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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
SAB Sachsenkredit "Universal"  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU, freie Berufe, Existenzgründer:innen und große Unternehmen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

- Angehörige der Freien Berufe

- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. 

Beispiele

Investitionsdarlehen

- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz

- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte

- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung

- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist

- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:

-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)

-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung

-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

 

Betriebsmitteldarlehen

- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:

- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes

- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionsdarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben

 

Betriebsmitteldarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben

 

Ab sofort wird der Basis-Tilgungszuschuss auf sechs Prozent der Darlehenssumme festgesetzt. Zusätzlich können Förderkunden durch Bonuszuschläge von jeweils zwei Prozent für bestimmte Vorhaben den Zuschuss auf bis zu zehn Prozent erhöhen. Förderfähig sind dabei unter anderem Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Neuansiedlungen, Investitionen im ländlichen Raum sowie Maßnahmen, die einen Beitrag zu Nachhaltigkeit oder Digitalisierung leisten.

 

Inanspruchnahme Darlehenshöchstbetrag je Endkreditnehmer:in maximal einmal pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.

Weitere Informationen  
INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027  

Durch das Programm werden grenzübergreifende Kooperationen von Partnern aus Bayern und Österreich gefördert. Dadurch soll die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Grenzraum ermöglicht und ein Beitrag zur Schaffung eines gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraumes geleistet werden.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten.

 

Programmregionen Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet

 

Programmregionen Bayern: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Zukunftsfähige Wirtschaft

- Resiliente Umwelt

- Nachhaltiger Tourismus

- Integrierte Regionalentwicklung

- Grenzüberschreitende Governance

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

 

Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:

- Großprojekte (förderfähige Gesamtkosten > 35.000 €)

- Mittelprojekte (förderfähige Gesamtkosten von 35.000 € bis 100.000 €)

- Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten bis 35.000 €)

- People2People-Projekte (förderfähige Gesamtkosten bis 5.000 €)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Für die unterschiedlichen Projektgrößen greifen unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die über den unten angegebenen Link ("Für Antragstellende" > "Einreichung Projektskizze") eingesehen werden können.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein spezielles Förderprogramm für den bayrisch-österreichischen Grenzraum, in dem Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt und daher als eigene Prioritätsachse anerkannt wird. Die grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen (siehe untenstehender Link, "Programm" > "Prioritäten und Spezifische Ziele").

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (mit Beschluss der Europäischen Kommission)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
  • https://www.interreg-bayaut.net/
 
IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich. Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert. Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.

Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
EFRE-Mikrodarlehen  

Durch das EFRE-Mikrodarlehen werden Finanzierungsbedarfe und Gründungsvorhaben bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität im Land Bremen unterstützt.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.

 

Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.

 

Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.

 

Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können

- Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,

- Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Mikrodarlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.

 

Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.

 

Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.

Weitere Informationen  
IBB MikroCrowd  

Die IBB unterstützt Existenzgründungen und KMU in Berlin mit Mikrokrediten und Crowdfunding in Berlin.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),

- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,

- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,

die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:

 

- Existenzgründungen und -festigungen

- Erweiterungen

- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.

 

Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.

 

Achtung:

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite für Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.

Weitere Informationen  
VC-Fonds Schleswig-Holstein  

Die MBG Schleswig-Holstein hat mit dem VC-Fonds (Venture-Capital – zu dt. „Wagniskapital“) einen für den Mittelstand in Schleswig-Holstein interessanten Fonds aufgelegt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- etablierte Unternehmen

- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen

- technologieorientierte Unternehmen

Was wird gefördert?

Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen. Die Form der Beteiligung kann erfolgen als:

- Offene Beteiligungen

- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Art und Höhe der Zuwendung

Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals

Laufzeit: 7 Jahre

oder

Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Bewerbungsverfahren

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist zu kontaktieren über info@mbg-sh.de.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.

Weitere Informationen  
Venture Capital Fonds  

Das Förderprogramm fördert Unternehmen in Berlin, welche aus unterschiedlichen Technologiebranchen stammen und ein großes Wachstumspotenzial aufweisen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Für Unternehmen, die folgende Investmentkriterien erfüllen:

- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle

- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial

- in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies oder Information and Communication Technologies (ICT)

- Unternehmen, die Alleinstellungsmerkmale oder einen mehrjährigen Entwicklungsvorsprung aufweisen

- Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz

- Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden; Wachstumsfinanzierungen erfolgen nur bei Folgerunden

- gute mittelfristige Exit-Möglichkeit

 

Das Unternehmen sollte sich mehrheitlich im Besitz der aktiv tätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlin haben, die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden.

Was wird gefördert?

Minderheitenbeteiligungen am Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

- Erstinvestments: typischerweise bis 1 Mio. EUR

- Bei deutlich höherem Kapitalbedarf sind größere Erstinvestments möglich.

- In Folgerunden kann mit bestehenden und/oder neuen Investoren je nach Kapitalbedarf das Engagement auf bis zu 4 Mio. EUR Gesamtinvestment erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Nehmen Sie direkt mit der IBB Ventures Kontakt auf. Grundlage für ein erstes Gespräch ist eine Kurzbeschreibung bzw. eine Präsentation. Strikte Vertraulichkeit wird Ihnen zugesichert.

 

Die Gewährung einer Beteiligung durch den "VC Fonds" steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie die "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den "VC Fonds" investiert die IBB Ventures Beteiligungskapital (Venture Capital) in Berliner Wachstumsunternehmen verschiedener Technologiebranchen, bzw. der Kreativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis

Weitere Informationen  
KMU-Fonds Gründung & Wachstum  

Die Investitionsbank Berlin unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) KMU bei der Finanzierung Ihrer Investitionsvorhaben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,

freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:

- Existenzgründungen und -festigungen

- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-

- Neuansiedlungen

- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei

- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen

- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen

- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:

 

- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),

- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).

Bewerbungsverfahren

Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden.

Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.

 

Achtung:

Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.

Weitere Informationen  
Universalkredit (UK5 und UK7)  

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und von Angehörigen der freien Berufe.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:

• Investitionen

• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen

• Waren

• Betriebsmittel

• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Die Finanzierung von Vorhaben, die eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ oder dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten, ist nur im beihilfefreien UK7 möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.

Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.

 

Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.

Bewerbungsverfahren

Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Universal  

Finanzierungsmittel für wachsende Unternehmen (Große Unternehmen und KMU) zu günstigen und risikogerechten Konditionen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2032

Für wen?

Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können nur ab einem Fördervolumen von € 3,0 Mio. gefördert werden.

Was wird gefördert?

Betriebsübernahmen und Erweiterungen:

- Betriebsübernahmen in Hamburg, unabhängig von der Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens,

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von sog. Asset Deals.

Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

 

Wachstumsfinanzierung und Investitionen:

Gefördert werden Wachstumsfinanzierungen und Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B:

- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen

- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung für das Unternehmen; keine Wohngebäude).

 

Betriebsmittel:

Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln, inklusive laufender Kosten (Miete, Gehälter) und Warenlager sowie die Vorfinanzierung von Betriebsmitteln für konkret vorliegende Aufträge, deren Finanzierung dem Ausgleich eines vorübergehenden oder wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes oder der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten dient (in Anlehnung an die vorhandene Vorhabensbeschreibung).

Art und Höhe der Zuwendung

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.

 

Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal € 10 Mio. pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von € 3 Mio.

 

Optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung für den Ausfall des Unternehmens in Höhe von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Wird eine Haftungsfreistellung gewählt, beträgt die maximale Haftungsfreistellung je Risikoverbund € 5 Mio., die revolvierend ausgenutzt werden kann.

 

Die Finanzierungslaufzeit kann 5, 7, 8 oder 10 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.

Weitere Informationen  
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