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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

596 Treffer:
Klimaschutz WIBank  

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

- Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen)

- Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)

- Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)

- Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes

- Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.

- Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit.

Bewerbungsverfahren

Die Förderanträge zu den Programmteilen II/1 und 2 sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen, Förderanträge zu den Programmteilen II/3, 4, 5 und 6 sind beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in Wiesbaden einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

Weitere Informationen  
PIUS Invest - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen  

Das Land Hessen unterstützt kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen bei der Einführung hocheffizienter Lösungen zur Reduzierung von CO 2-Emissionen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen. Aufgrund der enormen Nachfrage nach dem erfolgreichen Programm müssen wir die Antragsstellung bei PIUS Invest pausieren. Aktuell können keine Anträge für PIUS gestellt werden. Alle bis Mitte Juli 2024 eingegangen Anträge werden geprüft. Eine Fortsetzung des Programms ist für Herbst 2025 geplant.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Begünstigte können KMU der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben in KMU zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung, die zu einer Verringerung von CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und/oder ein Schließen von Stoffkreisläufen entlang der gesamten Prozesskette beitragen.

 

Die Vorhaben müssen perspektivisch entlang der gesamten Prozesskette zu einer jährlichen Mindesteinsparung von einem Kilogramm CO2-Äquivalent für jeden Euro der Zuwendung führen. Bei Antragstellung und bei Abschluss des Vorhabens muss die erwartete jährliche Einsparung von einem zertifizierten Gutachter bestätigt werden.

 

Als „Prozessinnovation“ gilt die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software); nicht als Prozessinnovation angesehen werden geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.

 

Als „Organisationsinnovation“ gilt die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens; nicht als Organisationsinnovation angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale oder sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten;

Beispiele

Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind nicht förderfähig. Darunter ist Folgendes zu verstehen:

 

Erweiterungsinvestition:

Investition, die über den Ersatz der Abschreibungen hinausgeht und somit zum Ausbau der betrieblichen Produktionskapazitäten und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit dient, z.B. Errichtung eines Zweigbetriebes, Anschaffung zusätzlicher Maschinen, Anschaffung einer leistungsfähigeren Maschine. Erweiterungsinvestitionen bedingen also nicht das Ausscheiden vorhandener Aggregate.

 

Ersatzinvestition:

Reinvestition, Investition zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Durch E. werden die während einer Periode wert- und/oder leistungsmäßig verminderten Produktionsfaktoren bzw. -kapazitäten (Abschreibungen) wieder ausgeglichen. Ersetzung ausscheidender Investitionsgüter, Produktionsmittel u. dgl. durch neue.)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderfähig sind Kosten nach Art. 29 Nr. 3 Buchst. a bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Die Förderung der Personalkosten erfolgt nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels einer 20 Prozent Personalkostenpauschale. Die Berechnung erfolgt, indem die direkten Sachkosten eines Vorhabens mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent multipliziert werden:

 

Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Kosten (inkl. der um die Personalkostenpauschale erhöhten Ausgaben) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 7 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.

 

Abweichend von VV Nr. 2.5 zu § 44 LHO ist die Umsatzsteuer förderfähig, wenn die Zuwendung keine Beihilfe darstellt und die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens unter 5.000.000 Euro brutto liegen. Bei Vorhaben, deren förderfähige Gesamtkosten mindestens 5.000.000 Euro brutto betragen, ist die Mehrwertsteuer förderfähig, sofern der Begünstigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten eines Vorhabens. Bei Vorhaben die eine besonders hohe CO2-Einsparung pro Fördereuro erreichen, kann die Förderquote sich auf bis zu 40% erhöhen. Die Vorhaben können ergänzend zu den Mitteln des EFRE auch aus Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.

 

Die Maximale Fördersumme beträgt EUR 500.000. Höhere Zuwendungen sind im Einzelfall bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses möglich.

 

Der Durchführungszeitraum ist auf 24 Monate begrenzt.

 

Vorhaben mit weniger als 100.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen.

Weitere Informationen  
MV Mikromezzanin  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen und Existenzgründer durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

 

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

 

Zielgruppen-Unternehmen: Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit; von Menschen mit Migrationshintergrund oder Frauen geführte Unternehmen sowie gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

 

- Investitionen in Sachanlagevermögen,

- Unternehmensnachfolgen,

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,

- Baumaßnahmen und

- Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Höchstens 100.000 EUR (ohne Zielgruppen-Unternehmen).

 

Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

 

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:

 

bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR

bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR

bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max.

2.500.000 EUR

 

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Was wird gefördert?

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:

 

bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR

bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR

bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.500.000 EUR.

 

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Mindestens 25.000 EUR

Höchstens 437.500 EUR pro Unternehmen,

entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 625.000 EUR.

 

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Klimaschutz-Projekte in wirt­schaftlich tätigen Organisationen  

Das Programm zielt darauf ab, durch Investitionen in den technischen Klimaschutz die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und somit die Energieeffizienz zu steigern sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Unternehmen, kommunale Zweckverbände, und gemeinnützige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Projekte, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent anstreben, durch Energieeffizienzmaßnahmen und die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicher.

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse, die Förderhöhe hängt von verschiedenen Kriterien ab und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahl­barer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ in Mecklenburg-Vorpommern bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, die aktiv ihre CO2-Emissionen reduzieren möchten. Es fördert maßgeblich Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energietechnologien, was nicht nur den Umweltschutz vorantreibt, sondern auch zur ökonomischen Stabilität und Nachhaltigkeit der beteiligten Organisationen beiträgt.

Weitere Informationen  
MV innoGROWTH  

MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zählt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von sozialen Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Im Vordergrund stehen Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR. Der Sitz und/oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt. Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sind ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Offene Beteiligung:

Höchstens 1,5 Mio. EUR

 

Kombination aus stiller und offener Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Mittelherkunft der bereitgestellten Mittel ist wie folgt: 70 Prozent KfW, 30 Prozent Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderfonds der Metropolregion Hamburg - Förderfonds Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern  

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Fördergebiet

Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Schleswig-Holstein Landkreise Ludwigslust-Parchim, NordwestmecklenburgSchwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.

Beispiele

Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:

 

Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.

 

Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.

 

Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.

 

Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.

Bewerbungsverfahren

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
  • https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
 
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Gemeinden, Gemeinde­verbünde und Land­kreise.

Was wird gefördert?

Insbe­sondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

 

- der Neu, Um- und Ausbau von:

- straßen­begleitenden, vom motorisierten Individual­verkehr (MIV) möglichst getrennten

Radwegen sowie Radfahr- und Schutz­streifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

- eigen­ständigen Radwegen,

- Fahrrad­straßen und Fahrrad­zonen,

- Radwege­brücken oder -unter­führungen zur höhen­freien Querung, insbe­sondere von Straßen, Schienen- und Wasser­wegen im Zuge von Radver­bindungen,

- Knoten­punkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs­ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad­verkehrs vorsehen und/oder Sichthin­dernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutz­inseln und/oder deutlich vorge­zogenen Halte­linien, Radvorrang­routen.

- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten,

- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:

- Abstell­anlagen, die eine diebstahl­sichere, stand­feste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispiels­weise Anlehn­bügel, Doppel­stock­park­systeme

oder Fahrrad­boxen,

- Fahrrad­park­häusern an wichtigen Quellen/Zielen des Rad­verkehrs.

- die Ermög­lichung des Fahrrad­parkens (und Pedelec­parkens mit Lade­möglich­keit) an den Schnitt­stellen zum öffent­lichen Personen­verkehr mit Bus und Bahn,

- betrieb­liche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs­flusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinander­folgender Licht­signal­anlagen, getrennte Ampel­phasen (Grün­phasen) für die unter­schiedlichen Verkehrs­ströme zur Verbesserung der Sicherheit des Rad­verkehrs oder des Verkehrs­flusses für den Rad­verkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

 

Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungs­fähigen Ausgaben bei finanz­schwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanz­schwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungs­behörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bezuschussung für Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere zur Stadt-Umland-Verbindung.

Weitere Informationen  
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