Förderwegweiser
Berlin
Voraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in einem Berliner KMU mit einer Wochen-
arbeitszeit von mindestens 35 Stunden und einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.
Förderfähig ist die Einstellung einer Person mit folgenen Voraussetzungen:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe der Vergütung und der Dauer des Arbeitsvertrages.
Die Antragsstellung muss vor der Einstellung erfolgen und wird postalisch bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.
nein
Durch den Landeszuschuss KMU setzt das Land Berlin finanzielle Anreize für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten sowie von geringfügig Beschäftigten bei Berliner KMU.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- www.landeszuschuss-kmu.de
Berlin
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:
- Hotel/Gastronomie/Tourismus
- Baugewerbe
- Schutz und Sicherheit
- Gesundheit
- Dienstleistungen
Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.
Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.
• 1:1-Kontakt
• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule
• Weiterentwicklung von Fähigkeiten
• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag
Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.
nein
Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/landesprogramm-mentoring/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin
Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, Gleichstellung und Life-Balance
Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch unter 030 28 88 37 51.
nein
Das Förderprogramm bietet kostengünstige Beratungen und Coachings im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 an, um die Lücke zwischen großen Unternehmen und KMU zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Europäischer Sozialfonds
- Ansprechpartner (Projektträger) : Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- https://www.goldnetz-berlin.org/coaching-4-0.htm
Berlin
31.07.2029
• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe
• Berliner Auszubildende
Für Unternehmen:
• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen
• Prüfungsvorbereitung
• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)
• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Für Auszubildende:
• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen
Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.
eingeschränkt
Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
- www.hwk-berlin.de/fbb
Sachsen
Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:
• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen
• gemeinnützigen Organisationen
• anerkannten Religionsgemeinschaften
• Verbandskörperschaften
• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.
Stadtgrün
• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
• bodengebundene Fassadenbegrünung
• extensive Dachbegrünung
• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg
• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
• passiver Lärmschutz
Radonreduzierung
Stadtgrün:
• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben
• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein
• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert
• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
Lärmminderung:
• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen
Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
nein
Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/en/stadtgr%C3%BCn-l%C3%A4rm-radon-2023-teil-a-efre-f%C3%B6rderung
Schleswig-Holstein
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
• Investitionen von Gewerbebetrieben
• Umweltschutzbeihilfen
• Vorhaben der Errichtung und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben in der
Tourismuswirtschaft
• Vorhaben der Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in der
Tourismuswirtschaft
• Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
• Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
• Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren
Quellen
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.
Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):
KU
• C- und D-Gebiet: max. 20 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
MU
• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
maximal EUR 100.000 je Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.
Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.
Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
eingeschränkt
Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/infoseite/faq-landesprogramm-wirtschaft-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
Berlin Brandenburg
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören u.a. Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.
Stille Beteiligung ab 50.000 Euro.
Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.
Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.
Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:
• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen
• zur Anpassung von Warenbeständen
Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.
Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.
eingeschränkt
Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Berlin
Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.
Coaching von maximal 30 Stunden zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung.
• Produktentwicklung
• Identifizierung des Kundenkreises
• Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
• begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment.
nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching-vor-der-gruendung/
Berlin
Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
Außerdem antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat.
Beratungsangebot
• Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
• Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
Elektrisch betriebene Fahrzeuge
• Neufahrzeuge
• Jahreswagen
• Leasingfahrzeuge
• motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec
Ladeinfrastruktur/Netzanschluss
• öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
• nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
• anteilige Förderung des Netzanschlusses
Beratungsangebot
• 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
• Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR
Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi
• max. 15.000 EUR
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
• 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)
• 500 EUR
Ladeinfrastruktur / Netzanschluss
• 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
• 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)
Betriebliches Mobilitätsmanagement
• 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)
Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.
Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.
eingeschränkt
Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/wirtschaftsnahe-elektromobilitaet.html