Förderwegweiser
bundesweit
Mit dem ERP-Digitalisierungskredit werden Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
gefördert.
Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben wird gefördert für:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:
Digitalisierungsvorhaben:
- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss
- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags
Innovationsvorhaben:
- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss
- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen
Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3
kein Mindestbetrag
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.
eingeschränkt
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/Innovation-und-Digitalisierung.html?kfwmc=kk.o.kfwon.presse.na.na.na.innovation.erp-511514-2025.na.na.pressemitteilung.journalisten.na
Baden-Württemberg LEADER-Gebiete
- Privatpersonen,
- kleine Unternehmen,
- Vereine und
- Kommunen
In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.
- Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.
- Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.
- Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.
- Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.
- Im Modul 5 können private nicht investive Vorhaben gefördert werden.
- Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.
Variiert nach Maßnahme und LEADER-Aktionsgruppe.
Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.
nein
Unterstützung ausgewählter ländlicher Modellregionen mit EU-Geldern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum
- https://leader.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderung-Startseite
Thüringen
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.
Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:
- innovativer Ansatz,
- regionale Bedeutung und
- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.
Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.
eingeschränkt
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum; Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : IHK Südthüringen
- https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/leader
Thüringen
30.06.2030
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt. Förderfähig sind nur Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben. Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen. Der Antrag kann beim Integrationsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.
- Schaffung von Ausbildungsplätzen
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Förderung Mobilität
- Ausbilder-Zusatzqualifikation ReZa
- Stabilisierung von Arbeitsplätzen
- Projektförderung für Inklusionsbetriebe
Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung. Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.
Es werden Prämien in unterschiedlicher Höhe gezahlt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Mobilität, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen, die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung und für Inklusionsbetriebe.
Für eine Bewerbung ist das örtlich zuständige Integrationsamt zu kontaktieren.
nein
- Zuwendungsgeber : Integrationsamt Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Örtlich zuständige Integrationsamt
- https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/sonderprogramm-inklusive-arbeitswelt
Baden-Württemberg
30.06.2027
Gefördert werden überwiegend Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission handelt sowie Angehörige freier Berufe. Sie müssen unter anderem folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):
- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, können gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und wenn der Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
- Innovationsvorhaben
- Digitalisierungsvorhaben
- Vorhaben innovativer Unternehmen
- Geschäftsmodellinnovationen
- KI-Innovationen
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- 5 Millionen Euro (für KMU)
- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Der Förderantrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank „Antrag für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung“ (Vordruck WF_1001) gestellt. Antragsvordrucke, Merkblätter und Datenschutzhinweise liegen den Hausbanken vor oder können im Internet unter www.l-bank.de/innovation heruntergeladen werden.
nein
Ziel ist es, das hohe technologische Know-how der baden-württembergischen Unternehmen zu mobilisieren und die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells auf die Märkte der Zukunft zu unterstützen. So können die Unternehmen die notwendige Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsstrukturen schneller und gezielter umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)
- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen
Innovative Vorhaben, die:
- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.
- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
Nicht-innovative Investitionen, wenn:
- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,
- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),
- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder
- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)
Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die Antragstellung erfolgt mittels von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formularen.
Die aktuelle Antragsrunde startet am 06.10. und endet am 20.10.2025.
eingeschränkt
Nachhaltige Investitionen tätigen, das wird kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ermöglicht. Ziel ist es Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/investiert
Berlin
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen
- Freiberufler:innen
zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.
- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden
- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.
- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum
Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR
100% Auszahlung
Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit
Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.
eingeschränkt
Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank; Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kredit-transformation.html
Thüringen
31.12.2029
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.
nein
Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR); Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/innoinvest
Baden-Württemberg
31.12.2025
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen, Innungen der Wirtschaft und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.
Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein vom Projektträger ausgewähltes Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.
Höhe der Förderung:
- Beratungsunternehmen für Workshops:
Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:
Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Zuschüsse für Projektträger:
Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.
nein
KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/klimafit
Baden-Württemberg
29.06.2031
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.
- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.
Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.
Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-
bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.
nein
Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html#