Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)  

Das Förderprogramm wurde im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur entwickelt.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen.

 

KMU in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm dient der Stärkung der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In der Programmvariante Krisenbewältigung werden insbesondere Unternehmen unterstützt, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Darlehen beinhaltet in der Programmvariante Standard eine Fördersumme von max. 2.000.000 EUR. Bei vom Ukraine-Krieg betroffene KMU beträgt das Darlehen eine Fördersumme von max. 2.250.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, wovon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei sind.

Bewerbungsverfahren

Den Antrag ist direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Mittelstandsfonds  

Der NRW.BANK Mittelstandsfonds unterstützt das Wachstum mittelständischer Unternehmen durch Bereitstellung von Eigenkapital.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition

Was wird gefördert?

Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung

Mindestbetrag: 1 Mio. €

Höchstbetrag: 7 Mio. €

Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Baudenkmäler  

Die NRW.BANK fördert Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- mittelständische Unternehmen

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Einrichtungen

- Einrichtungen der öffentlichen Hand

- Religionsgemeinschaften

- natürliche Personen

Was wird gefördert?

Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitätendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Mindestbetrag: 25.000 €

Höchstbetrag: 2 Mio. €

Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres

- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Informationen erteilt auch die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.

Weitere Informationen  
NRW Mikrodarlehen  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Gründung und Weiterentwicklung von in der Regel Kleinstunternehmen durch Mikrodarlehen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,

- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,

- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:

- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,

- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.

 

 

Voraussetzungen:

- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden

- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten

- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen

- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum

- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit

- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Höchstbetrag: 50.000 €

Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate

- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital

- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich

Auszahlung: 100%

Sicherheiten: keine

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.

Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.

Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.

Weitere Informationen  
Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (IKZ NRW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Anschubfinanzierungen für neue Kooperationen, Erweiterungen bestehender Kooperationen, grenzüberschreitende Kooperationen.

 

 

Voraussetzungen:

- es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt

- die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter

- die Kooperation ist auf Dauer, mind. jedoch auf 5 Jahre angelegt. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.

- die Kooperation soll

-> zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mind. 15% oder

-> zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots führen oder

-> einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen leisten, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.

- es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor

Beispiele

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

 

- verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.:

-> Finanzverwaltung und Rechnungswesen

-> Abgabewesen

-> Haupt- und Personalverwaltung

-> Ordnungswesen

-> Informations- und Kommunikationstechnologien

-> E-Government

-> Datenschutz

-> Denkmalrecht

-> Baurecht

-> Bauhof

- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.:

-> Brand- und Katastrophenschutz

-> Sportanlagen

-> Tourismusförderung

-> strukturellen Wirtschaftsförderung

-> Breitbandversorgung

- grenzüberschreitende Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Förderhöhe:

- bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 €

- bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Anreize zu schaffen, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen  

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.

 

Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.

 

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

 

Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen von mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben

Beispiele

Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:

- Existenzgründungen

- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen

- Betriebsverlagerungen

- Gewährleistungen

- Betriebsmittelfinanzierungen

 

es wird folgendes nicht gefördert:

- Sanierungen von Unternehmen

- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €

Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

 

Voraussetzung:

- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung

- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich

- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten

Beispiele

Zuschuss für folgende Maßnahmen

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen

- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung

- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten

- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten

- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist

- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang und -höhe

- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort

-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.

-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).

- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:

-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €

-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €

- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Venture  

NRW.Venture engagiert sich bei der Finanzierung von jungen, innovativen und wachstumsstarken Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Damit stärkt NRW.Venture das Eigenkapital dieser Unternehmen und schafft dabei die Basis für weiteres Wachstum und Beschäftigungspotential in diesem Sektor.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Der Fonds NRW.Venture finanziert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.

 

Dabei konzentriert sich die NRW.Venture vorwiegend auf die Branchen

- Climate Tech

- Informations- und Kommunikationstechnologien, KI, Enterprise Software, SaaS, IT Security, ...

- Life Sciences – Diagnostik, Neue Medikamente, Medizintechnik, …

- Robotics, Photonics, Neue Materialien, …

- Digitalisierung von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung

- Digitale Wirtschaft

- Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten

Was wird gefördert?

Der Fonds NRW.Venture stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.

 

Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:

- Aufbau von Produktionskapazitäten

- Vertriebsaufbau und -ausbau

- Markteinführung

- Erschließung von Absatzmärkten

- Produktentwicklung

 

Voraussetzung:

- Das Unternehmen hat die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen

- Das Management des Unternehmens belegt durch fundierte Planungen, dass ein positiver operativer Cashflow in max. 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist

- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen

- Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen

Mindestbetrag: typischerweise 1 Mio. EUR

Höchstbetrag: Erstinvestment bis zu 5 Mio. EUR, über mehrere Runden bis zu 15 Mio. EUR

Finanzierungsdauer: 3 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.

Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:

Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten

Weitere Informationen  
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe  

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes - darunter zu verstehen sind die unten genannten Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingbetriebe, sowie als speisengeprägte Gastronomiebetriebe Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln.

Das heißt, in

- Hotels, Hotels garni, Gasthöfen und Pensionen müssen nach Maßnahmeabschluss mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete) befinden.

- Gastronomiebetrieben müssen mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.

- Campingbetrieben müssen mindestens 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.

- gastgewerblichen Mischbetrieben, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten, müssen mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Befindet sich der gastgewerbliche Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 % des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst

 

Das Investitionsvorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebsstätten sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.

 

Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.

 

Zur Bewertung der Förderwürdigkeit ist ein aussagekräftiges touristisches Konzept für das geplante Vorhaben vorzulegen.

 

 

Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen).

Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.

 

Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 125.000,00 Euro. Grundsätzlich sind Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Maßnahmebeginn durchzuführen.

Beispiele

Aufstockung der Zimmerkapazität/Sitzplätze/Stellplätze, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Investitionen im Bereich der Digitalisierung, Maßnahmen, die nachhaltig wirken, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Regel 500.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn - grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages - bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag sowie die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 41 bis 50 von 592