Förderwegweiser
Saarland
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.
Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.
Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen
Förderung als Zuschuss
Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.
Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.
Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.
nein
Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Bildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Bildung und Kultur
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/denkmalfoerderrichtlinie-dfrl.html
Saarland
Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.
Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.
Konditionen:
Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
ja
Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen
Sachsen
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe
- Förderfähig sind solche Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Rahmen eines Insolvenzplanes haben
Nicht nicht förderfähig sind:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
- Unternehmen in sensiblen Sektoren
- anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes
- Nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen
Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
- Laufzeit des Darlehens maximal 48 Monate
Kredithöhe und Auszahlung
- In der Regel mindestens 25.000 EUR bis maximal 1 Million EUR, jedoch maximal 80 % des Gesamtbedarfes
- Auszahlung zu 100 %
- Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Ggf. bis zu ein tilgungsfreies Jahr
- Monatliche Tilgung
Verwendungsnachweis
- Es ist ein sachlicher und zahlenmäßiger Bericht über die Verwendung der Mittel einzureichen
Sicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
- Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
- Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.
ja
Finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Erstellung eines Insolvenzplans und eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/programm-krisenbew%C3%A4ltigung-und-neustart-kunst-
Sachsen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Voraussetzung:
- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)
- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken
- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen
- Die Förderung ist einmalig
Folgende Kosten sind förderfähig:
Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal
Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch
- Vergleiche mit Lieferanten
- Kosten der Schließung von Teilbereichen
- Umstellung von Betriebsabläufen
Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Zinssätze
- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen
- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet
Laufzeiten und Tilgung
- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten
- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung
Kredithöhe und Auszahlung
- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich
Verwendungsnachweis
- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen
Sicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
- Weiterhin freies Anlagevermögen
- Sonstige Drittsicherheiten
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.
nein
Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank SAB
- https://www.sab.sachsen.de/rettung-und-umstrukturierung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen-in-schwierigkeiten
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind direkt zu stellen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.
ja
Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).
Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/express-bürgschaft/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sowie gemeinnützige Vereinigungen, die nach ihrer Saztung Denkmalpflege betreiben. Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme. Träger von unteren Denkmalschutzbehörden sind antragsberechtigt, sofern sie Ersatzvornahmen vollziehen. Der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten sind nicht antragsberechtigt.
Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.
Eine Zuwendung kann bewilligt werden für
1. Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals. Dazu gehören auch:
a) Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung eines früheren Zustandes,
b) Maßnahmen, um ein zerstörtes Denkmal wiederzugewinnen oder um ein Denkmal oder Teile desselben nachzubilden,
c) Maßnahmen, um ein Kulturdenkmal an einen anderen Ort zu versetzen,
2. Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen sowie restauratorische Untersuchungen,
3. Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb eines Denkmalschutzgebietes (§ 21 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes), die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, sofern diese auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde durchzuführen sind,
4. technische Maßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder von Teilen des Denkmals erforderlich sind,
5. Maßnahmen, um die durch Bergung aus einem Denkmal gewonnenen und wiederverwendbaren Teile in einen neuen ganzheitlichen oder fragmentarischen Zusammenhang zu stellen,
6. Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege,
7. Maßnahmen, um archäologische Kulturdenkmale zu dokumentieren, zu sichern und falls erforderlich auszugraben,
8. Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche zum Schutz darunterliegender archäologischer Sachzeugen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Landesprogramm Denkmalpflege 50% und im Sonderprogramm (für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung) 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 EUR ist eine Festbetragsförderung mit einer Förderquote bis zu 25% möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen, für die Dokumentation und Sicherung archäologischer Funde und für den Schutz archäologischer Vorkommen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie 100% des denkmalbedingten Aufwands bei Ersatzvornahmen durch die Denkmalschutzbehörden.
Anträge für das Landesprogramm sind bis zum 30. Oktober für das Folgejahr einzureichen. Für Maßnahmen, die der Sicherung eines Kulturdenkmals dienen, können Anträge ohne Beachtung der Frist eingereicht werden.
Anträge für das Sonderprogramm Denkmalpflege können laufend gestellt werden.
Antragstelle ist das
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Schloßplatz 1
01067 Dresden
Tel. (03 51) 48 43 04 00
Fax (03 51) 48 43 04 99
E-Mail: post@lfd.smi.sachsen.de
Internet: www.lfd.sachsen.de
nein
Die Maßnahme muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen. Notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt; Landesamt für Denkmalpflege Sachsen; Sächsisches Staatsministerium des Innern
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18370-RL-Denkmalfoerderung#x8
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für
- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)
Anschrift:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
nein
Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investtionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/ib-gruendungsdarlehen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://sh.ermoeglicher.de/unternehmen/gruenden/