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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Beispiele

Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.

Weitere Informationen  
Effizienzkredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Investitionen in:

- Energiesparmaßnahmen

- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes, von Abwässern, Abfällen, Lärm- und Schadstoffemissionen,

- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien, sofern die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.

- Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Energiesparmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Betriebsmittelkredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur langfristigen Betriebsmittelfinanzierung und somit auch zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)  

Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) unterstützt die mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zu vergünstigten Zinssätzen. Die Kredite werden aus Mitteln der KfW refinanziert und im Zinssatz durch das Saarland verbilligt.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,

– Angehörige der Freien Berufe,

– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der KMU-Definitionder EU erfüllen,

– natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, sowie

– Unternehmen, insbesondere auch Zweckgesellschaften in Form von Ausbildungskooperationen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen Aufwendungen zur Sicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs anfallen.

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– gewerbliche Baukosten,

– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,

– Betriebs- und Geschäftsausstattung,

– immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer (z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen),

– Errichtung bzw. Übernahme von Unternehmen, Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung (bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),

– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen bei etablierten Unternehmen (bei etablierten Unternehmen ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),

– Immobilien-/Mobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung zur gewerblichen Nutzung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der KfW über die Hausbank bei der

Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland wird die Realisierung von Investitionen, die mittel- und langfristig finanziert werden müssen durch vergünstigte Zinssätzen unterstützt.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Unternehmen in Thüringen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie

– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.

Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.

Bewerbungsverfahren

Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
  • https://mbg-thueringen.de/
 
SACHSEN-ANHALT MUT. Das IB-Mezzaninedarlehen für KMU  

Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler Darlehen, um in das Unternehmenswachstum investieren, Finanzierung sicherstellen und die Wirtschaftskraft zu stärken.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen

Existenzgründer

Freiberufler

Was wird gefördert?

- Investitionen (z.B. in Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen)

- Auftragsvorfinanzierung

- Betriebsmittel/-ausgaben

- Ausgaben der Markterschließung oder Markteinführung

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro), Laufzeit bis zu 15 Jahren, davon fünf Jahre tilgungsfrei

Bewerbungsverfahren

Antragsunterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Mittelstandskredit  

Die NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann zudem eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, sowie Angehörige der Freien Berufe, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

 

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

- Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,

- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung,

- Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden,

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,

- Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Unternehmen,

- Betriebsmittelbedarf (einschließlich Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, sowie Kosten für erste Messeteilnahmen).

 

Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist auch möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

 

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR).

Kleinen und mittleren Unternehmen bietet das Programm zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Darlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen ist alternativ zur Bürgschaft optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR möglich.

 

Mittels der NRW.BANK Konsortialfinanzierung ist eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

 

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

 

Informationen erteilt auch die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Kreditgarantiegesellschaft

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - GuW-Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01054 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-0

Fax (03 51) 49 10-40 00

E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Internet: www.sab.sachsen.de

Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
NRW.Start-up akut  

Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) wegen der Corona-Krise.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

 

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Wandeldarlehen

Mindestbetrag: 15.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)

Laufzeit: 6 Jahre endfällig

Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).

Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar

Co-Investment: nicht erforderlich

 

Das Programm wurde erweitert.

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

 

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68001

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen  

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen werden mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, freiberuflich Tätige und kommunalnahe Unternehmen zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von mindestens 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro finanziert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,

Freiberuflich Tätige,

Kommunalnahe Unternehmen

mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs

Art und Höhe der Zuwendung

- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank

- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich

- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen

- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

- vierteljährliche Leistungstermine

- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage

- Keine Umschuldung

Bewerbungsverfahren

Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.

Weitere Informationen  
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