Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden:
- Existenzgründer(innen)
- mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €
- Angehörige der freien Berufe
Es können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf vergeben werden.
Mit dem Darlehen können insbesondere Investitionsmaßnahmen finanziert und/oder Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarfe gedeckt werden.
Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:
- Fremdvermietungen
- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderart:
Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil:
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Laufzeiten Ratendarlehen:
3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.
Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
Bayern
Touristische Betriebe
Diese Förderung gilt im Jahr 2026 bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents in Höhe von 50.000 € brutto und gilt ausschließlich für folgende Teilnehmende:
- Erstkennzeichnung: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS), 380 € (S), 515 € (XS) bis max. 600 € (L-XXL)
- Re-Kennzeichnung nach den ersten 3 Jahren Laufzeit nach Reisen für Alle: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS) bis max. 300 € netto (S-XXL) (vorläufig max. 66 Betriebe in 2026)
Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag per Post, Fax oder E-Mail an:
Bayern Tourist GmbH (BTG)
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstraße 7
80333 München
Tel. 089 28098-99
Fax 089 28099-31
reisenfueralle@btg-service.de
nein
Gefördert werden bayrische Betriebe, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben.
- Zuwendungsgeber : Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Tourist GmbH
- https://btg-service.de/reisen-fuer-alle-bayern/
Bayern
In die Organisation einer inklusiven JobMesse sollen die regionalen Akteure (Netzwerk) einge-
bunden werden. In Netzwerke müssen zwingend Vertreter der Kommune vor Ort und Vertreter
der regionalen Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein. Das können beispielsweise sein:
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, aber auch
Rehaträger, d. h. Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder
Rentenversicherungen.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass mindestens 20 Aussteller mitwirken und regionale Akteure wie Integrationsfachdienste oder die Agentur für Arbeit einbezogen werden. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro und deckt bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ab.
Das Inklusionsamt kann sich mit pauschalen Förderleistungen an der Finanzierung einer Job-
Messe beteiligen.
Die Höhe der Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Größe der Veranstaltung
- Veranstaltungsprogramm
Die Obergrenze der Förderung des Inklusionsamtes liegt bei maximal 40 Prozent der Gesamt-
kosten der Veranstaltung. Als Kosten der Veranstaltung werden insbesondere Kosten für das
Anmieten von Räumen und Gegenständen, für Referenten und Dolmetscher, für die Bewerbung
der Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit und für Verpflegung der Beschäftigten/Vortragenden an-
erkannt. Sofern der Veranstalter Förderungen anderer öffentlicher Stellen erhält, hat er mindes-
tens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst zu tragen (Eigenanteil).
Anträge sind beim zuständigen Inklusionsamt formlos zu stellen.
nein
Unterstützt werden mit diesem Förderprogramm Veranstalter von inklusiven Jobmessen.
- Zuwendungsgeber : Bayrisches Sozialministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/forderempfehlungen_jobmessen.pdf
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)
- Angehörige der Freien Berufe
- private Investoren
Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
- soziale Infrastruktur ( Sport-,Freizeit und Begegnungsstätten, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Mnschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe)
-öffentliche Verkehrsinfrastruktur
- Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung (Straßenbaumaßnahmen, Infrastruktur des ländlichen Raums...)
-Erneuerbare Enerien
- Klima
- Bildung
- Breitband
Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 150 Mio. €
Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.
Weiterführende Informationen:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastruktur/15197/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von
- In- und ausländischen Unternehmen
- Existenzgründer(innen)
- Angehörige der freien Berufe
sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.
Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.
Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:
- Betriebsmittelbedarf
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,
- Übernahme und Beteiligung
Voraussetzungen:
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert
- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten:
- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en
- Betriebsmitteldarlehen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- Warenlager:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre
Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.
Tilgung:
- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGruendungskredit/15195/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
31.12.2028
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)
Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.
Voraussetzung:
- Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden
- für investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und der Eigentümerin oder dem Eigentümer).
- Vorhaben
->schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität,
-> verlagert motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität,
-> verbessert die Verkehrssicherheit,
-> erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen,
-> trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung.
- Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen
- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
- Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Ausgaben
Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben finanziert werden:
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradstationen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- Service- und Rastplätze
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
- Nahmobilitätskonzepte
- investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben
Bagatellgrenze:
- 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)
- 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)
Anträge können fünf Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31.05 des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.
nein
Die Maßnahme muss geeignet sein, sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr ist angemessen Rechnung zu tragen. Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15738/foerderrichtlinien-nahmobilitaet-foeri-nah.html
Nordrhein-Westfalen
- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft
- Angehörige der freien Berufe
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.
Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:
- Neuinvestitionen
- Nachfinanzierung von Investitionen
- Beschaffung von Betriebsmitteln
- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen
Voraussetzung:
- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt
- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten
- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet
Förderart: Ausfallbürgschaft
Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Tel. (02 11) 9 81-0
Fax (02 11) 9 81-10 00
Internet: www.pwc.de
zu stellen.
eingeschränkt
Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.
- Zuwendungsgeber : PricewaterhouseCoopers GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Buergschaften-fuer-die-Wirtschaft-die-freien-Berufe-und-die-Land-und-Forstwirtschaft/15396/produktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.
Wachstumskapital für KMU durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital einer/s Investorin/Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der/die Investor:in bringt außer Kapital auch ihre/seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.
Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:
- neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen
- Betriebsmittel
- Investitionen zur Validierung des Geschäftsmodells
- Markteinführung und Wachstum
Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.
Voraussetzung:
- Der Sitz und wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen
- Das Unternehmen darf bei der Erstfinanzierung nicht älter als 36 Monate, bei Folgefinanzierung nicht älter als 60 Monate sein
- Für die Antragsstellung bedarf es der Bereitschaft zur Finanzierung und Unterstützung einer oder mehrerer (noch nicht beteiligter) erfahrenen Business Angel oder privater Seedinvestoren
- Privater Seedinvestor bzw. Business Angel und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditonen
Förderart: offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile)
Mindestfinanzierung: 100.000 €
Maximalfinanzierung: 500.000 €
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über seedcap@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68100
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
zu stellen.
Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.
nein
Unterstützung besonders für Startups und innovative Unternehmen, die investieren wollen bzw. wachsen wollen. Das Förderprogramm dient der Unterstützung von Finanzierungen von Unternehmen sowohl durch private als auch durch öffentliche Investoren.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK gepaart mit einem privaten Investor
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWSeedCap/15802/nrwbankproduktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
Voraussetzung:
- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab
- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach
- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung
- Nachweis Eigenbeteiligung
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Phase 1: Machbarkeitsstudien
Phase 2: Umsetzungsberatung
Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
Förderdauer: max. 3 Monate
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK
nein
Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen
- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),
- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),
- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),
- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),
- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).
- Batteriespeicher, Elektrolyseure
- Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge
- Recycling-/Aufbereitungsanlagen
- Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
- Aufbau von digitalen Plattformen
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologien
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 10 Mio. Euro
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms
„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen; NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html