Förderwegweiser
Sachsen
- Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen
- Pre-Seed und Seedphase
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.
Stille Beteiligung mit Wandeloption in Höhe von € 50.000 bis € 100.000
Lautzeit 7 Jahre
Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.
nein
Existenzgründer:innen in unterschiedlichen Phasen werden mit einer stillen Beteiligung für entstehende Kosten im Rahmen der Gründung mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/saxony-angel-venture-fund-savf/
Sachsen-Anhalt
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Existenzgründer:innen
- Freiberufler:innen
Investitionen für i. d. R. gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere:
- Errichtungsinvestitionen
- Umbaumaßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro) Laufzeit: max. 20 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen und Freiberufler:innen werden im Bereich der eigengenutzten Gebäude gefördert.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-bau-und-modernisierungsdarlehen
Sachsen-Anhalt Strukturwandelgebiet durch Kohleausstieg
- Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
- Gebietskörperschaften
- Anstalten
- Stiftungen
- Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)
- Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist Ansprechpartnerin für die Antragsstellung
nein
Im durch den Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet werden Co-Working-Spaces gefördert
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/digitale-daseinsvorsorge
Sachsen-Anhalt
30.06.2027
- natürliche Personen,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionen
Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen
nein
Es werden natürliche und juristische Personen unterstützt bei verschiedenen Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Kulturellen Erbe
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur
Sachsen-Anhalt
- Unternehmen
- Selbstständige
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)
Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen
ja
Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden untersützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich
Sachsen-Anhalt
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Richtlinie)
- Großunternehmen (Richtlinie Einzelprojektförderung)
- Studien und Beratungsleistungen
- Investitionen
- Planungsleistungen
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von KMU.
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von großen Unternehmen.
Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
nein
Unternehmen in Sachsen-Anhalt werden in Projekten der Ressourceneffizienz gefördert.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-ressourceneffizienz
Sachsen
31.12.2028
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Natürliche Personen
Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Investitionen in kulturelle Infrastruktur
- Altlastensanierung und Bodenschutz
- Investition in Sportstätten
- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
- Begleitung des demografischen Wandels
- Verbesserung der touristischen Infrastruktur
- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
nein
Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/clld-projekte-efre
Sachsen-Anhalt
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:
- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken
- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen
- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden
- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie
-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,
-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder
-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg
nein
Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat Tourismus, Standortmarketing
- https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung
Saarland
Das Beteiligungsangebot ist auf kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland ausgerichtet
Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:
- Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
Beteiligungsbetrag:
Bis zu 1.000.000 Euro, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritts- und Darlehensbelassung berücksichtigt werden.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im Servicebereich zu stellen. Eine kostenlose Vorabprüfung ist möglich unter 0681/3033-0 oder unter info@kbg-saar.de
nein
KMU im Saarland werden mit bis zu 1 mio. Euro für Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-zur-foerderung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen
Saarland
Existenzgründer:innen (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskund:innen und kleine und mittlere Unternehmen 1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: 30.000 Euro und Höchstbetrag: 100.000 Euro
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen
nein
Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen