Förderwegweiser
Berlin
- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Freiberufler,
deren Gründungszeitpunkt höchstens 7 Jahre vor Antragstellung liegt.
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist
- Betriebsmittel
- Vorhaben bis zu 7 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)
- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- Existenzgründerdarlehen bis zu 1,5 Mio. EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)
- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank eingereicht.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
Bei positiver Prüfung erfolgt eine erneute Prüfung durch die BBB und IBB.
Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen.
Die Kundenberatung der IBB unterstützt bei Antragsstellung.
ja
Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-start.html
Berlin
Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.
Investitionszuschuss in das Anlagevermögen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Modernisierung des Produktionsprozesses
Großunternehmen (GU)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.
Alternativ Lohnkostenzuschuss
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen
- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR
- Investitionszeitraum maximal 36 Monate
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
- Grundsätzlich ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% zu erhöhen oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50% übersteigen.
- Die Dauerarbeitsplätze und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.
Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.
ja
Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html
Berlin
Voraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in einem Berliner KMU mit einer Wochen-
arbeitszeit von mindestens 35 Stunden und einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.
Förderfähig ist die Einstellung einer Person mit folgenen Voraussetzungen:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe der Vergütung und der Dauer des Arbeitsvertrages.
Die Antragsstellung muss vor der Einstellung erfolgen und wird postalisch bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.
nein
Durch den Landeszuschuss KMU setzt das Land Berlin finanzielle Anreize für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten sowie von geringfügig Beschäftigten bei Berliner KMU.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- www.landeszuschuss-kmu.de
Berlin
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:
- Hotel/Gastronomie/Tourismus
- Baugewerbe
- Schutz und Sicherheit
- Gesundheit
- Dienstleistungen
Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.
Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.
• 1:1-Kontakt
• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule
• Weiterentwicklung von Fähigkeiten
• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag
Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.
nein
Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/landesprogramm-mentoring/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin
Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, Gleichstellung und Life-Balance
Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch unter 030 28 88 37 51.
nein
Das Förderprogramm bietet kostengünstige Beratungen und Coachings im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 an, um die Lücke zwischen großen Unternehmen und KMU zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Europäischer Sozialfonds
- Ansprechpartner (Projektträger) : Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- https://www.goldnetz-berlin.org/coaching-4-0.htm
Berlin
31.07.2029
• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe
• Berliner Auszubildende
Für Unternehmen:
• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen
• Prüfungsvorbereitung
• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)
• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Für Auszubildende:
• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen
Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.
eingeschränkt
Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
- www.hwk-berlin.de/fbb
Sachsen
Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:
• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen
• gemeinnützigen Organisationen
• anerkannten Religionsgemeinschaften
• Verbandskörperschaften
• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.
Stadtgrün
• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
• bodengebundene Fassadenbegrünung
• extensive Dachbegrünung
• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg
• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
• passiver Lärmschutz
Radonreduzierung
Stadtgrün:
• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben
• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein
• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert
• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
Lärmminderung:
• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen
Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
nein
Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/en/stadtgr%C3%BCn-l%C3%A4rm-radon-2023-teil-a-efre-f%C3%B6rderung