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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Frühphasenfinanzierung  

Mit der Frühphasenfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung technologieorientierter kleiner Unternehmen (KU) im Land Brandenburg in der Gründungs- und Frühphase mittels offener Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

 

Beteiligungsart:

- In Abhängigkeit von Innovationsgehalt und Region Gesamtfinanzierungsbetrag max. 1,5 Mio. EUR

- kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KU sollen zur Stärkung von Innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank  

Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 Euro.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Unternehmen in Brandenburg

Was wird gefördert?

Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Kredit bis 400.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Unternehmer können ihren Antrag direkt elektronisch an die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH senden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaft, bei welcher das Vorhaben durch die Bürgschaftsbank und nicht die Hausbank geprüft wird.

Weitere Informationen  
Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen  

Das Land gewährt Zuschüsse zur Förderung der Wanderorganisationen und der Rettungsdienstorganisationen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),

Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),

Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.

Was wird gefördert?

- Förderung der Wanderorganisationen,

- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,

- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,

soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt bei Vorhaben der Wanderverbände und des Jugendherbergswerks höchstens 50 v.H., bei Vorhaben von Rettungsdienstorganisationen höchstens 75 v.H. der als notwendig anerkannten Aufwendungen.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe (Referat 14).

 

Förderanträge sind bis zum 1. März des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt u.a. die Wanderverbände bei deren Tätigkeiten finanziell mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)  

Derzeit liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung sowie der Stärkung von Klimaresilienz. Seit dem Programmjahr 2024 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.

Was wird gefördert?

Da eine Vielzahl an Projekten Beiträge zur integrierten Strukturentwicklung leisten können, ist das Förderspektrum im ELR sehr breit.

 

- Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut. Damit wird die vorhandene Bausubstanz klimaschonend weitergenutzt – und zugleich ein Beitrag zur Netto-Null geleistet. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein unverzichtbarer Beitrag zum Klimaschutz. Spezielle Maßnahmen im Spektrum der Wohnumfeldmaßnahmen, die zur Klimaresilienz der Gemeinden beitragen, können seit dem Programmjahr 2024 als Modellprojekt gefördert werden. Wenn in Dörfern zum Beispiel Elemente der sogenannten „Schwammstadt“ realisiert werden, wirkt sich dies positiv auf das Mikroklima aus. Im Falle von Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen) werden die negativen Folgen abgemildert. Solche kommunalen Modellprojekte werden mit bis zu 50% gefördert.

- Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden z.B. für Bäckereien größere Backstuben oder Anbauten für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung sowie die Möglichkeit den Alltag mit kurzen Wegen zu leben, ist ein breites Angebot vor Ort wichtig. Kurze Wege ermöglichen zudem auch einen klimafreundlichen Alltag, da sich der Bedarf an motorisiertem Individualverkehr deutlich reduziert.

- Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Attraktive, gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das gute Miteinander im Dorf.

- Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch die Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Alle Maßnahmen tragen durch eine Stärkung der kleinen und mittelständischen Betriebe zu einer wirtschaftlichen Stärkung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg bei.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.

Bewerbungsverfahren

Da die Anträge über die Gemeinden, in denen die Maßnahme umgesetzt wird, eingereicht werden müssen, findet hier bereits eine erste Bewertung statt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Weitere Informationen  
Energiefinanzierung  

Die L-Bank fördert mit dem Programm Energiefinanzierung Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie. Außerdem werden Maßnahmen zur besseren Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung gefördert wie Lastmanagement bei den Endverbrauchern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

- Natürliche Personen

- Gemeinnützige Antragsteller

- Juristische Personen

- rechtsfähige Personengesellschaften

- Anstalten des öffentlichen Rechts

- Stiftungen des öffentlichen Rechts

- Körperschaften des öffentlichen Rechts

- Kommunale Zweckverbände

- Unternehmen

 

Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Investitionsvorhaben finanziert die

L-Bank Kosten für:

- Technische Anlagen

- Planung und Projektierung

- Installation

- Notwendige Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, gegebenenfalls auch als

singuläre Maßnahme

- Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen

- Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen

- Immaterielle Investitionen

Beispiele

Gefördert werden u.a.

- Photovoltaik-Anlagen

- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen

- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis fester Biomasse

- Anlagen zur Erzeugung von Biogas

- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis von Biogas

- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

- Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

- Geothermische Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- 25.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- in der Regel 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner

Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über

ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zum Ausbau der Nutzung und Speicherung von Strom und Energie aus erneuerbaren Energien bietet die L-Bank finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm an.

Weitere Informationen  
Kombi-Darlehen Mittelstand  

Förderung von Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Anträge stellen können

- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft,

Europäische Gesellschaft)

- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)

- Stiftungen

- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesellschafterin)

 

Gefördert werden auch die gemeinnützigen Organisationen in diesen Rechtsformen (zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen, Verbände).

Was wird gefördert?

Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das

Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:

- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)

- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)

- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)

Beispiele

- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb

- Umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden

- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)

- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

- Heizungsoptimierung

- Energetische Erstberatung (bei Vorhaben der Sozialwirtschaft)

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 5 Millionen Euro

Die Höchstgrenzen für die Kumulierung von Fördermitteln der Bundesförderung sind zu beachten.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe stärken nicht nur den Klimaschutz, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert daher das Land alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien, die für sozialwirtschaftliche Zwecke genutzt werden in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen  
Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank  

50% Bürgschaft für Darlehen aus anderen Förderprogrammen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die

Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus

folgenden Förderprogrammen an:

- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)

- Investitionsfinanzierung

- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)

- Innovationsfinanzierung 4.0

- Energiefinanzierung

- ELR-Kombi-Darlehen

- Liquiditätskredit

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und

Wettbewerb

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und

Verbraucherschutz

- Tourismusfinanzierung Plus

Art und Höhe der Zuwendung

Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.

Weitere Informationen  
Allgemeine Bürgschaften  

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite, die zwischengeschaltete Institute an mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg vergeben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Investitionsfinanzierungen:

- Gründung

- Erweiterung

- Modernisierung

- Wachstum

- Standortverlagerung

- Digitalisierung

- Transformation

 

Finanzierung von Betriebsübernahmen:

- Kredite für Nachfolgeregelungen

- Gesellschafterwechsel

- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf

- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)

 

Betriebsmittelfinanzierung:

- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen

- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW  

Eigenkapitalstärkung für Start-ups und Mittelständler mit innovativem Geschäftsmodell durch anteilige Refinanzierung und Haftungsfreistellung für Beteiligungsgebende

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Start-up oder hat als mittelständisches Unternehmen einen Gruppenumsatz von maximal

75 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

- innovative (z.B. ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodelle

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungssumme pro Unternehmen: 400.000 bis 7,5 Millionen Euro, vorzugsweise über mehrere

Finanzierungsrunden.

Bewerbungsverfahren

Sprechen Sie Ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an. Diese sind Ihre Ansprechpersonen und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung mit Ihnen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Mittel der L-Bank wird das Eigenkapital der Unternehmen für weiteres Wachstum gesteigert.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)  

Mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) können Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)

- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)

- Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unternehmerisch tätig sind

- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer 1, Gesellschafterin)

Was wird gefördert?

- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)

- Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)

- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)

- Rationalisierung, Modernisierung

- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette

- Erwerb von Unternehmen

- Betriebsmittelfinanzierung (auch unabhängig von Investitionen)

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg

liegen.

Beispiele

- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten

- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung und so weiter)

- Betriebsfahrzeuge / Nutzfahrzeuge

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und

Beteiligungen.

- Betriebsmittel und Warenlager

- Immaterielle Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um einen Anreiz für nachhaltiges und klimafreundliches Wirtschaften im breiten Mittelstand zu setzen, erhalten Unternehmen, die schrittweise eine Strategie zur Erreichung ihrer Klimaneutralität entwickeln oder schon entwickelt haben, eine zusätzliche Zinsverbilligung aus Mitteln der L-Bank, den so genannten Nachhaltigkeitsbonus. Aktuell (Stand August 2024) hat die Landesregierung zusätzliche Mittel für unwettergeschädigte Unternehmen bereitgestellt. Sie erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung für ihre GuW-Darlehen.

Weitere Informationen  
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