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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) unterstützt mit dem Umweltinnovationsprogramm Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- sonstige juristische Personen des privaten Rechts

- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:

 

- Abwasserbehandlung

- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung

- Circular Economy

- Bodenschutz

- Luftreinhaltung und Klimaschutz

- Minderung von Lärm und Erschütterungen

- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz

 

Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.

Beispiele

Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

 

Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.

 

Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

 

Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.

Weitere Informationen  
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.International GmbH
 
Blaues Band Deutschland - Auen  

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMV) und Bundesumweltministerium (BMUKN).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.

Beispiele

- Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)

- Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze

- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse

- Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)

- Extensivierung der Auennutzung

- Förderung standortgerechter Nutzungen

- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen

- Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)

- Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen)

- Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen

- Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Vorhaben sollen nach spätestens zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen sein.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe ist dem BfN ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.

Weitere Informationen  
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den effektiven und technologieneutralen Ausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, um flächendeckende, zukunftsfähige und konvergente Gigabitnetze zu realisieren, die auch den künftigen Anforderungen gerecht werden. Es betont die Bedeutung einer starken digitalen Infrastruktur für verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften, in denen die Projektgebiete liegen, darunter Gemeinden, Stadtstaaten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Körperschaften.

Was wird gefördert?

- Wirtschaftlichkeitslückenförderung für privatwirtschaftliche Betreiber, um die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen und den Kosten des Netzaufbaus und -betriebs zu schließen.

 

- Betreibermodell, bei dem Kosten für die Ausstattung und Installation von Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber gefördert werden.

 

- Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung und Durchführung der geförderten Maßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 70 Prozent erhöht werden, abhängig von der Wirtschaftskraft der Region.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge müssen in Verbindung mit einem Markterkundungsverfahren und nachfolgendem Auswahlverfahren eingereicht werden, um den Bedarf und die Förderwürdigkeit zu bestimmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt den Ausbau von Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten, um eine gleichmäßige und fortschrittliche digitale Infrastruktur in Deutschland zu gewährleisten. Es setzt auf eine umfassende Unterstützung und Koordination mit privatwirtschaftlichen Maßnahmen, um effiziente und nachhaltige Lösungen zu fördern.

Weitere Informationen  
Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe  

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.

Was wird gefördert?

- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen

 

Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

Beispiele

1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)

2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in

- Kälte- und Wärmeschutzisolierung

- Begrünung

- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)

- Barrierefreiheit

- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)

- Maßnahmen der Wasserersparnis

3. Ausgaben für Planungsleistungen,

4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.

- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition

- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

 

Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.

Weitere Informationen  
Gaststättensonderprogramm  

Die Gastronomie prägt das gesellschaftliche Leben und die kulturelle Identität im ländlichen Raum. Um ihre Zukunft zu sichern und regionale Strukturen zu stärken, unterstützt das Hessische Heimatministerium kleine Betriebe mit einem Sonderprogramm für notwendige Investitionen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken.

Beispiele

Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.

Art und Höhe der Zuwendung

- Mindestinvestition von 15.000 €

- Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss

- bei Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro Zuschuss ist bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 LHO zu beachten. Das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der gemeinsame Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen ist zu beachten.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal mit den bereitgestellten Formularen bei der WIBank gestellt werden (www.lawileportal-hessen.de).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Hessische Heimatministerium die Gastronomie im ländlichen Raum.

Weitere Informationen  
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.

 

 

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

 

- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und

-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland

 

- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume zu stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels zu dienen.

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt

- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
KfW Award Gründen  

Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe innovative junge Unternehmen mit dem KfW Award Gründen aus.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.

Was wird gefördert?

Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.

(Stand Juni 2025)

Bewerbungsverfahren

Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.

Weitere Informationen  
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume  

Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Mikroförderprogramm möchte die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen wollen (eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen, Kirchen u.a.). Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Was wird gefördert?

Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder getan wird. Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden, die dabei anfallen. Personalkosten werden jedoch nicht gefördert.

Beispiele

- Investitionen in die digitale Verwaltung

- Investitionen in die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Kommunikation z.B. in lokaler Zeitung oder für eine Broschüre

- Investitionen in das Know-how, Freiwilligenmanagement

- Weiterbildungen oder finanzielle Unterstützung für einen Ausflug

Art und Höhe der Zuwendung

Sie können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts. Mit dem Mikroförderprogramm werden in der Regel keine Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben über 10.000 Euro liegen.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der DSEE. Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung der notwendigen Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag). Die Organisationsprüfung kann dann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, den Förderantrag über das Förderportal einzureichen.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, wird darum gebeten, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Idealerweise sollte der Projektantrag mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Mikroförderprogramm dient der Gewinnung von Ehrenamt, der Bindung von Engagement und der Stärkung der Zivilgesellschaft und soll strukturschwache und ländliche Räume unterstützen.

Weitere Informationen  
Kongressfonds für nachhaltiges Tagen  

Das Programm unterstützt die Tagungs- und Kongresswirtschaft in Berlin bei der Durchführung nachhaltiger, digitaler und dezentraler Veranstaltungen, um Berlins Profil als führende Kongressmetropole zu stärken und die Digitalisierung sowie Nachhaltigkeit im Veranstaltungsbereich zu fördern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften

- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)

- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

- Veranstalterinnen und Veranstalter der durchzuführenden Veranstaltung

Was wird gefördert?

Veranstaltungen in Berlin,

die bis zum 31.12.2025 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),

die ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand ökologisch und nachhaltig wirtschaftlich durchgeführt werden können und

die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).

 

Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Basisförderung: 25 Euro pro Präsenzteilnehmenden pro Veranstaltungstag.

Ergänzende Förderung: Zusätzlich 10 Euro pro Präsenzteilnehmenden pro Veranstaltungstag für hybride und dezentrale Veranstaltungen.

Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 99.950 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind elektronisch über das Portal der IBB zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ fördert Veranstaltungen, die Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Veranstaltungsformate in Berlin vorantreiben und damit zur Stärkung der Stadt als führende Kongress- und Tagungsmetropole beitragen.

Weitere Informationen  
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