Förderwegweiser
Bremen
29.06.2027
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Innovationscluster
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
Bremen
31.12.2027
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Entwicklung und Implementierung einer Strategie zur Erhöhung oder zum Management von Vielfalt im Unternehmen
- Maßnahmen zur Verstetigung einer Diversity-Strategie
- Einführung von Vielfaltsbotschafter:innen
- Status-quo-Analyse und Optimierung von internen Prozessen in Bezug auf Vielfalt
- Entwicklung und Einführung von Vielfalts-Kennzahlen zum Monitoring und zur Erfolgsmessung
- Einführung einer HR-Software zur Unterstützung einer vielfaltsfördernden Personalentwicklung und ihrem Controlling
-Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zur Unterstützung vielfältiger Lebenssituationen
-Sensibilisierung, Weiterbildung und Schulung der Mitarbeitenden zu Vielfaltsthemen (beispielsweise im Bereich der interkulturellen Kompetenz)
- Coaching zur Entwicklung der Vielfaltskompetenz von Führungskräften
- Entwicklung und Einführung von Strategien und Tools zur Förderung des Wissenstransfers zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitenden
- Entwicklung geschlechtsneutraler Stellenanzeigen oder anonymisierter Bewerbungsverfahren
- Strategisches Scouting zur Ansprache unterschiedlichster Talente
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Max. Zuschuss: Bis zu 150.000 € pro Einzelprojekt.
- Förderquote: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
Bremen
29.06.2027
• Technologieorientierte und/oder innovative KMU,
• Junge und/oder wachstumsorientierte KMU mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen,
mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen und einem plausiblen, nachhaltigen Konzept und geschlossener Gesamtfinanzierung.
Personalkosten sowie Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang stehen mit:
• Markteinführung,
• Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes,
• Unternehmenswachstum,
• Stärkung der Innovationsfähigkeit,
• Auf- oder Ausbau von Geschäftsfeldern und/oder
• Produktentwicklung.
Grundsätzlich bieten wir sowohl offene als auch typisch stille Beteiligungen an.
• In der Regel bis zu 800.000 Euro pro Startup oder jungen Unternehmen in der Seed- und Series A-Phase.
• bei alleiniger Investition: Höchstgrenze bei 300.000 Euro
Besonderheiten offene Beteiligung:
• ausschließlich Minderheitsbeteiligungen
• Exit-Absicht ab dem 7. Jahr
• in der Regel kein Lead-Investor
Besonderheiten typisch stille Beteiligung:
• quartalsweise Festvergütung
• gewinnabhängige Vergütung zzgl. eines laufenden festen Verwaltungsentgeltes
• Laufzeit bis zu 10 Jahre
• Rückzahlung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit
Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.
1. E-Mail schreiben, anrufen, auf einer Veranstaltungen ansprechen
2. Persönlicher oder digitaler Kennenlern-Termin (Vorher Pitch-Deck oder Businessplan zur Verfügung stellen)
3. Weitere Treffen mit detailliertere Fragen und Analyse verschiedenster Unterlagen
4. Antragsstellung online über die Förderbar und Vorstellen des potentiellen Investments vor dem Beiligungsausschuss zur Entscheidung
ja
Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : BBM (BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH) mit Mitteln des Landes Bremen, des Bundes und der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/beteiligungsfonds
Bremen
29.06.2027
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten.
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:
- Personalkosten
- Investitionskosten
- Marketing
- Coaching- und Beratungsleistungen
Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.
- Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
- Messtechnik und Simulation
- Biotechnologie
- autonome Systeme und Robotik
- Wasserstofftechnologien
- Neue Arbeits- und Organisationsformen
- Leichtbau und additive Fertigung
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Der Antrag ist bei Starthaus Bremen und Bremerhaven zu stellen.
nein
Durch die Förderung werden Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre Gründungsidee weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Es werden außerdem innovative Start-ups gefördert, die durch die Entwicklung neuer Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/startupfoerderung
Bremen
Unternehmen in oder vor einer Unternehmensnachfolge.
- Bereitstellung von Informationen über die grundsätzliche Vorgehensweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- Vertrauliche Begleitung des Unternehmers bzw. seines Nachfolgers in den Phasen der Planung und Umsetzung
- Aktive Hilfe bei der Suche nach Nachfolgern oder abgebenden Unternehmern mit Hilfe von regionalen und überregionalen Unternehmensbörsen
- Spezielle Gründungsberatung für die Nachfolger und Hilfestellung in allen Finanzierungs und Förderangelegenheiten
- Ausarbeitung eines bankfähigen Übernahmekonzeptes als Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierung mit Hilfe der BAB-Bremen.
Kostenfreie Beratungs- und Unterstützungsleistung.
Kontaktaufnahme zu BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Die BIS Bremerhaven bietet Unternehmern und Nachfolgern eine umfassende, vertrauliche Begleitung beim Führungswechsel an. Ziel ist es, typische Fehler bei Finanzierung, Steuern und Recht zu vermeiden und gemeinsam die Schritte für eine erfolgreiche Übergabe zu erarbeiten.
- Zuwendungsgeber : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/unternehmensnachfolge
Niedersachsen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder
Personengesellschaften handelt.
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
• Arbeitswelt im Wandel:
Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes
• Daseinsvorsorge:
Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden
• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu
70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet
• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig
• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.
• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch
Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf
die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.
•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung
•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt
Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.
Schritt 1: Einreichen einer Projektidee
Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur
Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und
frühestem Projektbeginn.
Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail
an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.
Schritt 2: Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens
zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch
die Antragstellung geführt.
Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000€.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank Niedersachsen
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Projekte-f%C3%BCr-Soziale-Innovation.html#aufeinenblick
Niedersachsen
31.12.2026
- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung
- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben
- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.
Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.
Das wird gefördert:
- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen
- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung
- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung
- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote
- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen
- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.
Die Bedingungen:
- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (jährlich zum 30.04.)
- Ausgabenerstattungsprinzip
- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots
- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten
Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.
1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)
2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen
3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen
4. Beantragen Sie Ihre Förderung
nein
Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Touristische-Projekte.html#downloads
Hamburg
31.12.2026
Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg, einschließlich Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister, unter bestimmten Voraussetzungen.
- Machbarkeitsuntersuchungen („EffizienzChecks“),
- Investitionen zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz,
- Nutzung von erneuerbaren Energien für Prozesswärme,
- Nutzung unvermeidbarer Abwärme,
- Dekarbonisierung der Produktion,
- flexible Energieverwendung.
Zuwendungsart: Zuschüsse
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung je nach Förderschwerpunkt
Förderhöhe hängt von der Emissionsvermeidung und anderen projektbezogenen Größen ab; spezifische Details sind in den Merkblättern zu den Förderschwerpunkten aufgeführt, maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
Anträge sind vor Projektbeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen, die im Auftrag der BUKEA die Richtlinie umsetzt.
eingeschränkt
Das Programm fördert diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung und zur Unterstützung der Klimaneutralität Hamburger Unternehmen. Es ist darauf ausgerichtet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Hamburgs zu leisten, indem es Investitionen in Technologien und Prozesse fördert, die die Ressourceneffizienz steigern und Emissionen reduzieren.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ufr-unternehmen-fuer-ressourcenschutz#section_5088
Hamburg
30.11.2026
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.
- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
- Betriebsübernahmen,
- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,
- Betriebsmittel für laufende Kosten.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten
Höhe der Förderung:
- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro
- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro
Laufzeit: 6 Jahre bei 6 monatiger Tilgungsfreiheit.
- Der Zinssatz ist freibleibend und bei der IFB zu erfragen. Am 04.12.2025 betrug dieser 3,18 % nom.. Der vereinbarte Darlehenszins ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit.
- Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
- Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
- Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.
eingeschränkt
Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Hamburg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. ANtragsteller müssen seit 5 JAhren am Markt aktiv sein.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baumaßnahmen
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
- Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals
- Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung
- Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen,
- Betriebsmittel inklusive Warenlager.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 750.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-wachstum