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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023  

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Das Programm fördert im Lausitzer Revier Investitionen von KMU zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung des Geschäftsbetriebs als Reaktion auf den Kohleausstieg.

 

Zudem werden gefördert:

 

• Transformationsberatung für KMU (Module Analyse und Implementierung).

• Startgeld Lausitz für neue KMU (bis 3 Jahre alt).

• Umweltschutzinvestitionen von Großen Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Zuschüsse nach der De-minimis-Verordnung sind auf maximal 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Weitere Informationen  
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025  

Dieses Programm dient der Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft beitragen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU

 

KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:

 

• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

 

• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),

 

• Diversifizierung einer Betriebsstätte.

Transformationsberatung für KMU

 

Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung nach AGVO

 

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.

 

Förderung nach De-minimis-Verordnung

 

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.

 

Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.

Transformationsberatung für KMU

 

Förderung nach AGVO

 

Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie über das Kundenportal 2 der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützt werden Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Weitere Informationen  
NSeed  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellt jungen innovativen Unternehmen Beteiligungskapital für Investitionen in der Nachgründungsphase und der ersten Wachstumsphase sowie zur Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen zur Verfügung.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Gründungen von kleinen, jungen, innovativen Unternehmen. Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen

Was wird gefördert?

Finanzierung der Nachgründungsphase (Seed) und erster Wachstumsphase, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Unternehmen, die im Regelfall noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Finanzierungen mit Volumina zwischen 150.000 Euro bis 500.000 Euro erhalten;

Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit NSeed können junge Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe mittels eine Beteiligung überwinden. Eine jährliche Vergütung ist für die Beteiligung wird fällig, die aber abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers ist.

Weitere Informationen  
NMittelstand  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) fördert überwiegend mittlere Unternehmen (KMU) durch Beteiligungskapital, um die Marktchancen der Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen jetzt und für die Zukunft auszubauen sowie Folgeinvestitionen zu sichern .

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf (Betriebsmittelfinanzierungen), Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,

Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen

Verbesserung der Unternehmensperspektive für Zukunftsentwicklungen

Unternehmensnachfolge

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligungen

 

NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung

Beteiligungsfinanzierungen von 700.000 Euro bis max. 5 Millionen Euro

 

Offene Beteiligungen

NBank beteiligt sich über die NBank Capital direkt am Kapital der Gesellschaft

Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen

Keine feste Laufzeit

Investitionshorizont mindestens sieben Jahre

 

Details siehe Link

Bewerbungsverfahren

Zunächst Erstgespräch mit der NBank, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Investitionen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten, sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
NBeteiligung  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellt Unternehmen Beteiligungskapital für Investitionen bei wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf sowie zur Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen zur Verfügung.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen

Beispiele

Investitionen in Gebäude, Attraktionen, Maschinen, etc. oder in innovative Ideen für neue Angebote und Technologien

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind; Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist;

Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft; Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm können kleine oder mittlere Unternehmen durch eine Beteiligung der Nbank Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen, wofür allerdings auch eine jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers zu entrichten ist.

Weitere Informationen  
Landeskulturförderung  

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Was wird gefördert?

Notwendige Anschaffungen sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur, so dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann

Beispiele

Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen; digitale Infrastruktur; Veranstaltungstechnik; Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität; Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 5.000 und 50.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.

Weitere Informationen  
NBank Investkredit  

Das Förderdarlehen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Mit der Darlehensvergabe sollen Investitionen in Transformationsprozesse gefördert werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Energie und technologische Transformation sowie Umstellungsinvestitionen aufgrund der Beeinträchtigung von Lieferketten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

26.12.2026

Für wen?

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen

Was wird gefördert?

- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen

- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen

- Anschaffung von Maschinen und Geräten

- Anschaffung von Medizintechnik

- Hofläden

- Energetische Baumaßnahmen

- Gewerblich geführte Ferienwohnungen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.

Weitere Informationen  
Touristische Projekte in Niedersachsen  

Ziel der Förderung ist es, den Tourismus in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten. Unterstützt werden Projekte, die auf verändertes Reise- und Informationsverhalten reagieren, innovative Angebots- und Organisationsstrukturen entwickeln und aktiv zur digitalen sowie klimafreundlichen Transformation der Branche beitragen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

30.04.2026

Für wen?

- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung

- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben

- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.

Das wird gefördert:

- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen

- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen

- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung

- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung

- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote

- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen

- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.

 

Die Bedingungen:

- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (jährlich zum 30.04.)

- Ausgabenerstattungsprinzip

- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots

- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten

Bewerbungsverfahren

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)

2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen

3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen

4. Beantragen Sie Ihre Förderung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.

Weitere Informationen  
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)  

Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte

in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.

- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.

Was wird gefördert?

- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Die Zuschusshöhe beträgt:

… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)

... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt

... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.

Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.

Antragsstichtag ist der 15.01.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.

Weitere Informationen  
Mikro Kultur Fonds  

Ob Kulturveranstaltung, Mitmachaktion, Belebung der Ortsgeschichte oder kreative Idee im Ort: Der MikroKulturFonds unterstützt Vorhaben, die kulturell, gemeinschaftsorientiert, praktisch einfach und schnell umsetzbar sind.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

10.05.2026

Für wen?

Gefördert werden Engagierte und Vereine aus Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die das bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich des Landes Sachsen-Anhalt unterstützen. Die Mikroprojekte sollen die kulturelle Vielfalt des Landes Sachsen-Anhalt dokumentieren und bereichern

Art und Höhe der Zuwendung

Als Fördersumme können pro beantragtem Mikroprojekt zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro gewährt werden. Die Gewährung der Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bis zur Höhe von 100 %. Ausgeschlossen sind Verpflegungskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars an den LHB zu stellen. Die Frist endet am 10.05.2026.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung unterstützt engagierte Personen und Vereine in Sachsen-Anhalt, die kreative Ideen umsetzen möchten.

Weitere Informationen  
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