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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) Saarland  

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur fördert die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie sind Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart und können gleichzeitig touristische Attraktionen darstellen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.

Beispiele

Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.

 

Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.

 

Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

 

Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgrüner:innen und aufstrebende Unternehmen  

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt eigenkapitalschwache Existenzgründer (auch Unternehmensnachfolger), junge Unternehmen und KMU durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

 

*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

 

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

Beispiele

Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

 

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

 

Konditionen:

Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.

Weitere Informationen  
Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)  

Das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ unterstützt sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können sich Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe

- Förderfähig sind solche Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Rahmen eines Insolvenzplanes haben

 

Nicht nicht förderfähig sind:

- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase

- Unternehmen in sensiblen Sektoren

Was wird gefördert?

- anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes

- Nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen

 

Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- Marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit

- Laufzeit des Darlehens maximal 48 Monate

 

Kredithöhe und Auszahlung

- In der Regel mindestens 25.000 EUR bis maximal 1 Million EUR, jedoch maximal 80 % des Gesamtbedarfes

- Auszahlung zu 100 %

- Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Ggf. bis zu ein tilgungsfreies Jahr

- Monatliche Tilgung

 

Verwendungsnachweis

- Es ist ein sachlicher und zahlenmäßiger Bericht über die Verwendung der Mittel einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten​​​

Bewerbungsverfahren

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

- Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.

- Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Erstellung eines Insolvenzplans und eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Weitere Informationen  
Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)  

Der Freistaat Sachsen fördert die Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen in Sachsen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Was wird gefördert?

- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)

- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

 

Voraussetzung:

- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)

- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken

- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen

- Die Förderung ist einmalig

Beispiele

Folgende Kosten sind förderfähig:

 

Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal

 

Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch

- Vergleiche mit Lieferanten

- Kosten der Schließung von Teilbereichen

- Umstellung von Betriebsabläufen

Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).

 

 

Folgende Kosten sind nicht förderfähig:

- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)

- Steuern und öffentliche Abgaben

- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)

- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze

- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen

- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet

 

Laufzeiten und Tilgung

- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten

- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich

 

Verwendungsnachweis

- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)

- Weiterhin freies Anlagevermögen

- Sonstige Drittsicherheiten

​​​​

Beihilferechtliche Regelungen

- De-minimis-Beihilfen​​​​​​​

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)  

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Unternehmen und insbesondere Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind direkt zu stellen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung von Finanzierungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).

Was wird gefördert?

Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.

Weitere Informationen  
RL Denkmalförderung  

Der Freistaat Sachsen fördert die Sicherung, den Erhalt, die Pflege und die Nutzbarmachung der sächsischen Kulturdenkmale und des mit diesen verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sowie gemeinnützige Vereinigungen, die nach ihrer Saztung Denkmalpflege betreiben. Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme. Träger von unteren Denkmalschutzbehörden sind antragsberechtigt, sofern sie Ersatzvornahmen vollziehen. Der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.

Beispiele

Eine Zuwendung kann bewilligt werden für

 

1. Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals. Dazu gehören auch:

a) Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung eines früheren Zustandes,

b) Maßnahmen, um ein zerstörtes Denkmal wiederzugewinnen oder um ein Denkmal oder Teile desselben nachzubilden,

c) Maßnahmen, um ein Kulturdenkmal an einen anderen Ort zu versetzen,

2. Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen sowie restauratorische Untersuchungen,

3. Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb eines Denkmalschutzgebietes (§ 21 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes), die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, sofern diese auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde durchzuführen sind,

4. technische Maßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder von Teilen des Denkmals erforderlich sind,

5. Maßnahmen, um die durch Bergung aus einem Denkmal gewonnenen und wiederverwendbaren Teile in einen neuen ganzheitlichen oder fragmentarischen Zusammenhang zu stellen,

6. Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege,

7. Maßnahmen, um archäologische Kulturdenkmale zu dokumentieren, zu sichern und falls erforderlich auszugraben,

8. Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche zum Schutz darunterliegender archäologischer Sachzeugen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Landesprogramm Denkmalpflege 50% und im Sonderprogramm (für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung) 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 EUR ist eine Festbetragsförderung mit einer Förderquote bis zu 25% möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen, für die Dokumentation und Sicherung archäologischer Funde und für den Schutz archäologischer Vorkommen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie 100% des denkmalbedingten Aufwands bei Ersatzvornahmen durch die Denkmalschutzbehörden.

Bewerbungsverfahren

Anträge für das Landesprogramm sind bis zum 30. Oktober für das Folgejahr einzureichen. Für Maßnahmen, die der Sicherung eines Kulturdenkmals dienen, können Anträge ohne Beachtung der Frist eingereicht werden.

Anträge für das Sonderprogramm Denkmalpflege können laufend gestellt werden.

Antragstelle ist das

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Schloßplatz 1

01067 Dresden

Tel. (03 51) 48 43 04 00

Fax (03 51) 48 43 04 99

E-Mail: post@lfd.smi.sachsen.de

Internet: www.lfd.sachsen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Maßnahme muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen. Notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Weitere Informationen  
IB-Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)  

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Darlehen für Unternehmensgründer und junge Unternehmen. Dieses Förderprogramm dient auch der Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Situation.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.

Was wird gefördert?

Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für

- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)

- Auftragsvorfinanzierung

- Betriebsmittel/-ausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

 

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.

 

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.

 

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)

 

Anschrift:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm für nachhaltiges Wirtschaften  

Zusammen mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS) unterstützt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei nachhaltigen Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.

Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.

Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
 
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Existenzgründung  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.

Was wird gefördert?

Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.

Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.

Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.

Weitere Informationen  
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