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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Tourismus­finanzierung Plus Baden-Württemberg  

Mit der Tourismusfinanzierung Plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes (umfasst Beherbergung und Gastronomie) langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus dem Gastgewerbe, soweit sie überwiegend dem Tourismus dienen, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land diesen Unternehmen Zukunftsinvestitionen ermöglichen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:

- Hotels, Gasthöfe, Pensionen

- Ferienunterkünfte

- Campingplätze

- Restaurants, Gaststätten

 

Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu

touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.

 

Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:

- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden

- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen

- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen

- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind

- Digitale Innovationen

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Beispiele

Finanziert werden können Kosten für:

- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden

- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen

- Inneneinrichtung, Küchentechnik

- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.

 

- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro

- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Weitere Informationen  
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

- Investitionen für Prototypen

- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen  
Förderung von Start-up-Zentren  

Dieses Förderprogramm soll dazu beitragen, Start-ups in der Frühphase bei ihrer unternehmerischen Entwicklung und Professionalisierung und bei der Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie beim Aufbau unternehmerischer Strukturen zu stärken.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Betreiber eines Start-up-Zentrums als Erstempfangende mit Sitz in Niedersachsen mit Nachweis als akkreditierte begleitende Einrichtung im Rahmen des Gründungsstipendiums

- Einzelpersonen, Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen noch ohne gesellschaftsrechtliche Gründung oder Start-ups in den ersten fünf Jahren nach Gründung.

Was wird gefördert?

- Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess

- Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase

- Personalkosten und Kosten von externen Dienstleistungen zur Durchführung des Coachings und der Betreuung

- Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtung bzw. den Ausbau von Start-up-Zentren

- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings

- Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses einer Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben

Höchstfördersumme: 300.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dazu ist eine Beschreibung des Vorhabens und des Mitteleinsatzes notwendig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gegenstand der Förderung ist der Betrieb von Start-up-Zentren in Niedersachsen.

Weitere Informationen  
Start?Zuschuss!  

Mit dem Förderprogramm Start?Zuschuss! werden u.a. Gründerinnen und Gründer gefördert, deren Gründung maximal 24 Monate zurckliegt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase und soll dazu beitragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können.

Beispiele

Gefördert werden die Anlaufkosten, das heißt insbesondere die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung des Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 36 000 Euro im Förderzeitraum von zwölf Monaten.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung wird online eingereicht.

1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung durch externe Jury,

2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben der direkten Unterstützung von Gründerinnen und Gründern werden die Errichtung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems gefördert, um die notwendige Infrastruktur für Gründerinnen und Gründer zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen  
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Entwicklungsvorhaben:

- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

- Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.

 

Anwendungsvorhaben:

- ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Entwicklungsvorhaben:

- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.

- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind

 

Anwendungsvorhaben:

- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).

Beispiele

Entwicklungsvorhaben:

- Personalkosten

- Kosten für Instrumente und Ausrüstung

- Ausgaben für Auftragsforschung

- Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)

- Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (bei KMU)

 

Anwendungsvorhaben:

- Investitionskosten

- Personalkosten

- Ausgaben für Auftragsforschung

- sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)

Art und Höhe der Zuwendung

Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.

Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.

Bewerbungsverfahren

Zunächst muss eine individuelle Beratung angefragt werden.

Bei aussichtsreicher Antragsstellung erfolgt ein mehrstufiges Verfahren:

 

1. Stufe: Einreichung Projektskizze

2. Stufe: Formale Antragsstellung, bei Anwendungsverfahren erfolgt dies über die Hausbank. Die erforderlichen Antragsvordrucke in der jeweils geltenden Fassung können dem Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern unter www.lfa.de entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Weitere Informationen  
Technologieorientierte Unternehmensgründungen  

Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über

das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen oder

- technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen an ein

kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Unternehmen gemäß Anhang I der AGVO erfüllen

und seit weniger als sechs Jahren existieren sowie weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:

- während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder

- während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.

Beispiele

Förderfähig sind u.a. Personalkosten für Forschung und Entwicklung, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsfoschung sowie Erlangung von Patenten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Es werden nur Zuschüsse ausgereicht, die eine Höhe von mindestens 15 000 Euro erreichen.

 

 

- Entwicklungsvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität

erhöht sich um 20 %-Punkte bei kleinen und um 10 %-Punkte bei mittleren Unternehmen. Bei

Softwareunternehmen beträgt der Zuschuss für ein Entwicklungsvorhaben max. 150 000

Euro.

- Konzeptvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität

erhöht sich um 10 %-Punkte bei kleinen Unternehmen. Für die Erstellung eines

beurteilungsreifen, tragfähigen technologischen Konzepts beträgt der Zuschuss max. 26 000

Euro, in begründeten Einzelfällen kann bei besonders umfangreichen Zuarbeiten die

Obergrenze auf 52 000 Euro angehoben werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

 

Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.

Weitere Informationen  
Anwendungsnahe Forschung und Entwicklung  

Die Bayerische Forschungsstiftung fördert anwendungsnahe Forschung und Entwicklung.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.

Was wird gefördert?

Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:

- Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden) in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal die bei der Bayerischen Forschungsstiftung jeweils aktuell geltenden Höchstbeträge

- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten), ggf. in Höhe der vorhabensanteiligen Wertminderung

- In geringem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen)

- Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen

- Zusätzliche Gemeinkosten bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe der obenstehenden Kosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.

Bewerbungsverfahren

Schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung

 

Elektronisches Antragsformular für postalischen bzw. digitalen Versand oder Online-Antragsformular mit Nutzung eines ELSTER-Unternehmenskontos

Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

- Allgemeine Angaben (u. a. Gegenstand, Antragsteller, Beteiligte, Kurzbeschreibung, Beginn und Dauer)

- Kosten- und Finanzierungsplan

- Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.

Weitere Informationen  
Interkommunale Zusammenarbeit  

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte), die für mindestens 5 Jahre eingerichtet werden sollen.

 

Aufgabenbereiche, in denen zusammengearbeitet werden soll, sind insbesondere:

a) Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen

b) Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur

Beispiele

Viel kommunale Aufgaben wie z.B. Abfallentsorgung, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, Tourismus-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Datenwesen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von 50.000 Euro gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen.

 

Eine erhöhte Zuwendung mit bis zu 90.000 Euro können Kooperationsprojekte in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm erhalten.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist in einfacher Ausführung bei der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.

Weitere Informationen  
Kulturförderung  

Förderprogramm in welchem die Regierungsbezirke Kulturprojekte fördern und unterstützen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt ist die tragende Person des Vorhabens, genauere Informationen gibt es bezirksspezifisch unter dem Punkt "weiterführende Links" auf der unten angegebenen Website.

Was wird gefördert?

Die Bezirke unterstützen Maßnahmen, die von überörtlicher Bedeutung sind, auch finanziell mit Haushalts- oder Stiftungsmitteln.

Beispiele

Sie fördern damit die Bereiche:

- Regionale Kulturforschung und -pflege

- Bildende Kunst

- Darstellende Kunst

- Musikpflege

- Festspiele

- Publikationen

und unterstützen Projekte, die dem kulturellen Wohl der jeweiligen Bezirkseinwohner dienen.

 

Persönliches Engagement im kulturellen Bereich kann mit Ehrungen ausgezeichnet werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an den jeweiligen Regierungsbezirk zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezirke fördern regionale Kunst- und Kulturprojekte und verleihen Preise für Engagement im kulturellen Bereich.

Weitere Informationen  
Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte  

Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.

Beispiele

Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.

Art und Höhe der Zuwendung

Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden neue Verkehrstechnologien und deren Umsetzung gefördert. Dadurch werden die Innovationen in der Praxis auf deren Tauglichkeit getestet.

Weitere Informationen  
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