Förderwegweiser
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
eingeschränkt
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein
31.12.2027
Förderfähige Antragssteller:
- öffentliche Behöden
- (öffentliche) Dienstleister
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Kammern, Verbände, Vereine
- Organisationen der Wirtschaftsförderung
- Unternehmen
- Nichtregierungsorganisationen
Programmprioritäten:
- Robuste und intelligente Wirtschaft
- Grüner Umschwung
- Klimaresilienz
- Bessere Governance
"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen
der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln
- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern
- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre
- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro
. Antragsverfahren: zweistufig
„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien
einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte
schaffen
- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern
- Projektlaufzeit: 18 Monate
- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro
- Antragsverfahren: einstufig
nein
Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Interreg
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_Interreg_North_Sea_Region.pdf
Bremen
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.
Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen, sowie Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite. Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.
Spezifisch werden Kultur- und Sportveranstaltungen gefördert, die
- mindestens überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung erwarten lassen und Besuchsentscheidungen für Bremen und Bremerhaven auslösen oder unterstützen
- eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und image- und identitätsbildend für Bremen bzw. Bremerhaven sind
- öffentlich zugänglich und barrierefrei sind und nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen
Im Einzelfall können auch Veranstaltungen gefördert werden, die noch keine überregionale Ausstrahlung erwarten lassen, die aber das Potenzial erkennen lassen, innerhalb von drei Jahren zu Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert zu werden.
Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.
Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:
- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit
- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung
- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung
- Besuchererwartung nach Besucherherkunft
- Medienkooperation/ Medienresonanz
- Synergieeffekte/ Vernetzungen
- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit
Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden
Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.
Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.
eingeschränkt
Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH für Anträge in der Stadt Bremen; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH für Anträge in der Stadt Bremerhaven
- https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung
Bremen
Der Einstieg ist jährlich zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August möglich
Ideenträger*innen/Existenzgründen*innen (Start-ups/Klassische Gründungen) mit fester Gründungsabsicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Berufs- oder Hochschulabschluss.
Die Gründung und Realisierung des Geschäftsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.
Technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleitsungsidee, die auf eigener oder der Fachkompetenz des Antragstellers beruht können gefördert werden.
Gewährung von Zuschüssen, nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben,
diese umfassen:
- Erarbeitung Geschäftskonzept & Vorbereitung Unternehmensgründung
- Weiterentwicklung der Dienstleistungs-/Produktidee zu einem verkaufsfähigen Angebot, während der Förderlaufzeit
-Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch die Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm
- Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftsfähigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge
Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher max. 8.500 EUR beträgt. Hierfür muss am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden, welcher die unter Punkt "Was wird gefördert?" aufgeführten Meilensteinaufgaben umfasst. Genauere Informationen zu den einzelnen Meilensteinen entnehmen sie der Förderrichtlinie.
Dreistufiges Verfahren:
- Einreichung Kurzbewerbung zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August jeden Jahres
- Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium
- Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium
eingeschränkt
Regelmäßige Coachings ermöglichen Existenzgründern Unternehmensgründungen in Bremen. Neben der umfassenden Qualifizierung der Teilnehmenden ist es das Ziel, innerhalb von 6 Monaten (verkürzte Programmlaufzeit) oder 12 Monaten aus der Gründungsidee über die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzeptes die Gründung einschließlich operativer Geschäftsaufnahme und Abwicklung erster Kundenaufträge zu realisieren.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/programme/coachingprogramm
Bremen
Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.
Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.
Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR), maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
nein
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/existenzgruendungsberatung
Bremen
Gewerbetreibende und Freiberufler, die rechtlich selbstständig sind, zu den KMUs gezählt werden und die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet:
- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert
Grundsätzlich gilt:
- Bemessungsgrundlage: 3.500 EUR Beratungshonorar (netto)
- Fördersatz: 50 %
- Zuschuss: 1.750 EUR
- Maximal zwei Beratungen pro Jahr, jedoch nicht mehr als fünf innerhalb der Richtliniendauer
Für Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden gilt zudem, dass ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden muss. Der Nachweis darüber ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht selbstständigen KMUs, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bafa-beratung
Bremen
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.
Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.
- Aufbau eines Managementsystems
- Unternehmenserweiterung
- Restrukturierung des Unternehmens
- Neupositionierung am Markt
- innovative Kostenstrukturanalyse
- innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen:
- Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung,
- Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement,
- Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-innen.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht KMUs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/allgemeine-beratung
Bremen
Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.
Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.
Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).
- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.
- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.
- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.
- Tilgungsfreijahre sind möglich
- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.
ja
Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/kredite/wachstum-ergaenzungsfinanzierung.html
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen
- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen
- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen
Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.
- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag
- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen
- Max. Laufzeit: 15 Jahre
Kosten der Bürgschaftsübernahme:
Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:
- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme
- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages
Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.
eingeschränkt
Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/landesbuergschaften
Bremen Niedersachsen Metropolregion Nordwest
30.12.2027
Zuwendungsempfänger sind Vereinsmitglieder der MR HB-OL, die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HB-OL sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die oder deren Projektvorschläge der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen dienen.
Gefördert werden können Vorhaben zu den Handlungsfeldern Wärmewende, Sektorenkopplung und energetische Nachbarschaften, Umsetzung der Wasserstoffstrategie Metropolregion Nordwest, Fachkräfte für die Energiewende, Fläche für die Energiewende sowie Energieeffizienz und weiteren regionalen Bedarfen der Energietransformation.
- Kommunale Wärmewende: interkommunale Planungsgemeinschaften, Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung etc.,
- Energie- und Wärmegemeinschaften oder Energy Sharing,
- rechtliche Rahmenbedingungen und standardisierte Genehmigungsverfahren,
- neue Technologien zur Energieerzeugung und –speicherung,
- Energietransformation in der räumlichen Planung: Multicodierung und kombinierte Flächennutzung, Steuerungskonzepte für Flächenkonkurrenzen, integrierte und sektorenübergreifende regionale Energiekonzepte (Wind, PV, Biogas, Geothermie etc.),
- Datenverfügbarkeit für die Energietransformation,
- Werbung / Berufsorientierung für Berufe im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz
- Schaffung von Transparenz in der Angebotslandschaft in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung für Fachkräfte der Energiewende,
- Anreizsysteme zur Energieeinsparung,
- Energieeffizienz-Netzwerke zu innovativen Fragestellungen.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
- Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind an die Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im
Nordwesten e. V. zu richten.
ja
Der Förderfonds ist für Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und DMOs der Metropolregion von hoher Relevanz. Er bietet Zuschüsse zur Finanzierung von strategischen Kooperationsprojekten, die zur nachhaltigen Transformation der Destination beitragen. Dazu gehören Projekte zur Klimaresilienz, der Wärmewende und der Entwicklung regionaler Energiekonzepte für die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : Freien Hansestadt Bremen; Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
- https://www.metropolregion-nordwest.de/foerderfonds