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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Berlin Start  

Mit "Berlin Start" bietet die IBB Ihnen günstige Darlehen, auch wenn kaum Sicherheiten vorliegen. Der Gründungskredit wird in Verbindung mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg ergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe,

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- Freiberufler,

deren Gründungszeitpunkt höchstens 7 Jahre vor Antragstellung liegt.

 

Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

Was wird gefördert?

- Gründung eines neuen Unternehmens

- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist

- Betriebsmittel

- Vorhaben bis zu 7 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)

Art und Höhe der Zuwendung

- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

- Existenzgründerdarlehen bis zu 1,5 Mio. EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)

- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank eingereicht.

Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung.

Bei positiver Prüfung erfolgt eine erneute Prüfung durch die BBB und IBB.

Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt bei Antragsstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Berliner Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschuss in das Anlagevermögen

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

- Errichtungsinvestitionen

- Erweiterungsinvestitionen

- Diversifizierung der Produktion

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Modernisierung des Produktionsprozesses

 

Großunternehmen (GU)

- Errichtungsinvestitionen

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

 

Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.

 

Alternativ Lohnkostenzuschuss

- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR

- Investitionszeitraum maximal 36 Monate

 

Schaffung von Dauerarbeitsplätzen

- Grundsätzlich ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% zu erhöhen oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50% übersteigen.

- Die Dauerarbeitsplätze und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.

Weitere Informationen  
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen  

Kleine und mittlere Unternehmen in Berlin werden durch finanzielle Unterstützung gestärkt und mehr Menschen kommen in gute, d. h. sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Mindestlohn und in Vollzeit.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Voraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in einem Berliner KMU mit einer Wochen-

arbeitszeit von mindestens 35 Stunden und einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Einstellung einer Person mit folgenen Voraussetzungen:

 

- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind

- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme

- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige

- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe der Vergütung und der Dauer des Arbeitsvertrages.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung muss vor der Einstellung erfolgen und wird postalisch bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch den Landeszuschuss KMU setzt das Land Berlin finanzielle Anreize für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten sowie von geringfügig Beschäftigten bei Berliner KMU.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Mentoring  

Frühzeitige und präventive Förderung von Projekten, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:

 

- Hotel/Gastronomie/Tourismus

- Baugewerbe

- Schutz und Sicherheit

- Gesundheit

- Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.

• 1:1-Kontakt

• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule

• Weiterentwicklung von Fähigkeiten

• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag

Bewerbungsverfahren

Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.

Weitere Informationen  
#4.0 - Blended Working, Digitalkompetenz und Work-Life-Balance für Berliner KMU  

Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, den Wettbewerbsnachteil kleiner und mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und diese mit zielorientiertem Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung sowie bei der Gleichstellung und Life-Balance zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin

Was wird gefördert?

Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, Gleichstellung und Life-Balance

Bewerbungsverfahren

Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch unter 030 28 88 37 51.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet kostengünstige Beratungen und Coachings im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 an, um die Lücke zwischen großen Unternehmen und KMU zu schließen.

Weitere Informationen  
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin  

Berliner Betriebe und Auszubildende können über das Förderprogramm finanzielle Unterstützung zur Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Ausbildungsqualität erhalten.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.07.2029

Für wen?

• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe

• Berliner Auszubildende

Was wird gefördert?

Für Unternehmen:

• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen

• Prüfungsvorbereitung

• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)

• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

 

Für Auszubildende:

• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
  • www.hwk-berlin.de/fbb
 
Stadtgrün, Lärm, Radon  

Der Freistaat Sachsen gewährt zur Umsetzung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:

 

• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen

• gemeinnützigen Organisationen

• anerkannten Religionsgemeinschaften

• Verbandskörperschaften

• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern

• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

 

Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.

Was wird gefördert?

Stadtgrün

• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich

• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen

• bodengebundene Fassadenbegrünung

• extensive Dachbegrünung

• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr

 

Lärmminderung

 

• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg

• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

• passiver Lärmschutz

 

Radonreduzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Stadtgrün:

• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben

• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein

• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert

• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt

 

Lärmminderung:

• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: ​​​​​​75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.

Weitere Informationen  
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