Förderwegweiser
Berlin
Unternehmen (Start-ups und KMU, inkl. Sozialunternehmen), die insbesondere
- seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ihren Sitz in Berlin haben oder die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig sind,
- ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind,
- ein innovatives (z.B. ökologisches, digitales oder soziales) und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben
- über marktgängige Produkte/ Services verfügen und den Break-even erreicht haben oder realistischer weise innerhalb von 18 Monaten erreichen werden
- einen Exit innerhalb von fünf Jahren als realistisch möglich erscheinen lassen
Die Programmmittel werden als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung zur Verfügung gestellt für:
- Investitionen (inklusive Akquisitionen)
- laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich angemessener Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)
- Beteiligungshöhe von 350 TEUR bis max. 2,0 Mio. EUR durch die IBB Capital zuzüglich einer Beteiligung durch den privaten Co-Investor. Prozentual beläuft sich der IBB Capital-Anteil auf 51% bis 70% an dieser gemeinsamen BIG-Finanzierung
- Möglich sind offene Beteiligungen (bevorzugt) oder alternativ kurzfristige Wandeldarlehen i.d.R. als Brückenfinanzierung mit Laufzeit von grundsätzlich nicht mehr als 12 Monaten
- Der Intermediär tritt im Außenverhältnis als alleiniger Risikokapitalgeber auf. Im Innenverhältnis wird der auf die IBB Capital entfallende Anteil von 51% bis 70% durch diese übernommen
Die Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich über die privaten Risikokapitalgeber. Die Liste der akkreditierten VC Gesellschaften, Business Angels und Family Offices finden Sie hier.
nein
Zur Förderung Förderung zukunftsfähiger KMU und Start-Ups werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlininnogrowth-(big-programm).html
Berlin
- Basisberatung über Angebote im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutz und zur Identifizierung passender Unterstützungs- und Förderangebote
- Detailberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Identifizierung von Potentialen in den Bereichen Ressourcen- und Energieeffizienz und Klimaschutz sowie zur Abschätzung der Machbarkeit konkreter Maßnahmen
- Individuelle Unternehmensworkshops für KMU u.a. zu den Themen Kommunikation Treibhausgasbilanzierung und Kreislaufwirtschaft
- Austausch und Vernetzung mit gleichgesinnten Unternehmen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Runden Tischen und Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken
kostenfreie Unterstützungsleistungen; wie beispielsweise Beratungen
Ansprechpartner ist die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK).
nein
Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, Energiekrisen und Ressourcenknappheit herrscht großer Handlungsbedarf, bestehende Wirtschaftspraktiken umzugestalten. Neben der Notwendigkeit zur ökologischen Transformation können durch die Steigerung der Energieeffizienz, der Schließung von Ressourcenkreisläufen sowie der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen langfristig Wettbewerbsvorteile entstehen und ökonomische Potentiale gehoben werden.
- Zuwendungsgeber : Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)
- https://www.berlin.de/service-energieeffizienz-kreislaufwirtschaft/
Berlin
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung
• Bürgschaftshöchstbetrag: Max. 2,0 Mio. €
• Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,5 % auf den Kreditbetrag
• Bürgschaftsquote: Bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Laufzeiten: Bis zu 8 Jahren für Betriebsmittel, bis zu 15 Jahren für Investitionen, bis zu 23 Jahren für Investitionen in Immobilien
• Bürgschaftsprovision: 1,75 % p. a. auf den valutierenden Kreditbetrag
Bewerbungen können über das Antragsformular unter Service & Downloads eingereicht werden, oder Sie wenden sich mit Ihrem Finanzierungswunsch direkt an die Berater:innen für mittelständische Unternehmen der BBB. Als dritte Option können Sie Ihre Anfrage für Ihr Finanzierungsvorhaben kostenfrei und unverbindlich online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
eingeschränkt
Die Bürgschaftsbank Berlin übernimmt die Absicherung für Ihre Finanzierung, sofern Ihr Vorhaben nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg verspricht.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbbclassic/
Berlin
Das Bürgschaftsprogramm "BBBwelcome" richtet sich an Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, kleine und mittlere Unternehmen, bei denen geflüchtete Personen oder Nicht-EU-Angehörige die Hauptgesellschafter sind, wobei sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befinden muss.
• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.
• Gründungen/Start-ups
• Geschäftsübernahmen
• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen
• Expansionen in neue Märkte
• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
eingeschränkt
Ziel des Bürgschaftsprogrammes ist ein erleichterter Zugang zu Finanzierungen für unternehmerische Vorhaben von Geflüchteten sowie Nicht-EU-Angehörigen und damit die Förderung der Integration von Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfältigkeit der Berliner Wirtschaft sowie zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit eines integrativen Wirtschaftsstandortes.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbb-welcome/
Berlin
Gründerinnen und Gründer sowie existierende Franchiseunternehmer.
Existenzgründungen als auch Wachstumsmaßnahmen von Franchisenehmern
• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
ja
Förderung von Franchiseunternehmen durch die Bürgschaftsbank Berlin.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin; Deutscher Franchiseverband (DFV)
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/franchise-unternehmen/
Brandenburg
30.12.2027
Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.
• Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.
• Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.
• Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.
• Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten
• 88,3 Mio. Euro verfügbare Mittel für die Förderperiode 2021–2027
Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.
eingeschränkt
Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
- https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
Brandenburg
31.12.2028
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften in Brandenburg.
• Entwicklungsprojekte: Vorbereitung und inhaltliche Konzipierung von Modellprojekten oder Fördermaßnahmen im Rahmen zentralverwalteter EU-Programme.
• Modellprojekte: Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze, einschließlich transnationaler Maßnahmen.
Thematische Schwerpunkte:
• Arbeitsmarktintegration
• Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
• Stärkung des ländlichen Raums
• Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen
• Fach- und Arbeitskräftesicherung
• pauschalierte und direkte Personal- und Sachausgaben
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Entwicklungsprojekte:
• max. Förderhöhe 50.000 Euro (Mindestförderhöhe 10.000 Euro)
• max. Laufzeit: 6 Monate
Modellprojekte:
• max. Förderhöhe 300.000 Euro
• max. Laufzeit: 24 Monate
Anträge sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Für Modellprojekte werden spezifische Aufrufe veröffentlicht.
nein
Das Förderprogramm „Soziale Innovationen“ bietet umfangreiche Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Lösung regionaler Herausforderungen. Es fördert die nachhaltige Verbesserung der Arbeitspolitik und sozialen Struktur in Brandenburg durch finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Modellprojekten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/soziale-innovationen-2023/
Brandenburg
31.12.2027
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Städte und Gemeinden
- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
- kommunale und nichtwirtschaftliche Träger*innen von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer:
- Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben
Allgemein:
Es erfolgt eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Direkte Ausgaben
- Indirekte Ausgaben in Höhe von 3% der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
- Zuschusshöhe: maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 20.000 EUR und höchstens 200.000 EUR (Handlungskonzepte) bzw. 2 Mio. EUR (bauliche und technische Maßnahmen)
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Direkte Ausgaben
- Indirekte Ausgaben in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Zuschusshöhe:
- max. 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht kommunaler Träger
- max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben kommunaler Träger
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 40.000 EUR (Strategien und Handlungskonzepte) bzw. mindestens 200.000 EUR (Umsetzung von Konzepten)
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
- Zuschusshöhe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 2.500 EUR und höchstens 100.000 EUR
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
eingeschränkt
Das Förderprogramm bietet umfangreiche Unterstützung für Projekte, die die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen und denkmalgeschützte Grünflächen für zukünftige Generationen erhalten und anpassen. Es verbindet kulturelle Erhaltung mit modernen Ansätzen zur Klimaanpassung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/
Brandenburg
Das Programm ist bis auf Weiteres gültig, ohne spezifische Befristung.
- rechtlich selbstständige Unternehmen
- Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur, wie z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private und kirchliche Träger sozialer Einrichtungen
- Hausbanken für die Refinanzierung der oben genannten Unternehmen und Träger
- Investitionen in allgemeine Verwaltung,
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
- Erschließung und Standortentwicklung,
- Ver- und Entsorgung,
- Kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr,
- Soziale Infrastruktur (z.B. Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen),
- Energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierungsart: Individuell anpassbare Darlehensbedingungen (Annuitätendarlehen oder Ratendarlehen).
Zinsen werden kundenindividuell unter Berücksichtigung der Bonität und der Sicherheiten festgelegt.
Interessenten können sich direkt an die Förderberaterinnen und Förderberater der ILB wenden, um weitere Informationen zu erhalten und den Antragsprozess zu initiieren.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Infrastruktur- und Sozialfinanzierung“ unterstützt vielfältige Investitionen in die Infrastruktur Brandenburgs, um eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt von kommunaler und sozialer Infrastruktur zu gewährleisten. Es bietet flexible Finanzierungslösungen, die auf die Bedürfnisse der Fördernehmer zugeschnitten sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), zusätzlich unterstützt durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und die KfW Bankengruppe.
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/infrastruktur-und-sozialfinanzierung/
Brandenburg
30.06.2027
- Gebietskörperschaften (inkl. der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe),
- kommunale Gemeinde- und Zweckverbände,
- kommunale Eigen- oder Mehrheitsgesellschaften
Gegenstand der Förderung ist die energetische Sanierung von Hallenbädern. Dazu gehören:
- die Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40,
- die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle sowie
- Energieeffizienzmaßnahmen im Hallenbad (z.B. Erneuerung der Lüftungsanlagen, der Schwimmbadtechnik, der Heizungstechnik, der Beleuchtung, energieeffiziente Modernisierung von Schwimmbecken)
- die Erneuerung/Erweiterung der energiebezogenen Versorgungsstruktur im Außenbereich.
Auf dem Weg zum Zielstandard Effizienzhaus 40 können auch Einzelvorhaben (z.B. Verbesserung der Energieeffizienz durch die Erneuerung der Schwimmbadtechnik) gefördert werden. Dies setzt voraus, dass die energetische Fachplanung zum Zielstandard Effizienzhaus 40 bereits vorliegt.
Sofern der Zielstandard Effizienzhaus 40 aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung der energetischen Sanierung des Hallenbades nach Einzelfallprüfung möglich.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Beihilfenintensität gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Die Anträge müssen über das Kundenportal der ILB eingereicht werden. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden, und es sind umfassende Dokumente einschließlich Energiegutachten und detaillierter Projektbeschreibungen erforderlich.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die Modernisierung von Hallenbädern, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Treibhausgasemissionen zu senken, was den Anforderungen eines nachhaltigen und ökologisch verantwortlichen Gemeinwesens entspricht. Es bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Durchführung von energieeffizienten Renovierungsarbeiten an kommunalen Schwimmeinrichtungen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/energetische-sanierung-von-hallenbaedern-in-kommunaler-traegerschaft-2023/
