Förderwegweiser
Thüringen Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen
- Betriebserweiterungen
- Betriebsverlängerungen
- Modernisierungen
- Rationalisierung
- Entwicklungskosten
- Kosten und Markterschließung
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Franchise-Finanzierungen
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
nein
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://bb-thueringen.de/programme/bbt-express/
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebserweiterung und -verlagerung
- Modernisierung
- Rationalisierung
- Entwicklungskosten
- Kosten der Markterschließung
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Existenzgründung
- Franchise-Finanzierung
- Unternehmensnachfolge
Bürgschaftsbetrag: ab 25.000 bis max. 400.000 Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
Die Antrangsstellung erfolgt bei der Bürgschaftsbank unter Vorlage der Konzeptidee.
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://bb-thueringen.de/programme/bbt-basis/
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Bei Existenzgründungen:
-Neugründung
-Übernahmen
-Geschäftsanteilskäufe
-Franchise
-Investitionen
-Entwicklungskosten
-Kosten der Markterschließung
Bei bestehenden Unternehmen:
-Investitionen
-Modernisierungen
-Rationalisierungen
-Entwicklungskosten
-Kosten der Markterschließung
-Franchise
-Unternehmensnachfolge
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren
-Investitionen
-Modernisierungen
-Rationalisierungen
-Entwicklungskosten
-Kosten der Markterschließung
-Sortimentswechsel/ -erweiterung
Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/programme/mbg-express/
Thüringen
Das Beteiligungsprodukt MBG Mikromezzanin richtet sich an kleine und junge Unternehmen, wie Existenzgründer, aber auch Nebenerwerbsgründer oder Gründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, die Eigenkapital benötigen.
Insbesondere Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden oder Menschen mit Migrationshintergrund können eine Mikromezzaninbeteiligung in Anspruch nehmen.
- Existenzgründungen | Unternehmensgründungen
- Betriebsmittel & Investitionen
- Vorhaben bestehender Unternehmen z.B. Produktentwicklungen
- Unternehmensnachfolgefinanzierungen
- ausgeschlossen sind: finanzielle Engpässe | Ablösung bestehender Finanzierungen | Umschuldung von Krediten
- Beteiligungshöhe ab 10.000,- EUR bis max. 100.000 EUR
- bei Erfüllung bestimmter Zielgruppenmerkmale* sogar bis zu 150.000,- EUR
- Laufzeit 10 Jahre | 7 Jahre tilgungsfrei | Rückzahlung in 3 Tilgungsjahren (8./9./10.)
- Entgelt: 3,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt | 8 % jährliches festes Entgelt (Standardkondition) |
2 % jährliche Gewinnbeteiligung
- Besonderheit: keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
Die Bewerbung ist bei der MBT zu stellen
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/programme/mbg-mikromezzanin/
Thüringen
31.12.2026
Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.
Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.
Gegenstand der Förderung
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes
Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen
ja
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw
Thüringen
31.12.2027
Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.
Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.
Voraussetzungen:
Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken
- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.
Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-
frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.
Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer
zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.
nein
Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw-teil-ii-wirtschaftsnahe-infrastruktur-tourismus
Thüringen
31.12.2029
Intensivberatungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch selbständige Unternehmensberatende
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.
Existenzgründungspässe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Gründungsprämien zur Existenzsicherung bei innovativen Gründungsvorhaben
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit einem konkreten, innovationsbasierten neuen Gründungsvorhaben die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen selbständig tätig sind. Die Gründung muss in Thüringen beabsichtigt sein.
Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Gefördert werden:
- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben
Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:
- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen
- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen
- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase
Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.
Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.
Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.
nein
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gruendungsrichtlinie
Thüringen
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft
• juristische Personen des Privatrechts (z.B. Verbände, Vereine, GmbHs),
• Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen haben bzw. ihr Vorhaben in Thüringen realisieren.
• Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen von Unternehmen der Thüringer
Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen
• Unterstützung der Vernetzung der Kreativschaffenden aus verschiedenen Teilmärkten
• Forcierung der branchen- bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit von Thüringer
Kreativschaffenden und Thüringer Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen
• Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandorts Thüringen sowie der
Wertschätzung kreativer Leistungen aus Thüringen z. B. durch Präsentations- und
Kommunikationsmaßnahmen.
• Entwicklung innovativer Tourismusangebote in Kooperation mit Designerinnen, Medien- oder Gameschaffenden
• Neue Erlebnisformate wie Augmented-Reality-Stadtführungen, hybride Events oder immersive Erlebnisräume
• Entwicklung neuer digitaler Vermittlungsformate oder Geschäftsmodelle im Tourismus
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als „De-minimis“-Beihilfe. Die Gesamtkosten für förderfähige Projekte müssen mindestens 20.000 Euro und sollen in der Regel nicht mehr als 80.000 Euro betragen.
Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 40 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren
Fördersatzes möglich.
Zuwendungen bis 15.000 Euro können als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
1. Stufe: Projektideen als Projektskizze darlegen. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle
eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb.
2. Stufe: Nach Auswahl der Projektidee wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.
eingeschränkt
Dieser Förderaufruf bietet die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen und Kooperationen innerhalb der Kreativwirtschaft zu finanzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Er dient als wichtige Unterstützung, um Projekte zur Vernetzung der Branche und zur Entwicklung neuer Produkte erfolgreich umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : TMWLLR: wettbewerb.kreativwirtschaft@tmwllr.thueringen.de
- https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/2025/10/14/foerderaufruf-fuer-kreative-wirtschaftsprojekte/?utm_source=newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=tn-newsletter
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt für touristische Marketingmaßnahmen, die Erstellung von Konzepten sowie Projekte touristischer Netzwerke sind
die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH,
Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen regionale Tourismusverbände,
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
regionale und Stadtmarketinggesellschaften.
Außerdem antragsberechtigt sind die regionalen Tourismusverbände für eigene Vorhaben.
Unterstützt werden unter anderem:
Touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken,
die Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen dienen, und
Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, wenn durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Maßnahmen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, die ausschließlich im Landesinteresse liegen, auch bis zu 100 Prozent.
Die Höhe der Förderung für regionale Tourismusverbände errechnet sich nach einem Punktesystem und beträgt pro Jahr
bei mindestens 15 Punkten höchstens EUR 130.000,
bei mindestens 20 Punkten höchstens EUR 160.000,
bei mindestens 27 Punkten höchstens EUR 200.000 und
bei weniger als 15 Punkten höchstens EUR 100.000.
Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine formlose Förderanfrage bis zum 30.10. für das Folgejahr, als regionaler Tourismusverband bis zum 30.6., an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten richten. Nach positiver Entscheidung reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein.
nein
Das Programm fördert die Tourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
- https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000012792
