Förderwegweiser
Saarland
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften mit Ausnahme der oben ausdrücklich genannten Einrichtungen. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem sich die Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragter Contractor.
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten (zum Beispiel für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern), sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.
Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
- Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen
- Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb)
- Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung beziehungsweise mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern sowie Trockenkühler
Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung – Fördervoraussetzung ist die Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess.
Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler – Die Nachrüstung von Trockenkühlern wird als Vor- oder Freikühler gefördert.
Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit der Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit)
- Tiefkühl-(TK)-Stufen
- Luftkühler und Rückkühler
- thermische Speicher
- Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
- Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb
- Komponenten für den Freikühlbetrieb sowie Nachrüstung von Steuer-und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb
- Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Effizienz-Umrüstung von bestehenden, kleinen Kompressions-Kälte oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln
Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 % der förderfähigen
Ausgaben begrenzt.
Anträge können nur elektronisch über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gestellt werden.
nein
Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Investitionen in energieeffiziente Kälte- und Klimatechnik.
- Zuwendungsgeber : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAFA
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html
Baden-Württemberg
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung
(2003/361/EG) der Europäischen Kommission.
Förderfähig im Rahmen von EFRE InvestRE 2021-2027 sind investive Maßnahmen zur
Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren
Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des
Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen
beitragen. Für die Maßnahme sind Technologien zu verwenden, die in der
Einsatzumgebung, an einem Standort oder einer Anlage einsatzfähig sind. Die
erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten. Das Vorhaben
muss zu den Zielen der Landesstrategie Ressourceneffizienz2 beitragen
- Anschaffungskosten
- Einbaukosten
- Beratungs- und Dienstleistungskosten
- Materialkosten
- Sachleistungen
Die Zuwendung wird auf Antrag im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in
Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben in
diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur
Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der
Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme muss mindestens 100.000 Euro
betragen. Dies entspricht zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens
250.000 Euro.
Anträge können laufend eingereicht werden. Ein Antrag ist vollständig und unterschrieben
in elektronischer Form bei der L-Bank an efre@l-bank.de einzureichen.
Ansprechperson bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen:
Bereich Finanzhilfen
Frau Luisa Riffel
Telefon: 0721 150-3862
E-Mail: efre@l-bank.de
nein
Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Ressourcenverbrauch in den Unternehmen gesenkt und somit ein Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg und zur Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz geleistet werden. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BAden-Württemberg, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://efre-bw.de/Lde/Startseite/Aktuelles/Investitionsmassnahmen+zur+Ressourcenschonung?LISTPAGE=cbi:///cms/20589693
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind die 10 touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um folgende Organisationen:
Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.,
Eifel Tourismus GmbH,
Hunsrück-Touristik GmbH,
Lahntal Tourismus Verband e.V.,
Mosellandtouristik GmbH,
Naheland-Touristik GmbH,
Pfalz.Touristik e.V.,
Rheinhessen-Touristik GmbH,
Romantischer Rhein Tourismus GmbH und
Westerwald Touristik-Service e.V.
Gefördert werden:
-Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing,
- Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers,
- Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten,
- Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen.
Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können elektronisch per E-Mail an die Adresse tourismus(at)mwvlw.rlp.de unter dem Betreff „Antrag auf Projektförderung Entwicklungsprozess lokale Tourismusorganisation“ eingereicht werden.
nein
Das vorliegende Förderprogramm soll die lokalen Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz insbesondere bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigem Tourismusorganisationen (WTO) unterstützen und in die Lage versetzen, sich für die Zukunft auszurichten und besagten Prozess anzuschieben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- https://mwtek.rlp.de/themen/wirtschaftszweige/tourismus/tourismusstrukturen-foerderung
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.
Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:
- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,
- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie
- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.
Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.
Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Weitere Angaben zur Einreichung:
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.
ja
Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
