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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)  

Die FEI-Förderung unterstützt dabei, das Risiko bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Innovationscluster

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €

- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
 
Diversity in KMU  

Mit der FEI-Förderung „Gender Diversity“ sollen Strategien diverser Personalstrukturen in Unternehmen unterstützt werden.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

- Entwicklung und Implementierung einer Strategie zur Erhöhung oder zum Management von Vielfalt im Unternehmen

- Maßnahmen zur Verstetigung einer Diversity-Strategie

- Einführung von Vielfaltsbotschafter:innen

- Status-quo-Analyse und Optimierung von internen Prozessen in Bezug auf Vielfalt

- Entwicklung und Einführung von Vielfalts-Kennzahlen zum Monitoring und zur Erfolgsmessung

- Einführung einer HR-Software zur Unterstützung einer vielfaltsfördernden Personalentwicklung und ihrem Controlling

-Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zur Unterstützung vielfältiger Lebenssituationen

-Sensibilisierung, Weiterbildung und Schulung der Mitarbeitenden zu Vielfaltsthemen (beispielsweise im Bereich der interkulturellen Kompetenz)

- Coaching zur Entwicklung der Vielfaltskompetenz von Führungskräften

- Entwicklung und Einführung von Strategien und Tools zur Förderung des Wissenstransfers zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitenden

- Entwicklung geschlechtsneutraler Stellenanzeigen oder anonymisierter Bewerbungsverfahren

- Strategisches Scouting zur Ansprache unterschiedlichster Talente

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

- Max. Zuschuss: Bis zu 150.000 € pro Einzelprojekt.

- Förderquote: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
 
Beteiligungsfonds Bremen  

Der Beteiligungsfonds bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

• Technologieorientierte und/oder innovative KMU,

• Junge und/oder wachstumsorientierte KMU mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen,

 

mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen und einem plausiblen, nachhaltigen Konzept und geschlossener Gesamtfinanzierung.

Was wird gefördert?

Personalkosten sowie Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang stehen mit:

 

• Markteinführung,

• Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes,

• Unternehmenswachstum,

• Stärkung der Innovationsfähigkeit,

• Auf- oder Ausbau von Geschäftsfeldern und/oder

• Produktentwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich bieten wir sowohl offene als auch typisch stille Beteiligungen an.

 

• In der Regel bis zu 800.000 Euro pro Startup oder jungen Unternehmen in der Seed- und Series A-Phase.

• bei alleiniger Investition: Höchstgrenze bei 300.000 Euro

 

Besonderheiten offene Beteiligung:

• ausschließlich Minderheitsbeteiligungen

• Exit-Absicht ab dem 7. Jahr

• in der Regel kein Lead-Investor

 

Besonderheiten typisch stille Beteiligung:

• quartalsweise Festvergütung

• gewinnabhängige Vergütung zzgl. eines laufenden festen Verwaltungsentgeltes

• Laufzeit bis zu 10 Jahre

• Rückzahlung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit

Bewerbungsverfahren

Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.

 

1. E-Mail schreiben, anrufen, auf einer Veranstaltungen ansprechen

2. Persönlicher oder digitaler Kennenlern-Termin (Vorher Pitch-Deck oder Businessplan zur Verfügung stellen)

3. Weitere Treffen mit detailliertere Fragen und Analyse verschiedenster Unterlagen

4. Antragsstellung online über die Förderbar und Vorstellen des potentiellen Investments vor dem Beiligungsausschuss zur Entscheidung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.

Weitere Informationen  
Startup Förderung Bremen  

Im Rahmen der Förderung sollen innovative Start-ups in ihrer Gründungsphase unterstützt werden.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:

- Personalkosten

- Investitionskosten

- Marketing

- Coaching- und Beratungsleistungen

 

Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.

Beispiele

- Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

- Messtechnik und Simulation

- Biotechnologie

- autonome Systeme und Robotik

- Wasserstofftechnologien

- Neue Arbeits- und Organisationsformen

- Leichtbau und additive Fertigung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Der Antrag ist bei Starthaus Bremen und Bremerhaven zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Förderung werden Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre Gründungsidee weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Es werden außerdem innovative Start-ups gefördert, die durch die Entwicklung neuer Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.

Weitere Informationen  
Unternehmensnachfolge Bremen  

Unterstützung durch die Phase vor und während der Unternehmensnachfolge.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Unternehmen in oder vor einer Unternehmensnachfolge.

Was wird gefördert?

- Bereitstellung von Informationen über die grundsätzliche Vorgehensweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

- Vertrauliche Begleitung des Unternehmers bzw. seines Nachfolgers in den Phasen der Planung und Umsetzung

- Aktive Hilfe bei der Suche nach Nachfolgern oder abgebenden Unternehmern mit Hilfe von regionalen und überregionalen Unternehmensbörsen

- Spezielle Gründungsberatung für die Nachfolger und Hilfestellung in allen Finanzierungs und Förderangelegenheiten

- Ausarbeitung eines bankfähigen Übernahmekonzeptes als Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierung mit Hilfe der BAB-Bremen.

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie Beratungs- und Unterstützungsleistung.

Bewerbungsverfahren

Kontaktaufnahme zu BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die BIS Bremerhaven bietet Unternehmern und Nachfolgern eine umfassende, vertrauliche Begleitung beim Führungswechsel an. Ziel ist es, typische Fehler bei Finanzierung, Steuern und Recht zu vermeiden und gemeinsam die Schritte für eine erfolgreiche Übergabe zu erarbeiten.

Weitere Informationen  
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

 

Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000€.

Weitere Informationen  
Touristische Projekte in Niedersachsen  

Ziel der Förderung ist es, den Tourismus in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten. Unterstützt werden Projekte, die auf verändertes Reise- und Informationsverhalten reagieren, innovative Angebots- und Organisationsstrukturen entwickeln und aktiv zur digitalen sowie klimafreundlichen Transformation der Branche beitragen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung

- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben

- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.

Das wird gefördert:

- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen

- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen

- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung

- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung

- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote

- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen

- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.

 

Die Bedingungen:

- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (jährlich zum 30.04.)

- Ausgabenerstattungsprinzip

- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots

- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten

Bewerbungsverfahren

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)

2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen

3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen

4. Beantragen Sie Ihre Förderung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.

Weitere Informationen  
Unternehmen für Ressourcenschutz  

Das Förderprogramm ist Teil des Hamburger Klimaplans und zielt darauf ab, Unternehmen bei der Transformation zur Klimaneutralität zu unterstützen. Es konzentriert sich auf die Reduzierung der CO2-Emissionen durch Energieeffizienz, Material- und Wassereffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg, einschließlich Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister, unter bestimmten Voraussetzungen.

Was wird gefördert?

- Machbarkeitsuntersuchungen („EffizienzChecks“),

- Investitionen zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz,

- Nutzung von erneuerbaren Energien für Prozesswärme,

- Nutzung unvermeidbarer Abwärme,

- Dekarbonisierung der Produktion,

- flexible Energieverwendung.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Zuschüsse

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung je nach Förderschwerpunkt

Förderhöhe hängt von der Emissionsvermeidung und anderen projektbezogenen Größen ab; spezifische Details sind in den Merkblättern zu den Förderschwerpunkten aufgeführt, maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Projektbeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen, die im Auftrag der BUKEA die Richtlinie umsetzt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung und zur Unterstützung der Klimaneutralität Hamburger Unternehmen. Es ist darauf ausgerichtet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Hamburgs zu leisten, indem es Investitionen in Technologien und Prozesse fördert, die die Ressourceneffizienz steigern und Emissionen reduzieren.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Mikro  

Das Programm zielt darauf ab, kleine Unternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe durch schnelle Bereitstellung von Darlehensmitteln zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen. Dies soll die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für den Standort Hamburg ermöglichen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.11.2026

Für wen?

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.

Was wird gefördert?

- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,

- Betriebsübernahmen,

- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,

- Betriebsmittel für laufende Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten

Höhe der Förderung:

- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro

- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro

Laufzeit: 6 Jahre bei 6 monatiger Tilgungsfreiheit.

 

- Der Zinssatz ist freibleibend und bei der IFB zu erfragen. Am 04.12.2025 betrug dieser 3,18 % nom.. Der vereinbarte Darlehenszins ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit.

- Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.

- Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.

- Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Wachstum  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg dienen. Dabei nutzt sie die Mittel des KfW-Unternehmerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. ANtragsteller müssen seit 5 JAhren am Markt aktiv sein.

 

Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.

Was wird gefördert?

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

- Baumaßnahmen

- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen

- Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals

- Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung

- Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen,

- Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 750.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.

Weitere Informationen  
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