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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Beispiele

Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Gründung und Wachstum  

Die NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann zudem eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von

— Unternehmen

— Existenzgründer(innen) (auch im Nebenerwerb),

— Angehörige der freien Berufe

mit Investitionsort in NRW.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg

erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Gefördert werden KMU

mit Investitionsort in NRW. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten

Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs gefördert werden, wenn

die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Bei Existenzgründungen muss der

Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

 

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

 

Informationen erteilt auch die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Kreditgarantiegesellschaft

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

30-06-2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

- Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb

- Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.

- Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung in Form von Festbeträgen je Einheit

gewährt. Sie erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen

Zuschusses. Der Umfang der förderfähigen Beratungstagewerke bemisst sich nach der Art des

förderfähigen Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das

EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei

der bewilligenden Stelle.

 

Bewilligende Stelle für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und

Beteiligungen im Handwerk ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-

westfälischen Handwerks (LGH) e. V., Auf´m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf.

 

Bewilligende Stelle für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und

Beteiligungen bei Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie für Zirkelberatungen

ist die IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP), Berliner Allee 12, 40212

Düsseldor

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Weitere Informationen  
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr

Förderturnus: max. dreimal pro Unternehmen

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen  
Heimat-Scheck  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft stärken.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.

Was wird gefördert?

Förderungswürdig sind z.B. Veranstaltungen, Ausstellungen, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro je Maßnahme. Je Zuwendungsempfänger kann nur eine Maßnahme jährlich berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Zuwendung erfolgt zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben als Projektförderung gemäß zu § 23 LHO, Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

Weitere Informationen  
Gründerstipendium NRW  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Gründungsvorhaben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

30.09.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbständig machen wollen oder in den zurückliegenden zwölf Monaten ein innovatives Kleinst- oder Kleinunternehmen gegründet haben. Sie müssen die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende innovative Vorhaben finanzieren:

 

-Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen

-neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses bzw. Stipendiums für bis zu zwölf Monate. Die Höhe der Förderung beträgt 1.200 EUR pro Monat je Gründer. Im Rahmen von Teams können max. drei Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit 14.400 Euro je Gründer und 43.200 Euro je Team.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor dem Ablauf von zwölf Monaten seit der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026 unter Verwendung der Antragsformulare bei einem zertifizierten Gründernetzwerk zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Universalkredit  

Die NRW Bank gewährt Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- Existenzgründer(innen)

- mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Es können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf vergeben werden.

 

Mit dem Darlehen können insbesondere Investitionsmaßnahmen finanziert und/oder Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarfe gedeckt werden.

Beispiele

Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:

 

- Fremdvermietungen

- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen

 

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

 

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

 

Laufzeiten Ratendarlehen:

3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)

10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)

15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

 

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

 

Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Auszahlung: 100%

 

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

 

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

 

Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.

 

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW.

Weitere Informationen  
Förderplätze für "Reisen für alle"  

Das Staats­ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt Unternehmen, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben möchten.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Touristische Betriebe

Art und Höhe der Zuwendung

Diese Förderung gilt im Jahr 2026 bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents in Höhe von 50.000 € brutto und gilt ausschließlich für folgende Teilnehmende:

 

- Erstkennzeichnung: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS), 380 € (S), 515 € (XS) bis max. 600 € (L-XXL)

- Re-Kennzeichnung nach den ersten 3 Jahren Laufzeit nach Reisen für Alle: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS) bis max. 300 € netto (S-XXL) (vorläufig max. 66 Betriebe in 2026)

Bewerbungsverfahren

Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag per Post, Fax oder E-Mail an:

 

Bayern Tourist GmbH (BTG)


Prinz-Ludwig-Palais


Türkenstraße 7

80333 München

Tel. 089 28098-99

Fax 089 28099-31

reisenfueralle@btg-service.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden bayrische Betriebe, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben.

Weitere Informationen  
Inklusive JobMessen 2026  

Die neuen Förderempfehlungen für Inklusive JobMessen gelten ab 2026 in Bayern und bieten eine verlässliche, unbürokratische Basisfinanzierung für Veranstalter. Sie sollen Inklusive JobMessen flächendeckend in Bayern voranbringen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

In die Organisation einer inklusiven JobMesse sollen die regionalen Akteure (Netzwerk) einge-

bunden werden. In Netzwerke müssen zwingend Vertreter der Kommune vor Ort und Vertreter

der regionalen Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein. Das können beispielsweise sein:

Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, aber auch

Rehaträger, d. h. Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder

Rentenversicherungen.

Was wird gefördert?

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20 Aussteller mitwirken und regionale Akteure wie Integrationsfachdienste oder die Agentur für Arbeit einbezogen werden. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro und deckt bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ab.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Inklusionsamt kann sich mit pauschalen Förderleistungen an der Finanzierung einer Job-

Messe beteiligen.

Die Höhe der Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:

- Größe der Veranstaltung

- Veranstaltungsprogramm

 

Die Obergrenze der Förderung des Inklusionsamtes liegt bei maximal 40 Prozent der Gesamt-

kosten der Veranstaltung. Als Kosten der Veranstaltung werden insbesondere Kosten für das

Anmieten von Räumen und Gegenständen, für Referenten und Dolmetscher, für die Bewerbung

der Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit und für Verpflegung der Beschäftigten/Vortragenden an-

erkannt. Sofern der Veranstalter Förderungen anderer öffentlicher Stellen erhält, hat er mindes-

tens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst zu tragen (Eigenanteil).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind beim zuständigen Inklusionsamt formlos zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützt werden mit diesem Förderprogramm Veranstalter von inklusiven Jobmessen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Infrastruktur  

Im Rahmen des Programms werden Investoren gefördert, die notwendige private Investitionen in Infrastruktureinrichtungen tätigen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)

- Angehörige der Freien Berufe

- private Investoren

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Beispiele

- soziale Infrastruktur ( Sport-,Freizeit und Begegnungsstätten, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Mnschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe)

-öffentliche Verkehrsinfrastruktur

- Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung (Straßenbaumaßnahmen, Infrastruktur des ländlichen Raums...)

-Erneuerbare Enerien

- Klima

- Bildung

- Breitband

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 150 Mio. €

Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden

Zinssatz:

- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit

- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

Sicherheiten: banküblich

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.

Weiterführende Informationen:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.

Weitere Informationen  
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