Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:
- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)
- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)
- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)
- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)
- maritime Ressourcen (MARITIME.value)
Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahren (Ausnahmen möglich)
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der zweiten Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm.html
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.
Förderfähige Kosten sind:
a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-
titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)
b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Beispiel:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Die Antragstellung erfolgt digital über das elektronische Antragsformular der BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html).
eingeschränkt
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bank, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:
- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen
- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können
- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus
- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette
Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben
- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.
nein
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/innovativer-schiffbau.html
bundesweit
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche
Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.
Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.
Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.
Beratungsleistung, Wissensvermittlung
Geschäftsstelle
Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus
Technische Universität Berlin
Hardenbergstr. 16-18
10623 Berlin
E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de
Tel.: +49 30 314 70095
nein
Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelstand Digital
- https://digitalzentrum-tourismus.de/
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind (bei gegebener Rechtsfähigkeit):
– KMU und freiberuflich Tätige
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise)
– kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein;
– gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
– soziale und gesundheitliche Einrichtungen
– Kultureinrichtungen
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Contracting-Orientierungsberatung
Die verschiedenen Arten der Energieberatung können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Eine erneute Förderung für denselben Antragsteller und Beratungsgegenstand ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer vorherigen Förderung möglich.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul können folgende Zuschüsse erhalten werden:
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 600
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:
- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 4.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab
Contracting-Orientierungsberatung:
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.500
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim BAFA über das Online-Portal zu stellen.
ja
Das Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und so Effizienzpotentiale optimal auszuschöpfen
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieberatung-nichtwohngebaeude-anlage-86727.html
bundesweit
30.06.2027
Partner können sein, sind aber nicht beschränkt auf:
- weitere kommunale Gebietskörperschaften
- IHKs, Handwerkskammern
- Vereine
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Gefördert werden der Aufbau regionaler Netzwerke, die Entwicklung thematischer regionaler Zukunftskonzepte und darauf aufbauender Umsetzungskonzepte (Inhalte der Entwicklungsphase) sowie deren Umsetzung im Rahmen einzelner Umsetzungsprojekte (Inhalte der Umsetzungsphase). Darüber hinaus wird die Beschäftigung und Weiterbildung von Projektmanagenden während der Entwicklungs- und Umsetzungsphase gefördert.
Förderung als Zuschuss
Förderfähig sind:
- in der Entwicklungsphase bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 240.000 je Verbund
- in der Umsetzungsphase bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 1,5 Millionen je Verbund. Wenn mindestens eine finanzschwache Kommune am Verbund beteiligt ist, kann der Eigenanteil um bis zu 10 Prozentpunkte abgesenkt werden
- für beide Phasen die Personalausgaben beziehungsweise -kosten für die Vollzeitbeschäftigung einer Projektmanagerin oder eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme EUR 80.000 brutto jährlich beträgt
Das BMWE veröffentlicht thematische Wettbewerbsaufrufe sowie eventuell ergänzende Bestimmungen zu den Unterlagen, Fristen und der Art der Einreichung. Die Wettbewerbsaufrufe sollen alle 2 Jahre erfolgen.
nein
Der Modellwettbewerb „Zukunft Region“ zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Wirtschaftskraft in den Regionen stehen in einem engen Zusammenhang.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zukunft-region-2.html
Thüringen
31.12.2025
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Handwerksbetriebe
- Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister u. v. m.
- Umbauten für barrierefreien Zugang (z. B. Rampen, Türverbreiterung, automatische Türsysteme)
- Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen (z. B. Leitsysteme, kontrastreiche Beschriftung)
- Barrierefreie Sanitäreinrichtungen
- Technische Lösungen für hör- oder sehbeeinträchtigte Menschen (z. B. induktive Höranlagen, visuelle Informationssysteme)
- Herstellung/Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit (z.B. Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude)
- Herstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum/Verkehrsraum (z.B. Wege, Plätze, auch barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege)
- Herstellung/Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (z.B. Internet- und Intranetseiten, Applikationen und sonstige Softwarelösungen)
- öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprache, Tastmodelle)
- Beschaffung oder/und den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit
Die Förderung wird den Zuwendungsempfängern im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent, im Falle von Gebietskörperschaften in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Zuwendung darf den Betrag von 110.000 Euro nicht übersteigen. Im Falle antragstellender natürlicher Personen darf die Zuwendung den Betrag von 11.000 Euro nicht übersteigen, sofern das Vorhaben keinen unternehmerischen Zwecken dient.
Die Förderanträge müssen auf amtlichem Formular vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Gesamtfinanzierungsplan sowie eine Beschreibung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Indikatoren sowie ggf. weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zielerreichbarkeit (z.B. Barrierefreiheitskonzept, Planungsunterlagen bei baulichen Vorhaben) beizulegen. Der zuständige kommunale Behindertenbeauftragte hat eine Stellungnahme (ggf. unter Einbeziehung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit beim TLMB) abzugeben.
ja
Das Förderprogramm unterstützt Investitionsvorhaben zur Herstellung bzw. Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit sowie zur Anpassung der Ausstattung an die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB); Landesfachstelle für Barrierefreiheit (LAFBA)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm
Schleswig-Holstein
31.06.2027
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes
Fördergebiete:
C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland
D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck
Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels (u.a. steigender Meeresspiegel, Zunahme von Sturmflutereignissen, Veränderungen der Küstenlinie, Verlust von Stränden) aufzuzeigen.
Im investiven Bereich:
Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
Im nicht-investiven Bereich:
Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen
Nicht-investiver Bereich:
− Promenaden,
− Seebrücken, sofern es sich um die Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Brückenbauwerke handelt,
− Kurparks,
− Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,
− bestehende Radfernwege und Themenrouten des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Routenanpassung, Beschilderung und Begleitinfrastruktur). Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Radwegeunterhaltungskonzeptes.
− unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Häuser des Gastes), ausgenommen Tourist-Informationen.
Investiver Bereich:
− kulturelle und Naturerlebnis-Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden.
− Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, sofern es sich um die nachfrageorientierte Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Anlagen handelt.
− Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistung
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 33 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 110 Millionen Euro. Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens 11 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 22 Millionen Euro. Die vorgenannten Höchstbeträge gelten pro Vorhaben.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10 Prozent ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.
Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.
idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin
nein
Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-errichtung-und-erweiterung-oeffentlicher-einrichtungen-des-tourismus/
Schleswig-Holstein
30.06.2029
Begünstigte der Zuwendung sind
- Gemeinden und Kreise
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)
- Integrierte regionale Entwicklungskonzepte
- Regionalmanagement
- Regionalbudget
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-regionale-kooperationen-1/
Saarland
Anträge können kleine* und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen stellen.
Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Genau wie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen zählen diese zu den Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
* gemäß KU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmitelfinanzierungen
Beteiligungsbetrag:
Maximal € 50 000,00
Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00, wobei die anfängliche Förderung auf € 75.000,00 begrenzt ist.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen.
nein
Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit max. 50.000 Euro im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals unterstützt
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, NextGeneration EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/unser-leistungsangebot3