Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation  

Der "KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation" bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden und deren Gruppen­umsatz in der Regel bis 5 Milliarden Euro beträgt.

 

- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen.

 

- Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus­ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäfts­modell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umwelt­zielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förder­fähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:

 

- Modul A: Herstellung klima­freundlicher Technologien und Produkte, die in nach­gelagerten Bereichen (auch privaten Haus­halten) einen wesentlichen Beitrag zum Klima­schutz leisten

- Modul B: Klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

- Modul C: Energie­versorgung

- Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall

- Modul E: Transport und Speicherung von CO2

- Modul F: Nachhaltige Mobilität

- Modul G: Green IT

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW:

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­unterbeteiligung,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

 

Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förder­fähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risiko­anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-­Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremd­finanzierung beträgt.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortial­partner oder indirekt mittels Risiko­unter­beteiligung.

 

Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programm­gemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der KfW-Konsortialkredit Nach­haltige Trans­formation bietet gewerblichen, mittel­ständischen und großen Unter­nehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nach­haltige und trans­formative Maß­nahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen bei.

Weitere Informationen  
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt  

Außerhalb der staatlichen Programme fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 11 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.

Beispiele

Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden.

Es wird empfohlen, dass Sie zur ersten Einschätzung Ihrer Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze über das Online-Portal der DBU einreichen. Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten fordert die DBU Sie auf, einen vollständigen, auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninfonds Deutschland  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzaninfonds Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen. Besonders angesprochen sind Unternehmen die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Sinne der Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen (Soziale Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 13 (EU) 2021/1057) sowie ökologisch nachhaltige Unternehmen können durch den Mikromezzaninfonds III gefördert werden und gehören zu den besonderen Zielgruppen-Unternehmen des Fonds.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.

Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.

Weitere Informationen  
KfW-Förderkredit großer Mittelstand  

Mit dem KfW-Förderkredit können Unternehmen mit max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge planen, ein Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro erhalten. Mit der Risikoübernahme von 50 Prozent durch die KfW Bankengruppe wird der Kreditzugang erleichtert.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem KfW-Förder­kredit großer Mittelstand werden große mittelständische Unternehmen‍‌ gefördert, die:

- Investitionen‍‌ und Betriebsmittel‍‌ finanzieren,

- ein Unternehmen gründen oder

- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen möchten.

Was wird gefördert?

Es werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

 

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensnachfolge und -beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Darlehen und kann variabel ohne Risikoübernahme (KfW 375) oder mit Risikoübernahme (KfW 376) abgeschlossen werden.

Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.

Mindestlaufzeit: 2 Jahre

 

Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.

- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein vielseitig einsetzbarer Kredit für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Weitere Informationen  
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen werden gefördert:

 

- Kommunale Unternehmen‍‌

- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts‍‌

- Gemeinnützige Antragsteller

- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften)

Was wird gefördert?

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir Investitionen und Betriebs­mittel für die kommunale Infra­struktur sowie gemein­nützige Unter­nehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kredit­betrag pro Vorhaben.

Beispiele

- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur

-Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderten­einrichtungen

- Verkehrsinfrastruktur

- Informations- und Kommunikations­infrastruktur (insbesondere Breitband)

- Betriebsmittel

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Aus­stat­tung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bewerbungsverfahren

Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/148
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen werden Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infra­struktur unterstützt. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller – in folgenden Bereichen:

Beispiele

- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

- Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft

- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus

- Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen

- Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

- Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung  

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO führt die bisherige „KMU-Patentaktion“ des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geförderten Programms SIGNO fort. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet in Verbindung mit der Orientierung auf zusätzliche Optionen auf Gebieten der Entwicklung und Anwendung von Normen und Standards.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.10.2027

Für wen?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung.

 

Gefördert werden im Bereich der Patentierung im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“:

 

- in Modul 1 der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie

- in Modul 2 eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.

 

Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung:

 

- im Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowie

- im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen.

 

Im Bereich der Normung und Standardisierung werden folgende weiteren Leistungspakete gefördert:

 

- Normungsrecherchen sowie Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements,

- Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich.

 

Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:

 

bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

in Modul 1 bis zu EUR 10.000,

in Modul 2 bis zu EUR 6.000.

Ihr Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

 

Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“:

 

bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

bis zu EUR 45.000 in Form einer De-minimis-Beihilfe.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal EUR 25.000,

Normungsrecherchen und Normenmanagement: maximal EUR 5.000,

Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: maximal EUR 10.000.

Für die Teilnahme an Gremiensitzungen erhalten Sie Personalkostenpauschalen:

- nationale Gremiensitzungen: EUR 1.000 (in Präsenz), EUR 500,00 (virtuell),

- europäische Gremiensitzungen: EUR 1.500 (in Präsenz), EUR 750,00 (virtuell),

- internationale Gremiensitzungen EUR 2.000 (in Präsenz), EUR 1.000 (virtuell).

 

Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“:

 

für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent, für KMU bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,

für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

und maximal EUR 200.000 je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Bewerbungsverfahren

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“

(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen

 

Einreichungsfristen:

- Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Oktober 2027

- Förderschwerpunkt Normung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027

- Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen  
ERP-Förderkredit KMU  

Mit dem ERP-Förderkredit können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Finanzierung sichern oder einen Neustart realisieren.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Es werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahres­umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanz­summe gefördert – einschließlich:

- Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

- Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb

 

Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme (366) beantragen.

Was wird gefördert?

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensgründung, -nachfolge, - beteiligung

Beispiele

Anschaffungen (Investitionen)

- Anlagen und Maschinen

- Grundstücke und Gebäude

- Baukosten

- Einrichtungs­gegenstände

- Firmenfahrzeuge

- Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

- Software

 

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Liquide Mittel

- Personalkosten

- Mieten

- Marketingkosten

- Beratungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

- Ohne Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

- Mit Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Über­nahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebs­mittel und Material- und Warenlager, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

 

Mindest­laufzeit von zwei Jahren

Bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Bewerbungsverfahren

Erstellung des Antrages mit einer Bank des Vertrauens

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden bei Investitionen, laufenden Kosten, dem Material- und Warenlager sowie der Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung mit einem Kredit von max. 25 Mio. Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299)  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude zu finanzieren, die durch effiziente Energieverwendung und nachhaltige Baustandards gekennzeichnet sind. Dies soll zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- Privatpersonen

- Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige

- Unternehmen und kommunale Unternehmen

- alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften

- Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

- soziale Organisationen und Vereine

- Unternehmen und Einrichtungen mit mehr­heitlicher Beteiligung eines Bundes­landes, wenn mit der geför­derten Maß­nahme kommunale Auf­gaben wahrgenommen werden.

Was wird gefördert?

Es werden zwei Stufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude und klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG

 

- Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Nichtwohngebäude erfüllen.

 

- Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.

 

 

Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) finden Sie im Informationsportal des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" unter www.qng.info.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

 

Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben für Standardbauten und bis zu 15 Millionen Euro für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der den Kredit beantragt und die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt. Diese Finanzierungspartner leiten die Anträge an die KfW Bankengruppe weiter, die dann die Förderung bearbeitet und entscheidet.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" fördert den Bau und Erwerb von Nichtwohngebäuden, die durch energieeffiziente und nachhaltige Bauprinzipien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es bietet finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, um die Realisierung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Gebäuden zu erleichtern.

Weitere Informationen  
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den effektiven und technologieneutralen Ausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, um flächendeckende, zukunftsfähige und konvergente Gigabitnetze zu realisieren, die auch den künftigen Anforderungen gerecht werden. Es betont die Bedeutung einer starken digitalen Infrastruktur für verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Was wird gefördert?

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

 

Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation

Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs

Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen

Juristische/technische Beratung

Art und Höhe der Zuwendung

Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro

Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro

Landkreise: bis zu 200.000 Euro

Förderquote: 100 Prozent

Bewerbungsverfahren

Alle Schritte zur Antragstellung können über eine durch die Bewilligungsbehörde bereitgestellte

Onlineplattform erfolgen. Informationen zur Antragstellung und den Verfahrensschritten sind

dem Leitfaden zur Gigabitförderung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

 

projekttraeger-breitband.de/login

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 551 bis 560 von 595