Förderwegweiser
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
nein
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der freien Berufe. Antragsteller müssen in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite) für diverse Finanzierungsanlässe wie Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen
Neugründungen; Kapazitätserweiterungen; Vorfinanzierung von Aufträgen und Beständen; klassische Nachfolgen; Übernahmen nach Insolvenz
Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen; Sie sind in der Regel auf 80% des Ausfalls zu beschränken; Für die Bearbeitung des Antrages hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu zahlen, dass je nach der Kreditsumme des beantragten Kredites unterschiedlich hoch ist, jedoch bei höchstens 125.000 EUR liegt.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen. Zuvor erfolgt die Kontaktaufnahme mit der PricewaterhouseCoopers GmbH sowie ein Vorgespräch mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und dem Finanzierungsgeber
ja
Diverse Finanzierungsanlässe, wie u.a. Neugründungen oder Kapazitätserweiterungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Angehörigen der freien Berufe durch die Übernahme von Sicherheiten (i.d.R. Ausfallbürgschaften) gegenüber dem Finanzierungsgeber abgesichert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-niedersachsen.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).
Investitionen in den ländlichen Tourismus:
- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter
– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig
Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften
Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.
nein
Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/leben-auf-dem-land.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.
Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.
Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie auch Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Investitionen und Betriebsmittel
Programm innoPRO: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen; Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife; Markteinführung; Schaffung der Produktionsvoraussetzungen; Produktionsaufnahme.
Im Programm innoSTARTup werden Investitionen und Betriebsmittel mitfinanziert, z.B. während der FuE-Phase bis zum Markteintritt; zur Herstellung und Erprobung von Prototypen; zur Produktanpassung bis zur Serienreife; für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau sowie für digitale Geschäftsmodelle.
Die Förderung erfolgt im Programm innoPRO als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR; Im Programm innoSTARTup erfolgt die Förderung als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 500.000 EUR; als offene Beteiligung in Höhe von höchstens 50.000 EUR, bei Einbindung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder vergleichbarer Finanzierungspartner höchstens 400.000 EUR, oder als Kombination von offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 750.000 EUR. Die Laufzeit beträgt im Programm innoPRO max. 10 Jahre und im Programm innoSTARTup max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit ihrem Kapital bietet die MBMV kleinen und mittleren Firmen die Möglichkeit, Erfolg versprechende Ideen oder zukunftsträchtige Geschäftsstrategien zu realisieren.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_innovation/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben wie Investitionen in Sachanlagevermögen, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Baumaßnahmen, Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR; Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten
ja
Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_mikromezzanin/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
nein
Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/01_bmv_classic/index.html
Saarland
Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes
Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.
Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.
Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.
ja
Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- http://www.bbs-saar.de/
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden Betriebsmittelbedarf, Investitionen
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 2 Mio. € für Investitionskredite
- 500.000 € für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/601-602.html
Thüringen
Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.
Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte, Innovationen und Markteinführungen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben und die Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten.
Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000.
Bis zu 100% der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Das Programm ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/GuW-Thueringen-Gruendungs-und-Wachstumsfinanzierung