen zum Thema der Digitalisierung.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung.

 

Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen.

 

Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Startup Förderung Bremen  

Im Rahmen der Förderung sollen innovative Start-ups in ihrer Gründungsphase unterstützt werden.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:

- Personalkosten

- Investitionskosten

- Marketing

- Coaching- und Beratungsleistungen

 

Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Der Antrag ist bei Starthaus Bremen und Bremerhaven zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Förderung werden Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre Gründungsidee weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Es werden außerdem innovative Start-ups gefördert, die durch die Entwicklung neuer Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.

Weitere Informationen  
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