Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-agricultural-fund-rural-development_en?etrans=de
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind
– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,
– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Beratungen
– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,
– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie
– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.
Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.
ja
Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
- https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
Rheinland-Pfalz
Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.
Das Programm födert
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. EUR für Investitionskredite
- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
nein
Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html#tab10785-0
Sachsen-Anhalt
30.12.2026
Antragsberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und
- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Ihr Vorhaben muss:
- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,
- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
nein
Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.
- Zuwendungsgeber : Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-revier-2038
Nordrhein-Westfalen
Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.
Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.
Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.
Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.
Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.
Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.
MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:
Für Kleinst- und kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 50 Prozent
MID-Analyse: 80 Prozent
MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent
Für mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 30 Prozent
MID-Analyse: 60 Prozent
MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent
MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.
MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.
Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
Eine genaue Beschreibung der Antragstellung finden Sie unter:
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit
nein
Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
- https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen, Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland mit besonderer branchenspezifischer und überregionaler Bedeutung
Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben; Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.
Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 12.000 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 13.500 Euro
Messebeteiligung Gemeinschaftsstand des MW im Ausland: maximal 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern
Anträge für die Förderung von Gemeinschaftsständen sind unter Verwendung der Antragsformulare an die Organisatoren der jeweiligen Messe zur richten.
nein
Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Messeförderung-Gemeinschaftsstände-Inland-und-Ausland.html#detailinformationenzuaktuellenmessen2024
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.
Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen
Beteiligung. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und nicht höher sein als die vorhandenen Eigenmittel und den Betrag von EUR 2.500.000 je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Diese Begrenzungen gelten auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe. Dauer mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages ist die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach 5 Jahren in anteiliger Höhe.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zu richten
eingeschränkt
Die Beteiligungsvarianten der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhöhen jeweils in unterschiedlicher Weise die Eigenmittelquote der geförderten Unternehmen und ermöglichen so das Einwerben von Fremdkapital.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/Beteiligungen-zur-foerderung-investiver-projekte.html
Niedersachsen
Gründungen von kleinen, jungen, innovativen Unternehmen. Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen
Finanzierung der Nachgründungsphase (Seed) und erster Wachstumsphase, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Unternehmen, die im Regelfall noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Finanzierungen mit Volumina zwischen 150.000 Euro bis 600.000 Euro erhalten;
Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit NSeed können junge Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe mittels eine Beteiligung überwinden. Eine jährliche Vergütung ist für die Beteiligung wird fällig, die aber abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NSeed.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf (Betriebsmittelfinanzierungen), Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,
Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen
Typisch stille Beteiligungen
NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung
Beteiligungsfinanzierungen von 700.000 Euro bis max. 5 Millionen Euro
Offene Beteiligungen
NBank beteiligt sich über die NBank Capital direkt am Kapital der Gesellschaft
Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen
Keine feste Laufzeit
Investitionshorizont mindestens sieben Jahre
Details siehe Link
Zunächst Erstgespräch mit der NBank, siehe Link.
nein
Ziel der Förderung ist es, Investitionen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten, sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NMittelstand.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Investitionen in Gebäude, Attraktionen, Maschinen, etc. oder in innovative Ideen für neue Angebote und Technologien
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind; Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist; Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft; Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit diesem Förderprogramm können kleine oder mittlere Unternehmen durch eine Beteiligung der Nbank Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen, wofür allerdings auch eine jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers zu entrichten ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NBeteiligung.html#aufeinenblick