Förderwegweiser
Bayern
30.06.2026
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.
Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
- Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden) in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal die bei der Bayerischen Forschungsstiftung jeweils aktuell geltenden Höchstbeträge
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten), ggf. in Höhe der vorhabensanteiligen Wertminderung
- In geringem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen)
- Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen
- Zusätzliche Gemeinkosten bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe der obenstehenden Kosten
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.
Schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung
Elektronisches Antragsformular für postalischen bzw. digitalen Versand oder Online-Antragsformular mit Nutzung eines ELSTER-Unternehmenskontos
Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Allgemeine Angaben (u. a. Gegenstand, Antragsteller, Beteiligte, Kurzbeschreibung, Beginn und Dauer)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens
ja
Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Forschungsstiftung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerischen Forschungsstiftung
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8185003182232?localize=false
Bayern
30.12.2025
Antragsberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen.
Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte), die für mindestens 5 Jahre eingerichtet werden sollen.
Aufgabenbereiche, in denen zusammengearbeitet werden soll, sind insbesondere:
a) Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen
b) Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur
Viel kommunale Aufgaben wie z.B. Abfallentsorgung, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, Tourismus-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Datenwesen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von 50.000 Euro gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen.
Eine erhöhte Zuwendung mit bis zu 90.000 Euro können Kooperationsprojekte in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm erhalten.
Der Antrag ist in einfacher Ausführung bei der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen.
nein
Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/000639362589?localize=false
Bayern
Antragsberechtigt ist die tragende Person des Vorhabens, genauere Informationen gibt es bezirksspezifisch unter dem Punkt "weiterführende Links" auf der unten angegebenen Website.
Die Bezirke unterstützen Maßnahmen, die von überörtlicher Bedeutung sind, auch finanziell mit Haushalts- oder Stiftungsmitteln.
Sie fördern damit die Bereiche:
- Regionale Kulturforschung und -pflege
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Musikpflege
- Festspiele
- Publikationen
und unterstützen Projekte, die dem kulturellen Wohl der jeweiligen Bezirkseinwohner dienen.
Persönliches Engagement im kulturellen Bereich kann mit Ehrungen ausgezeichnet werden.
Anträge sind an den jeweiligen Regierungsbezirk zu richten.
nein
Die Bezirke fördern regionale Kunst- und Kulturprojekte und verleihen Preise für Engagement im kulturellen Bereich.
- Zuwendungsgeber : jeweiliger Regierungsbezirk
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/279201951437?localize=false
Bayern
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
nein
Mit dem Förderprogramm werden neue Verkehrstechnologien und deren Umsetzung gefördert. Dadurch werden die Innovationen in der Praxis auf deren Tauglichkeit getestet.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium Wohnen, Bau und Verkehr
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/839528212589?localize=false
Bayern
30.12.2025
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Gegenstand der Förderung sind Projekte, die im Rahmen eines therapeutischen, rehabilitativen, präventiven oder gesundheitsfördernden kurörtlichen Gesamtkonzepts umgesetzt werden.
Gefördert werden insbesondere Studien und Untersuchungen
– zur Verbesserung der Evidenz von Vorsorgemaßnahmen und medizinischen Interventionen im Rahmen von Aufenthalten in hochprädikatisierten Kurorten, Heilbädern und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben oder
– zur Ausrichtung der hochprädikatisierten Kurorte, Heilbäder und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe auf häufige und relevante umwelt- und lebensstilbedingte chronische Krankheiten und Beschwerden und medizinische Zukunftsthemen inklusive zielgruppenspezifischer gesundheitsfördernder Angebote,
wenn sie mit einem der Forschungsfrage angemessenen Nachbeobachtungszeitraum qualitätsgesichert durchgeführt und evaluiert werden. Darüber hinaus werden insbesondere auch der Einsatz digitaler Technologie oder Infrastrukturmaßnahmen gefördert, soweit diese jeweils für die Durchführung des Projekts notwendig sind.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die primär touristisch oder wellnessorientiert sind.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Der Umfang der Zuwendung orientiert sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung beträgt
a) für zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben bis zu 70 %,
b) für zuwendungsfähige Investitionsausgaben bis zu 50 %,
höchstens jedoch insgesamt 500.000 Euro.
Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mit mindestens 100.000 Euro festgesetzt werden.
Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einzureichen.
Ergänzen: Vor Antragsstellung wird empfohlen, anhand der Checkliste zu überprüfen, ob wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt werden.
nein
Dadurch sollen die Akzeptanz der kurortmedizinischen Maßnahmen und die Gesundheit in der Bevölkerung gefördert, relevante und häufige Erkrankungen verhindert und der Gesundheitsstandort Bayern gleichermaßen gestärkt und zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/040632082746?localize=false
Bayern
30.12.2025
Zuwendungsempfänger können sein:
– kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
– Träger der Naturparke,
– Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
– Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke,
– Träger der Koordinierungsstellen
Gefördert werden unter anderem:
- Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten
- Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Naturparke als Vorbildlandschaften sowie ihrer Funktion für Arten- und Biotopvielfalt
- Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen bis zu 90 Prozent gewährt werden, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist. Im Ausnahmefall kann für Moorschutzmaßnahmen eine 100-Prozent-Förderung bewilligt werden.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
nein
Förderprogramm für den Erhalt von ökologisch wertvollen Lebensräumen in Bayern, um das Naturerbe für zukünftige Generationen zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Kreisverwaltungsbehörden
- https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/landschaftspflege_naturparkrichtlinien/index.htm
Bayern
30.12.2027
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen
Digitalisierung:IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung
IT-Sicherheit: IKT-Software, IKT-Hardware
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.
ja
Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
Bayern
Der Transformationsfonds Bayern finanziert Transformationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen, besonders diejenigen, die keinen eigenen Zugang zu den Kapitalmärkten haben, welche in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt sind und ihren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern (sog. Bayern-Bezug) aufweisen.
Darüber hinaus soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem im
Unternehmenskonzept beschriebenen „Transformationsvorhaben“ zugeordnet werden können.
- von 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment
- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen nach Fortschritt des Transformationsvorhabens.
Anträge sind an die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH zu richten.
nein
Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/eigenkapitalfinanzierung/transformationsfonds-bayern/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind bayerische
• kommunale Gebietskörperschaften,
• rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
• kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Gefördert werden folgende Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur Bayerns:
• Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr
• Ver- und Entsorgung einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
• Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten)
• Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
• Touristische Infrastruktur
• Wissenschaft, Technik, Kulturpflege
Soweit Investitionen bzw. Investitionsmaßnahmen in oder an Gebäuden mitfinanziert werden, sind die technischen Mindeststandards gemäß Merkblatt „Infrakredit Kommunal“ einzuhalten.
• Straßenausbau
• Teilerneuerung der Wasserversorgung
• Bau einer Kläranlage
Die Kommunen erhalten mit dem Infrakredit Kommunal einen langfristigen Direktkredit mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Antragsteller 150 Mio. EUR. Auf diesen Höchstbetrag sind Darlehenszusagen anzurechnen, die der Antragsteller im gleichen Kalenderjahr im IKK - Investitionskredit Kommunen der KfW (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten hat.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden.
nein
Mit dem Förderprogramm wird u.a. auch der Ausbau und Investitionen in die touristische Infrastruktur einer Region.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_kommunal/index.php
Bayern
• bayerische kommunale Gebietskörperschaften
• bayerische rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
• bayerische kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:
Die Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen.
- Umstellung auf energieeffiziente Stadtbeleuchtung
- Umstellung auf erneuerbare Energieträger
Die LfA vergünstigt den Zinssatz des „IKK - Investitionskredit Kommunen“ der KfW für die erste Zinsbindungsperiode.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 4 Mio. EUR. Zusätzlich gilt, dass ein Antragsteller pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal 150 Mio. EUR aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW
(einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten darf.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax
übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Zusätzlich ist ein Nachweis zur Bestätigung der Energieeffizienz unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars beizulegen.
nein
Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_energie/index.php