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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Förderfonds Kultur & Alter  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Teilnahme älterer, alter und hochaltriger Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der Kreativität durch Erhalt und Erwerb kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie zur Entwicklung der kulturellen Bildung älterer Menschen.

Beispiele

Das zu fördernde Projekt muss zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Öffnung neuer Zugänge in Kultureinrichtungen für ältere Menschen; Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren; Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteure der Altenkulturarbeit in der Kommune, der Region bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt für Gemeinden und Gemeindeverbände bei 12.500 EUR und für alle anderen Antragsteller bei 2.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist bis zum 21. September eines Jahres eine Projektskizze beim

Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)

Küppelstein 34

42857 Remscheid

Tel. (0 21 91) 79 42 94

Fax (0 21 91) 79 42 90

E-Mail: foerderfonds@ibk-kultur.de

Internet: ibk-kubia.de

einzureichen.

Nach positivem Bescheid sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 20. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Antragsteller muss eine angemessene Eigenleistung erbringen. Das zu fördernde Projekt muss zeitlich befristet sein. Die Bewilligungsbehörde kann den Antragsteller verpflichten, die Projektergebnisse und -erfahrungen auszuwerten und zu dokumentiere

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen; Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
  • https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/
 
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