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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit  

Die zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland sowie von Vorhaben innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit werden Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

- mit Sitz in Deutschland

- mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

gefördert.

Was wird gefördert?

Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben wird gefördert für:

- Investitionen

- Betriebsmittel

- den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens

 

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

 

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Beispiele

- Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)

- Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren

- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels

- Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung

- Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:

 

Digitalisierungsvorhaben:

- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss

- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags

 

Innovationsvorhaben:

- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss

- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen

 

Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3

kein Mindestbetrag

Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

Bewerbungsverfahren

Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Weitere Informationen  
LEADER Baden-Württemberg  

LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume.

Fördergebiet

Baden-Württemberg LEADER-Gebiete

Für wen?

- Privatpersonen,

- kleine Unternehmen,

- Vereine und

- Kommunen

 

In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.

Was wird gefördert?

- Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.

- Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.

- Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.

- Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.

- Im Modul 5 können private nicht investive Vorhaben gefördert werden.

- Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert nach Maßnahme und LEADER-Aktionsgruppe.

Bewerbungsverfahren

Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung ausgewählter ländlicher Modellregionen mit EU-Geldern.

Weitere Informationen  
LEADER Thüringen  

LEADER Thüringen ist ein Förderprogramm zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.

Was wird gefördert?

Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:

- innovativer Ansatz,

- regionale Bedeutung und

- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.

Bewerbungsverfahren

Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm Inklusive Arbeitswelt Thüringen  

Das Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" ist ein Förderprogramm für Arbeitgeber vom Land, das die Ausbildung und Einstellung von Schwerbehinderten fördern soll. Das Programm hilft, Barrieren abzubauen, und eröffnet sowohl den Betroffenen als auch den Unternehmen neue Wege.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

30.06.2030

Für wen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt. Förderfähig sind nur Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben. Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen. Der Antrag kann beim Integrationsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.

Was wird gefördert?

- Schaffung von Ausbildungsplätzen

- Schaffung von Arbeitsplätzen

- Förderung Mobilität

- Ausbilder-Zusatzqualifikation ReZa

- Stabilisierung von Arbeitsplätzen

- Projektförderung für Inklusionsbetriebe

Art und Höhe der Zuwendung

Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung. Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.

 

Es werden Prämien in unterschiedlicher Höhe gezahlt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Mobilität, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen, die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung und für Inklusionsbetriebe.

Bewerbungsverfahren

Für eine Bewerbung ist das örtlich zuständige Integrationsamt zu kontaktieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Innovationsfinanzierung 4.0  

Die L-Bank unterstützt mit der Innovationsfinanzierung 4.0 Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind: Innovationsvorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben innovativer Unternehmen, Geschäftsmodellinnovationen sowie Innovationen mit Künstlicher Intelligenz.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Gefördert werden überwiegend Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission handelt sowie Angehörige freier Berufe. Sie müssen unter anderem folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):

- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und

- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

 

Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, können gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und wenn der Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

- Innovationsvorhaben

- Digitalisierungsvorhaben

- Vorhaben innovativer Unternehmen

- Geschäftsmodellinnovationen

- KI-Innovationen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- 5 Millionen Euro (für KMU)

- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Der Förderantrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank „Antrag für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung“ (Vordruck WF_1001) gestellt. Antragsvordrucke, Merkblätter und Datenschutzhinweise liegen den Hausbanken vor oder können im Internet unter www.l-bank.de/innovation heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, das hohe technologische Know-how der baden-württembergischen Unternehmen zu mobilisieren und die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells auf die Märkte der Zukunft zu unterstützen. So können die Unternehmen die notwendige Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsstrukturen schneller und gezielter umsetzen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt INVESTIERT  

Mit dem Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen-Anhalt werden Investitionsanreize gegeben, um die Resilienz der geförderten Unternehmen zu stärken und Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)

- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen

 

Innovative Vorhaben, die:

- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.

- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen

 

Nicht-innovative Investitionen, wenn:

- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,

- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),

- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder

- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die Antragstellung erfolgt mittels von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formularen.

Die aktuelle Antragsrunde startet am 06.10. und endet am 20.10.2025.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Nachhaltige Investitionen tätigen, das wird kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ermöglicht. Ziel ist es Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Berlin Kredit Transformation  

Zur Unterstützung der nachhaltigen Transformation fördert Berlin Kredit Transformation Investitionsvorhaben von KMU mit zinsgünstigen Krediten im Hausbankenverfahren aus dem EU-kofinanzierten KMU-Fonds. Nachhaltige Vorhaben profitieren von zusätzlichen Tilgungsnachlässen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen

- Freiberufler:innen

zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.

Was wird gefördert?

- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden

- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.

- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR

100% Auszahlung

Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig

flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren

günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit

Bewerbungsverfahren

Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.

Weitere Informationen  
InnoInvest Thüringen  

Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende

- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,

- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.

 

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.

Weitere Informationen  
KLIMAfit  

Das Förderprogramm KLIMAfit zielt darauf ab, Unternehmen und Organisationen in Baden-Württemberg zu unterstützen, um Treibhausgasbilanzen zu erstellen und auf deren Basis Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen, Innungen der Wirtschaft und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein vom Projektträger ausgewähltes Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.

 

Höhe der Förderung:

 

- Beratungsunternehmen für Workshops:

Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

 

- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:

Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

 

- Zuschüsse für Projektträger:

Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante  

Das Programm unterstützt Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu steigern, insbesondere in Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2031

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-

bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.

Weitere Informationen  
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