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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe  

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.

Was wird gefördert?

- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen

 

Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

Beispiele

1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)

2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in

- Kälte- und Wärmeschutzisolierung

- Begrünung

- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)

- Barrierefreiheit

- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)

- Maßnahmen der Wasserersparnis

3. Ausgaben für Planungsleistungen,

4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.

- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition

- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

 

Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.

Weitere Informationen  
Gaststättensonderprogramm  

Die Gastronomie prägt das gesellschaftliche Leben und die kulturelle Identität im ländlichen Raum. Um ihre Zukunft zu sichern und regionale Strukturen zu stärken, unterstützt das Hessische Heimatministerium kleine Betriebe mit einem Sonderprogramm für notwendige Investitionen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken.

Beispiele

Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.

Art und Höhe der Zuwendung

- Mindestinvestition von 15.000 €

- Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss

- bei Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro Zuschuss ist bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 LHO zu beachten. Das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der gemeinsame Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen ist zu beachten.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal mit den bereitgestellten Formularen bei der WIBank gestellt werden (www.lawileportal-hessen.de).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Hessische Heimatministerium die Gastronomie im ländlichen Raum.

Weitere Informationen  
Nachhaltigkeit in KMU  

Das Förderprogramm unterstützt die Nachhaltigkeit in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Fördertatbestand 1:

- Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung für die Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements

 

Fördertatbestand 2:

- Investive Vorhaben zur Stärkung eines nachhaltigen Stoffstrommanagements, die dazu führen, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) erhöht wird und/oder Abfälle vermieden werden.

- Gefördert werden Vorhaben im Land Brandenburg in den Landkreisen und kreisfreien Städte außerhalb des Lausitzer Reviers und des Landkreises Uckermark (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam).

 

Fördertatbestand 3:

- Investive Vorhaben zur Senkung des Einsatzes an Frischwasser und zur Verbesserung der Aufbereitung oder Verringerung der anfallenden Abwasserlast oder der in den Abwässern enthaltenen Schadstofffracht

 

Fördertatbestand 4:

- Vorhaben zum Wissenstransfer mit dem gleichen inhaltlichen Schwerpunkt, wie das Ziel dieses Programms.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für

- Anlagenaggregate

- Materialkosten

- Bau- und Planungsleistungen

- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material

- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

 

Fördertatbestand 1:

- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben

- pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 100.000,00 EUR möglich

 

Fördertatbestand 2 und 3:

- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen

- Förderung in Höhe von 50,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen

pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 600.000,00 EUR möglich

 

Fördertatbestand 4:

- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben

- pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 50.000,00 EUR möglich

Bewerbungsverfahren

Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
  • https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/
 
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.

 

 

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

 

- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und

-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland

 

- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume zu stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels zu dienen.

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt

- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
KfW Award Gründen  

Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe innovative junge Unternehmen mit dem KfW Award Gründen aus.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.

Was wird gefördert?

Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.

(Stand Juni 2025)

Bewerbungsverfahren

Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.

Weitere Informationen  
Kongressfonds für nachhaltiges Tagen  

Das Programm unterstützt die Tagungs- und Kongresswirtschaft in Berlin bei der Durchführung nachhaltiger, digitaler und dezentraler Veranstaltungen, um Berlins Profil als führende Kongressmetropole zu stärken und die Digitalisierung sowie Nachhaltigkeit im Veranstaltungsbereich zu fördern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften

- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)

- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

- Veranstalterinnen und Veranstalter der durchzuführenden Veranstaltung

Was wird gefördert?

Veranstaltungen in Berlin,

die bis zum 31.12.2025 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),

die ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand ökologisch und nachhaltig wirtschaftlich durchgeführt werden können und

die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).

 

Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Basisförderung: 25 Euro pro Präsenzteilnehmenden pro Veranstaltungstag.

Ergänzende Förderung: Zusätzlich 10 Euro pro Präsenzteilnehmenden pro Veranstaltungstag für hybride und dezentrale Veranstaltungen.

Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 99.950 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind elektronisch über das Portal der IBB zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ fördert Veranstaltungen, die Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Veranstaltungsformate in Berlin vorantreiben und damit zur Stärkung der Stadt als führende Kongress- und Tagungsmetropole beitragen.

Weitere Informationen  
KfW-Förderkredit großer Mittelstand  

Mit dem KfW-Förderkredit können Unternehmen mit max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge planen, ein Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro erhalten. Mit der Risikoübernahme von 50 Prozent durch die KfW Bankengruppe wird der Kreditzugang erleichtert.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen

- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Rechtsfähige Personengesellschaften,

 

die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,

 

- mit Unternehmenssitz in Deutschland

- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.

 

 

Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Es werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

 

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensnachfolge und -beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Darlehen und kann variabel ohne Risikoübernahme (KfW 375) oder mit Risikoübernahme (KfW 376) abgeschlossen werden.

Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.

Mindestlaufzeit: 2 Jahre

 

Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.

- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein vielseitig einsetzbarer Kredit für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Weitere Informationen  
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt  

Außerhalb der staatlichen Programme fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 11 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.

Beispiele

Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden.

Es wird empfohlen, dass Sie zur ersten Einschätzung Ihrer Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze über das Online-Portal der DBU einreichen. Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten fordert die DBU Sie auf, einen vollständigen, auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.

Weitere Informationen  
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299)  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude zu finanzieren, die durch effiziente Energieverwendung und nachhaltige Baustandards gekennzeichnet sind. Dies soll zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Es werden zwei Stufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude und klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG

 

- Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Nichtwohngebäude erfüllen.

 

- Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.

 

 

Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) finden Sie im Informationsportal des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" unter www.qng.info.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

 

Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben für Standardbauten und bis zu 15 Millionen Euro für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der den Kredit beantragt und die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt. Diese Finanzierungspartner leiten die Anträge an die KfW Bankengruppe weiter, die dann die Förderung bearbeitet und entscheidet.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" fördert den Bau und Erwerb von Nichtwohngebäuden, die durch energieeffiziente und nachhaltige Bauprinzipien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es bietet finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, um die Realisierung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Gebäuden zu erleichtern.

Weitere Informationen  
INQA-Coaching  

Das Programm INQA-Coaching unterstützt KMU bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und der Förderung der Innovationsfähigkeit. Ziel ist es, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die motivierend und vielfaltsorientiert ist und die Arbeitsbedingungen leistungsförderlich gestaltet.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.

Was wird gefördert?

Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Höchstsatz beträgt maximal 1.200 Euro netto. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 Prozent (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.

Das INQA-Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen INQA-Beratungsstellen (IBS) bereitgestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.

Weitere Informationen  
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