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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
NRW.BANK.Universalkredit  

Die NRW Bank gewährt Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- Existenzgründer(innen)

- mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Es können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf vergeben werden.

 

Mit dem Darlehen können insbesondere Investitionsmaßnahmen finanziert und/oder Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarfe gedeckt werden.

Beispiele

Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:

 

- Fremdvermietungen

- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen

 

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

 

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

 

Laufzeiten Ratendarlehen:

3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)

10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)

15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

 

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

 

Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Auszahlung: 100%

 

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

 

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

 

Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.

 

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW.

Weitere Informationen  
Förderplätze für "Reisen für alle"  

Das Staats­ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt Unternehmen, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben möchten.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Touristische Betriebe

Art und Höhe der Zuwendung

Diese Förderung gilt im Jahr 2026 bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents in Höhe von 50.000 € brutto und gilt ausschließlich für folgende Teilnehmende:

 

- Erstkennzeichnung: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS), 380 € (S), 515 € (XS) bis max. 600 € (L-XXL)

- Re-Kennzeichnung nach den ersten 3 Jahren Laufzeit nach Reisen für Alle: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS) bis max. 300 € netto (S-XXL) (vorläufig max. 66 Betriebe in 2026)

Bewerbungsverfahren

Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag per Post, Fax oder E-Mail an:

 

Bayern Tourist GmbH (BTG)


Prinz-Ludwig-Palais


Türkenstraße 7

80333 München

Tel. 089 28098-99

Fax 089 28099-31

reisenfueralle@btg-service.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden bayrische Betriebe, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben.

Weitere Informationen  
Inklusive JobMessen 2026  

Die neuen Förderempfehlungen für Inklusive JobMessen gelten ab 2026 in Bayern und bieten eine verlässliche, unbürokratische Basisfinanzierung für Veranstalter. Sie sollen Inklusive JobMessen flächendeckend in Bayern voranbringen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

In die Organisation einer inklusiven JobMesse sollen die regionalen Akteure (Netzwerk) einge-

bunden werden. In Netzwerke müssen zwingend Vertreter der Kommune vor Ort und Vertreter

der regionalen Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein. Das können beispielsweise sein:

Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, aber auch

Rehaträger, d. h. Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder

Rentenversicherungen.

Was wird gefördert?

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20 Aussteller mitwirken und regionale Akteure wie Integrationsfachdienste oder die Agentur für Arbeit einbezogen werden. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro und deckt bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ab.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Inklusionsamt kann sich mit pauschalen Förderleistungen an der Finanzierung einer Job-

Messe beteiligen.

Die Höhe der Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:

- Größe der Veranstaltung

- Veranstaltungsprogramm

 

Die Obergrenze der Förderung des Inklusionsamtes liegt bei maximal 40 Prozent der Gesamt-

kosten der Veranstaltung. Als Kosten der Veranstaltung werden insbesondere Kosten für das

Anmieten von Räumen und Gegenständen, für Referenten und Dolmetscher, für die Bewerbung

der Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit und für Verpflegung der Beschäftigten/Vortragenden an-

erkannt. Sofern der Veranstalter Förderungen anderer öffentlicher Stellen erhält, hat er mindes-

tens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst zu tragen (Eigenanteil).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind beim zuständigen Inklusionsamt formlos zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützt werden mit diesem Förderprogramm Veranstalter von inklusiven Jobmessen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Infrastruktur  

Im Rahmen des Programms werden Investoren gefördert, die notwendige private Investitionen in Infrastruktureinrichtungen tätigen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)

- Angehörige der Freien Berufe

- private Investoren

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Beispiele

- soziale Infrastruktur ( Sport-,Freizeit und Begegnungsstätten, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Mnschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe)

-öffentliche Verkehrsinfrastruktur

- Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung (Straßenbaumaßnahmen, Infrastruktur des ländlichen Raums...)

-Erneuerbare Enerien

- Klima

- Bildung

- Breitband

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 150 Mio. €

Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden

Zinssatz:

- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit

- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

Sicherheiten: banküblich

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.

Weiterführende Informationen:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Gründungs- und Wachstumskredit  

Die NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen, wenn das Vorhaben einen nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg zu erwarten lässt.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von

 

- In- und ausländischen Unternehmen

- Existenzgründer(innen)

- Angehörige der freien Berufe

 

sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.

Was wird gefördert?

Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.

 

Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:

- Betriebsmittelbedarf

- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,

- Übernahme und Beteiligung

 

Voraussetzungen:

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten

- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert

- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Laufzeiten:

- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en

-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en

- Betriebsmitteldarlehen:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

- Warenlager:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en

Zinssatz:

- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit

- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre

Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.

Tilgung:

- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung

Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nichtmotorisiertem Individualverkehrs (Nahmobilität) in den Gemeinden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen

- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.

 

Voraussetzung:

- Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden

- für investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und der Eigentümerin oder dem Eigentümer).

- Vorhaben

->schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität,

-> verlagert motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität,

-> verbessert die Verkehrssicherheit,

-> erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen,

-> trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung.

- Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen

- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

- Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Ausgaben

Beispiele

Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben finanziert werden:

- Radverkehrsanlagen

- Fußverkehrsanlagen

- Fahrradstationen

- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum

- Service- und Rastplätze

- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze

- Nahmobilitätskonzepte

- investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Bagatellgrenze:

- 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)

- 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)

Bewerbungsverfahren

Anträge können fünf Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31.05 des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Maßnahme muss geeignet sein, sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr ist angemessen Rechnung zu tragen. Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.

Weitere Informationen  
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft  

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften, die dazu dienen, gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen. Dabei ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze von besonderem Gewicht.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft

- Angehörige der freien Berufe

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.

 

Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:

- Neuinvestitionen

- Nachfinanzierung von Investitionen

- Beschaffung von Betriebsmitteln

- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

 

 

Voraussetzung:

- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt

- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten

- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moskauer Straße 19

40227 Düsseldorf

Tel. (02 11) 9 81-0

Fax (02 11) 9 81-10 00

Internet: www.pwc.de

zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.

Weitere Informationen  
NRW.SeedCap  

Gefördert werden Beteiligungen der NRW.BANK an KMU in der Gründungsphase (bis maximal 36 Monate nach Gründung). Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen oder Unternehmen, die einen Finanzierungsbedarf für Investitionen und/oder Betriebsmittel haben. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen der Wachstumsfinanzierung des Unternehmens dienen. Diese Fördermaßnahme steht nun allen Branchen offen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.

Was wird gefördert?

Wachstumskapital für KMU durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital einer/s Investorin/Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der/die Investor:in bringt außer Kapital auch ihre/seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.

 

Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:

- neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen

- Betriebsmittel

- Investitionen zur Validierung des Geschäftsmodells

- Markteinführung und Wachstum

 

Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.

 

Voraussetzung:

- Der Sitz und wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen

- Das Unternehmen darf bei der Erstfinanzierung nicht älter als 36 Monate, bei Folgefinanzierung nicht älter als 60 Monate sein

- Für die Antragsstellung bedarf es der Bereitschaft zur Finanzierung und Unterstützung einer oder mehrerer (noch nicht beteiligter) erfahrenen Business Angel oder privater Seedinvestoren

- Privater Seedinvestor bzw. Business Angel und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditonen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile)

Mindestfinanzierung: 100.000 €

Maximalfinanzierung: 500.000 €

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über seedcap@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68100

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung besonders für Startups und innovative Unternehmen, die investieren wollen bzw. wachsen wollen. Das Förderprogramm dient der Unterstützung von Finanzierungen von Unternehmen sowohl durch private als auch durch öffentliche Investoren.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms Beratungen für betriebliche Maßnahmen, die von qualifizierten externen Beratern durchgeführt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Was wird gefördert?

Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.

 

Voraussetzung:

- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab

- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach

- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung

- Nachweis Eigenbeteiligung

Beispiele

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

 

Phase 1: Machbarkeitsstudien

Phase 2: Umsetzungsberatung

 

Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:

- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens

- frühzeitige Umstrukturierung

- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte

- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU

- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW

- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

 

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang:

- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase

Förderdauer: max. 3 Monate

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.InvestZukunft  

Das Förderprogramm „NRW.BANK InvestZukunft“ unterstützt Unternehmen und Freiberufler in NRW bei nachhaltigen, innovativen Investitionen. Es finanziert Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Wasserstofftechnik, CO₂-Reduktion), Umweltschutzprojekte, Anlagen zur Ressourceneffizienz und Recycling (Circular Economy), energieeffiziente Technologien, klimafreundliche Mobilitätslösungen (z.B. E-Fahrzeuge), Digitalisierungsvorhaben und innovative Produktentwicklungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),

 

- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),

 

- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),

 

- Energie- und Ressourceneffizienz,

 

- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),

 

- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),

 

- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).

Beispiele

- Batteriespeicher, Elektrolyseure

- Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge

- Recycling-/Aufbereitungsanlagen

- Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen

- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren

- Aufbau von digitalen Plattformen

- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologien

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 10 Mio. Euro

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms

„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
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