Förderwegweiser
Bayern
Gewerbliche Unternehmen
Freiberuflerinnen und Freiberufler
Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften)
Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine
Rechtsfähige Stiftungen • Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Kommunale Zweckverbände
Unternehmen mit mehr als 50 % öffentlicher Beteiligung
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahresumsatz (Gruppenumsatz) 500 Millionen EUR nicht übersteigt.
Finanziert werden:
- die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien
- Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien
- die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot wie zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement
- die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem
- die Wasserstofferzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie diesbezüglicher Speicher
Im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen*
Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahre
Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
Bis zu 5 tilgungsfreie Jahre
Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 40 Mio. EUR
Mit den Darlehen können Vorhaben zu 100 Prozent finanziert werden.
Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden sowie entsprechende Batteriespeicher erhalten in der Produktvariante ER6 besonders günstige Konditionen.
Außerplanmäßige Tilgungen sind ganz oder teilweise gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.
nein
Mit dem Förderprogramm werden speziell die Erzeugung von Wärme, Kälte und Energie sowie deren Speicherung gefördert.
- Zuwendungsgeber : KfW; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
30.12.2029
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die
Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
– juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
– rechtsfähige Personengesellschaften,
– selbstständig und freiberuflich Tätige.
- Gegenstand der Förderung sind Tagungen und Kongresse – auch solche, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden – (im Folgenden: Veranstaltungen), die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
- Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen, beispielsweise im Auftrag ihres Arbeitsgebers bei reinen Wirtschaftsveranstaltungen oder auch ausschließlich zu Zwecken der Forschung und/oder des Wissenstransfers wie bei Wirtschaftsveranstaltungen mit wissenschaftlicher Begleitung oder reinen Wissenschaftsveranstaltungen.
- Der Zuwendungsfähigkeit einer Veranstaltung steht es nicht entgegen, wenn ein zeitlich untergeordneter Teil der Veranstaltung auch für andere Personen oder die Allgemeinheit geöffnet wird.
Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.
Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, wird ein Förderzuschlag von 30 % gewährt.
Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, wird ein Förderzuschlag von 20 % gewährt.
Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.
Anträge auf Gewährung einer Förderung sind per Online-Formular zu stellen, bei der Bayern Innovativ GmbH.
nein
Neben der unmittelbaren Wertschöpfung im Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung, dient die Förderung zudem der Außenwirkung des Freistaats Bayern als Wirtschafts- und Innovationsstandort mit einem attraktiven Umfeld.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/kongressinitiative-fuer-die-bayerische/index.html
Bayern
Anträge auf Förderung eines „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können nur von staatlich anerkannten
Öko-Modellregionen gestellt werden.
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umset-
zung des Konzepts der Öko-Modellregion dienen und im Gebiet der Öko-Modellregion liegen.
Unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 soll der Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungs-
ketten vorangebracht und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmitteln gestärkt werden.
Förderfähig sind z. B. Kleinprojekte
• zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöp-
fungsketten,
• zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
• zur Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
• zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter,
Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
ie Höhe des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ beträgt je Öko-Modellregion jährlich max. 50 000 €.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Der „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ setzt sich zusam-
men aus dem Zuschuss von 90 % (max. 45 000 €) und einem Eigenanteil der Öko-Modellregion (Erst-
empfänger) von 10 % (max. 5 000 €). Er ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, für das er vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) bewilligt wurde
Die Förderung des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ wird jährlich beim zuständigen ALE beantragt.
Ein Förderantrag für das folgende Kalenderjahr kann bereits im laufenden Jahr gestellt werden. Der
Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular mit ergänzen-
den Angaben zur Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums und zu den Auswahlkriterien
nein
Unter II. Verfügungsrahmen Ökoprojekte, werden u.a. auch Betreiber von Gastronomiebetrieben gefördert. Insgesamt werden Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten, zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln und Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten, gefördert.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/oeko-modellregion-planung-und-management/index.html
Bayern
Unternehmen aus Bayern.
Bürgschaft im Hausbankverfahren.
Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).
Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.
Dieses Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert. Sie drucken lediglich am Ende der Erfassung den Antrag aus und schicken ihn unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank. Diese leitet es weiter.
nein
Die Bürgschaftsbank Bayern bietet mit "BBB-Express" ein Bürgschaftsprogramm, in welchem nach bereits wenigen Tagen eine Entscheidung über die Bürgschaft getroffen wird.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://by.ermoeglicher.de/de/
Bayern
30.06.2027
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt.
Die Förderung unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase und soll dazu beitragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können.
Gefördert werden die Anlaufkosten, das heißt insbesondere die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 36 000 Euro im Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Bewerbung wird online eingereicht.
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung durch externe Jury,
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
ja
Neben der direkten Unterstützung von Gründerinnen und Gründern werden die Errichtung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems gefördert, um die notwendige Infrastruktur für Gründerinnen und Gründer zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- https://www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/startzuschuss/
Bayern
31.12.2029
Entwicklungsvorhaben:
- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
- Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.
Anwendungsvorhaben:
- ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Entwicklungsvorhaben:
- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
Anwendungsvorhaben:
- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).
Entwicklungsvorhaben:
- Personalkosten
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Ausgaben für Auftragsforschung
- Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
- Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (bei KMU)
Anwendungsvorhaben:
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Ausgaben für Auftragsforschung
- sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.
Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.
Zunächst muss eine individuelle Beratung angefragt werden.
Bei aussichtsreicher Antragsstellung erfolgt ein mehrstufiges Verfahren:
1. Stufe: Einreichung Projektskizze
2. Stufe: Formale Antragsstellung, bei Anwendungsverfahren erfolgt dies über die Hausbank. Die erforderlichen Antragsvordrucke in der jeweils geltenden Fassung können dem Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern unter www.lfa.de entnommen werden.
nein
Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Innovativ GmbH
- https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/bayerisches-technologiefoerderungs-programm-plus-baytp/
Bayern
31.12.2029
Antragsberechtigt sind
- Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über
das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen oder
- technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen an ein
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Unternehmen gemäß Anhang I der AGVO erfüllen
und seit weniger als sechs Jahren existieren sowie weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben.
Die Zuwendungen werden ausgereicht
– als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung von Aufgaben im Bereich der experimentellen Entwicklung nach Art. 25 AGVO oder
– als Innovationsbeihilfe für KMU nach Art. 28 AGVO.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Es werden nur Zuschüsse ausgereicht, die eine Höhe von mindestens 15 000 Euro erreichen.
- Entwicklungsvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität
erhöht sich um 20 %-Punkte bei kleinen und um 10 %-Punkte bei mittleren Unternehmen. Bei
Softwareunternehmen beträgt der Zuschuss für ein Entwicklungsvorhaben max. 150 000
Euro.
- Konzeptvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität
erhöht sich um 10 %-Punkte bei kleinen Unternehmen. Für die Erstellung eines
beurteilungsreifen, tragfähigen technologischen Konzepts beträgt der Zuschuss max. 26 000
Euro, in begründeten Einzelfällen kann bei besonders umfangreichen Zuarbeiten die
Obergrenze auf 52 000 Euro angehoben werden.
Anträge sind zu richten an Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.
nein
Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
- https://www.bayern-innovativ.de/de/baytou/seite/baytou-uebersicht
Bayern
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
nein
Mit dem Förderprogramm werden neue Verkehrstechnologien und deren Umsetzung gefördert. Dadurch werden die Innovationen in der Praxis auf deren Tauglichkeit getestet.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium Wohnen, Bau und Verkehr
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/839528212589?localize=false
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden
- Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- den mit den Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarf
- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Als innovative Vorhaben wird die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat, gezählt.
Digitalisierungsvorhaben werden bei Produktion und Verfahren, Produkten sowie Strategie und Organisation gefördert.
Stufe 1: Basisinnovationen
a) Einfache Produktverbesserungen (nur für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind) und Markteinführung von Innovationen
b) Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Darlehenshöchstbetrag: 7,5 Mio. EUR
- 2 % Tilgungszuschuss
Stufe 2: LevelUp-Innovationen
a) Entwicklung von Innovationen, die für das Unternehmen neu sind
b) Investitionen in die Umsetzung von im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelter Innovationen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Stufe 3: HighEnd-Innovationen
a) Große LevelUp-Innovationen: Jedes in Stufe 2 a) förderfähige Vorhaben, wenn der Kreditbetrag 5 % des letzten Jahresumsatzes (Gruppenumsatz) übersteigt
b) Entwicklung / Umsetzung von KI-Innovation: Forschung und Entwicklung zur künstlichen Intelligenz, die die Anforderung der Stufe 2 erfüllen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
In allen Stufen Laufzeiten bis zu 10 Jahren, Zinsbindungen bis zu 10 Jahren und bis zu 2 tilgungsfreie Jahre
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.lfa.de/website/de/foerderangebote/transformation/innovation/innovationskredit/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
nein
Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html
