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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer:innen, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.

 

Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von

- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen

- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen

- Rationalisierungsmaßnahmen

- energetischen Projekten

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- außenwirtschaftlichen Aktivitäten

 

Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.

Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes

Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner

Zinsbindung: maximal 10 Jahre

Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich

Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)

Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich

Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank

 

 

Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.

Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.

Weitere Informationen  
Seed- und Start-up-Fonds II  

Eine Tranche des Innovationsfonds SH stellt speziell für Unternehmen in der Seed- und / oder Start-up Risikokapital für die Entwicklung eines innovativen, technologie- und wissensstarken Unternehmens in der Early-Stage-Phase bereit. Dabei kann das Vorhaben seinen Ursprung in einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder in einem forschungsstarken Unternehmen haben. Aber auch als junges Unternehmen ohne wissenschaftlichen Hintergrund wird die innovative Geschäftsidee über typisch stille oder offene Beteiligungen in einer frühen Entwicklungsphase finanziert. Eine beratende Unterstützung bei Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen wird federführend durch die WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH begleitet.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten

- innovative Unternehmen

- Gründungen Kapitalgesellschaft mit Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 EUR

- die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.

 

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Stille Beteiligung:

Finanzierungsvolumen über den Fonds: > 50.000 EUR oder ≤ 500.000 EUR über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)

Laufzeit der Beteiligung: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)

Abgabe von Unternehmensanteilen: nein

 

Offene Beteiligung:

Finanzierungsvolumen über den Fonds: ≤ 1.000.000 €

Laufzeit der Beteiligung: entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).

Beteiligungsentgelt: nein

Abgabe von Unternehmensanteilen: zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 25 %

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen  
FTI-Thüringen TRANSFER  

Get started 2gether unterstützt junge Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

get started 2gether:

-> Antragsberechtigt sind junge Unternehmen (zwischen Gründung und Antragstellung dürfen nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein), die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen ausgewählt wurden.

 

Kaltmietfreistellungen:

-> Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren

Was wird gefördert?

Fördergegenstände:

 

get started 2gether

-> Bei get started 2gether können Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen erforderlich sind, gefördert werden.

 

Kaltmietfreistellung

-> Im Rahmen der Kaltmietfreistellung werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum/ Applikationszentrum gewährten Mietfreistellungen von jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

get started 2gether

-> Die förderfähigen Ausgaben werden mit 80 % max. jedoch mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 EUR gefördert.

 

Kaltmietfreistellungen

-> Den Trägern oder Betreibergesellschaften der Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Jahr bewilligt, wobei die begünstigten jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen als Mieter (Zuwendungsempfänger) mit max. 10.000 EUR pro Jahr gefördert werden können.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweis können über das Web-Portal

(www.aufbaubank.de/TAB-Portal) der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Die elektronische Antrag-

stellung und Bewilligung kann nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3

Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erfolgen. Eine schriftliche Abwicklung bleibt weiterhin

möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“ Get started 2gether unterstützt junge Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Kaltmietfreistellung soll die Rahmenbedingungen für die Gründungs- und erste Entwicklungsphase junger technologieorientierter, wissensbasierter und kreativwirtschaftlicher Unternehmen verbessern.

Weitere Informationen  
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)  

Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein stellt Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen bereit.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2037

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.

Was wird gefördert?

Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.

Weitere Informationen  
Interreg Deutschland-Danmark Schleswig-Holstein  

Es werden Projekte für innovative, grüne, attraktive und funktionelle Regionen gefördert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:

- Öffentliche und halböffentliche Institutionen

- Forschungs- und Bildungseinrichtungen

- Interessenorganisationen

- Private Institutionen und Unternehmen

Was wird gefördert?

Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:

- Eine innovative Region

- Eine grüne Region

- Eine attraktive Region

- Eine funktionelle Region

Art und Höhe der Zuwendung

Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.

Bewerbungsverfahren

Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.

Weitere Informationen  
Interreg Baltic Sea Region Schleswig-Holstein  

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.

Was wird gefördert?

Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.

 

In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:

- Innovative Gesellschaften

- Intelligente Wassernutzung

- Klimaneutrale Gesellschaften

- Strategische Zusammenarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.

 

Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.

Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.

Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.

 

Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.

Bewerbungsverfahren

Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Weitere Informationen  
Die IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen  

Die Förderlotsen der IB.SH beraten neutral über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und geben Tipps zum Businessplan. Der Rat kann bares Geld wert sein oder Gewissheit bringen, keine Fördermöglichkeit zu verpassen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Gründer:innen

- Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge beschäftigen

Was wird gefördert?

Beratung:

- über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

- im Vorfeld Ihres Finanzierungsgesprächs

- individuell, neutral und unentgeltlich

- Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen und andere Multiplikatoren für die Kund:innen

- Tipps zum Businessplan

- Gespräch mit den Geldgebern

Bewerbungsverfahren

Terminvereinbarung bei den Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen:

foerderlotsen@ib-sh.de

0431 9905-3365

 

Terminvereinbarung für die IB.SH Förderlotsen für Kommunen - kommunale Förderberatung

volker.ratje@ib-sh.de

0431 9905-2502

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IB.SH Förderlotsen beraten Gründer:innen sowie Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge auseinander setzen, umfangreich.

Weitere Informationen  
Wachstum im Norden  

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberuflich Tätige

- Existenzgründer:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Investitionsmittel

- Betriebsmittel

- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 4.000.000 Euro

Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %)

Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)

Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage

Zinsbindung und Laufzeit: je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 20 Jahre

tilgungsfreie Zeit: Laufzeitabhängig 12-36 Monate

wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen

monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen

Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme

bankübliche Besicherung

dingliche Besicherung bei Immobilieninvestitionen

Bewerbungsverfahren

- Darlehen wird über die Hausbank ausgereicht

- Bürgschaftsprovision ist separat an die BB-SH zu zahlen (einmalig 1 %, laufend – je nach Verbürgungsgrad – im 1. bis 3. Jahr 0,70 % bis 1,00 % p.a., danach 0,95 % bis 1,25 % p.a. auf den Darlehensbetrag)

- Es gilt das Datum der Bürgschaftszusage

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien wird im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH vergeben.

Weitere Informationen  
InnoGrowth SH  

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. InnoGrowth SH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31-07-2026

Für wen?

- Start-ups

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR

- mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen

- mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

- Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag: bis maximal 1,3 Mio. EUR

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit:

- stille Beteiligung: 10 Jahre

- offene Beteiligung: 7 Jahre

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Bewerbungsverfahren

Antragstellung: formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

 

Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH www.ib-sh.de/foerderlotsen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital in Form von einer stillen oder offenen Beteiligung von max. 1,3 mio. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : IB.SH, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Schleswig-Holstein, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
  • https://www.ib-sh.de/produkt/innogrowth-sh/
 
Unternehmensübernahme PLUS Schleswig-Holstein  

Laut IHK Schleswig-Holstein muss eine Vielzahl von IHK-Mitgliedsunternehmen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein einen geeigneten Unternehmensnachfolger oder -übernehmer finden. Es ist allgemein festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt. Zudem werden größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft. Gerade wenn bisherige Angestellte oder Manager:innen planen, die Nachfolge eines Unternehmens anzutreten, fehlt es oft an ausreichend Eigenkapital

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:

- Unternehmensnachfolgen

- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein

- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.

Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der

IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich

 

Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische

Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.

Weitere Informationen  
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