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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
Brandenburg-Kredit Gründung  

Der Brandenburg-Kredit Gründung ist ein zinsgünstiges Darlehen der ILB für Existenzgründer und junge Unternehmen (innerhalb der ersten fünf Jahre) in Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,

- Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

- Übernahme und Beteiligung

 

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Art und Höhe der Zuwendung

- bis zu 100% der förderfähigen Kosten

- Darlehen bis max. 3 Mio. EUR pro Vorhaben

- Laufzeit von max. 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren

Bewerbungsverfahren

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.

 

Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs vergeben. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten, was insbesondere in der Gründungsphase einen Mehrwert darstellen kann.

Weitere Informationen  
Niedersachsen Invest GRW  

Als kleines, mittleres (KMU) oder großes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells erhöhen und die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.

Fördergebiet

Niedersachsen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Nienburg (Weser), Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaum

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und

- die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen

- in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit gemäß Anhang 4.1 und Anhang 4.2 durchführen.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen

- Errichtungsinvestitionen

- Erweiterungsinvestitionen

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte

- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

 

Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen

- Errichtungsinvestitionen

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

 

CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens

- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten

- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten

- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist im Vorfeld über das Kundenportal der NBank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen jeder Größe sowie Hotelbetriebe erhalten von der NBank Zuschüsse, wenn sie durch Investitionen in Innovation, Digitalisierung oder Umweltschutz neue feste Arbeitsplätze schaffen.

Weitere Informationen  
Unternehmen machen Klimaschutz  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Klimaneutralität der Unternehmen in Baden-Württemberg zu beschleunigen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

 

Anträge können zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

bwp@ptka.kit.edu

Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)  

Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Dabei zielt das IGP insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in

Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß

EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:

 

- Kleinstunternehmen

- Kleinunternehmen

- Mittlere Unternehmen

 

Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,

Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.

 

Antragsberechtigt sind auch:

- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)

- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)

- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:

 

- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.

 

- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.

 

Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer

Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

 

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der

Zuwendung:

 

- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners

als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina

erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.

Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR

begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.

 

Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne

Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische

Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.

 

Kleine und mittlere Unternehmen, Start‑ups sowie Forschungseinrichtungen können ihre Ideen noch bis zum 5. Februar einreichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWE den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.

Weitere Informationen  
ELR-Kombi-Darlehen  

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen ermöglicht die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe bei allen gewerblichen Vorhaben, die durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, eine ergänzende Vollfinanzierung aus einer Hand.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:

- Kauf von Grundstücken

- Kauf von Gebäuden

- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)

- Maschinen und Betriebseinrichtungen

- Betriebsmittel und Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.

Weitere Informationen  
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000€.

Weitere Informationen  
IB.SH Mittelstandskredit  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Unterstützt werden Finanzierungen von Investitionen und Liquiditätsbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden:

- natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafter:innen

- Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet

- Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist

- Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")

- Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA

- Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.

Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

 

Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 EUR ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 % (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 300.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.

Auszahlung: 100 %

Zinssatz:

-> 5,00 % für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung

-> 5,50 % für Unternehmensgründungen und -übernahme

-> alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz

Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck)

Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung: monatliche Annuität

tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre

Besicherung: keine

Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter:innen abzugeben

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, einen Berater oder direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.

Weitere Informationen  
IB.SH Mikrokredit  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen mit einem zinsgünstigen Darlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.

Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
LOKAL Programm für Kultur und Engagement  

Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von bis zu 40 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2031

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus

wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser

oder Museen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse

und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen, die über ein regelmäßiges

Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt

oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für eine Projektleitung, die den Auf- und Ausbau der

Partnerschaften und die partizipativ-künstlerischen Projekte steuert, sowie alle

Kosten (Personal- und Sachkosten) für die partizipativ-künstlerischen

Projektvorhaben sowie für Begegnungsformate.

Art und Höhe der Zuwendung

Pro Projekt stehen 200.000 bis 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung ist ausschließlich das für dieses Programm auf der

Website der Kulturstiftung des Bundes bereitgestellte Onlineformular zu

verwenden und vollständig auszufüllen.

Die Fördermittel werden in zwei Antragsrunden vergeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kulturstiftung des Bundes fördert in dem Modellprogramm LOKAL einen antragsoffenen Fonds, mit dem sie engagierte Kultureinrichtungen und -vereine in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern unterstützen will.

Weitere Informationen  
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