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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Förderung der Regionalentwicklung (Sachsen-Anhalt REGIO)  

Zuschuss für Tourismusprojekte innerhalb von Programmen der Regionalentwicklung. Zudem Schnittstellen zum Kultursektor, Naturerlebnissen und Standortmarketing.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,

- Verbände und Vereine,

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie

- öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,

- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:

• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern

• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften

• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen

• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge

• Regionales Standortmarketing

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Sachsen-Anhalt  

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer und Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank.

Beispiele

Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 500.000 €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 400.000 € pro Unternehmen.

 

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.

Anträge sind an die

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Große Diesdorfer Straße 228

39108 Magdeburg

Tel. (03 91) 7 37 52-0

Fax (03 91) 7 37 52-15

E-Mail: info@bb-mbg.de

Internet: www.bb-mbg.de

zu richten.

Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.

Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.

Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm BB Classic  

Zur Finanzierung konkreter Vorhaben kann bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH eine Bürgschaft beantragt werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Existenzgründer, bestehende kleine/mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Existenzgründung, Nachfolge, tätige Beteiligung, Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager, Betriebsimmobilien, Contracting

Art und Höhe der Zuwendung

Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 2,5 Mio. €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2,0 Mio. € pro Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

über die Hausbank.

Hausbank kann dann direkt E-Antrag oder postalischen Antrag stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm BB Express Classic  

Zur Finanzierung konkreter Vorhaben kann bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH eine Bürgschaft beantragt werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine/mitt lere Unternehmen sowie Freiberufler mit Investitionsort Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben:

• Betriebsmittel

• Investitionen

• Warenlager

• Betriebsimmobilien

• Contracting

• Avale

• keine Existenzgründung

Art und Höhe der Zuwendung

Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 60 %.

Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal € 750.000,–, das entspricht

einer maximalen Bürgschaftshöhe von € 450.000,– (mit klar definierten

Entscheidungskriterien - siehe Produktblatt ).

 

Bis zu 15 Jahre; Bau-maßnahmen bis zu 23Jahre;

Kontokorrent- und Avalkredite bis zu 8 Jahre;

Programmkredite abweichende Laufzeit

Bewerbungsverfahren

Über die Hausbank, nur per E-Antrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem BB EXPRESS wird ein digitaler Antragsweg über das Internet angeboten. Der Vorteil liegt in einer effizienten und schnellen Bearbeitung, Entscheidung innerhalb von i.d.R. 3 Bankarbeitstagen.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm BB Express Nachfolge  

Das Förderprogramm BB EXPRESS NACHFOLGE unterstützt die Übernahme bestehender Unternehmen durch Nachfolgerinnen und Nachfolger. Durch die Bereitstellung von Bürgschaften erleichtert es die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, indem es Hausbanken bei der Kreditvergabe absichert.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Umsatz von 50 Mio.€ p. a. oder

43 Mio.€ Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit

Investitionsort in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Nachfolgeregelungen (Asset/Share Deals) oder Anteilserwerbe (MBO, MBI)

Art und Höhe der Zuwendung

Nachfolgeregelungen (Asset/Share Deals) oder Anteilserwerbe (MBO, MBI) bis

750.000,00 € Gesamtfinanzierung.

 

Die Kreditlaufzeit darf 15 Jahre nicht überschritten werden.

Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann

davon abgewichen werden.

 

0,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt auf den zu verbürgenden Kreditbetrag mit

Aushändigung der Bürgschaftserklärung (mindestens 200,00 €).

1,25 % p. a. Bürgschaftsprovision auf den verbürgten Kreditbetrag mit Aushändigung der

Bürgschaftserklärung.

Bewerbungsverfahren

über die Hausbank, nur per E-Antrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm BB EXPRESS NACHFOLGE leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Unternehmensnachfolgen, indem es Finanzierungshemmnisse bei Betriebsübernahmen reduziert.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm BB Premium  

Das Bürgschaftsprogramm Sachsen-Anhalt BB Premium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Umsetzung von Investitions- und Finanzierungsvorhaben. Durch die Übernahme von Bürgschaften erleichtert das Programm den Zugang zu Krediten, wenn Unternehmen nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die zur Gründung, zum Wachstum, zur Innovation oder zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beitragen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Bestehende kleine/mittlere Unternehmen sowie Freiberuflicher mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Verbürgt werden alle gewerblichen Finanzierungsvorhaben: Betriebsmittel, Avale, Investitionen, Warenlager sowie alle Arten von Neukrediten (einschließlich Leasing und Mietkauf)

Art und Höhe der Zuwendung

Der Verbürgungsgrad beträgt 70 %. Die zu verbürgende Kredithöhe beträgt maximal 2,85 Mio. €, das entspricht einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2,0 Mio. €, mindestens jedoch 500.000 €.

 

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre bei Investitionen, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann diese angepasst werden.

Bewerbungsverfahren

über die Hausbank, per E-Antrag oder postalisch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm BB Premium stellt ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen in Sachsen-Anhalt dar.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm BB Leasing  

Das Bürgschaftsprogramm BB Leasing unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen über Leasingmodelle. Durch die Übernahme von Bürgschaften werden Leasinggesellschaften abgesichert, sodass auch Unternehmen mit begrenzten Sicherheiten Zugang zu leasingbasierten Finanzierungslösungen erhalten. Gefördert werden insbesondere Investitionen in betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter, die zur Weiterentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine/mittlere Unternehmen (auch Existenzgründungen) sowie Freiberufler mit Investitionsort Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden Anschaffungen von Leasinggütern im Rahmen eines Finanzierungsleasings mit Voll- und Teilamortisation; mehrfach nutzbar, u. a. auch Teilbeträge, soweit der maximale Bürgschaftsbetrag nicht überschritten wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit dem Programm lassen sich Leasingfinanzierungen bis zu 4,0 Mio. € begleiten. Die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 2,0 Mio. € pro KMU, wobei der Verbürgungsgrad 50 oder 70 Prozent beträgt.

 

Leasinglaufzeit mindestens 12 Monate, maximal 10 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de beantragen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm BB Leasing verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen, indem es den Zugang zu Leasingfinanzierungen erleichtert. Dadurch können notwendige Investitionen umgesetzt werden, ohne die Liquidität der Unternehmen übermäßig zu belasten.

Weitere Informationen  
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge  

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge unterstützt Existenzgründungen sowie die Übernahme bestehender Unternehmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Finanzierungsmittel.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie FreiberuflerInnen.

 

- ExistenzgründerInnen

- NachfolgerInnen

- Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind*

 

gemäß KMU-Kriterien mit Unternehmenssitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

-Existenzgründungen

- Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen

- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupt­erwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit*

 

Förderfähige Kosten

 

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Kredithöhe

 

Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller

Wenn mehrere Gesellschafter das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.

Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.

Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.

 

Auszahlung

 

Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.

Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.

Bewerbungsverfahren

1. Finanzierungspartner finden

 

Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, um einen Kredit zu beantragen.

 

2. Garantie der Bürgschaftsbank beantragen

 

Ihre Hausbank stellt nach dem Kreditgespräch für Sie den Antrag auf Garantieübernahme. Dazu müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden.

 

3. Förderkredit der KfW beantragen

 

Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank stellt Ihre Hausbank den Refinanzierungsantrag bei der KfW.

 

4. Kreditvertragsabschluss

 

Nun müssen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank nur noch abschließen.

Anschließend erhalten Sie den vollständigen Kreditbetrag und können loslegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge trägt dazu bei, finanzielle Hürden bei Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen zu verringern.

Weitere Informationen  
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)  

Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte

in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.

- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.

Was wird gefördert?

- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

 

- Die Zuschusshöhe beträgt:

… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)

... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt

... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.

Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.

 

 

Besonderheiten für Unternehmen im ÜR-Gebiet nach STEP-Verordnung bei Vorhaben mit industrieller Forschung:

 

- Entwicklung oder Herstellung einer kritischen Technologie entsprechend der STEP-Leitlinien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in einem der drei entsprechenden Sektoren (digitale und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien

 

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

 

- Die Zuschusshöhe beträgt:

- für kleine Unternehmen bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro

- für mittlere Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro

- für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Großunternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro

- für Nicht-KMU bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max 1.000.000 Euro

- zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oderer mehreren Unternehmen, wovon mindestens eines ein KMU sein muss (wobei die maximale Förderrquote auf 80 % begrenzt ist)

- insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 1.000.000 Euro begrenzt

- für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.

Weitere Informationen  
Förderung des Tourismus im Binnenland in Schleswig-Holstein  

Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.

Beispiele

Nicht-investive Vorhaben:

- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten

- Maßnahmen zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen

- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge

 

Investive Vorhaben:

- Vorhaben zur regionalen Entwicklung des Radtourismus, der touristischen Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur sowie zur Besucherlenkung und -information

- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)

- Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Mobilität und Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme für investive Vorhaben 1.000.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei nicht-investiven Vorhaben mehr als 50.000 Euro, bei investiven Vorhaben mehr als 100.000 Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil der / des Begünstigten von mindestens 10 % ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar. Umsetzung des Vorhabens bis spätestens 31.12.2029.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe (Calls). Diese werden regelmäßig veröffentlicht – sowohl auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als auch über das Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2026

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.011.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Tourismus in den ländlichen Regionen des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
  • https://arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung/
 
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