Förderwegweiser
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:
- Hotels, Gasthöfe, Pensionen
- Ferienunterkünfte
- Campingplätze
- Restaurants, Gaststätten
Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu
touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.
Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:
- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden
- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind
- Digitale Innovationen
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Finanziert werden können Kosten für:
- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen
- Inneneinrichtung, Küchentechnik
- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro
Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
ja
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank); Hausbank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-innovation/
Niedersachsen
31.12.2028
- Betreiber eines Start-up-Zentrums als Erstempfangende mit Sitz in Niedersachsen mit Nachweis als akkreditierte begleitende Einrichtung im Rahmen des Gründungsstipendiums
- Einzelpersonen, Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen noch ohne gesellschaftsrechtliche Gründung oder Start-ups in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
- Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess
- Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase
- Personalkosten und Kosten von externen Dienstleistungen zur Durchführung des Coachings und der Betreuung
- Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtung bzw. den Ausbau von Start-up-Zentren
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings
- Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten
Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses einer Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
Höchstfördersumme: 300.000 Euro
Der Antrag ist über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dazu ist eine Beschreibung des Vorhabens und des Mitteleinsatzes notwendig.
eingeschränkt
Gegenstand der Förderung ist der Betrieb von Start-up-Zentren in Niedersachsen.
- Zuwendungsgeber : NBank; Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderung-von-Startup-Zentren-2.html#downloads
Bayern
29.06.2027
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt.
Die Förderung unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase und soll dazu beitragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können.
Gefördert werden die Anlaufkosten, das heißt insbesondere die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung des Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 36 000 Euro im Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Bewerbung wird online eingereicht.
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung durch externe Jury,
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
ja
Neben der direkten Unterstützung von Gründerinnen und Gründern werden die Errichtung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems gefördert, um die notwendige Infrastruktur für Gründerinnen und Gründer zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- https://www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/startzuschuss/
Bayern
31.12.2025
Entwicklungsvorhaben:
- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
- Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.
Anwendungsvorhaben:
- ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Entwicklungsvorhaben:
- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
Anwendungsvorhaben:
- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).
Entwicklungsvorhaben:
- Personalkosten
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Ausgaben für Auftragsforschung
- Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
- Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (bei KMU)
Anwendungsvorhaben:
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Ausgaben für Auftragsforschung
- sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.
Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.
Zunächst muss eine individuelle Beratung angefragt werden.
Bei aussichtsreicher Antragsstellung erfolgt ein mehrstufiges Verfahren:
1. Stufe: Einreichung Projektskizze
2. Stufe: Formale Antragsstellung, bei Anwendungsverfahren erfolgt dies über die Hausbank. Die erforderlichen Antragsvordrucke in der jeweils geltenden Fassung können dem Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern unter www.lfa.de entnommen werden.
nein
Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Innovativ GmbH
- https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/bayerisches-technologiefoerderungs-programm-plus-baytp/
Bayern
30.12.2025
Antragsberechtigt sind
- Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über
das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen oder
- technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen an ein
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Unternehmen gemäß Anhang I der AGVO erfüllen
und seit weniger als sechs Jahren existieren sowie weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben.
Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:
- während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder
- während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.
Förderfähig sind u.a. Personalkosten für Forschung und Entwicklung, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsfoschung sowie Erlangung von Patenten
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Es werden nur Zuschüsse ausgereicht, die eine Höhe von mindestens 15 000 Euro erreichen.
- Entwicklungsvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität
erhöht sich um 20 %-Punkte bei kleinen und um 10 %-Punkte bei mittleren Unternehmen. Bei
Softwareunternehmen beträgt der Zuschuss für ein Entwicklungsvorhaben max. 150 000
Euro.
- Konzeptvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität
erhöht sich um 10 %-Punkte bei kleinen Unternehmen. Für die Erstellung eines
beurteilungsreifen, tragfähigen technologischen Konzepts beträgt der Zuschuss max. 26 000
Euro, in begründeten Einzelfällen kann bei besonders umfangreichen Zuarbeiten die
Obergrenze auf 52 000 Euro angehoben werden.
Anträge sind zu richten an Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.
nein
Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
- https://www.bayern-innovativ.de/de/baytou/seite/baytou-uebersicht
Bayern
30.06.2026
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.
Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
- Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden) in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal die bei der Bayerischen Forschungsstiftung jeweils aktuell geltenden Höchstbeträge
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten), ggf. in Höhe der vorhabensanteiligen Wertminderung
- In geringem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen)
- Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen
- Zusätzliche Gemeinkosten bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe der obenstehenden Kosten
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.
Schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung
Elektronisches Antragsformular für postalischen bzw. digitalen Versand oder Online-Antragsformular mit Nutzung eines ELSTER-Unternehmenskontos
Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Allgemeine Angaben (u. a. Gegenstand, Antragsteller, Beteiligte, Kurzbeschreibung, Beginn und Dauer)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens
ja
Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Forschungsstiftung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerischen Forschungsstiftung
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8185003182232?localize=false
Bayern
30.12.2025
Antragsberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen.
Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte), die für mindestens 5 Jahre eingerichtet werden sollen.
Aufgabenbereiche, in denen zusammengearbeitet werden soll, sind insbesondere:
a) Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen
b) Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur
Viel kommunale Aufgaben wie z.B. Abfallentsorgung, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, Tourismus-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Datenwesen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von 50.000 Euro gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen.
Eine erhöhte Zuwendung mit bis zu 90.000 Euro können Kooperationsprojekte in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm erhalten.
Der Antrag ist in einfacher Ausführung bei der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen.
nein
Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/000639362589?localize=false
Bayern
Antragsberechtigt ist die tragende Person des Vorhabens, genauere Informationen gibt es bezirksspezifisch unter dem Punkt "weiterführende Links" auf der unten angegebenen Website.
Die Bezirke unterstützen Maßnahmen, die von überörtlicher Bedeutung sind, auch finanziell mit Haushalts- oder Stiftungsmitteln.
Sie fördern damit die Bereiche:
- Regionale Kulturforschung und -pflege
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Musikpflege
- Festspiele
- Publikationen
und unterstützen Projekte, die dem kulturellen Wohl der jeweiligen Bezirkseinwohner dienen.
Persönliches Engagement im kulturellen Bereich kann mit Ehrungen ausgezeichnet werden.
Anträge sind an den jeweiligen Regierungsbezirk zu richten.
nein
Die Bezirke fördern regionale Kunst- und Kulturprojekte und verleihen Preise für Engagement im kulturellen Bereich.
- Zuwendungsgeber : jeweiliger Regierungsbezirk
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/279201951437?localize=false
Bayern
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
nein
Mit dem Förderprogramm werden neue Verkehrstechnologien und deren Umsetzung gefördert. Dadurch werden die Innovationen in der Praxis auf deren Tauglichkeit getestet.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium Wohnen, Bau und Verkehr
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/839528212589?localize=false