Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.
Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.
Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.
nein
Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt
- Zuwendungsgeber : PricewaterhouseCoopers GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
- Existenzgründerinnen und -gründer
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
- Angehörige der freien Berufe
Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben
Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:
- Existenzgründungen
- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
- Betriebsverlagerungen
- Gewährleistungen
- Betriebsmittelfinanzierungen
es wird folgendes nicht gefördert:
- Sanierungen von Unternehmen
- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind
Förderart: Ausfallbürgschaft
Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €
Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren
Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15203/buergschaften-der-buergschaftsbank-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Voraussetzung:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich
- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten
Zuschuss für folgende Maßnahmen
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
nein
Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-gewerblich/15354/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Der Fonds NRW.Venture finanziert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
Dabei konzentriert sich die NRW.Venture vorwiegend auf die Branchen
- Climate Tech
- Informations- und Kommunikationstechnologien, KI, Enterprise Software, SaaS, IT Security, ...
- Life Sciences – Diagnostik, Neue Medikamente, Medizintechnik, …
- Robotics, Photonics, Neue Materialien, …
- Digitalisierung von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung
- Digitale Wirtschaft
- Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
Der Fonds NRW.Venture stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.
Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Aufbau von Produktionskapazitäten
- Vertriebsaufbau und -ausbau
- Markteinführung
- Erschließung von Absatzmärkten
- Produktentwicklung
Voraussetzung:
- Das Unternehmen hat die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen
- Das Management des Unternehmens belegt durch fundierte Planungen, dass ein positiver operativer Cashflow in max. 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist
- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
- Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung
Finanzierungsart: direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen
Mindestbetrag: typischerweise 1 Mio. EUR
Höchstbetrag: Erstinvestment bis zu 5 Mio. EUR, über mehrere Runden bis zu 15 Mio. EUR
Finanzierungsdauer: 3 bis 7 Jahre
Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.
Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:
Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).
nein
Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKVenture-Fonds/15261/nrwbankproduktdetail.html
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes - darunter zu verstehen sind die unten genannten Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingbetriebe, sowie als speisengeprägte Gastronomiebetriebe Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln.
Das heißt, in
- Hotels, Hotels garni, Gasthöfen und Pensionen müssen nach Maßnahmeabschluss mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete) befinden.
- Gastronomiebetrieben müssen mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
- Campingbetrieben müssen mindestens 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
- gastgewerblichen Mischbetrieben, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten, müssen mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Befindet sich der gastgewerbliche Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 % des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst
Das Investitionsvorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.
Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebsstätten sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.
Zur Bewertung der Förderwürdigkeit ist ein aussagekräftiges touristisches Konzept für das geplante Vorhaben vorzulegen.
Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen).
Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 125.000,00 Euro. Grundsätzlich sind Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Maßnahmebeginn durchzuführen.
Aufstockung der Zimmerkapazität/Sitzplätze/Stellplätze, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Investitionen im Bereich der Digitalisierung, Maßnahmen, die nachhaltig wirken, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Regel 500.000 EUR.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn - grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages - bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag sowie die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten.
nein
Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/299-verbesserung-der-angebotsqualitaet-in-der-rheinland-pfaelzischen-hotellerie.html#tab5301-0
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind innovative Freiberufler und Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von
mindestens 3 Jahren bzw. die mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen
Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen
Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager im Rahmen von Vorhaben oder einer Unternehmensfinanzierung in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Ein Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0, insb. Industrie 4.0 und Handwerk 4.0.
Beim Kauf von Unternehmensanteilen müssen mindestens 50 % des Kreditbetrages dem Zielunternehmen als zusätzliches neues Kapital zugeführt werden.
Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch den Kredit in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.
Förderfähig sind grundsätzlich nur die Nettokosten (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), es sei denn, der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kreditbetrag:
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 2 Mio. EUR.
Laufzeit:
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen:
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit)
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Die Laufzeit bei Investitionskrediten soll sich grundsätzlich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der zu finanzierenden Gegenstände orientieren.
Zinssatz:
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Bereitstellung/Bereitstellungsprovision:
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrages.
Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt grundsätzlich 12 Monate. Für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge wird keine Bereitstellungsprovision erhoben.
Kreditabrufe sollen in bis zu 3 Tranchen erfolgen.
Die ISB gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute.
Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Kreditnehmers zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor und können im Internet unter www.isb.rlp.de heruntergeladen werden.
Vom Antragsteller wird erwartet, dass er der Hausbank die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit erläutert sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten des Vorhabens, die Sicherung der Gesamtfinanzierung und die positiven Zukunftsaussichten des Unternehmens darlegt. Dies ist in den Unterlagen der Hausbank entsprechend zu dokumentieren.
Der Innovationskredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:
- Investitionskredit mit Haftungsfreistellung (608)
- Betriebsmittelkredit mit Haftungsfreistellung (609)
eingeschränkt
Zinsgünstige Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen für innovative KMU, Small-MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/608__609/Richtlinie.pdf
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Die Bürgschaftsquote beträgt
- bei Investitionskrediten maximal 80 %
- bei Avalkrediten maximal 70 % und
- bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 %
Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.
Bürgschaften von i.d.R. 2,0 Mio. Euro bis 3,5 Mio. EUR werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. EUR gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau).
Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben der Hausbank und beträgt i.d.R. 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten oder Avalen 6 bis 8 Jahre. Die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Mit den Bürgschaftsvergaben werden Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben unterstützt, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/900.html#tab502-0
Rheinland-Pfalz
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.
Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.
ja
Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/136.html
Saarland
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.
ja
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Business Angels Netzwerk Saarland (BANS)
- https://www.business-angels-saarland.de/
Saarland
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Chancen auf neuen Märkten nutzen oder das Sourcing auf internationale Beine stellen wollen und bisher keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, unterstützt das Förderprogramm GOInternational schnell, unbürokratisch und effizient bei den ersten Schritten.
Förderbare Maßnahmen sind z.B.:
- individuelle Kontakt- und Kooperationsvermittlung durch eine:n definierte:n Partner:in im Zielland
- individuelle Marktanalysen
- die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen
- Internationalisierungsberatung
- die Erstellung von Homepages oder Publikationen mit Auslandsbezug
Auch weitere Internationalisierungsmaßnahmen können nach Absprache mit Saarland International @ co:hub66 gefördert werden.
Gefördert werden 50 Prozent bis maximal 7.500 Euro bzw. maximal zwei Maßnahmen für zwei verschiedene Länder oder Messen pro Jahr.
Um die grundsätzliche Förderfähigkeit des internationalen Vorhabens zu prüfen, ist ein Teilnahmeantrag bei der saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen.
ja
Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt bei den ersten Schritten der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
- https://www.saaris.de/international-messen/foerderprogramme/