Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- öffentliche Unternehmen.
Gefördert werden:
- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:
• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern
• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften
• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen
• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge
• Regionales Standortmarketing
Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
ja
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer und Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt
BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank.
Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 500.000 €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 400.000 € pro Unternehmen.
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.
Anträge sind an die
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Große Diesdorfer Straße 228
39108 Magdeburg
Tel. (03 91) 7 37 52-0
Fax (03 91) 7 37 52-15
E-Mail: info@bb-mbg.de
Internet: www.bb-mbg.de
zu richten.
Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.
Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.
Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.
nein
Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen-Anhalt
Existenzgründer, bestehende kleine/mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt
Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Existenzgründung, Nachfolge, tätige Beteiligung, Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager, Betriebsimmobilien, Contracting
Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 2,5 Mio. €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2,0 Mio. € pro Unternehmen.
über die Hausbank.
Hausbank kann dann direkt E-Antrag oder postalischen Antrag stellen
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
- https://st.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/
Sachsen-Anhalt
Kleine/mitt lere Unternehmen sowie Freiberufler mit Investitionsort Sachsen-Anhalt
Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben:
• Betriebsmittel
• Investitionen
• Warenlager
• Betriebsimmobilien
• Contracting
• Avale
• keine Existenzgründung
Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 60 %.
Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal € 750.000,–, das entspricht
einer maximalen Bürgschaftshöhe von € 450.000,– (mit klar definierten
Entscheidungskriterien - siehe Produktblatt ).
Bis zu 15 Jahre; Bau-maßnahmen bis zu 23Jahre;
Kontokorrent- und Avalkredite bis zu 8 Jahre;
Programmkredite abweichende Laufzeit
Über die Hausbank, nur per E-Antrag.
nein
Mit dem BB EXPRESS wird ein digitaler Antragsweg über das Internet angeboten. Der Vorteil liegt in einer effizienten und schnellen Bearbeitung, Entscheidung innerhalb von i.d.R. 3 Bankarbeitstagen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bb-express/
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Umsatz von 50 Mio.€ p. a. oder
43 Mio.€ Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit
Investitionsort in Sachsen-Anhalt
Nachfolgeregelungen (Asset/Share Deals) oder Anteilserwerbe (MBO, MBI)
Nachfolgeregelungen (Asset/Share Deals) oder Anteilserwerbe (MBO, MBI) bis
750.000,00 € Gesamtfinanzierung.
Die Kreditlaufzeit darf 15 Jahre nicht überschritten werden.
Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann
davon abgewichen werden.
0,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt auf den zu verbürgenden Kreditbetrag mit
Aushändigung der Bürgschaftserklärung (mindestens 200,00 €).
1,25 % p. a. Bürgschaftsprovision auf den verbürgten Kreditbetrag mit Aushändigung der
Bürgschaftserklärung.
über die Hausbank, nur per E-Antrag.
nein
Das Programm BB EXPRESS NACHFOLGE leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Unternehmensnachfolgen, indem es Finanzierungshemmnisse bei Betriebsübernahmen reduziert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bb-express-nachfolge/
Sachsen-Anhalt
Bestehende kleine/mittlere Unternehmen sowie Freiberuflicher mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt
Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager sowie alle Arten von Neukrediten (einschließlich Leasing und Mietkauf)
Der Verbürgungsgrad beträgt 70 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 2,85 Mio. €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2,0 Mio. €, mindestens jedoch 500.000 €.
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre bei Investitionen, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann diese angepasst werden.
über die Hausbank, per E-Antrag oder postalisch.
nein
Das Programm BB Premium stellt ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen in Sachsen-Anhalt dar.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bb-premium/
Sachsen-Anhalt
Kleine/mittlere Unternehmen (auch Existenzgründungen) sowie Freiberufler mit Investitionsort Sachsen-Anhalt.
Verbürgt werden Anschaffungen von Leasinggütern im Rahmen eines Finanzierungsleasings mit Voll- und Teilamortisation; mehrfach nutzbar, u. a. auch Teilbeträge, soweit der maximale Bürgschaftsbetrag nicht überschritten wird.
Mit dem Programm lassen sich Leasingfinanzierungen bis zu 4,0 Mio. € begleiten. Die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 2,0 Mio. € pro KMU, wobei der Verbürgungsgrad 50 oder 70 Prozent beträgt.
Leasinglaufzeit mindestens 12 Monate, maximal 10 Jahre.
Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de beantragen.
nein
Das Programm BB Leasing verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen, indem es den Zugang zu Leasingfinanzierungen erleichtert. Dadurch können notwendige Investitionen umgesetzt werden, ohne die Liquidität der Unternehmen übermäßig zu belasten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/
Sachsen-Anhalt
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie FreiberuflerInnen.
- ExistenzgründerInnen
- NachfolgerInnen
- Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind*
gemäß KMU-Kriterien mit Unternehmenssitz in Deutschland.
-Existenzgründungen
- Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit*
Förderfähige Kosten
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
Kredithöhe
Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller
Wenn mehrere Gesellschafter das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.
Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.
Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.
1. Finanzierungspartner finden
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, um einen Kredit zu beantragen.
2. Garantie der Bürgschaftsbank beantragen
Ihre Hausbank stellt nach dem Kreditgespräch für Sie den Antrag auf Garantieübernahme. Dazu müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden.
3. Förderkredit der KfW beantragen
Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank stellt Ihre Hausbank den Refinanzierungsantrag bei der KfW.
4. Kreditvertragsabschluss
Nun müssen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank nur noch abschließen.
Anschließend erhalten Sie den vollständigen Kreditbetrag und können loslegen.
nein
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge trägt dazu bei, finanzielle Hürden bei Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen zu verringern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://kapital.ermoeglicher.de/de/produkt/
Niedersachsen
31.12.2029
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschusshöhe beträgt:
… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)
... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt
... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung
Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.
Besonderheiten für Unternehmen im ÜR-Gebiet nach STEP-Verordnung bei Vorhaben mit industrieller Forschung:
- Entwicklung oder Herstellung einer kritischen Technologie entsprechend der STEP-Leitlinien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in einem der drei entsprechenden Sektoren (digitale und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschusshöhe beträgt:
- für kleine Unternehmen bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro
- für mittlere Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro
- für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Großunternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro
- für Nicht-KMU bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro
- zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oderer mehreren Unternehmen, wovon mindestens eines ein KMU sein muss (wobei die maximale Förderrquote auf 80 % begrenzt ist)
- insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 1.000.000 Euro begrenzt
- für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.
nein
Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-Forschung-und-Entwicklung-in-Unternehmen-(IFP).html#gutzuwissen
Schleswig-Holstein
30.06.2027
Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens.
Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.
Nicht-investive Vorhaben:
- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten
- Maßnahmen zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen
- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge
Investive Vorhaben:
- Vorhaben zur regionalen Entwicklung des Radtourismus, der touristischen Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur sowie zur Besucherlenkung und -information
- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)
- Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Mobilität und Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme für investive Vorhaben 1.000.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei nicht-investiven Vorhaben mehr als 50.000 Euro, bei investiven Vorhaben mehr als 100.000 Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil der / des Begünstigten von mindestens 10 % ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar. Umsetzung des Vorhabens bis spätestens 31.12.2029.
Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe (Calls). Diese werden regelmäßig veröffentlicht – sowohl auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als auch über das Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.
Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2026
Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.011.2026
eingeschränkt
Das Förderprogramm der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Tourismus in den ländlichen Regionen des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
- https://arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung/
