Förderwegweiser
Sachsen
31.12.2027
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes
- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich
- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt
- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen werden bei Gründungsvohaben mit Zuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-b-gr%C3%BCnderinnenpr%C3%A4mie
Sachsen Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen, Chemnitz und Leipzig
31.12.2027
Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind
Höhe der Förderung
Die Zuwendung entspricht 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 EUR.
Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt.
Rückzahlung im Erfolgsfall
Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt.
Beihilferechtliche Regelungen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 22 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
Kombination mit anderen Fördermitteln
Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.
Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem privaten Investor (Business Angel) geschlossenen Beteiligungsvertrags einzureichen.
eingeschränkt
Kleine innovative Startups werden bei Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-business-angel-bonus-jtf-2021-2027
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.
DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
Sachsen
31.12.2027
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Zuschüsse
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro
Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:
- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro
Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro
Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 Euro
Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraums (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.
Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank
nein
Unterstützung bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie die Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte) für Kleinstunternehmen sowie KMU
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027
Sachsen
Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen
Finanziert werden schwerpunktmäßig:
- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)
- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung
- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege
- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen
- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.
- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.
Kredithöhe und Auszahlung
- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.
- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.
Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
nein
Unternehmen werden bei größeren Vorhaben finanziell unterstützt z.B. bei Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landscahftsschutzes
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/konsortialkredite
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler:innen
- natürliche Personen (auch Existenzgründer:innen), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:
- Investitionen
- Unternehmensnachfolgen
- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen
Laufzeiten
- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen
- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen
Kosten
- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):
-> einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)
- Bürgschaftsprovision:
-> jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages
Sicherheiten
- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten
- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können
Beihilferechtliche Regelungen
- AGVO und De-minimis-Beihilfe
Einreichung des Antrages über eine Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)
ja
Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-b%C3%BCrgschaftsprogramm-sachsen
Sachsen
Es werden Existenzgründer:innen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase unterstützt.
Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
- Festigung eines Unternehmens
Bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben, mindestens 5.000 EUR Darlehenshöhe und bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
ja
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, mit einem finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/mikrodarlehen-mkd-
Sachsen
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen und Markterschließungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Markterschließungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/wachstum-und-innovation/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Gewährt werden Beteiligungen zur Mitfinanzierung: der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung (bis drei Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen, Kosten für ein erstes Warenlager sowie einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligung (MBO/MBI).
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Für die Inanspruchnahme muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen und der Unternehmer muss eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/gruendung-und-nachfolge/
Sachsen
- Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen
- Pre-Seed und Seedphase
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.
Stille Beteiligung mit Wandeloption in Höhe von € 50.000 bis € 100.000
Lautzeit 7 Jahre
Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.
nein
Existenzgründer:innen in unterschiedlichen Phasen werden mit einer stillen Beteiligung für entstehende Kosten im Rahmen der Gründung mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/saxony-angel-venture-fund-savf/