Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)  

Um die Ziele des Landschaftsgesetzes zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen, fördert das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- Träger von Naturparks

- anerkannte Naturschutzverbände

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

- natürliche Personen

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm kann ein Zuschuss für Maßnahmen erhalten werden, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.

Beispiele

Mit dem Zuschuss können folgende Vorhaben finanzieren werden:

 

Pläne und Gutachten

Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Erhaltungsmaßnahmen

Grunderwerb und Pacht

Betreuungen von Naturschutzgebieten

Artenschutzmaßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: 50 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Bagatellgrenze:

- 2.500 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände

- 500 Euro für sonstige Zuwendungsempfänger

 

Wichtig: Kreise und kreisfreie Städte können auch jährliche pauschalierte Landesmittel für kleinere Maßnahmen in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro erhalten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Beifügung einer Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten sowie eines Durchführungsplanes an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, das Landschaftsgesetzes zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen. Dabei fördert das Land Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.

Weitere Informationen  
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie

 

- Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege sowie regionaler Themenrouten einschließlich begleitender Infrastrukturelemente,

- Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie

- Radschnellverbindungen, die nicht im Rahmen des Programm „Radschnellwege 2017–2023“ gefördert werden können.

 

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie

 

- Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,

- kommunale und interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,

- Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,

- präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und

- Modellvorhaben im Radverkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen

Bewerbungsverfahren

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Weitere Informationen  
NRW-Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital  

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Innovationskraft ihrer Betriebe zu stärken, sich mehr zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren digital weiterzuentwickeln. Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen von Mitarbeitenden und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.

Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.

Was wird gefördert?

Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.

Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.

 

Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.

Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

 

MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.

 

MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:

 

Für Kleinst- und kleine Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 50 Prozent

MID-Analyse: 80 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent

 

Für mittlere Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 30 Prozent

MID-Analyse: 60 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent

 

MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.

 

MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.

 

Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
  • https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid
 
Heimat-Scheck  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft stärken.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.

Was wird gefördert?

Förderungswürdig sind z.B. Veranstaltungen, Ausstellungen, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro je Maßnahme. Je Zuwendungsempfänger kann nur eine Maßnahme jährlich berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Zuwendung erfolgt zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben als Projektförderung gemäß zu § 23 LHO, Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

Weitere Informationen  
Gründerstipendium NRW  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Gründungsvorhaben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

30.09.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbständig machen wollen oder in den zurückliegenden zwölf Monaten ein innovatives Kleinst- oder Kleinunternehmen gegründet haben. Sie müssen die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden die Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen, neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses bzw. Stipendiums für bis zu zwölf Monate. Die Höhe der Förderung beträgt 1.200 EUR pro Monat je Gründer. Im Rahmen von Teams können max. drei Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit 14.400 Euro je Gründer und 43.200 Euro je Team.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor dem Ablauf von zwölf Monaten seit der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026 unter Verwendung der Antragsformulare bei einem zertifizierten Gründernetzwerk zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Messeförderung Gemeinschaftsstände im Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen fördert kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die mit einem Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern wollen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen, Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland mit besonderer branchenspezifischer und überregionaler Bedeutung

Beispiele

Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben; Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 12.000 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 13.500 Euro

 

Messebeteiligung Gemeinschaftsstand des MW im Ausland: maximal 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Förderung von Gemeinschaftsständen sind unter Verwendung der Antragsformulare an die Organisatoren der jeweiligen Messe zur richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligung. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und nicht höher sein als die vorhandenen Eigenmittel und den Betrag von EUR 2.500.000 je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Diese Begrenzungen gelten auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe. Dauer mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages ist die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach 5 Jahren in anteiliger Höhe.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Beteiligungsvarianten der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhöhen jeweils in unterschiedlicher Weise die Eigenmittelquote der geförderten Unternehmen und ermöglichen so das Einwerben von Fremdkapital.

Weitere Informationen  
MikroSTARTer Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmensgründungen und -nachfolgen insbesondere von Kleinstgründern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Was wird gefördert?

Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen

Beispiele

Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

- Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro

 

- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;

 

Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.

Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.

Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.

Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten: www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit. Diese werden als einmöglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kanndie geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.

Weitere Informationen  
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne  

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)

- Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden

- Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen

- Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen

- Leistungen Beauftragter

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes

Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich

Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel

Bewerbungsverfahren

Es wird darum gebeten, dass sich Interessenten vor Antragstellung persönlich und individuell von den Ämtern für regionale Landesentwilcklung beraten lassen.

 

Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hinterlegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Stadt- und Ortszentren zu erhalten, fördert die niedersächsiche Landesregierung Städte und Gemeinden, die sich selbst als attraktive und identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur positionieren möchten.

Weitere Informationen  
Tourismusförderrichtlinie  

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen für die Förderung touristischer Maßnahmen. Ziel ist die Förderung touristischer Projekte, die zur Steigerung der Attraktivität einer touristischen Region und somit auch der Gästezahlen und der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen. Touristische Infrastrukturen für einen nachhaltigen Qualitätstourismus sollen vorrangig aufgewertet und dort, wo sinnvoll und fachlich geboten, neu geschaffen werden. Insgesamt soll die Entwicklung des Tourismus — einer der Leitmärkte der niedersächsischen Wirtschaft — unterstützt werden. Hinweis: Derzeit können in diesem Förderprogramm nur eingeschränkt Bewilligungen stattfinden, da ein einzuführendes Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit von Fördervorhaben noch in der Entwicklung ist.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung:

 

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten (s. Anlage 1 der Richtlinie), sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist

- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

- Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen

- Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 65% im SER-Gebiet oder 70% im ÜR-Gebiet

 

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

 

Förderung beträgt maximal 3 Mio. Euro im ÜR-Gebiet, sowie in GRW-Fördergebieten, grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im SER-Gebiet.

 

Informationen zu SER- und ÜR-Gebieten:

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen: portal.nbank.de/site/

 

Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),

Günther-Wagner-Allee 12—16, 30177 Hannover.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts kann für Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung beantragt werden. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 41 bis 50 von 591