Förderwegweiser
Saarland
31.12.2028
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.
- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen
Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.
1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in
- Kälte- und Wärmeschutzisolierung
- Begrünung
- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)
- Barrierefreiheit
- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)
- Maßnahmen der Wasserersparnis
3. Ausgaben für Planungsleistungen,
4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern
- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.
- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition
- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)
Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.
Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.
nein
Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismus Zentrale Saarland GmbH
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/mittelstandsprogramm
Hessen
31.12.2025
Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.
Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken.
Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.
- Mindestinvestition von 15.000 €
- Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss
- bei Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro Zuschuss ist bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 LHO zu beachten. Das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der gemeinsame Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen ist zu beachten.
Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal mit den bereitgestellten Formularen bei der WIBank gestellt werden (www.lawileportal-hessen.de).
nein
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Hessische Heimatministerium die Gastronomie im ländlichen Raum.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Fördertatbestand 1:
- Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung für die Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements
Fördertatbestand 2:
- Investive Vorhaben zur Stärkung eines nachhaltigen Stoffstrommanagements, die dazu führen, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) erhöht wird und/oder Abfälle vermieden werden.
- Gefördert werden Vorhaben im Land Brandenburg in den Landkreisen und kreisfreien Städte außerhalb des Lausitzer Reviers und des Landkreises Uckermark (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam).
Fördertatbestand 3:
- Investive Vorhaben zur Senkung des Einsatzes an Frischwasser und zur Verbesserung der Aufbereitung oder Verringerung der anfallenden Abwasserlast oder der in den Abwässern enthaltenen Schadstofffracht
Fördertatbestand 4:
- Vorhaben zum Wissenstransfer mit dem gleichen inhaltlichen Schwerpunkt, wie das Ziel dieses Programms.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für
- Anlagenaggregate
- Materialkosten
- Bau- und Planungsleistungen
- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material
- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Fördertatbestand 1:
- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 100.000,00 EUR möglich
Fördertatbestand 2 und 3:
- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen
- Förderung in Höhe von 50,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen
pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 600.000,00 EUR möglich
Fördertatbestand 4:
- Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 50.000,00 EUR möglich
Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und
-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume zu stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu dienen.
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen
- umweltfreundlicher Verkehr
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen
In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben
- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt
- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden
- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
ja
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Umweltprogramm-(240-241)/
bundesweit
Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.
Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.
Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.
(Stand Juni 2025)
Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.
nein
Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.
- Zuwendungsgeber : KFW Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bank
- https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/F%C3%B6rderauftrag-und-Geschichte/KfW-Awards/KfW-Award-Gr%C3%BCnden/
bundesweit
31.12.2025
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)
- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Veranstalterinnen und Veranstalter der durchzuführenden Veranstaltung
Veranstaltungen in Berlin,
die bis zum 31.12.2025 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),
die ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand ökologisch und nachhaltig wirtschaftlich durchgeführt werden können und
die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).
Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Basisförderung: 25 Euro pro Präsenzteilnehmenden pro Veranstaltungstag.
Ergänzende Förderung: Zusätzlich 10 Euro pro Präsenzteilnehmenden pro Veranstaltungstag für hybride und dezentrale Veranstaltungen.
Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 99.950 Euro.
Anträge sind elektronisch über das Portal der IBB zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
nein
Der „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ fördert Veranstaltungen, die Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Veranstaltungsformate in Berlin vorantreiben und damit zur Stärkung der Stadt als führende Kongress- und Tagungsmetropole beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kongressfonds-fuer-nachhaltiges-tagen.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.
Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Es werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Material- und Warenlager
- Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Die Förderung erfolgt als Darlehen und kann variabel ohne Risikoübernahme (KfW 375) oder mit Risikoübernahme (KfW 376) abgeschlossen werden.
Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.
Mindestlaufzeit: 2 Jahre
Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.
- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
eingeschränkt
Ein vielseitig einsetzbarer Kredit für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe, Hausbank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Investitionen-und-Wachstum/F%C3%B6rderprodukte/KfW-F%C3%B6rderkredit-gro%C3%9Fer-Mittelstand-(375-376)/?redirect=686465
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 11 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden.
Es wird empfohlen, dass Sie zur ersten Einschätzung Ihrer Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze über das Online-Portal der DBU einreichen. Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten fordert die DBU Sie auf, einen vollständigen, auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Es werden zwei Stufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude und klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
- Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Nichtwohngebäude erfüllen.
- Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.
Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) finden Sie im Informationsportal des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" unter www.qng.info.
Zuwendungsart: Darlehen
Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben für Standardbauten und bis zu 15 Millionen Euro für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat.
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der den Kredit beantragt und die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt. Diese Finanzierungspartner leiten die Anträge an die KfW Bankengruppe weiter, die dann die Förderung bearbeitet und entscheidet.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
eingeschränkt
Das Programm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" fördert den Bau und Erwerb von Nichtwohngebäuden, die durch energieeffiziente und nachhaltige Bauprinzipien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es bietet finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, um die Realisierung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Gebäuden zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/
bundesweit
31.12.2027
KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Höchstsatz beträgt maximal 1.200 Euro netto. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 Prozent (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.
Das INQA-Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden.
Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen INQA-Beratungsstellen (IBS) bereitgestellt.
eingeschränkt
Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unter Einbezug des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html