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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0  

Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit 50% (max. 5000 €) im Rahmen der Digitalisierung.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung

Beispiele

Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.

Bewerbungsverfahren

Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.

Weitere Informationen  
Interreg North Sea Region  

Interreg Nordsee fördert die europäische transnationale Zusammenarbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähige Antragssteller:

- öffentliche Behöden

- (öffentliche) Dienstleister

- Forschungseinrichtungen und Hochschulen

- Kammern, Verbände, Vereine

- Organisationen der Wirtschaftsförderung

- Unternehmen

- Nichtregierungsorganisationen

Was wird gefördert?

Programmprioritäten:

- Robuste und intelligente Wirtschaft

- Grüner Umschwung

- Klimaresilienz

- Bessere Governance

Art und Höhe der Zuwendung

"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen

der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln

- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern

- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre

- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro

. Antragsverfahren: zweistufig

 

 

„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien

einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte

schaffen

- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern

- Projektlaufzeit: 18 Monate

- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro

- Antragsverfahren: einstufig

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.

Weitere Informationen  
Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen  

Überregionale Kultur- und Sportveranstaltungen tragen maßgeblich dazu bei, die Metropolfunktionen und die Attraktivität der Städte Bremen und Bremerhaven zu erhöhen sowie deren Image und Bindungs- und Anziehungskräfte zu stärken. Kultur- und Sportveranstaltende sollen herausgefordert werden, Projekte und Veranstaltungen mit überregionaler Sichtbarkeit zu planen und durchzuführen, die eine überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung entwickeln.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen, sowie Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite. Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.

 

Spezifisch werden Kultur- und Sportveranstaltungen gefördert, die

 

- mindestens überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung erwarten lassen und Besuchsentscheidungen für Bremen und Bremerhaven auslösen oder unterstützen

- eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und image- und identitätsbildend für Bremen bzw. Bremerhaven sind

- öffentlich zugänglich und barrierefrei sind und nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen

 

Im Einzelfall können auch Veranstaltungen gefördert werden, die noch keine überregionale Ausstrahlung erwarten lassen, die aber das Potenzial erkennen lassen, innerhalb von drei Jahren zu Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert zu werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.

 

Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:

- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit

- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung

- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung

- Besuchererwartung nach Besucherherkunft

- Medienkooperation/ Medienresonanz

- Synergieeffekte/ Vernetzungen

- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit

 

Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden

Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.

 

Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.

Weitere Informationen  
Starthaus Coachingprogramm  

Dieses Bremer Förderprogramm unterstützt Existenzgründungen in der Phase vor und zu Beginn der Unternehmensgründung durch ein Coachingprogramm für Unternehmensgründer.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

Der Einstieg ist jährlich zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August möglich

Für wen?

Ideenträger*innen/Existenzgründen*innen (Start-ups/Klassische Gründungen) mit fester Gründungsabsicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Berufs- oder Hochschulabschluss.

Was wird gefördert?

Die Gründung und Realisierung des Geschäftsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.

Technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleitsungsidee, die auf eigener oder der Fachkompetenz des Antragstellers beruht können gefördert werden.

 

Gewährung von Zuschüssen, nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben,

diese umfassen:

- Erarbeitung Geschäftskonzept & Vorbereitung Unternehmensgründung

- Weiterentwicklung der Dienstleistungs-/Produktidee zu einem verkaufsfähigen Angebot, während der Förderlaufzeit

-Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch die Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm

- Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftsfähigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge

Art und Höhe der Zuwendung

Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher max. 8.500 EUR beträgt. Hierfür muss am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden, welcher die unter Punkt "Was wird gefördert?" aufgeführten Meilensteinaufgaben umfasst. Genauere Informationen zu den einzelnen Meilensteinen entnehmen sie der Förderrichtlinie.

Bewerbungsverfahren

Dreistufiges Verfahren:

- Einreichung Kurzbewerbung zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August jeden Jahres

- Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium

- Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Regelmäßige Coachings ermöglichen Existenzgründern Unternehmensgründungen in Bremen. Neben der umfassenden Qualifizierung der Teilnehmenden ist es das Ziel, innerhalb von 6 Monaten (verkürzte Programmlaufzeit) oder 12 Monaten aus der Gründungsidee über die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzeptes die Gründung einschließlich operativer Geschäftsaufnahme und Abwicklung erster Kundenaufträge zu realisieren.

Weitere Informationen  
Existenzgründungsberatung  

Existenzgründungsberatung in Form von Bezuschussungen in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.

Beispiele

Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR), maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.

Weitere Informationen  
BAFA-Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen von jungen und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Gewerbetreibende und Freiberufler, die rechtlich selbstständig sind, zu den KMUs gezählt werden und die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet:

- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,

- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und

- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.

 

Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich gilt:

- Bemessungsgrundlage: 3.500 EUR Beratungshonorar (netto)

- Fördersatz: 50 %

- Zuschuss: 1.750 EUR

- Maximal zwei Beratungen pro Jahr, jedoch nicht mehr als fünf innerhalb der Richtliniendauer

 

Für Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden gilt zudem, dass ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden muss. Der Nachweis darüber ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht selbstständigen KMUs, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Allgemeine Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen in Höhe von 50% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.

Beispiele

- Aufbau eines Managementsystems

- Unternehmenserweiterung

- Restrukturierung des Unternehmens

- Neupositionierung am Markt

- innovative Kostenstrukturanalyse

- innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen:

- Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung,

- Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement,

- Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht KMUs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung  

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung unterstützt KMU unter anderem bei der Finanzierung von Nachfolgeregelungen in Form von Barkrediten oder Bürgschaften.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).

- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.

- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.

- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.

- Tilgungsfreijahre sind möglich

- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Bremen  

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen übernimmt die BAB Bürgschaften für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer zur Finanzierung volkswirtschaftlich erwünschter, im besonderen Interesse des Landes liegender Vorhaben.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen

- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen

- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen

- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Was wird gefördert?

Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag

- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen

- Max. Laufzeit: 15 Jahre

 

Kosten der Bürgschaftsübernahme:

Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:

- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme

- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Metropolregion Nordwest - Förderfonds  

Der Förderfonds Metropolregion Nordwest ist das zentrale Instrument der Länder Bremen und Niedersachsen zur Förderung innovativer, regionaler Kooperationsprojekte. Der aktuelle Fokus liegt auf der Energietransformation und der Stärkung der Zukunftsfähigkeit im Kooperationsraum der Metropolregion.

Fördergebiet

Bremen Niedersachsen Metropolregion Nordwest

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Vereinsmitglieder der MR HB-OL, die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HB-OL sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die oder deren Projektvorschläge der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen dienen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Vorhaben zu den Handlungsfeldern Wärmewende, Sektorenkopplung und energetische Nachbarschaften, Umsetzung der Wasserstoffstrategie Metropolregion Nordwest, Fachkräfte für die Energiewende, Fläche für die Energiewende sowie Energieeffizienz und weiteren regionalen Bedarfen der Energietransformation.

Beispiele

- Kommunale Wärmewende: interkommunale Planungsgemeinschaften, Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung etc.,

- Energie- und Wärmegemeinschaften oder Energy Sharing,

- rechtliche Rahmenbedingungen und standardisierte Genehmigungsverfahren,

- neue Technologien zur Energieerzeugung und –speicherung,

- Energietransformation in der räumlichen Planung: Multicodierung und kombinierte Flächennutzung, Steuerungskonzepte für Flächenkonkurrenzen, integrierte und sektorenübergreifende regionale Energiekonzepte (Wind, PV, Biogas, Geothermie etc.),

- Datenverfügbarkeit für die Energietransformation,

- Werbung / Berufsorientierung für Berufe im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz

- Schaffung von Transparenz in der Angebotslandschaft in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung für Fachkräfte der Energiewende,

- Anreizsysteme zur Energieeinsparung,

- Energieeffizienz-Netzwerke zu innovativen Fragestellungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

- Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im

Nordwesten e. V. zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderfonds ist für Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und DMOs der Metropolregion von hoher Relevanz. Er bietet Zuschüsse zur Finanzierung von strategischen Kooperationsprojekten, die zur nachhaltigen Transformation der Destination beitragen. Dazu gehören Projekte zur Klimaresilienz, der Wärmewende und der Entwicklung regionaler Energiekonzepte für die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen  
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