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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Transformationscoaches für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Gastgewerbe  

Das Serviceangebot „Transformationscoaches für Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Gastgewerbe“ ermöglicht durch operativen Ansatz und Ausrichtung die einfache Nutzung breitgefächerter und branchenspezifischer Information von kompetenter Stelle für Hotellerie, Gastronomie und verwandte Betriebe.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Programm richtet sich an alle gastgewerblichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Sie möchten Ihren Betrieb nachhaltiger aufstellen? Oder die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen vorantreiben?

Die Transformationscoaches unterstützen das Gastgewerbe in NRW bei der Implementierung nachhaltiger Lösungen, sowie bei der Digitalisierung in Gastronomie und Hotellerie.

• Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement

• Bedarfsanalysen, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten

• Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen sowie der nachhaltigen Entwicklung

• Marktplatz für digitale Anwendungen, nachhaltige Dienstleistungen und ideelle Partner

• Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw.coach einen kostenfreien Termin vereinbaren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Transformationscoaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
  • https://www.dehoga-nrw.coach
 
ReactEU 2021-2027  

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden. Sie wird zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

- Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitrahmen 2021-2027 stehen nach wie vor die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, die digitale Wende und die Agenda zum europäischen grünen Deal sowie das Vorantreiben der europäischen Säule sozialer Rechte.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden förderfähige Augaben bis zu 100 Prozent finanziert. Die jeweilige Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ReactEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft in Förderperiode 2021-2027 beitragen.

Weitere Informationen  
Digitales Europa 2021-2027  

Die Investitionen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ sollen die beiden Ziele der Union „grüner und digitaler Wandel“ unterstützen und gleichzeitig die Resilienz und digitaltechnische Autonomie der Union stärken.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:

1. Hochleistungsrechnen

2. künstliche Intelligenz

3. Cybersicherheit

4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen

5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.

Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.

Weitere Informationen  
Invest BW - Innovation III  

Das Förderprogramm "Invest BW InnovationIII" soll Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg fördern, um die Erschließung neuer Marktfelder zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Ein besonderer Fokus liegt auf Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz, innovativer Mobilitätssysteme und Klimawandel.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen können gefördert werden. Sie sollen branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Ge-

schäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Im Mittelpunkt stehen das Erschließen neuer Marktfelder, eine Erhöhung der Produktivität und

Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von

Unternehmen und Forschungseinrichtungen

 

Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte kann bis zu 24 Monate betragen. Der geplante Beginn soll spätestens sechs Monate nach Antragstellung erfolgen und die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650 000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1 300 000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650 000 Euro nicht übersteigen darf.

Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße: 15 Prozent (3 000 oder mehr Beschäftigte), 25 Prozent (weniger als 3 000 Beschäftigte), 35 Prozent (weniger als 250 Beschäftigte), 45 Prozent (weniger als 50 Beschäftigte) und 45 Prozent. Bei Forschungseinrichtungen sind höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent möglich.

Mindestzuschuss von 20.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Anträge können online unter www.invest-bw.de eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will die Innovationsstärke der Unternehmen, die dort ihren Sitz haben, fördern. Im Mittelpunkt stehen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus legt den Fokus auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Innovationen und der Modernisierung betrieblicher Abläufe.

Weitere Informationen  
Klimaschutz-Plus  

Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO 2-Emmissionen im Gebäudesektor.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben

– Kommunen und Zweckverbände,

– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,

– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,

– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,

– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,

– Kirchengemeinden,

– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

CO2-Minderungsprogramm

- Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern lassen, indem Sie die Elektroheizung durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien ersetzen oder die Abwärme, die innerhalb des Gebäudes bzw. der Liegenschaft oder aus Kläranlagen oder Abwasser anfällt, nutzen.

- Sie möchten den baulichen Wärmeschutz verbessern.

- Sie möchten Lüftungsanlagen sanieren lassen.

- Sie möchten in Kombination mit der Heizungserneuerung und/oder Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung durch Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpen-Anlagen oder Solarthermischen Anlagen oder Anlagen zur Auskopplung von Abwärme einsetzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung

– CO2-Minderungsprogramm: ist 50 € je Tonne eingesparten CO2-Ausstoßes, höchstens jedoch 30 % der förderfähigen Ausgaben. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind möglich. Maximal können Sie eine Förderung in Höhe von 200.000 € erhalten. Zuschüsse von weniger als 3.000 € können wir leider nicht bewilligen.

– ist im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm abhängig von der Art des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L‑Bank ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „Klimaschutz-Plus“ die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden und CO 2-Minderungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027  

Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert. Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.

 

Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.

 

An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Forschung und Wissenstransfer

- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz

- Bildung

- Kultur und nachhaltiger Tourismus

- Bessere INTERREG Governance

 

Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.

 

Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
  • https://www.by-cz.eu/
 
Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU  

Mit dem „Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI)“ des Landes Berlin werden Unternehmen in Berlin gefördert, welche sich mit nicht-technischen Innovationen beschäftigen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gefördert werden innovative KMU und KMU der Sozialen Ökonomie, die folgende Kriterien erfüllen:

- Das Projekt muss im Land Berlin durchgeführt werden.

- Die gesicherte Finanzierung des antragstellenden Unternehmens ist anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und auf Anforderung auch während der Projektlaufzeit nachzuweisen.

- Die Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung des Projektes muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.

- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen (keine Doppelförderung).

- Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung sein oder einen sozialen Mehrwert generieren.

- Das Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.

- Das Projekt muss im positiven Sinne risikobehaftet und gleichzeitig innovativ sein.

- Das Unternehmen und/oder dessen Produkte und/oder Dienstleistungen weisen ein konkretes Alleinstellungsmerkmal auf.

- Für die Antragstellung ist die Angabe einer Registrierungsnummer erforderlich, mit welcher die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit allen Pflichtangaben dokumentiert wird.

- Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projektes und seiner Ergebnisse muss gegeben sein.

Was wird gefördert?

Innovationsaktivitäten, welche in Form von Einzelprojekten in Berlin stattfinden und die mindestens eine nichttechnische Innovation beinhalten.

 

Projektphase Validation

- Test der Funktionsweise der (weiter-)zu entwickelnden NTI in einem praxisnahen, quasi experimentellen Kontext mit dem Ziel, die grundsätzliche Anwendbarkeit der Idee bzw. Machbarkeit der NTI nachzuweisen.

- In der Phase der Validation werden Innovationsprojekte zur Erprobung der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Idee, ihrer Weiterentwicklung und Konkretisierung in einem praxisnahen, quasi experimentellen Kontext gefördert, die das Ziel haben, die grundsätzliche Anwendbarkeit der Idee bzw. ihrer Machbarkeit nachzuweisen.

 

Projektphase Pioneering

- Test der Übertragbarkeit in neue Kontexte und Skalierbarkeit der weiterzuentwickelnden NTI unter Einbindung von Pioniernutzerinnen und -nutzer.

- In der Phase des Pioneerings werden Innovationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen gefördert, dazu zählen beispielsweise die Einbindung von Pioniernutzerinnen und -nutzer und potentiellen Kundinnen und Kunden, Markttests zur Anwendbarkeit und ihrem Nutzen am Markt sowie die Entwicklung einer ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung. Dabei sollten von den antragsstellenden Unternehmen oder anderweitig bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein und im Ergebnis sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die Innovation zu einem markfähigen Produkt oder einer markfähigen Dienstleistung weiterzuentwickeln.

 

Projektphase Kommerzialisierung

- Überführung der NTI in die kommerzielle Umsetzung; eine Kombination ist mit einem Coaching grundsätzlich möglich.

- In der Phase der Kommerzialisierung werden Innovationsprojekte gefördert, die auf die Weiterentwicklung eines robust funktionierenden und kostendeckenden Produkts bzw. einer robust funktionierenden und kostendeckenden Dienstleistung abzielen. Dies betrifft vor allem die Anwendbarkeit und Wiederholbarkeit am Markt.

 

Es werden Projekte gefördert, die jeweils einer der hier genannten Projektphasen zugeordnet werden können, wobei die Beantragung eines Nachfolgeprojekts nach erfolgreichem Projektabschluss für die Weiterentwicklung der Projektergebnisse in einer folgenden Innovationsphase möglich sein soll. Projekte, die sich über zwei Phasen erstrecken, sind ebenfalls möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

 

Die Förderung durch Zuschüsse ist

- in der Projektphase Validation auf max. 60.000 EUR je Projekt begrenzt,

- in der Projektphase Pioneering auf max. 120.000 EUR pro Projekt begrenzt,

- in der Projektphase Kommerzialisierung auf max. 120.000 EUR pro Projekt begrenzt,

- bei Projekten, die sich über zwei Phasen erstrecken, auf max. 140.000 EUR pro Projekt begrenzt.

 

Von jedem antragsstellenden Unternehmen ist grundsätzlich ein angemessener Eigenanteil zu erbringen.

- Sodass der maximale Grundfördersatz der Zuwendungen für KMU, die weniger als 5 Jahre bestehen, 75% der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt.

- Hingegen können KMU, die älter als 5 Jahre sind, eine Zuwendung von maximal 50% der förderfähigen Gesamtausgaben, erhalten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind durch die Unternehmen elektronisch bei der IBB Business Team GmbH zu stellen. Der Zugang zu dem elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem ist nur unter www.ibb-business-team.de möglich.

 

Momentan keine Antragstellung möglich. Es wird angestrebt, das Programm fortzuführen, wenn Haushaltsmittel bereitgestellt werden können. (Stand März 2025)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem „Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI)“ des Landes Berlin soll die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft über technische und technologieorientierte Entwicklungen hinaus gestärkt werden.

Weitere Informationen  
PIUS Invest - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen  

Das Land Hessen unterstützt kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen bei der Einführung hocheffizienter Lösungen zur Reduzierung von CO 2-Emissionen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen. Aufgrund der enormen Nachfrage nach dem erfolgreichen Programm müssen wir die Antragsstellung bei PIUS Invest pausieren. Aktuell können keine Anträge für PIUS gestellt werden. Alle bis Mitte Juli 2024 eingegangen Anträge werden geprüft. Eine Fortsetzung des Programms ist für Herbst 2025 geplant.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Begünstigte können KMU der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben in KMU zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung, die zu einer Verringerung von CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und/oder ein Schließen von Stoffkreisläufen entlang der gesamten Prozesskette beitragen.

 

Die Vorhaben müssen perspektivisch entlang der gesamten Prozesskette zu einer jährlichen Mindesteinsparung von einem Kilogramm CO2-Äquivalent für jeden Euro der Zuwendung führen. Bei Antragstellung und bei Abschluss des Vorhabens muss die erwartete jährliche Einsparung von einem zertifizierten Gutachter bestätigt werden.

 

Als „Prozessinnovation“ gilt die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software); nicht als Prozessinnovation angesehen werden geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.

 

Als „Organisationsinnovation“ gilt die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens; nicht als Organisationsinnovation angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale oder sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten;

Beispiele

Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind nicht förderfähig. Darunter ist Folgendes zu verstehen:

 

Erweiterungsinvestition:

Investition, die über den Ersatz der Abschreibungen hinausgeht und somit zum Ausbau der betrieblichen Produktionskapazitäten und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit dient, z.B. Errichtung eines Zweigbetriebes, Anschaffung zusätzlicher Maschinen, Anschaffung einer leistungsfähigeren Maschine. Erweiterungsinvestitionen bedingen also nicht das Ausscheiden vorhandener Aggregate.

 

Ersatzinvestition:

Reinvestition, Investition zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Durch E. werden die während einer Periode wert- und/oder leistungsmäßig verminderten Produktionsfaktoren bzw. -kapazitäten (Abschreibungen) wieder ausgeglichen. Ersetzung ausscheidender Investitionsgüter, Produktionsmittel u. dgl. durch neue.)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderfähig sind Kosten nach Art. 29 Nr. 3 Buchst. a bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Die Förderung der Personalkosten erfolgt nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels einer 20 Prozent Personalkostenpauschale. Die Berechnung erfolgt, indem die direkten Sachkosten eines Vorhabens mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent multipliziert werden:

 

Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Kosten (inkl. der um die Personalkostenpauschale erhöhten Ausgaben) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 7 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.

 

Abweichend von VV Nr. 2.5 zu § 44 LHO ist die Umsatzsteuer förderfähig, wenn die Zuwendung keine Beihilfe darstellt und die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens unter 5.000.000 Euro brutto liegen. Bei Vorhaben, deren förderfähige Gesamtkosten mindestens 5.000.000 Euro brutto betragen, ist die Mehrwertsteuer förderfähig, sofern der Begünstigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten eines Vorhabens. Bei Vorhaben die eine besonders hohe CO2-Einsparung pro Fördereuro erreichen, kann die Förderquote sich auf bis zu 40% erhöhen. Die Vorhaben können ergänzend zu den Mitteln des EFRE auch aus Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.

 

Die Maximale Fördersumme beträgt EUR 500.000. Höhere Zuwendungen sind im Einzelfall bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses möglich.

 

Der Durchführungszeitraum ist auf 24 Monate begrenzt.

 

Vorhaben mit weniger als 100.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen.

Weitere Informationen  
Bildungscoaches  

Mit seiner Nachqualifizierungsoffensive wird das Land Hessen (HMWEVW) als bisher einziges Bundesland in Kooperation mit den zuständigen Stellen (Kammern) und der Anerkennungsberatung eine landesweite Beratungs- und Begleitstruktur für Beschäftigte (über 21 Jahren) ohne verwertbaren Berufsabschluss aufbauen. Ziel ist die Hinführung zum Berufsabschluss.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund),

- Juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind

 

Zu den Zielgruppen gehören hessische Unternehmen, v.a. KMU (Personalverantwortliche und Beschäftigte)

Was wird gefördert?

Hierfür werden Bildungscoaches gefördert, die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und Beschäftigte in Hessen über den Nutzen und die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung beraten. Bei Bedarf begleiten die Bildungscoaches Beschäftigte und Unternehmen über die gesamte Dauer eines Qualifizierungsvorhabens, erleichtern damit die Integration des Vorhabens in den betrieblichen und persönlichen Alltag und steigern die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderfähig sind Maßnahmen (einschließlich vorbereitender Maßnahmen), die durch Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen. Die Höchstfördersumme liegt bei 4.000 Euro.

 

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Bewerbungsverfahren

Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.

 

Darüber hinaus können Koordinierungsleistungen für das Förderprogramm Bildungscoaches über ein Vergabeverfahren beauftragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll dazu beitragen, dass hessische Unternehmen und ihre Beschäftigten verstärkt für den Nutzen beruflicher Weiterbildung sensibilisiert und Beschäftigte und Unternehmen in ihrer Weiterbildungsbereitschaft gestärkt werden.

Weitere Informationen  
DIGI-Zuschuss - Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen  

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

 

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, können keine weiteren Förderanträge stellen.

 

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Beispiele

- 3D-Drucker, Etiketten- bzw. Barcodedrucker

- Anschaffung und Einrichtung komplexer Softwarelösungen

- Schaffung der digitalen Infrastruktur für Homeoffice und mobiles Arbeiten

- Anschaffung und technische Einrichtung professioneller Webshops oder Nutzung digitaler

Marktplätze inkl. Anbindung an die betrieblichen Abläufe

- Individualisierte Programmierung von neuen Funktionalitäten für Apps, Webseiten und

Produkte

- Umsetzung von Datensicherheitskonzepten inkl. Recovery-Programmen, Viren- und

Firewallschutz, etc.

- Cloudbasierte Lösungen

- Schulungen und Workshops: nur mit Bezug zu der geförderten Digitalisierungsmaßnahme

- Dienstleistungen zur Implementierung von förderfähiger Hard- und Software

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Bewerbungsverfahren

Während eines Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit.

Weitere Informationen  
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