Förderwegweiser
Bremen
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.
Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt
- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen
- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits
- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)
Antrag über Ihre Hausbank
nein
Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfk
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
- Freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen
- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50% beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.
Antrag über Ihre Hausbank.
nein
Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von der BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen der BAB und Ihrer Hausbank geteilt.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfkh
Bremen
30.12.2025
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind
- Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen
- Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen
Gefördert werden Investitionen und Qualifizierungsmaßnahmen in den folgenden Digitalisierungsbereichen:
1. Prozessoptimierung: Einführung und Verbesserung von digitalen Arbeits- und Produktionsprozessen
2. IT-Sicherheit: Verbesserung der Informationssicherheit
3. Qualifizierung: Schulungen für Beschäftigte im Umgang mit den neu eingeführten digitalen Technologien
- digitale Plattformen, neue Vertriebskanäle
- Cloud-Sicherheitskonzepte, IT- und Datensicherheitskonzepte
- Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
- Bei mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
- Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro werden nicht gefördert
Die Antragsunterlagen finden Sie im Förderportal "Förderbar" und müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BAB - Die Förderbank zusätzlich eingereicht werden
nein
Mit der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen sollen Kleinst‐, kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe in digitale Zukunftstechnologien investieren und ihre digitalen Kompetenzen erhöhen.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitaler-mittelstand
Bremen
29.06.2027
• Technologieorientierte und/oder innovative KMU,
• Junge und/oder wachstumsorientierte KMU mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen,
mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen und einem plausiblen, nachhaltigen Konzept und geschlossener Gesamtfinanzierung.
Personalkosten sowie Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang stehen mit:
• Markteinführung,
• Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes,
• Unternehmenswachstum,
• Stärkung der Innovationsfähigkeit,
• Auf- oder Ausbau von Geschäftsfeldern und/oder
• Produktentwicklung.
Grundsätzlich bieten wir sowohl offene als auch typisch stille Beteiligungen an.
• In der Regel bis zu 800.000 Euro pro Startup oder jungen Unternehmen in der Seed- und Series A-Phase.
• bei alleiniger Investition: Höchstgrenze bei 300.000 Euro
Besonderheiten offene Beteiligung:
• ausschließlich Minderheitsbeteiligungen
• Exit-Absicht ab dem 7. Jahr
• in der Regel kein Lead-Investor
Besonderheiten typisch stille Beteiligung:
• quartalsweise Festvergütung
• gewinnabhängige Vergütung zzgl. eines laufenden festen Verwaltungsentgeltes
• Laufzeit bis zu 10 Jahre
• Rückzahlung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit
Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.
1. E-Mail schreiben, anrufen, auf einer Veranstaltungen ansprechen
2. Persönlicher oder digitaler Kennenlern-Termin (Vorher Pitch-Deck oder Businessplan zur Verfügung stellen)
3. Weitere Treffen mit detailliertere Fragen und Analyse verschiedenster Unterlagen
4. Antragsstellung online über die Förderbar und Vorstellen des potentiellen Investments vor dem Beiligungsausschuss zur Entscheidung
ja
Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : BBM (BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH) mit Mitteln des Landes Bremen, des Bundes und der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/efre-beteiligungsfonds-ii
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung.
Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen.
Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten.
Anträge sind zu richten an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/beratungsfoerderung-digitalisierung
Bremen
29.06.2027
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten.
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:
- Personalkosten
- Investitionskosten
- Marketing
- Coaching- und Beratungsleistungen
Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Der Antrag ist bei Starthaus Bremen und Bremerhaven zu stellen.
nein
Durch die Förderung werden Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre Gründungsidee weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Es werden außerdem innovative Start-ups gefördert, die durch die Entwicklung neuer Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/startupfoerderung