Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind (bei gegebener Rechtsfähigkeit):
– KMU und freiberuflich Tätige
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise)
– kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein;
– gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
– soziale und gesundheitliche Einrichtungen
– Kultureinrichtungen
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Contracting-Orientierungsberatung
Die verschiedenen Arten der Energieberatung können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Eine erneute Förderung für denselben Antragsteller und Beratungsgegenstand ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer vorherigen Förderung möglich.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul können folgende Zuschüsse erhalten werden:
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 600
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:
- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 4.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab
Contracting-Orientierungsberatung:
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.500
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim BAFA über das Online-Portal zu stellen.
ja
Das Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und so Effizienzpotentiale optimal auszuschöpfen
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieberatung-nichtwohngebaeude-anlage-86727.html
bundesweit
30.06.2027
Partner können sein, sind aber nicht beschränkt auf:
- weitere kommunale Gebietskörperschaften
- IHKs, Handwerkskammern
- Vereine
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Gefördert werden der Aufbau regionaler Netzwerke, die Entwicklung thematischer regionaler Zukunftskonzepte und darauf aufbauender Umsetzungskonzepte (Inhalte der Entwicklungsphase) sowie deren Umsetzung im Rahmen einzelner Umsetzungsprojekte (Inhalte der Umsetzungsphase). Darüber hinaus wird die Beschäftigung und Weiterbildung von Projektmanagenden während der Entwicklungs- und Umsetzungsphase gefördert.
Förderung als Zuschuss
Förderfähig sind:
- in der Entwicklungsphase bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 240.000 je Verbund
- in der Umsetzungsphase bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 1,5 Millionen je Verbund. Wenn mindestens eine finanzschwache Kommune am Verbund beteiligt ist, kann der Eigenanteil um bis zu 10 Prozentpunkte abgesenkt werden
- für beide Phasen die Personalausgaben beziehungsweise -kosten für die Vollzeitbeschäftigung einer Projektmanagerin oder eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme EUR 80.000 brutto jährlich beträgt
Das BMWE veröffentlicht thematische Wettbewerbsaufrufe sowie eventuell ergänzende Bestimmungen zu den Unterlagen, Fristen und der Art der Einreichung. Die Wettbewerbsaufrufe sollen alle 2 Jahre erfolgen.
nein
Der Modellwettbewerb „Zukunft Region“ zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Wirtschaftskraft in den Regionen stehen in einem engen Zusammenhang.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zukunft-region-2.html
bundesweit
Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz
Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.
Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.
Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.
Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.
nein
Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen
Saarland
31.12.2028
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.
- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen
Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.
1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in
- Kälte- und Wärmeschutzisolierung
- Begrünung
- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)
- Barrierefreiheit
- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)
- Maßnahmen der Wasserersparnis
3. Ausgaben für Planungsleistungen,
4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern
- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.
- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition
- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)
Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.
Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.
nein
Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismus Zentrale Saarland GmbH
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/mittelstandsprogramm
bundesweit
31.12.2027
KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Höchstsatz beträgt maximal 1.200 Euro netto. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 Prozent (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.
Das INQA-Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden.
Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen INQA-Beratungsstellen (IBS) bereitgestellt.
eingeschränkt
Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unter Einbezug des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Sie können mit dem Eingliederungszuschuss unterstützt werden, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.
Den Eingliederungszuschuss kann höchstens für 12 Monate erhalten werden. Es werden während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss ausgezahlt. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Bundesagentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
bundesweit Grenzregionen
31.12.2026
Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.
Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende
- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,
- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,
- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.
Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.
Zuwendungsfähig sind im Rahmen dieses Programms Personal- und Sachausgaben, wie zum Beispiel Gehälter, Honorare, Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Miete, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung.
Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:
- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,
- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,
- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger an der Finanzierung des Projekts sollte 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern (BMI) zu richten und wird einmal pro Jahr auf der Homepage des BMI bekannt gemacht.
nein
Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium des Innern (BMI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium des Innern (BMI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/grenzscouts.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.
Die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen, d.h. Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren
Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:
- für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- maximal EUR 300.000 je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.
nein
Binnenschiffe, die nachhaltig modernisiert werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/nachruestung-emissionsminderung-binnenschiffe.html
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts,
- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,
- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).
- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.
- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.
- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.
Die Förderung umfasst eine Festbetragsfinanzierung zu folgenden Kostenarten:
- Fahrt
- Aufenthalt
- Organisation der Mobilität
- Vor- und Nachbereitung
- Auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf
Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.
Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.
Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.
Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur Verfügung www.youtube.com/watch
nein
Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
- www.ausbildung-weltweit.de
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages.
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.
Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von mindestens vier bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderung beginnt frühestens ab 1.Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
