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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

586 Treffer:
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.International GmbH
 
Blaues Band Deutschland - Auen  

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMV) und Bundesumweltministerium (BMUKN).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.

Beispiele

- Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)

- Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze

- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse

- Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)

- Extensivierung der Auennutzung

- Förderung standortgerechter Nutzungen

- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen

- Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)

- Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen)

- Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen

- Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Vorhaben sollen nach spätestens zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen sein.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe ist dem BfN ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.

Weitere Informationen  
Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe  

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.

Was wird gefördert?

- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen

 

Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

Beispiele

1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)

2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in

- Kälte- und Wärmeschutzisolierung

- Begrünung

- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)

- Barrierefreiheit

- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)

- Maßnahmen der Wasserersparnis

3. Ausgaben für Planungsleistungen,

4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.

- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition

- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

 

Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.

Weitere Informationen  
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.

 

 

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

 

- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und

-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland

 

- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume zu stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels zu dienen.

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt

- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
KfW Award Gründen  

Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe innovative junge Unternehmen mit dem KfW Award Gründen aus.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.

Was wird gefördert?

Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.

(Stand Juni 2025)

Bewerbungsverfahren

Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.

Weitere Informationen  
KfW-Förderkredit großer Mittelstand  

Mit dem KfW-Förderkredit können Unternehmen mit max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge planen, ein Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro erhalten. Mit der Risikoübernahme von 50 Prozent durch die KfW Bankengruppe wird der Kreditzugang erleichtert.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen

- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Rechtsfähige Personengesellschaften,

 

die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,

 

- mit Unternehmenssitz in Deutschland

- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.

 

 

Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Es werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

 

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensnachfolge und -beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Darlehen und kann variabel ohne Risikoübernahme (KfW 375) oder mit Risikoübernahme (KfW 376) abgeschlossen werden.

Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.

Mindestlaufzeit: 2 Jahre

 

Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.

- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein vielseitig einsetzbarer Kredit für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Weitere Informationen  
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Was wird gefördert?

Es können grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanziert werden, darunter auch Stadt- und Dorfentwicklung, inklusive touristische Infrastruktur, und Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft:

 

- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln

- Grundstücke müssen innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben worden sein

– Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar

- Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen

Beispiele

beispielsweise

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur

- Verkehrsinfrastruktur

- Informations- und Kommunikations­infrastruktur (insbesondere Breitband)

- Betriebsmittel

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Aus­stat­tung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bewerbungsverfahren

Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/148
 
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt  

Außerhalb der staatlichen Programme fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 11 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.

Beispiele

Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden.

Es wird empfohlen, dass Sie zur ersten Einschätzung Ihrer Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze über das Online-Portal der DBU einreichen. Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten fordert die DBU Sie auf, einen vollständigen, auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.

Weitere Informationen  
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu zählen u.a. Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus. Darüber hinaus wird auch der Erwerb von Grundstücken gefördert, der grundsätzlich Bestandteil eines Investitionsvorhabens sein sollte.

 

Als Bedingung für die Förderung ist müssen Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299)  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude zu finanzieren, die durch effiziente Energieverwendung und nachhaltige Baustandards gekennzeichnet sind. Dies soll zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Es werden zwei Stufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude und klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG

 

- Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Nichtwohngebäude erfüllen.

 

- Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.

 

 

Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) finden Sie im Informationsportal des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" unter www.qng.info.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

 

Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben für Standardbauten und bis zu 15 Millionen Euro für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der den Kredit beantragt und die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt. Diese Finanzierungspartner leiten die Anträge an die KfW Bankengruppe weiter, die dann die Förderung bearbeitet und entscheidet.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" fördert den Bau und Erwerb von Nichtwohngebäuden, die durch energieeffiziente und nachhaltige Bauprinzipien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es bietet finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, um die Realisierung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Gebäuden zu erleichtern.

Weitere Informationen  
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